- Bundestagsanalysen
Zwischenrufe von Günter Krings
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Frau Präsidentin! Lieber Herr Krings, Sie zweifeln daran, dass wir als Parlament selbstbewusst genug sind, in einer so wichtigen Frage gemeinsam eine Entscheidung zu treffen.
Entscheiden ja!)
Erstens: die Anpassung der materiellen Formerfordernisse an das Prozessrecht, damit zum Beispiel Kündigungen in Anwaltsschriftsätzen weiterhin möglich bleiben und keinen Zusatzaufwand auf Anwalts- und Gerichtsseite erfordern.
Sehr richtig!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Justiz wird auch dadurch entlastet, wenn wir mit dem, was wir uns vorgenommen haben, jetzt tatsächlich starten, nämlich liberalisieren, legalisieren und entkriminalisieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, § 219a war erst der Anfang.
Vielen Dank für die Klarstellung!)
Während wir zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten zum Beispiel den § 219a StGB abschaffen, ist es doch Ihre Fraktion, sind es die Unionsparteien, die bei jedem publikumsträchtigen öffentlichen Ereignis nach neuen Strafvorschriften oder nach Verschärfung von Strafvorschriften rufen.
Das habe ich in meiner Rede nicht gehört!)
Auch das will ich hier deutlich sagen: Wenn Frauen in schwieriger Lage sind, dann brauchen sie schnell und einfach Zugang zu Informationen. Es kann einfach nicht sein, dass Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen dürfen, darüber aber nicht sachlich informieren dürfen. Deswegen werden wir diesen Widerspruch auflösen. Im Übrigen wird Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auch nicht zulässig sein. Es gibt weiterhin das ärztliche Standesrecht.
Grundrechtsfragen werden Standesrecht und damit outgesourct!)
Aufgrund der äußeren und inneren Gefahrenlage war diese finanzielle Aufwertung des Staatsschutzes auch bitter nötig. Nicht nur die Zahl rechtsextremistischer Übergriffe, sondern auch die Zahl islamistischer und linksextremistischer Anschläge hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Jetzt beobachten wir aber, dass die Ampelkoalition diese Erfolge riskiert. Mehrere meiner Vorredner aus der Koalition haben den Stellenwert des Generalbundesanwalts ja sogar hervorgehoben. Sie aber senken in Ihrem Entwurf für 2022 den Personaletat des Generalbundesanwalts gegenüber dem Entwurf der Vorgängerregierung um 15 Prozent.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister Buschmann! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Dr. Krings, ich danke ganz herzlich für die Vorlesung, die Sie uns vorhin haben angedeihen lassen.
Das war noch gar nichts!)
Es gibt kein Verbot, das zu unterrichten!
Herr Janecek, ich verstehe das nicht: Wir haben noch zu Oppositionszeiten gemeinsam das Programm der Gewerkschaften mit den Industrieverbänden verteidigt. Wir brauchen viel mehr Zukunftsinvestitionen. Da sind Zahlen von mindestens 500 Milliarden in den nächsten zehn Jahren genannt worden. Warum stellen Sie sich jetzt hin und sagen, das sei maßlos, wenn es vor einem halben Jahr noch die richtige Entscheidung war? Sie können nicht, nur weil Sie jetzt vier Minister haben, Ihre Politik komplett verändern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn, wie das gestern der Fall war, wir von der AfD einmal in demselben Sinne abstimmen wie die Fraktion am entgegengesetzten Ende des Hauses, also die Linkspartei,
Nicht so selten!)
Im Wesentlichen sollen mit einer engeren Fassung des § 64 Strafgesetzbuch die Kliniken entlastet werden. Der Gesetzentwurf der Unionsfraktion greift diesen Vorschlag auf. Also, vielen Dank erst mal an die CDU/CSU-Fraktion, dass sie den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe – wollen wir fair bleiben – in großen Teilen kopiert hat.
Großen Teilen!)
– aber er enthält auch nichts Falsches. Deswegen freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Mit Grüßen an Frau Koch-Mehrin!)
und es gab nicht mehr eine von der Union getragene Koalition.
Vor Gericht werden Therapieaussichten manchmal zu optimistisch eingeschätzt. Für Personen, denen eine lange Haftstrafe droht, entstehen Fehlanreize. Ihre Anwältinnen und Anwälte streben eine Unterbringung in der Entziehungsfachklinik an: Gefängnis light im „Aldi-Vollzug“. In der Szene bekannt sind die Youtube-Clips mit Anleitungen, wie man billiger wegkommt. Häufig – hier reden wir im Bundesdurchschnitt von 50 Prozent – kommt es zum Abbruch der Therapie und in diesem Zusammenhang immer wieder zu spektakulären Ausbrüchen, wenn die Rückverlegung in eine Haftanstalt ansteht. Ich habe solche Fälle 15 Jahre begleitet. Ich weiß um die Gefahren, die in solchen Situationen für die Mitpatientinnen und Mitpatienten, für die Beschäftigten und auch für die Bevölkerung entstehen. Kurz: Es kommen teilweise die Falschen. Und wenn sie da sind, dann stören sie das therapeutische Milieu und gefährden den Therapieerfolg der wirklich Suchtkranken.
Und jetzt kommt die Opposition und legt einen eigenen Gesetzentwurf vor.
Machen ist besser als ankündigen, oder?)
Die Bund-Länder-AG empfiehlt nämlich, die Gerichte sollen Sachverständige nur hinzuziehen, wenn sie erwägen, die Unterbringung in der Entziehungsanstalt anzuordnen. Die Union macht daraus jetzt: Die Sachverständigen sollen nur gehört werden, wenn das Gericht die Unterbringung im Maßregelvollzug konkret erwägt.
Ist jetzt das Abschreiben oder das Abweichen das Problem?)
Aber immerhin: Sie schreiben unter „B. Lösung“ zutreffend selbst, es werde dem Ergebnis und den Handlungsempfehlungen der Bund-Länder-AG entsprochen.
Gesetzentwurf schreiben ist wie ankündigen, nur krasser!
Der Redner war sehr bemüht!)
Herr Kollege Krings, wir beide schätzen ja sehr detaillierte, fachliche und sogar rechtstechnische Debatten. Aber der Obersatz, dass die anlasslose, grenzenlose Speicherung von IP-Daten durch den EuGH unproblematisch zugelassen worden wäre,
Habe ich so nicht formuliert!)
Erstens. Es wird immer wieder so getan, als ob im liberalen Verfassungsstaat der Justizminister sagen könnte, dass Gesetze nicht mehr gelten. Das ist aber nicht so. Die Rechtslage kann ich nicht par ordre du Bundesjustizminister verändern.
Gott sei Dank!)
Zweitens. Wir verlangen, § 64 Satz 2 so umzuschreiben, dass statt der lediglich „hinreichend konkreten“ Aussicht eines Behandlungserfolgs zukünftig ein ganz konkreter, „aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte“ festzustellender und zu erwartender Behandlungserfolg bestehen muss.
Sehr richtig!)
Der von mir beschriebene in Wirklichkeit therapieunwillige Mehrfachtäter, der von der Rechtsprechung häufig immer noch mit dem weiteren Maßregelvollzug bedient wird, fällt damit aus dem Kreis der Personen, die in den Maßregelvollzug kommen, heraus.
Ich freue mich auf die folgenden Beratungen.
Bevor ich aber strafrechtliche Ausführungen mache, möchte ich einen, ich nenne es mal: urheberrechtlichen Hinweis geben. Denn man könnte ja, wenn man den Gesetzentwurf liest, die Rede des Kollegen Müller hört und auch die Pressemitteilungen liest, meinen, die Union hätte sich mit diesem wichtigen Thema beschäftigt und hätte Vorschläge erarbeitet.
Haben wir auch!)
Das ist ja gerade nicht der Fall.
Was Sie hier präsentieren, das haben Sie abgeschrieben, das ist eins zu eins das Ergebnis der Kommission, die Ministerin Lambrecht eingesetzt hat.
Nein, das ist falsch!)
Sie haben viele Vorschläge, die wir schon umsetzen, und weitere, die im zweiten Paket kommen; Stichwort „Immobilienbarkauf verhindern“ oder die Frage bei Käufen „Wo sitzen eigentlich die Notare?“ oder die Frage „Was passiert eigentlich, wenn man auch nach einer langen Prozedur immer noch nicht feststellen kann, wem eigentlich ein Betrieb gehört?“. Das sind Fragen, die Sie aufmachen, die wir auch beantworten wollen. Von daher hoffe ich, dass Sie sich konstruktiv in die Beratung der Gesetzentwürfe einbringen,
Sie haben selber gerade in Form eines Zwischenrufs Konrad Adenauer angesprochen: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“ In der Tat ist der Positionswechsel der Unionsfraktion in dieser Frage bemerkenswert.
Ich habe gesagt, Sie können mich nicht hindern, klüger zu werden! Das ist etwas anderes! Nicht „Geschwätz“, sondern „klüger werden“!)
Was ich auch durchaus spannend finde, ist, dass Sie in Zukunft den Immobilienerwerb mit Bargeld verbieten wollen. Auch das ist, finde ich, eine hervorragende Idee. Aber auch da muss ich sagen: Sie haben sich hier doch immer als die großen Verteidiger des Bargelds aufgeführt,
Aber nicht beim Hauskauf!)
Herzlichen Dank.
Noch ein Satz zu Schröder?
Wir haben Lücken. Deswegen legen wir jetzt ein Sanktionsdurchsetzungsgesetz I vor, das heute Abend hier debattiert wird.
Ich mache Vorschläge für ein zweites!)
Aber dabei werden wir es nicht belassen. Wir arbeiten schon am zweiten Reformpaket.
Dafür machen wir ja Vorschläge!
Wir haben uns vorgenommen, ein nationales Register für Vermögen unklarer Herkunft einzuführen, eine Hinweisgeberstelle zu schaffen und noch viele weitere Maßnahmen. Wir brauchen nämlich ein dauerhaft wirksames Sanktionsdurchsetzungsgesetz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Unionsabgeordnete, man muss immer wieder staunen, wann Sie eigentlich mit solch einem Antrag um die Ecke kommen. Es ist doch seltsam: Vergangenen Donnerstag legt der Finanzminister einen Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Sanktionen vor. Exakt eine Woche danach fällt Ihnen auch mal ein, zum Thema etwas sagen zu müssen, nur Stunden bevor wir hier das neue Sanktionsdurchsetzungsgesetz in erster Lesung beraten.
Man merke: bevor!)
Wenn Sie nur das wollen, dann legen Sie doch einen Gesetzentwurf vor, der auch nur das ermöglicht.
Auch das Bundesverfassungsgericht fordert, dass das Gespür für das Lebensrecht des Kindes im allgemeinen Bewusstsein erhalten bleiben muss. Werbung ist mit den Grundrechten und mit der Würde des Ungeborenen nicht vereinbar.
Sehr richtig!)
Werte Kollegen der Regierungsfraktionen, wir liegen nicht auseinander beim Blick auf die schwangere Frau. Jeder kann nachempfinden, dass eine ungewollte Schwangerschaft einen massiven Konflikt auslösen kann. In einer solchen Situation ist es absolut selbstverständlich, dass sie sich als Erstes im Netz informiert. Meine These ist allerdings, dass sie jede medizinische Information über die verschiedenen Varianten von Schwangerschaftsabbrüchen und auch die Liste der Bundesärztekammer mit Praxen und Kliniken mit wenigen Klicks im Netz findet.
Es gibt natürlich jede Möglichkeit, sich unmittelbar beim Arzt über alle Details zu informieren, indem man zum Beispiel dort anruft. Sie tun so, als gäbe es da irgendein Tabu.
Sehr richtig!)
Trotzdem sind wir in unserem eigenen Antrag offen dafür, den Umfang der sachlichen Information auf der Webseite der Ärzte zu erweitern. Wo wir auseinanderliegen, werte Kollegen der Ampel, ist beim Blick auf das Ungeborene. Und dass dieser wichtige Aspekt in Ihrer Argumentation kaum eine Rolle spielt, ist für mich unfassbar.
Das kommt gar nicht vor!
Erstens. Viele Ärzte führen aus Gewissensgründen keine Abbrüche durch. Da spielt § 219a überhaupt keine Rolle.
Allen, die bis jetzt nicht nachvollziehen können, warum dies ein schöner Moment ist, denen sei Folgendes gesagt: § 219a trat am 26. Mai 1933 in Kraft und ist ein Paragraf des NS-Unrechtsregimes.
Nein, er ist in der Weimarer Zeit entstanden!)
Bei § 219a geht es eben nicht um Werbung, so wie das leider immer wieder von der Union suggeriert wird, sondern um Informationen.
Was ist denn, wenn man das Werbeverbot abschafft?)
Das schreiben wir jetzt am Ende dieser Sackgasse!)
Weil wir heute wieder so viel zum geschichtlichen Abriss gehört haben, habe ich noch mal nachgeschaut: In der Weimarer Republik wurde die Strafe bei Schwangerschaftsabbrüchen von Zuchthaus auf Gefängnis gesenkt.
Das ist auch richtig!)
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer! Vor ziemlich genau 30 Jahren, im Frühling 1992, arbeiteten Abgeordnete der SPD-Fraktion und Abgeordnete der FDP-Fraktion an einem Gruppenantrag. Dieser Gruppenantrag hatte die Veränderung des damaligen § 218 des Strafgesetzbuches zum Gegenstand, und er enthielt bereits alle wesentlichen Eckpunkte der noch heute geltenden Beratungslösung. Er setzte sich in einem Verfahren von insgesamt sieben Anträgen durch, und wenige Zeit später ist dieses Papier in einen Gesetzentwurf überführt worden, der dann auch die Mehrheit im Haus fand. Und das ist bis heute das geltende Recht.
Das können wir so lassen!)
Sie richten sich nicht reißerisch, aber aktiv an die Zielgruppe. Das sehen wir genau in Ländern ohne Werbeverbot. Da werben Kliniken damit, bei wem der Abbruch am günstigsten oder am schnellsten geht und bei wem die Atmosphäre am freundlichsten ist.
Aber wir sind auch klar der Meinung, dass es keine zusätzliche Werbung braucht.
Dieses Gesetz ermöglicht Werbung! Punkt!)
Das Berufsrecht der Ärztinnen und Ärzte gebietet ohnehin, nur sachlich zu informieren und keine reißerische Werbung zu betreiben.
Abtreibung als Heilmittel!
Erstens. Diese Rechtsänderung – das möchte ich noch mal sagen – hat keine Auswirkungen auf das Lebensschutzkonzept von § 218 des Strafgesetzbuches.
Das fällt als Nächstes!)
Zweitens. Es ist eine juristische, eine politische und eine historische Wahrheit, dass § 218 des Strafgesetzbuches und § 219a nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben. Das ist keine Beeinträchtigung des Lebensschutzkonzeptes. Ich bitte, diese Wahrheit zu akzeptieren.
Das ist eine Behauptung und keine Wahrheit!)
Erstens. Uns muss niemand den Respekt vor diesem historischen Kompromiss lehren. Es waren unsere politischen Vorgänger, die ihn geschmiedet und vorbereitet haben.
Das ist keine Garantie, dass es so bleibt! Das ist ein schwaches Argument!)
dass wir mit ihnen unsere Erkenntnisse austauschen, dass wir darüber reden, was gemeinsam vorzutragen ist und was wir tun wollen.
Wann empfangen Sie den Parlamentspräsidenten?)
– Sie insinuieren das. – Dann sagen Sie, ich soll was Gemeinsames mit dem französischen Präsidenten machen, und während Sie in Ihrer Rede das insinuiert haben, haben Sie völlig übersehen, dass das letzte Telefongespräch ein gemeinsames mit dem französischen Präsidenten war, übrigens eine europäische Aktion dieser beiden Länder, die eine wichtige Rolle für die Zukunft Europas spielen.
Sagen Sie uns, wann der Parlamentspräsident zu Ihnen kommt!)
Beteiligen Sie sich doch an den Debatten darüber, wie wir Überwachungsmaßnahmen rechtsstaatlich durchsetzen können, statt Debatten der Vergangenheit zu führen!
Wenn Sie mal einen Vorschlag machen würden!)
sondern auch auf die Mitzeichnungen des Justizministers. Ich freue mich aber, dass Sie uns bei dem Anliegen sehr unterstützen wollen. So läuft das Ganze. Werden Sie Teil der Fortschrittskoalition!
Werden Sie Teil der Kifferkoalition!)
Und das haben sie dann uns zu verdanken. Aber seien Sie ganz beruhigt: Ich werde es Ihnen gönnen, und es wird Ihnen sehr viel Freude bereiten.
Wenn das die Spätfolgen sind, dann lassen wir es illegal!)
Dann können wir ja gleich mal bei Ihren Reden anfangen!)
Zudem werden wir uns hier als – im Übrigen nicht nur selbsternannte, sondern auch als beschriebene – Fortschrittskoalition
Selbstbeschreibung!)
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Sehr gut! Hervorragend!)
– Genau! Diese Mittel werden nicht im Justizhaushalt eingestellt – jedenfalls war es beim ersten Mal so –,
Wäre aber transparenter!)
Lassen Sie mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, am Schluss noch auf einen Punkt eingehen. Frau Lindholz, uns eint der Kampf gegen diese schrecklichen Taten, von denen wir diese Woche erfahren haben. Wir haben noch in der Großen Koalition immer wieder geschaut, was wir tun können, wie wir der Täter habhaft werden können. Wir werden die Vorschläge nun gemeinsam mit dem Justizministerium und dem Innenministerium vorlegen. Aber: Wer Kinderschutz wirklich will, sich jedoch weigert, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben,
Das ist lächerlich!)
für Regelungen, die getroffen werden müssen. Dass das auch noch diskreditiert wird,
Bauen Sie erst mal Ihre Koalitionsverantwortungsgemeinschaft!
Zentral für die Digitalisierung des Rechtsstaates ist – auch das Thema wurde schon kurz angesprochen – die Frage nach dem Schutz von Daten und ihrer Nutzung. Mit der Stiftung Datenschutz haben wir in Deutschland bereits eine kompetente Informations- und Diskussionsplattform. Nachdem gerade Sie in der letzten Wahlperiode versucht haben – ich gucke die Kolleginnen und Kollegen von der Union an –, diese Stiftung auszuhungern,
Das stimmt nicht!)
Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Keine Stärkung für Kinder! Ausfall für den Kinderschutz!)
Sie wird nicht angewendet.
Das ist Ihre Antwort zum Kinderschutz!)
Alle reden über Cybersicherheit, und dann sollen wir hier Sicherheitslücken aufmachen.
Schade, dass Kinderschutz keine Rolle spielt!)
In diesem Zusammenhang möchte ich zwei Dinge sagen; es wundert mich, dass das hier noch nicht gesagt wurde. Heute Morgen wurde in der Debatte über den Innenhaushalt ja so getan, als gäbe es große Probleme und große Zwistigkeiten innerhalb der Koalition, beispielsweise bei der Bekämpfung von Kinderpornografie. Davon habe ich jetzt gar nichts gehört. Also, irgendwie sagt die Union es mal so und mal so.
Wegen Ihrer Reden, Herr Minister!)
Das ist das niedrigschwelligste Angebot. Das ist niedrigschwelliger, als sich einem anderen Menschen, vielleicht einem völlig Fremden, zu offenbaren. Und im Internet kann jedermann, selbst jeder Troll und jeder Verschwörungstheoretiker, alles Mögliche über Schwangerschaftsabbrüche verbreiten. Aber dass wir hochqualifizierten Ärztinnen und Ärzten, die solche Eingriffe vornehmen, bei Kriminalstrafe verbieten, dort sachliche Informationen bereitzustellen, das ist absurd, das ist aus der Zeit gefallen, das ist ungerecht. Deshalb beenden wir diesen Zustand.
Behauptungen werden durch Wiederholung nicht wahrer!)
Kommen Sie endlich von diesem überholten und geschichtlichen Instrument ab! Gestalten Sie doch zusammen mit uns, mit der Fortschrittskoalition und mit Minister Buschmann!
Da ist nichts! Da passiert ja nichts!)
Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen – viele Kolleginnen und Kollegen haben das bereits getan –, dass die Vorratsdatenspeicherung eine kurze, wechselvolle und letztlich auf ganzer Linie gescheiterte Episode in diesem Rechtsstaat war, und das war gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Schlagen Sie etwas anderes vor!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich gehört habe, dass die Union einen Antrag zum Thema Kinderschutz einbringen wird, habe ich mich gefragt: Worüber werden wir reden? Über die verbesserte Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg zwischen Jugendämtern, Polizei, Schulen und anderen Stellen? Oder werden wir über Konzepte zur Stärkung des Selbstbewusstseins für Kinder reden, damit sie offensiv Nein sagen können, sich selber wehren und sich selber Hilfe suchen können? Werden wir über Informations- und Beratungsangebote für besorgte Erzieherinnen, Erzieher, Eltern und andere Verwandte reden? Nein, über all das wollen Sie hier keine Debatte führen. Sie beschreiben auf anderthalb Seiten – ja, zu Recht – viele schreckliche Taten, aber die einzige Schlussfolgerung, die Sie daraus ziehen, ist, zum wiederholten und wiederholten Mal die Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Das ist sehr, sehr dünn, Herr Kollege Krings.
Falsch! Falsch! Falsch!)
Herzlichen Dank.
Lesen Sie sich heute Abend noch einmal durch, was Sie hier gesagt haben! Das wird Ihnen die Schamesröte ins Gesicht treiben!)
Der Titel des Antrags der CDU/CSU-Fraktion lautet „Kinderschutz vor Datenschutz – Mit der Speicherung von IP‑Adressen sexuellen Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen“. Das ist aus meiner Perspektive doppelt blanker Hohn: Erstens ist Datenschutz Kinderschutz – er ist Menschenschutz –, und zweitens wird sexueller Missbrauch von Kindern nur wirksam bekämpft durch sinnvolle Präventionsmaßnahmen, durch Medienerziehung, durch Sensibilisierung und durch Opferschutz.
Purer Zynismus!)
Und überhaupt: Was ist denn Datenschutz? Datenschutz ist integraler Bestandteil des Schutzes von Menschen, der Schutz unserer Kommunikation, unserer Privatsphäre und unseres Persönlichkeitsrechts. Das hat auch die Fortschrittskoalition für sich erkannt und sich diesen Schutz, insbesondere im digitalen Raum, zum Auftrag gemacht: Eine Identifizierungspflicht lehnen wir ab. Anonyme und pseudonyme Onlinenutzung werden wir wahren. – So steht es im Koalitionsvertrag.
Koste es, was es wolle!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, Sie haben sich in Ihrem Koalitionsvertrag selbst Fesseln angelegt, indem Sie sich auf die anlassbezogene Speicherung bzw. das Quick-Freeze-Verfahren beschränken. Alle Fachleute, auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter, Herr Kollege Fiedler, sagen uns, dass das Quick-Freeze-Verfahren keinesfalls ausreichend ist, um die Täter tatsächlich zu erwischen und vor allem zukünftige Taten zu verhindern.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden stattdessen eine Ausnahme nutzen, die der Europäische Gerichtshof zulässt, und zwar die Einführung einer Regelung zur anlassbezogenen Speicherung, zum Einfrieren von Daten nach einem richterlichen Beschluss.
Das hatte ich befürchtet!)
Zum Schluss möchte ich ein allerletztes Mal am Ende meiner Rede zu § 219a kommen. Es ist tatsächlich geschafft.
Reden Sie zum Thema!)
Jeder einzelne Fall steht für ein zerstörtes Kinderleben. Daran gibt es nichts zu rütteln. Abscheulichen Verbrechen gegen Kinder müssen wir mit aller rechtsstaatlichen Entschlossenheit entgegentreten.
Also stimmen Sie zu!)
Ich bin seit einem halben Jahr Vater. Ich finde, es ist nicht in Ordnung, wie Sie hier argumentieren.
Dann stimmen Sie zu! Der Lackmustest ist die Abstimmung! So ist das in einer Demokratie!)
Liebe Kollegen von der Union, die Amerikaner haben eine treffende Bezeichnung für ausgeprägtes Wollen, ohne zu können:
Die machen das, was sie wollen!)
Letzter Satz. Gehen Sie mit mir den Weg – da sind wir hoffentlich alle einig – und folgen der Missbrauchsbeauftragten, die da sagt: Wir müssen die Tabus reißen. – Deswegen habe ich versucht, es möglichst konkret zu machen. Es darf kein gesellschaftliches Tabu sein. Sie vergleicht es zu Recht mit dem Brandschutz. Wir müssen all den Fragen, die so schmerzlich und übelst in der Mitte unserer Gesellschaft, quer durch alle gesellschaftlichen Schichten, vorhanden sind, ins Auge schauen. Also reden wir über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen wie über den Brandschutz, und folgen wir ihrer Idee. Ich hoffe auf große Einigkeit zumindest in dieser Frage.
Reden ist gut, handeln noch besser!)
Nein, danke. – Ich weiß, dass es nicht allen in diesem Plenum so geht; das haben wir gehört. In den letzten Monaten, Wochen und, ja, auch heute konnten wir immer wieder erleben, dass die Debatte um die Streichung von § 219a emotionalisiert und – auch gerade wieder – verfälscht wird.
Jetzt gerade wieder!)
Anscheinend wurde nicht einmal überprüft – jedenfalls steht nichts dazu in der Gesetzesbegründung –, welche Fälle das waren
Das ist auch in Ordnung so, dagegen spricht überhaupt nichts. Geben Sie doch einmal die Suchbegriffe „Abtreibung“ oder „ungewollt schwanger“ bei Google ein. Sie kriegen alle Informationen über Methoden, über die Entwicklung des Kindes und alles, was dazugehört.
Getroffene Hunde bellen!)
Ich bin der Meinung, dass es, wenn man von einem Gericht wie dem EuGH vier Möglichkeiten vorgeschlagen bekommt und eine davon die Datenspeicherung ist, mit der man schon mehrfach gescheitert ist,
Die anderen drei sind untauglich!)
Er wird dem Thema nicht gerecht, und Ihre Forderung schützt vor allem kein einziges Kind vor sexualisierter Gewalt.
Unverschämtheit!
Zu glauben, dass das Ziel allein mit der Speicherung von IP‑Adressen erreicht werden kann,
Machen ist wie ankündigen, nur krasser!)
Wir werden die Unabhängige Aufarbeitungskommission Kindesmissbrauch weiterführen. Und wir werden die länderübergreifende Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen verbessern.
Um hier nur drei Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zu nennen: Wir werden das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gesetzlich verankern.
Als Ampelkoalition werden wir sexualisierte Gewalt gegen Kinder entschieden und wirkungsvoll bekämpfen.
ist aber nicht so wirksam wie echte Prävention und gesellschaftliche Debatten über echten Kinderschutz.
Dann legen Sie doch mal was vor!)
Sie nennen in Ihrem Antrag 19 150 Fälle. In diesen Fällen stand als einziger Identifizierungsansatz lediglich die IP‑Adresse zur Verfügung, die dann aber nicht mehr bei den Providern gespeichert war. Jeder Fall, der nicht aufgeklärt werden kann, muss uns natürlich besorgen. Aber: Wenn Sie mit einer Zahl kommen, dann setzen Sie diese bitte auch ins Verhältnis. Alles andere beschreibt nur einen Teil der Wahrheit. Die rund 19 000 Fälle waren nämlich innerhalb von fünf Jahren, 2017 bis 2021,
Das sagen Sie den Opfern am besten!)
Aber wir wollen technische Möglichkeiten an ihrer Effektivität messen,
Wir verschließen uns technischen Möglichkeiten im Kampf gegen Kindesmissbrauch nicht.
Sie werden aber durch diesen Straftatbestand kriminalisiert. Die Innenministerkonferenz hält bereits jetzt eine rechtliche Prüfung zum Umgang mit minderschweren Fällen für erforderlich, da diese Ermittlungen so viele Ressourcen binden.
Alles nicht so schlimm!)
Aber – und das vermisse ich in Ihrem Antrag und bei der Positionierung der CDU/CSU-Fraktion völlig – der EuGH hat auch drei andere Wege eröffnet, von denen der eine das Quick-Freeze-Verfahren ist, das wir als Koalition durchsetzen wollen.
Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, hilft einem Kind!)
Richtig ist – auch das ist schon mehrfach erwähnt worden –, dass der EuGH in seiner Entscheidung auch die Möglichkeit eröffnet hat, IP‑Adressen abzuspeichern.
Es sei daran erinnert, dass die Kollegin Bär beim vorherigen Thema an die gebotene Sachlichkeit in der Debatte erinnert hat. Wir sind gut beraten, auch an dieser Stelle zur Sachlichkeit zurückzukehren.
Manchmal muss man abwägen und entscheiden!)
Ihr Kollege aus demselben Landesverband in Nordrhein-Westfalen, Herr Krings, war übrigens schon viel, viel weiter mit seinen Konsequenzen aus den Fällen in Lügde und anderswo.
Habe ich erwähnt!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich gehört zu einem Rechtsstaat, dass schlimme Verbrechen aufgeklärt werden müssen. Herr Kuhle zum Beispiel hat schon viel Richtiges dazu gesagt: Zahl der Ermittler aufstocken, Zusammenarbeit stärken, V-Personen in die Szene einschleusen, Zeugen schützen und stärken, Opfer beschützen und unterstützen, damit sie aussagen, auch umfangreich aussagen können. Insbesondere Kinder sollten in solchen Verfahren stärker betreut werden. Das alles wären doch wirksame Maßnahmen.
Wann kommen Ihre Vorschläge? Was kommt da denn von Ihnen?)
Wir haben ein Instrument, das wirksam und rechtssicher ist, das kein Grundrecht einschränkt – so sollte es in einem Rechtsstaat sein –, nämlich die anlassbezogene Speicherung von vorhandenen Daten im Wege des Quick Freeze. Das ist ein grundrechtschonendes Mittel, das gleichzeitig den Erfolg der Ermittlungsmaßnahmen ermöglicht.
Reine Symbolpolitik! Es bringt nichts!)
Denn es ist die Bundesratsbank im Reichstagsgebäude des Deutschen Bundestages.
Mit uns reden die Länder ja!
Sie, Herr Minister, und auch wir als Parlamentarier müssen schon entscheiden, ob wir diese Stiftung wollen und wie wir sie arbeitsfähig machen. Zwischen 5 Millionen Euro und einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag liegt schon ein bisschen Luft, und darüber müssen wir sprechen.
– Oder 1,7. – Im Errichtungsgesetz ist tatsächlich ein erheblicher Mittelaufwuchs vorgesehen. Wir waren in der vorherigen Regierung und in der vorherigen fraktionsübergreifenden Beratung über die Errichtung dieser Stiftung eigentlich einer Meinung.
Das steht auf Seite 84 Ihres gemeinsamen Vertrags; falls Sie das noch mal nachlesen wollen.
Gilt der noch?)
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat deshalb bereits im Januar 2019 gemeinsam mit den Ministerpräsidenten den Pakt für den Rechtsstaat beschlossen.
Sehr richtig! Das waren noch gute Zeiten!)
Sie wissen sicherlich, dass insbesondere Hans-Christian Ströbele, der über 20 Jahre diesem Hohen Haus angehört hat, sich wie wahrscheinlich kaum ein anderer für diese Gerechtigkeitsfrage eingesetzt hat.
Hat Herr Habeck das schon probiert?)
Was dabei immer stärker in Vergessenheit gerät, ist, dass es eben nicht um eine Meinungsverschiedenheit geht. Es geht um das Existenzrecht einer ganzen Personengruppe, die Stück für Stück in Abrede gestellt wird.
Von wem denn?
Unser Rechtsstaat gewährleistet Freiheit und schafft mit den unabhängigen Gerichten ein Verfahren, das Konflikte staatlicherseits beendet, die die Betroffenen selbst nicht in den Griff bekommen. Er verbietet aber auch, dass Konflikte mit den Mitteln der Selbstjustiz geregelt werden. Ich hätte mir als Student in den 80er- und als Richter in den 90er-Jahren nicht vorstellen können, dass wir irgendwann Parallelgesellschaften haben, die meinen, sie könnten ihre Konflikte teilweise außerhalb des staatlichen Konfliktregelmanagements regeln.
Das Bundesministerium der Justiz ist in erster Linie ein Gesetzgebungsministerium, und es berät die anderen Ministerien bei deren Vorhaben.
– Na ja, ich meine, Sie haben hier über das Coronaschutzgesetz gesprochen, Sie haben hier über den Einzelplan des Wirtschaftsministers gesprochen und über alles und jedes gesprochen, was Sie an der Fortschrittskoalition schon immer gestört hat. Das ist Ihr gutes Recht. Ich sage nur: Wenn Sie nicht zum Justizhaushalt reden, dann müssen Sie schon damit leben, dass wir das als Zustimmung zu unserem Haushaltsentwurf werten.
Rechtsstaatspakt! Ich glaube, wir müssen die Reden wiederholen! Wir fangen mit der Debatte von vorne an!)
Wir reden heute über den haushaltsmäßigen Rahmen für die umfangreichen rechtspolitischen Vorhaben der Koalition. Mit über 950 Millionen Euro erfährt der Haushalt einen leichten Aufwuchs, was vor allem mit der verbesserten Stellenbesetzungsquote zu tun hat. Gut, dass es gelingt, qualifiziertes Personal für dieses so wichtige Haus zu gewinnen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, ich hätte heute wahnsinnig gerne mit Ihrer Haushaltsberichterstatterin Frau Hoppermann diskutiert, was wir hier vielleicht doch noch verändern und besser machen können.
Sie ist hier!)
Was ist die Konsequenz für diese Menschen? Für diese Menschen hat das Fahren ohne Fahrschein die Konsequenz:
Wir müssen aber nicht nur über die Frage der Mobilität sprechen, sondern auch über die Bestrafung von Armut in diesem Kontext. Ich habe bei der Deutschen Bahn nachgefragt, wie viele Menschen bei Kontrollen ohne Ticket angetroffen wurden. Das Ergebnis ist eindeutig: Bevor es das 9‑Euro-Ticket gab, sind über 214 000 Personen ohne Ticket angetroffen worden. Im gleichen Zeitraum dieses Jahres waren es nur gut 120 000.
Weil nicht mehr kontrolliert wurde!)
Ich finde es schon großartig, dass wir als Bund die Hand ausstrecken
Die ist aber leer, die Hand! Die leere Hand ist nicht so richtig!
Es muss in Deutschland im Schnitt immer noch ein dringend Tatverdächtiger pro Woche aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil die Gerichte überlastet sind und die Strafverfahren zu lange dauern. Das darf nicht sein! Wir haben das in der letzten Legislaturperiode angepackt, gemeinsam mit den Ländern. Sie haben im Koalitionsvertrag versprochen, es fortzusetzen; aber Sie halten Ihre Versprechen schlicht und ergreifend nicht ein.
Erst fällt der Koalitionsvertrag, dann fällt die Koalition!
Und welche Rolle spielt der TÜV Süd in diesem doch bemerkenswerten Vorgang? Wir haben erfahren, dass PreussenElektra in den letzten Tagen – wohlgemerkt; irgendwann letzte Woche –
Verschwörungstheorie!)
– nicht anlasslos –
Also der Teil des Koalitionsvertrags gilt noch!)
Ihr Entwurf ist zweitens aber auch vollkommen unausgegoren. Anstatt eindeutige Regelungen für interne Ermittlungen zu schaffen, bleiben die Anforderungen an die interne Meldestelle und ihre Befugnisse vage. Anstatt zu Unrecht Beschuldigte wirksam vor falschen Verdächtigungen und missbräuchlichen Meldungen zu schützen, knüpfen Sie den Hinweisgeberschutz an in der Praxis kaum verifizierbare subjektive Momente. Und anstatt die Dokumentation der Meldungen so lange zu ermöglichen, wie sie erforderlich ist, führen Sie eine starre Löschfrist von zwei Jahren ein, ohne Rücksicht auf Prozessrisiken und Verjährungsfristen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Vorhaben müssen umgesetzt werden; denn das Schöffenamt ist gelebte Volkssouveränität.
Sehr richtig!)
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, 21 Mitglieder des Deutschen Bundestages sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits 70 Jahre alt oder werden innerhalb dieser Wahlperiode den 70. Geburtstag feiern.
Die müssen dann auch raus!)
So müssen wir die Freistellungsregeln verbessern. Es kann nicht weiter angehen, dass Stunden bei Gericht, die in die Gleitzeit fallen, bei Tarifbeschäftigten nicht als entschuldigtes Fehlen gutgeschrieben werden und damit kein Vergütungsanspruch besteht.
Sehr richtig!)
dann hätten Sie gehört, wie unsere Familienministerin gesagt hat, dass sie gegen die anlasslose Massenüberwachung ist. Ich finde, das ist klar genug.
Muss-weg-Partei!)
Denn nichts anderes ist Ihre IP‑Adressen-Speicherung. Nichts anderes ist es!
Mehr Kopf, weniger Kehlkopf!)
Das ist aus dem Urteil nicht erkennbar. Wahr ist: Sie streben eine auf sechs Monate befristete anlasslose Vorratsdatenspeicherung an, liebe Kolleginnen und Kollegen, und das ist bestimmt nicht im Sinne des EuGH.
Unsinn wird auch durch Wiederholung nicht richtig!)
Sie fordern auch eine sechsmonatige Speicherverpflichtung. Ich lese Ihnen auch dazu noch mal aus dem Urteil vor – wenn Sie erlauben, Frau Präsidentin –: auf das absolut Notwendige begrenzter Zeitraum. – Woran machen Sie denn fest, dass sechs Monate genau dieser Zeitraum sind?
Was ist denn Ihr Zeitraum?)
Ist das eigentlich rechtssicher, was Sie vorschlagen, wie Sie behaupten?
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, einen rechtssicheren Vorschlag für eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung zu unterbreiten, die durch richterlichen Beschluss dann eben auch entsprechend abgesichert werden kann. Jetzt ist der Zeitpunkt dafür gekommen. Ich freue mich darauf, dass das Ministerium einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten wird.
Ah ja. – Herr Kollege Höferlin, wir haben doch gerade gesehen, dass Sie wieder alles durcheinanderschmeißen, indem Sie von Vorratsdatenspeicherung in Gänze sprechen.
Der Antrag war noch zu lang für ihn!)
Deswegen werden wir einen verfassungsgemäßen Vorschlag vorlegen, mit dem wir nicht scheitern. Denn es ist besser, die Messer zu schärfen, die Straftäter zu ermitteln, als mit untauglichen verfassungswidrigen Werkzeugen wieder zu scheitern und den Zustand der 16 Jahre wiederherzustellen, nämlich gar keine Instrumente zu haben. Das ist der Unterschied zwischen uns und Ihnen:
Sie können nur Problembeschreibung!)
Am Ende muss ich Sie wirklich fragen: Warum betreiben Sie immer noch Politik mit diesem Tunnelblick?
Weil es was anderes ist!)
– Jetzt müssen auch Sie mal zuhören, wenn Sie die ganze Zeit aus zwei Seiten vortragen. – Aus der „Vorratsdatenspeicherung“ haben Sie in der Vergangenheit einmal die „Mindestspeicherfrist“ gemacht; heute nennen Sie es „IP‑Adressen-Speicherung“.
Das ist was anderes!)
Danke schön, Frau Präsidentin. – „Die Vorratsdatenspeicherung ist tot, lang lebe die Vorratsdatenspeicherung!“ – das ist der Tenor Ihres zweiseitigen Antrags.
Nicht mal die zwei Seiten können Sie lesen!)
Weiter geht es in der Vorbemerkung der Fragesteller:
Hört! Hört!)
Herr Krings, wenn Sie ernsthaft glauben, dass das mit „absolut begrenzter Zeit“ gemeint gewesen ist, dann bewegen Sie sich am Rande der Lächerlichkeit. Ein solches Gesetz würde zu Recht wieder von höchsten Gerichten diskutiert werden.
Dann machen Sie doch endlich mal einen Vorschlag!
Sie fordern allen Ernstes, die Daten sechs Monate lang zu speichern.
Was wäre denn Ihr Vorschlag?
dass für einen absolut notwendig begrenzten Zeitraum eine Speicherung denkbar wäre – absolut notwendig begrenzter Zeitraum.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist in der Tat schon längst über Ausnahmen diskutiert worden. Herr Krings, der Vorwurf, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs selektiv zu lesen, fällt auf die Union zurück. Als Ausnahme ist in der Tat erwähnt,
Aha! Hört! Hört!)
Cyberangriffe, zum Beispiel aus Russland, können natürlich nicht nur den Deutschen Bundestag treffen, sondern auch sämtliche Telekommunikationsunternehmen in Deutschland.
Wenn es heiß wird, geht es um das Thema!)
Herr Krings, Sie haben uns unterstellt, wir würden hier sagen, die Vorratsdatenspeicherung muss weg. Nein, das ist nicht wahr. Die Vorratsdatenspeicherung ist weg. Sie war, auch wenn es Ihnen nicht passt, in den letzten Jahren nie da. Insofern muss es doch hier darum gehen, wie es der Kollege Kuhle und andere zu Recht getan haben, mal zu diskutieren, wie wir nach vorne kommen können, wie wir Ermittlungsinstrumente an die Hand geben können.
Machen Sie doch einen Vorschlag!)
und sich stattdessen einzig und allein auf die anlasslose Vorratsdatenspeicherung im Internet fokussieren, dann darf uns das zumindest, vorsichtig ausgedrückt, verwundern.
Greifen Sie es mal auf! Was haben Sie dazu zu sagen?
– das ist doch die Folge, Herr Dr. Krings –,
Wir sind schon lange raus! Darum geht es nämlich gar nicht!
Was nämlich, Frau Lindholz, steht auf dem Spiel? Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich eine andere Stelle. Also gut zuhören! Danach ist Folgendes möglich:
Das ist doch ein ganz anderes Thema!)
Was nämlich, Frau Lindholz, steht auf dem Spiel? Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich eine andere Stelle. Also gut zuhören! Danach ist Folgendes möglich:
Darum geht es doch gar nicht!
Vielleicht an dieser Stelle: Frau Lindholz, Sie haben ja die Debatte mit Ihrem Vortrag eröffnet. Sie sind Fachanwältin für Familienrecht. Ich war Richter im Familiensenat eines Oberlandesgerichts. Wir sollten beide also wissen, wovon wir reden. Sie haben die Passage natürlich zutreffend zitiert. Aber die Bedingungen, die zugleich in dem Urteil des EuGH stehen, haben Sie nicht angesprochen.
– Nein, Herr Kollege.
Das war ein versuchter Scherz! Das muss möglich sein!)
Das Thema „Quick Freeze“, Herr Kollege, hat ja sogar der EuGH aufgegriffen, auch wenn er es so nicht genannt hat.
haben die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen bereits in ihrem Koalitionsvertrag aufgeführt
Die Alternativen, die der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil aufzeigt,
Ja? Jetzt kommt’s!)
Erster Punkt ist: Die Vorratsdatenspeicherung, wie Sie sie immer haben wollten, ist weder mit deutschem noch mit europäischem Recht vereinbar.
Es hilft nicht, darüber Krokodilstränen zu vergießen. Wir haben jetzt vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof einen ganz klaren Rahmen, in dem wir arbeiten müssen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs – wir hadern ja alle immer mal mit höchstrichterlicher Rechtsprechung – müssen wir zur Kenntnis nehmen.
Aber ganz! Ganz zur Kenntnis nehmen!)
Und es gibt andere in diesem Haus, die glauben, dass man den Souverän mit Freiheitseinschränkungen überrumpeln kann, indem man eine Debatte über sexuellen Kindesmissbrauch aufsetzt. Aber eigentlich will man die Vorratsdatenspeicherung einfach generell im deutschen Recht wiederhaben.
So eine Unterstellung!)
Bei der Reaktion der Innenminister habe ich teilweise gedacht: Ich bin im falschen Film. – Seit 15 Jahren sprechen wir in Deutschland darüber, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig ist. Seit 15 Jahren wissen wir, bestätigt durch mehrere Gerichtsurteile, dass dieses Instrument von den Behörden eben nicht eingesetzt werden kann. Und wir wissen – anhand der Zahlen, die hier dankenswerterweise gerade von der Kollegin Eichwede vorgetragen worden sind –, dass die Aufklärungsquote gerade beim sexuellen Missbrauch bei Kindern trotzdem relativ hoch ist.
Und das reicht?
In dieser Woche hat ein Treffen der Innen- und Justizminister in München stattgefunden.
Sehr richtig! Was haben sie denn beschlossen?)
Wenn hier versucht wird, denjenigen, die sich gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung einsetzen, zu unterstellen, sie würden an der Seite von Kinderschändern stehen oder sie würden das, was da passiert, sogar gutheißen,
Wer hat das gemacht?
Außerdem hat die CDU offenbar die Einschränkung des EuGH nicht verstanden, wonach die Speicherfrist auf das äußerst Notwendige beschränkt sein muss. Bei Ermittlungen schwerster Straftaten sollten Behörden aber so mit Personal und Ressourcen ausgestattet sein, dass sie IP‑Adressen auch in ein paar Tagen abfragen können,
Welche Frist schlagen Sie denn vor?)
entweder einen öffentlichen Internetanschluss zu benutzen oder aber einen Tor Browser; der verschleiert nämlich ihre IP‑Adresse. Die IP‑Adressen, die Sie da erfahren würden, führten ins Leere, aber nicht zum Straftäter. Die Maßnahme ist mithin nicht geeignet.
So weit die Beurteilung aus Sicht der Textilkunst!)
Erstens. Ist sie geeignet? Zweck dieser Maßnahme soll sein, Bilder von sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Internet zu verfolgen. Wie die Union aber kürzlich auf ihre eigene schriftliche Frage von der Bundesregierung erfuhr, gab es 2021 bei 96 Prozent dieser Straftaten kein einziges Problem mit den IP‑Adressen.
Und die 2 000 Kinder sind Ihnen egal?)
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Täglich grüßt das Murmeltier“, so kommentierte der „Logbuch:Netzpolitik“-Podcast das drölfzigste Gerichtsurteil zur Rechtswidrigkeit irgendeiner Vorratsdatenspeicherung. Es war das fünfte Urteil dazu vom Europäischen Gerichtshof. Die CDU/CSU hat aber auch diesmal nix daraus gelernt. Die Tinte auf dem Urteil war noch gar nicht trocken, da kamen Sie schon mit einem neuen Vorschlag um die Ecke, nämlich einer anlasslosen Speicherung von IP‑Adressen. Ja, es stimmt, der EuGH hat kleine Spielräume gelassen; aber drei Voraussetzungen gelten auch dann. Eine Überwachungsmaßnahme muss nämlich dreierlei sein: erstens geeignet, zweitens angemessen und drittens verhältnismäßig. Ich mache da gerne mal die Erklärbärin für die CDU/CSU.
Ganz dünnes Eis, Frau Kollegin!)
Dabei geht es mit der CDU durchaus auch anders. Das zeigen Ihre Kolleginnen und Kollegen aus Schleswig-Holstein. Dort wird auf eineinhalb Seiten des Koalitionsvertrages dezidiert beschrieben, mit welchen Maßnahmen Kinder vor sexualisierter Gewalt geschützt werden können.
Und was das Land machen kann! Und was ist unsere Bundeskompetenz? Wir müssen unsere Aufgaben erledigen!)
Deswegen haben wir zum Beispiel beim Heizkostenzuschuss – darüber haben wir in dieser Woche im Plenum beraten – als Union zugestimmt. Es ist richtig, den Menschen ganz direkt und unmittelbar zu helfen.
Sehr richtig!)
sondern der unterschreibt das, was ihm unter die Nase gehalten wird. Daraus abzuleiten, dass es da eine besondere Beliebtheit des Indexmietmodells gäbe,
Bau auf! Bau auf!)
Was die Indexmietverträge angeht, hat meine Kollegin Martens vorhin das Notwendige dazu gesagt.
Vor allem der Kollege Lieb!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Lay, um das gleich am Anfang einmal zu sagen,
... der Vorredner hatte recht!)
Zuletzt, nicht zu vergessen: Wir als Liberale sind die Partei des Eigentums. Deswegen wollen wir mehr Eigentumserwerb durch entsprechende Reformen im Grunderwerbsteuerrecht ermöglichen.
Da sind wir ja schon zwei!)
Anstatt dass sich die Senatorin vor die Justiz stellt und den Einmischungsversuch zurückweist, hat sie den Brief noch selbst unterschrieben.
Das ist ja wie in Polen!)
Was mir aber wichtig ist: Was schaffen Sie damit, wenn Sie hier Anträge wie „Mietenstopp“ und vieles andere mehr einbringen? Sie schaffen damit doch vor allen Dingen ein investitionsfeindliches Klima.
Jetzt will ich meine Zeit gar nicht darauf verwenden, zu sagen, was ich von dem „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ halte, dessen Ergebnis aus meiner Sicht außerordentlich ernüchternd, um nicht zu sagen: enttäuschend ist, weil auf 67 Seiten mehr oder weniger nur Formelkompromisse und Prüfaufträge niedergelegt worden sind. Da steht viel zu wenig Konkretes, viel zu wenig, was in die Umsetzung geht.
Alibiveranstaltung!
Ich will an dieser Stelle noch etwas anderes sagen. Ich weiß nicht, ob Sie das auch auf dem Bundesparteitag beklagt haben. Ich habe aber von vielen Kolleginnen und Kollegen hier im Deutschen Bundestag gehört, dass sie beklagen, dass das Ziel der Ampel, 400 000 Wohnungen in diesem Jahr zu bauen – 100 000 davon sollen ja Sozialwohnungen sein –, nicht erreicht wird. Wir haben gesagt: Wir teilen dieses Ziel. Der Bedarf ist groß, er ist wahrscheinlich sogar noch höher. Dafür muss man dann aber auch die richtigen Rahmenbedingungen schaffen.
Wir brauchen eine klare und verlässliche Förderkulisse, damit es Investitionssicherheit und Planungssicherheit gibt.
Sehr richtig!)
Herr Kollege Luczak, ich freue mich wirklich ausgesprochen, dass Sie die Anträge unseres Bundesparteitages so intensiv studiert haben. Vielleicht kann man dabei auch noch was lernen.
Wir hatten es gehofft!)
Das verlängert auch Ihre Redezeit beachtlich.
Er redet auch sehr gut!)
Das war mit Ihnen in der Großen Koalition nicht möglich. Wir würden damit dem Strafrecht und dem Rechtsstaat eine weitere Möglichkeit geben, gegen eines der größten Kriminalitätsfelder schärfer vorzugehen.
Das bringt nichts!)
Zum anderen. Sie haben hinsichtlich der Rede des Kollegen Fiedler gesagt, er habe sich selber widersprochen.
Im Gegenteil: Wir haben am Montag gesehen, wie in Leipzig Menschen, die eine Straßenblockade gebildet haben, sofort Platz gemacht haben, als die Feuerwehr durchmusste. So muss das laufen!
Das ist schwierig, wenn man anklebt!)
Das gilt auch völlig unabhängig davon, ob der Grund für den Protest berechtigt sein mag oder nicht; darüber haben wir in einer Demokratie sowieso nicht zu befinden. Protest darf und soll kreativ sein, und, ja, Protest darf auch stören. Aber er findet seine Grenzen, wo Leib und Leben von Menschen gefährdet werden oder die Schwelle zu Straftaten überschritten wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie es mich gleich vorweg sagen: Protest- und Aktionsformen, die dazu geeignet sind, die Sicherheit von Menschen zu gefährden, lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab, meine Damen und Herren.
Denn § 47 StGB sagt doch richtigerweise, dass Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur in unerlässlichen Ausnahmefällen zu verhängen sind. Diese Ausnahmefälle bestimmen sich nach der konkreten Tat und der Persönlichkeit des Täters und gelten gerade nicht für ganze Fallgruppen.
Also plädieren Sie für sechs Monate?)
Gerade bei Straßenblockierern ist seit Langem höchstrichterlich entschieden, dass bei der Verursachung eines Staus, der aufgrund von physischen Straßenblockaden entsteht, der Tatbestand der Nötigung einschlägig ist und dass die Beschmutzung von Gegenständen, die das Erscheinungsbild erheblich verändert, eine gemeinschädliche Sachbeschädigung ist. Diese Tatbestände sind anwendbar. Hierzu wird auch ermittelt, und hier liegen auch schon einige Urteile zu den beschriebenen Taten vor.
Freisprüche!)
Ein Fernziel wie der Klimaschutz rechtfertigt nicht konkrete Tatziele wie die Störung des Straßenverkehrs oder eben die Sachbeschädigung.
Sehr richtig!)
Andererseits bleibt zu bedenken: Seit dem Tribunal für das frühere Jugoslawien sind sämtliche von mir genannten Gerichte entweder durch Beschluss des UNO-Sicherheitsrates oder mit Zustimmung aller beteiligten Staaten eingesetzt worden. Sie haben es gesagt, Herr Krings: Dieser Weg ist bezogen auf Russland, vorsichtig ausgedrückt, wenig wahrscheinlich.
So kann man es auch sagen!)
Komplexer ist in der Tat die Sachlage – Sie haben es ausgeführt, Herr Kollege Krings – bei dem Verbrechen der Aggression. Dieses kann vor ukrainischen Gerichten geahndet werden. Es kann nicht, nach derzeitiger Rechtslage, vor dem Internationalen Strafgerichtshof geahndet werden. Es kann aber sehr wohl, Herr Krings, vor deutschen Gerichten geahndet werden. § 13 des Völkerstrafgesetzbuches stellt in der Tat auch das Verbrechen der Aggression unter Strafe
Wenn ein Deutscher beteiligt ist!)
Uns alle eint der Kampf für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Gerade auch diese Rechtsstaatlichkeit wird durch die russische Armee mit Füßen getreten. Niemand, Herr Kollege Krings, weder Sie noch jemand aus der Bundesregierung duckt sich in dieser Frage weg.
Dann machen Sie mit!)
Dann hört man, dass in der Ampel gesagt worden sei: Die Entscheidung wird ja gar nicht im Wahlprüfungsausschuss getroffen, sondern auf anderer, politischer Ebene.
Hört! Hört!)
Ich will Ihnen noch einmal darlegen, was Aufgabe, Wesen und Funktion des Wahlprüfungsausschusses ist – ein Blick in das Wahlprüfungsgesetz würde sofort dazu führen, dass man das erkennt –: Der Wahlprüfungsausschuss ist kein normaler Ausschuss des Deutschen Bundestages,
Hört! Hört!)
damit kann man den Vertrauensverlust, der entstanden ist, nicht beheben.
Man vertieft ihn noch!)
Wir jedenfalls sagen: Es hat in Berlin ein systemisches Versagen bei der Organisation, bei der Vorbereitung und bei der Durchführung der Bundestagswahl gegeben, und dem kann man nicht mit kosmetischen Korrekturen beikommen;
Wie man dazu kommen kann, zu sagen: „Das geht über den Vorschlag des Bundeswahlleiters hinaus“,
Das hätte eigentlich schon ausgereicht. Aber was wir bei der Aufarbeitung dieses Wahlchaos im Wahlprüfungsausschuss – heute in eine Entscheidung des Plenums des Deutschen Bundestages mündend – erlebt haben, das ist in der Tat eine Farce. Da bleibt einem das Lachen im Halse stecken. Wir haben eine Politisierung dieses Verfahren erlebt,
Das ist ein Skandal!)
Heute vor wenigen Stunden haben wir in der Kommission zur Reform des Wahlrechts mit Experten darüber debattiert, ob wir das geltende Wahlprüfungssystem, in dem der Bundestag diese wichtige Rolle hat, nicht ersetzen sollten durch ein anderes System, in dem Gerichte entscheiden.
Back to the Rechtsstaat!)
Wir gehen also über das hinaus, was der Bundeswahlleiter beantragt hat.
Wer hat denn das entschieden?)
Zur Umsetzung des Koalitionsvertrages finden wir nach der Bereinigungssitzung nun einen Betrag von 50 Millionen Euro – der Kollege Lieb hat dazu schon ausgeführt – für 2023 sowie Verpflichtungsermächtigungen für die laufenden Jahre zur Digitalisierung der Justiz, und zwar im Rahmen des Pakts für den digitalen Rechtsstaat. Jetzt kann man darüber streiten: Was ist eine Erweiterung des Pakts für den Rechtsstaat? Erfordert sie, dass zwei Pakte nebeneinander bestehen bleiben, oder kann man sie auch gut zusammenführen? Ich finde die Ausführungen vom Kollegen Lieb dazu sehr überzeugend, dass ein Rechtsstaat ohne Digitalisierung in der heutigen Gesellschaft nicht mehr denkbar ist,
Man kann das nicht schönreden!)
Wir fordern die Speicherung natürlich nur in dem Umfang, den das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof erlaubt haben.
Sie wissen genau, dass der Europäische Gerichtshof von „anlassbezogen“ redet.
Nicht „anlassbezogen“! Einfach mal lesen!)
Herr Krings, als wir hier als Regierungskoalition angefangen haben, hat es eigentlich nichts gegeben. Sie haben im Bereich der Vorratsdatenspeicherung, der Sicherung und Zugänglichmachung von Daten, in den letzten Jahren so viel getan, sind aber immer vor Gerichtswände gelaufen,
Ich will jetzt mal einen Vorschlag hören!)
– Sie haben recht. Sorry, das war ein Versprecher.
Das K hätte ich gern!)
Wenn wir jetzt modernisieren, dann ist das allein natürlich nicht ausreichend, weil es darauf ankommt, dass wir den Rückstand aufholen. Das heißt, wir müssen in Sachen Innovation schneller werden und dürfen den Abstand nicht größer werden lassen. Deswegen müssen wir natürlich eine andere Form von Innovation an den Tag legen. Gerade deswegen brauchen wir große Ressourcen von Bund und Ländern, um das als gemeinsamen Prozess hinzukriegen. Das muss tatsächlich in vertrauensvoller Zusammenarbeit gemeinsam entwickelt werden.
Das klingt ja schon besser!)
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Buschmann! Meine Damen und Herren! Ich möchte über den Pakt für den Rechtsstaat sprechen. Tatsächlich ist es so: Wir haben im Koalitionsvertrag zweierlei vereinbart, nämlich den Pakt für den Rechtsstaat zu verstetigen und ihn um einen Digitalpakt für die Justiz zu erweitern.
Sie haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Sie den Pakt für den Rechtsstaat verstetigen und ihn um einen Pakt für den digitalen Rechtsstaat erweitern wollen.
Das hat Herr Scholz vergessen inzwischen!)
tun wir nicht, mit uns nicht zu machen.
wollen wir nicht,
Umgekehrt war es!)
machen wir nicht,
Umgekehrt war es!)
Sehr geehrter Krings, ich erinnere mich sehr gut an die Große Koalition zurück und sage Ihnen – Sie haben gerade den Rechtsbereich sehr gelobt –: Sie waren damals im Innenministerium. Das Justizministerium hat damals sehr oft gezeigt, was geht, was möglich ist, wo wir vorankommen wollen, und Ihre Meinung war immer: Das geht nicht,
Umgekehrt war es!)
Lieber Herr Kollege Krings, Sie haben es gerade angesprochen. Es klang so ein bisschen danach, als ob wir hier Rechtspolitik nach Gutdünken machen wollen, dass wir Rechtspolitik machen wollen mit Vorhaben, die Sie nicht ganz nachvollziehen können. Ich will das mal vergleichen. Es war eine sozial-liberale Koalition in den 70er-Jahren, die der Rechtspolitik erst wieder dazu verhelfen musste, dass Lebensrealitäten anerkannt wurden.
Davon zehren Sie heute noch! Das war die letzte gute SPD!)
Ich will auch sagen, weil es ein Projekt der letzten Großen Koalition gewesen ist, das die SPD vorangebracht hat: Der Pakt für den Rechtsstaat ist richtig und wichtig.
Wir haben es vorangebracht!)
Ich will noch eines sagen, Herr Kollege Krings: Wenn wir China anlasslose massenhafte Speicherung von personenbezogenen Daten vorwerfen, dann dürfen wir sie selbst nicht betreiben. Das ist rechtlich nach innen, und das schafft Glaubwürdigkeit nach außen, Herr Kollege.
Der Vergleich ist ungeheuerlich! Das ist ein ungeheuerlicher Vergleich in diesem Hause! Ungeheuerlich!
– Ja, wir werden das trotzdem konstruktiv begleiten.
Da kann ich vermitteln!)
Dabei kann es aber nicht bleiben; das haben wir auch im Koalitionsvertrag so verabredet. Wir wollen Planung und Genehmigung umfassend beschleunigen. Deswegen appelliere ich an uns alle miteinander und motiviere uns, dass wir das jetzt zeitnah anpacken. Ich finde, es wäre ein wunderbarer Einstieg in die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, wenn wir die parlamentarischen Verfahren und Diskussionen an dieser Stelle auch beschleunigen und dort möglichst schnell gemeinsam vorankommen.
An uns liegt es nicht!)
Das Thema Planungsbeschleunigung ist angesprochen worden, dazu auch von mir abschließend ein paar Worte. Ich begrüße ausdrücklich, dass es gelungen ist, das Bundesverwaltungsgericht mit einem weiteren Senat zu stärken, und dass wir als Koalition gemeinsam die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Blick nehmen. Die Dauer mehr als zu halbieren, ist das Ziel, auf das wir uns gemeinsam in der Sondierung verständigt haben, und das wollen wir mit dem Koalitionsvertrag umsetzen.
Ich bin gespannt!)
unter anderem ein klares Bekenntnis zur Stiftung Forum Recht, die Sie als Koalition nicht nur nicht unterstützen, sondern der Sie im Gegenteil sogar eine Mittelsperre verpasst haben, ihr also misstrauen, statt sie inhaltlich und finanziell gut aufzustellen. Wir wollten das Schöffenwesen, das eine wichtige Säule des Rechtsstaates ist, unterstützen. Gerade aus der Kollision von Ehrenamt und Berufsleben resultieren Herausforderungen. Sie haben aber unseren Maßgabebeschluss nicht mitgetragen und sich damit gegen einen weiteren wichtigen Justizzweig positioniert.
Sehr traurig!)
Wir haben als Union einige Vorschläge für den Justizetat gemacht, die leider allesamt abgelehnt wurden,
Tja, selbst schuld!)
Ein Pakt bzw. Vertrag setzt allerdings das Einverständnis von mindestens zwei Parteien voraus. Das genau gibt es aber hier ausdrücklich nicht. Unter anderem deshalb hatten wir in der Bereinigungssitzung auch nachts um drei Uhr noch Besuch der Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundesrates, die zugleich Sprecherin der A-Länder ist.
War wohl nötig!)
Und das bestätigen auch die Sachverständigen. Auf die Sachverständigen will die Ampel aber bekanntlich nicht hören. Als Sie das Gesetz geschrieben haben, spielten die ja auch keine Rolle. Gewerkschaften und Berufsverbände hatten damals 45 Stunden Zeit von der Ampel bekommen, um diesen knapp 100-seitigen Referentenentwurf zu bewerten.
Deswegen müssen wir den Tatbestand ändern und die Voraussetzungen dafür schaffen,
Und zwar jetzt!)
Mein Fazit zum vorliegenden Gesetzentwurf: zu umständlich, zu zaghaft und nicht zu Ende gedacht.
Aber stets bemüht!)
Das bringt mich zu einem weiteren Thema. Wenn Sie schon die Regelungen nicht vereinheitlichen und Sie daher 20 Gesetze ändern müssen, dann sollten Sie wenigstens Ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen und Ihren Gesetzentwürfen Synopsen beilegen. Das würde uns allen das Arbeiten sehr erleichtern.
Gute Gesetzgebung ist ein Fremdwort für die Ampel!)
Im Übrigen wäre es sinnvoll gewesen, alle Regelungen, die sich auf die Sanktionen und Geldwäsche beziehen, in einem Gesetz kompakt und übersichtlich mit gleicher Terminologie zusammenzufassen, statt Änderungen in 20 Gesetzen vorzunehmen.
In Ihrem Koalitionsvertrag formulieren Sie das hehre Ziel, die Praxis und die betroffenen Kreise der Gesellschaft in die Gesetzgebung mit einzubeziehen, und dabei nehmen Sie in diesem Fall nicht einmal die Anregungen der Sachverständigen auf. In Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie sich eigentlich auch vorgenommen, den Zoll moderner aufzustellen, damit er die Finanzkriminalität besser verfolgen kann. Weiter wollen Sie den Zoll im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche stärken. Mit diesem Gesetz hätte es die Möglichkeit dazu gegeben. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, der Aufbau einer neuen Behörde, die noch dazu auf die Verfolgung von sanktioniertem Vermögen beschränkt bleibt, spricht da eine andere Sprache.
Mehrere Sachverständige, darunter der Bund Deutscher Kriminalbeamter oder die Gewerkschaft der Polizei, haben aufgezeigt, dass die Schaffung einer völlig neuen Behörde weder notwendig noch praktikabel oder zielführend sei.
Bevor ich auf das eigentliche Gesetz zu sprechen komme, möchte ich aber kurz auf den Antrag der CDU/CSU eingehen. Grundsätzlich könnten wir nämlich bei den meisten Punkten mitgehen. Punkt 5 des Antrages allerdings halten wir für grundfalsch. Sie wollen – ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin –, dass
Sehr gute Idee!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sanktionen – zum Beispiel gegen russische Kriegsprofiteure – müssen auch in Deutschland endlich konsequent umgesetzt werden. Dieses Ziel verfehlen SPD, Grüne und FDP mit ihrem Gesetz leider, und sie handeln gegen die einhelligen Ratschläge der Fachleute. Als – Zitat – „unausgegoren, untauglich, halbherzig und behäbig“ bewertet es zum Beispiel die Gewerkschaft der Polizei. Das Gesetz ist ein Totalausfall mit Ansage.
Hört! Hört!)
Sie sehen: Die Fortschrittskoalition ist gewillt, effizient gegen Geldwäsche vorzugehen und die Sanktionen durchzusetzen.
Stets bemüht!)
Punkt zwei. In Deutschland konnte man bisher alles, aber auch wirklich alles mit Bargeld bezahlen. Man konnte teure Autos, Schmuck, Uhren kaufen und eben auch Immobilien. Das verhindern wir jetzt. Wir setzen ein Bargeldverbot bei Immobilienkäufen ein. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir dieses Bargeldverbot nochmals verschärfen. Zusätzlich ist es jetzt verboten, Immobilien auch mit Gold, mit Platin oder mit Edelsteinen zu kaufen. Ja, die SPD hätte sich da auch noch mehr gewünscht; das gehört zur Wahrheit dazu. Wir hätten gerne ein generelles Bargeldverbot ab 10 000 Euro gehabt. Aber leider war das jetzt noch nicht möglich.
Woran lag das denn?)
Gut, dass sich das jetzt endlich ändert!
Das hat er nur vergessen!)
Aber es ist ja gut, dass die Ampelkoalition zumindest erkannt hat, dass die Probleme tiefer liegen. Es ist klar, dass die Versäumnisse der vergangenen Jahre bei der Geldwäschebekämpfung nicht innerhalb weniger Monate vollständig aufzuarbeiten sind. Man muss dazu an dieser Stelle vielleicht aber auch noch einmal daran erinnern, dass sich noch 2019 der damalige Bundesfinanzminister, ein gewisser Olaf Scholz, mit Händen und Füßen gegen ein Bargeldverbot bei Immobilienkäufen gewehrt hat.
Hört! Hört!)
Sie haben Geldwäsche und Co jahrelang als Kavaliersdelikt behandelt und eben keine wirksamen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche ergriffen. Deswegen ist Ihre Kritik gerade vor dem Hintergrund Ihrer eigenen Untätigkeit auch so unglaubwürdig, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union.
Schauen Sie mal nach links!)
Zur Wahrheit gehört auch, dass Sie von der Union es waren, die Deutschland erst zu diesem Geldwäscheparadies haben werden lassen.
Die Russen-Connection der SPD vielleicht!)
Sie jammern, weil es mal einen Stau gibt oder das Flugzeug vielleicht nicht pünktlich startet.
Oder mal jemand stirbt!)
Am Kern des Problems geht allerdings auch vorbei, wer darauf abstellt, ob die Aktionen jetzt Erfolg oder Misserfolg bringen, wie die Imagewirkung für die Bewegung ist. Würde Militanz etwa besser, wenn sie mit beifälligem Nicken beantwortet würde oder Begeisterung auslöste?
Ein echt guter Einwand!)
Um was ging es? Sie wollten – das gehört hier auch mal in aller Deutlichkeit angesprochen – eine schon beschlossene Änderung des Lobbyregistergesetzes um ein Jahr nach hinten verschieben. Diese Änderung sieht vor, dass die Interessenvertreterinnen und ‑vertreter die Schenkungen Dritter nicht anzeigen müssen.
Hört! Hört!)
Wir werden, wie gesagt, Kolleginnen und Kollegen der Ampelkoalition, der Rücküberweisung zustimmen, fordern Sie aber – das ist das letzte Wort – dazu auf,
Überweisungsantrag zurückziehen!)
halte ich es wirklich für sehr, sehr befremdlich, dass Sie hier eine richtige gesetzliche Vorgabe um ein Jahr nach hinten verschieben wollen, nur um es Interessenvertreterinnen und ‑vertretern zu ermöglichen, die Namen und die Anschriften der Schenker bei Schenkungen Dritter nicht angeben zu müssen. Das gehört zur Wahrheit mit dazu.
Zurückziehen!)
Sie haben versucht – und das gehört zur Wahrheit und zur Gesamtheit eben auch mit dazu –, am Dienstag, dem 29. November 2022, um 18.33 Uhr, mittels eines ausgetauschten Änderungsantrages kurzfristig eine Änderung des Lobbyregistergesetzes in dieses Artikelgesetz mit reinzubringen
Es ist an der Stelle gut und richtig, dass wir hinweisgebende Personen schützen, die Hinweise auf Beamte geben, auf die Sie mit Ihren rechten Strategien abzielen. Es ist auch deswegen wichtig, weil wir das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden stärken müssen. Das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden ist außerordentlich gut, aber es sind Durchschnittswerte. Und man muss mal sagen: Wenn Sie sich in einen Stadtteil begeben, wo Menschen und Familien mit einer Einwanderungsgeschichte leben, dann können Sie feststellen: Das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden ist dort nicht gut. Deswegen ist das eine von vielen Maßnahmen und Mosaiksteinen, mit denen wir das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden stärken. Das ist im Interesse der Sicherheitsbehörden.
Das haben wir gar nicht kritisiert!)
Hat der Hinweisgeber entschieden, dass er den Verstoß meldet, hat er zu überlegen, wo er die Meldung erstattet. Dies kann er entweder intern bei seinem Arbeitgeber tun oder sich an eine externe Meldestelle wenden. Entgegen der sinnvollen Empfehlung der EU-Richtlinie, die interne der externen Meldung vorzuziehen,
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Selbst Ihre Länder finden das komisch, was Sie da tun!)
Wir werden dieses Gesetz natürlich durchsetzen; das ist auch notwendig zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern und – noch viel wichtiger – zum Schutz unseres Rechtsstaates
Selbst Ihre Länder finden das komisch, was Sie da machen!)
Ich finde es bedauerlich, dass der Bundesrat dieses Thema heute nicht aufgesetzt hat.
Ja, der Bundesrat denkt so wie wir! Das sollte zu denken geben!)
Dennoch machen wir einen großen Schritt nach vorne für den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, nachdem die CDU/CSU dies in der letzten Wahlperiode erfolgreich ausgesessen hat.
Ja, von wegen! Von wegen! SPD-Justizministerium!)
Lassen Sie sich das ausgerechnet von mir gesagt sein; das ist wichtig. Deswegen müssen wir auch diesen Teil schützen. Den hätten Sie in der Vergangenheit nie mitgetragen.
Unterstellung! Unterstellung!)
Christine Lambrecht hatte einen sehr guten Vorschlag gemacht und hatte schon Kompromisse vorgelegt, aber Sie wollten nur eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Regeln.
Und, liebe Union, das hätten wir alles schon haben können.
Wer war denn der Justizminister?)
Dazu habe ich aber von Ihnen gar nichts gehört.
Wer war denn da Justizminister?)
Fazit: Ihre Koalition verbindet nur ein Motto: Mehr Bürokratie wagen. Das ist die Formel, auf die Sie sich immer wieder gerne und genüsslich einigen, und das zeigt eines deutlich: Sie sind keine Regierungskoalition – Sie sind eine Regulierungskoalition.
Treffer, versenkt!)
Aha! Von Änderungen zum Wohle der Unternehmen keine Spur! Fakt ist damit: Die sinnvolle Konzernlösung ist bis heute nicht europarechtlich abgesichert, und Sie lassen alle Konzernunternehmen damit im Regen der Rechtsunsicherheit stehen.
Fragt man dann gezielt nach der von Ihnen ausdrücklich in Bezug genommenen Konzernlösung – wieder Schweigen im Wald. Ich zitiere:
Der Minister war stets bemüht!)
Vierte Aussage: „Uns ist es gelungen, die Rechtsansicht der Kommission zum Wohle der Unternehmen zu ändern“. Auch das haben Sie, lieber Herr Bundesminister Buschmann, hier am 29. September gesagt. Fragt man Ihr Ministerium, welche konkreten Änderungen das denn sein sollen, herrscht Schweigen im Wald. In der Antwort auf meine Frage heißt es – ich zitiere wieder –:
Immerhin! Immerhin!)
In der Begründung Ihrer Änderungsanträge heißt es: Anonyme Meldekanäle – ich zitiere – „sind mit Zusatzkosten für die notwendigen technischen Vorrichtungen oder die Einschaltung einer Ombudsperson verbunden sowie mit einer zusätzlichen Belastung durch den erhöhten Aufwand für die Einrichtung der Meldestelle“. Erklären Sie auch das gerne mal persönlich in Ihren Wahlkreisen. Und vor allem, Herr Thomae, sagen Sie dann bitte auch, dass das keine unnötige Bürokratie für unsere Unternehmen ist.
Dieses Stück Prosa findet sich in Ihrem Koalitionsvertrag. Der vorliegende Gesetzentwurf ist weder das eine noch das andere.
Ein abschließendes Wort an die Union. Was ich mir gewünscht hätte, wäre gewesen, dass die Union dieses Vorhaben konstruktiver, positiver begleitet hätte.
Noch positiver? Noch konstruktiver?)
Zweitens. Wir schaffen Anreize dafür, dass sich der Hinweisgeber zunächst an den internen Meldeweg halten soll.
Der muss gut versteckt sein, der Anreiz!)
Sie achten nicht die Rechte der Bewohner, bedrohen sie, beschimpfen sie und erheben den Anspruch, nun mit den fünf Dörfern machen zu können, was sie wollen. Wenn man weiß, dass hinter den Aktivisten die linksradikale Interventionistische Linke steckt, kann man sich ausmalen, was dabei herauskommt.
Die Worte, die auch von Teilen der Aktivistinnen und Aktivisten zu hören waren, waren „Verrat“ und „Widerstand“. Ich möchte hier einmal aus der „Süddeutschen“ zitieren:
Aber wenn wir uns anschauen, was in Lützerath passiert ist, dann muss man auf der einen Seite sagen, dass ich sehr froh bin, dass der Innenausschuss des Landtags NRW sich die schrecklichen Bilder vom Samstag angeguckt hat, dass der Landtag von NRW da eine Aufarbeitung vornimmt
Die ist schon abgeschlossen!
Der Einsatz in Lützerath ist nun beendet. Die Menschen in den fünf Dörfern wollen in Ruhe leben. Sie wollen keine Aktivisten vor Ort haben. Über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger wohnen in den neuen Dörfern. Die entsprechenden Häuser stehen leer. Die Verbliebenen wollen ihre Dörfer wieder lebendig machen und revitalisieren. Das ist das gute Recht dieser Menschen. Andere, wie Aktivisten, haben kein Recht, sich hier einzumischen und die Dörfer für ihre Ziele zu instrumentalisieren.
Der Innenausschuss des Landtags von NRW kam fraktionsübergreifend in seiner gestrigen Sitzung einstimmig zu der Bewertung, dass die Polizei im gesamten Verlauf des Einsatzes richtig gehandelt hat.
Hört! Hört!)
Wenn dann die Aktivisten derart aggressiv versuchen, sich der Allgemeinverfügung und den getroffenen Beschlüssen zu widersetzen, muss die Polizei einschreiten. Schließlich hat sie auf die Aktionen der Aktivisten reagiert und musste – leider – mit fortschreitender Zeit deutlicher reagieren, um Recht und Ordnung durchzusetzen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem im Dezember letzten Jahres gefassten Beschluss, dass durch den vorgezogenen Kohleausstieg in NRW die Dörfer Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath und die drei Feldhöfe Eggerather Hof, Roitzerhof und Weyerhof erhalten bleiben, war gleichzeitig klar, dass Lützerath dem Tagebau weichen muss. Das war das Ergebnis der Vereinbarung von Wirtschaftsminister Habeck und NRW-Wirtschaftsministerin Neubaur mit RWE.
Beides Grüne!)
Ich hatte die Bundesregierung letzte Woche schriftlich gefragt, wann sie diese Debatte mit uns führen möchte. Die ernüchternde Antwort erhielt ich vorgestern: Ein erneutes Beteiligungsverfahren ist nicht geplant.
Hört! Hört!
Da gab es teilweise dramatische, gefährliche Situationen; es ist gerade im Ansatz angesprochen worden. Es wurden zum Beispiel durch Störer die Pferde der Reiterstaffel bewusst scheu gemacht.
Diese Polizeibeamtin hat dann noch versucht, das Tier zu beruhigen und in einen ungefährlichen Bereich zu führen. Letztendlich hatte sie keine andere Wahl, als abzuspringen, und dann hat auch glücklicherweise das Pferd gestoppt. Die Masse an Störern stand drumherum und hat gejohlt. Sie hat applaudiert, weil da eine Beamtin zu Boden gegangen ist.
Menschenverachtend!)
Wir haben, wenn wir ehrlich sind, in diesem Land noch keine große Debatte darüber geführt, was eigentlich der russische Angriff auf die Ukraine an Folgen mit sich bringt. Für uns ist eine zentrale Schlussfolgerung, dass man hier schon auch über die Ausstiegsreihenfolge diskutieren kann.
Die Grünen haben dem Gesetz und der Vereinbarung mit RWE am 1. Dezember 2022 im Bundestag einstimmig bei einer Enthaltung zugestimmt; übrigens auch Sie, Frau Kollegin Dr. Nestle.
Nein, das glaube ich nicht!
Eine andere Abgeordnete der Grünen, die auch für die Vereinbarung gestimmt hat, hat auf Instagram geschrieben: Immer noch harren wir 10 Meter hinter der Frontlinie aus. Hier gibt es so weit keine Bewegung mehr.
„Frontlinie“!
Ein solches Zitat in zeitlicher Nähe zum Ukrainekrieg ist nur zynisch und peinlich. Sie sollten sich davon distanzieren.
welches einzelne Verhalten wirklich strafwürdig und im Sinne des Rechtsstaats auch als Gewalttat zu verurteilen ist,
Wo wollen die Grünen denn das aufarbeiten?)
Ich appelliere an dieser Stelle erneut und nachdrücklich an die Länder, auch und ganz besonders an Sachsen:
Warum nicht an Thüringen? Oder Brandenburg?)
damit diese in der Sache endlich zu einer Entscheidung kommen und sich zu einer Mitfinanzierung des Härtefallfonds bekennen.
So wenig Substanz, so viel Arroganz!)
Anstatt uns im Prozess zu unterstützen, aktiv das Gespräch mit Ihren Ministerpräsidenten zu suchen – und ja, hier muss ich nicht mal gendern, da sie jeweils keine Frauen an der Landesspitze aufgestellt haben – und für eine paritätische Beteiligung der Bundesländer am Fonds zu werben, verschwenden Sie die Zeit mit plattitüdenhaften Antragstellungen und endlosen Debatten.
Der Parlamentsgedanke kann lästig sein! Sollte man abschaffen Ihres Erachtens!)
Und wenn Sie alle gleichzeitig rumschreien, versteht ja kein Mensch, was Sie da erzählen. Hören Sie mir jetzt erst mal zu, bitte.
Sie müssen die Opposition anhören!)
– Sie können eine Zwischenfrage stellen, anstatt immer nur undifferenziert zu brüllen.
Sie haben hier die Demokratie infrage gestellt!)
Das brauchen wir uns hier von Ihnen nicht anzuhören, nachdem Sie eine solche Liste an Versäumnissen vorzuweisen haben.
In der Demokratie schon! Solange das hier Demokratie ist, müssen Sie sich das anhören!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da platzt einem echt die Hutschnur, wenn man das hört.
Die Wahrheit tut weh!)
Da sind Störer unter großem Gebrüll und Getöse mit großen Rettungsdecken auf die Pferde zugelaufen. Ein Pferd ist dann tatsächlich durchgegangen und auf die Abbruchkante zu galoppiert – mit der Reiterin im Sattel.
Der Härtefallfonds ist ein Kompromiss, der besonders diejenigen stützen soll, die nachweislich von Altersarmut betroffen sind. Es geht um Menschen mit sehr niedrigen Renten, Menschen, die Benachteiligungen erfahren haben. Deshalb ist es für uns als Unionsfraktion inakzeptabel, dass die Ampel gerade jetzt, in einer Zeit, in der alles teurer wird, den angedachten Fonds auf Sparflamme setzt. Denn von den versprochenen 10 000 Euro bleiben für die Betroffenen am Ende nur 2 500 Euro Einmalzahlung.
Hört! Hört!
Ich bin stolz, dass in Sachsen mit Petra Köpping eine Sozialministerin und Fürsprecherin für den Härtefallfonds klar Stellung bezieht,
Sachsen hat einen super Ministerpräsidenten!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man muss sich das noch mal vor Augen führen: Der Grund, warum wir uns heute überhaupt erneut mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beschäftigen müssen, ist, dass die Ampel kurz vor Weihnachten übel zu tricksen versucht hat.
Wo er recht hat, hat er recht!)
Insgesamt haben wir durch dieses Gesetz also sichergestellt, dass es bei den Mitbestimmungsrechten kein „Race to the bottom“ gibt und dass die Altersversorgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch solche Umwandlungen nicht gefährdet wird. Herr Mayer – wenn ich mir diese kleine Bemerkung zum Schluss erlauben darf –, unterstellt, Sie hätten mit Ihrer Kritik am Verfahren recht, dann müssten Sie jetzt zustimmen; denn das Lobbyregistergesetz ist ja ein wichtiger Bestandteil des Gesetzentwurfes.
Er hat ja noch andere Kritik geäußert!
– Da klatscht nicht nur die SPD, sondern – das finde ich gut – die ganze Fortschrittskoalition.
Das muss man schon einmal festhalten, wenn das der Fall ist!)
und sich nicht im vorauseilenden Gehorsam irgendeiner neuen europäischen Rechtsterminologie anschließen. Aus meiner Sicht wird da nicht mehr Rechtssicherheit geschaffen, sondern deutlich mehr Rechtsunsicherheit kreiert.
Sehr richtig!)
Ich sage ganz offen: Ich bin hier eher altbacken
Konservativ!)
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, um was ging es da? Da ging es um eine aus Ihrer Sicht wünschenswerte Verschiebung des Inkrafttretens des Lobbyregistergesetzes für NGOs, für Nichtregierungsorganisationen, vom 1. Januar 2023 auf den 1. Januar 2024. Auch sachlich ist diese Änderung nicht gerechtfertigt. Sie haben sie jetzt herausoperiert, weil Sie beim Schummeln, beim Tricksen erwischt wurden.
die hier überhaupt nicht erwartbar war und die, wie gesagt, in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetz steht.
Völlig intransparent!)
Am 29. November 2022 nach 18 Uhr, also nach Dienstschluss vieler Abgeordnetenbüros, kam der umfangreiche Änderungsantrag der Koalition zum Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie für die am nächsten Morgen stattfindende Rechtsausschusssitzung. In diesem Änderungsantrag war ohne sachlichen Zusammenhang eine Änderung des Lobbyregistergesetzes mit vorgesehen,
Jetzt kommt der zweite Punkt – der ist ja so spannend –: Die Überhangmandate sollen nicht mehr ausgeglichen werden. Die 15 Überhangmandate, die Sie maximal kriegen könnten, werden nicht mehr ausgeglichen. Das kann zu einer dramatischen Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse führen.
Der Wähler entscheidet!)
Ich bin davon überzeugt, dass eine Stadt, die sich gut weiterentwickeln soll, dass eine Stadt, die die richtigen Antworten auf die doch so unterschiedlichen Bedürfnisse und auf die ganz unterschiedlichen Lebensrealitäten ihrer Bürgerinnen und Bürger finden will,
Der Vorschlag, über den wir diskutieren – ich habe es angedeutet –, ist inhaltlich zweifelhaft. Er wirft europarechtliche Fragen auf. Es bestehen vor allem Zweifel, ob das überhaupt mit der Klauselrichtlinie vereinbar ist.
Was ist denn Ihr Vorschlag?)
Dazu gehört – das wurde schon mehrfach erwähnt; ich glaube, einige hier im Haus, die besonders laut blöken, haben ein bisschen Nachhilfe auch bei Infrastrukturplanung nötig –, dass man das im Blick hat, wenn der Bundesverkehrswegeplan aufgestellt wird, und dass man eine Bedarfsplanüberprüfung macht.
Ist das ein Ja zur A 100?)
Wir brauchen verantwortungsvolles Handeln. Politik ist immer auch ein Ausgleich zwischen den Interessen. Das gilt für Berlin genauso wie für meine Heimatstadt Hamburg und letztlich auch für die gesamte Bundesrepublik.
Was ist jetzt Ihre Meinung? Haben Sie eine Meinung? Ja oder nein?)
doch wirklich mehr verdient hat als Antworten in Schwarz-Weiß und vor allem mehr verdient als einen solchen Antrag wie den, den wir hier debattieren. Sie hat mehr verdient als ein Entweder-oder.
Sind Sie jetzt für die Autobahn oder nicht?)
dass eine Stadt, die Klimaschutz und Stadtentwicklung voranbringen und weiterhin Mobilität für alle ermöglichen will,
Außer für Autos!)
Bemerkenswert – das abschließend – ist, dass der § 675g BGB, den Sie gemäß Ihrem Antrag anpassen wollen, in der Tat nur einen ganz kleinen Teil betrifft, nämlich Zahlungsdiensterahmenverträge. Den gesamten Rest der Beziehungen zu Banken, den der BGH in dem Urteil adressiert, greifen Sie mit Ihrem Änderungsvorschlag und mit der Klausel gar nicht auf. Daher springt dieser Antrag in unseren Augen viel zu kurz. Das ist ein weiterer Grund, warum wir sagen: Dieser Antrag ist europarechtlich zweifelhaft, er ist schwierig, er greift nicht die Gänze des Problems auf. Deswegen werden wir den Antrag voraussichtlich ablehnen, aber wir freuen uns auf die Beratungen.
Kein Vorschlag!)
Bei Verfahrensbeschleunigungen gibt es nicht die eine Lösung. Es gibt ganz viele kleine Puzzlestücke auf dem Weg zu vernünftiger Planungs- und Verfahrensbeschleunigung. Die VwGO-Novelle ist natürlich nicht der große Wurf, der alle Probleme löst. Das hat aber doch auch niemand behauptet.
Meine Damen und Herren, was mich ehrlich mehr erschreckt, ist die
… Rückwärtskoalition!)
Besonders peinlich wird es, wenn der Bundeskanzler in der jüngsten Regierungsbefragung noch pastoral getönt hat, die Ampel habe bei allen Herausforderungen – ich zitiere – „den Zusammenhalt und den Respekt vor den Bürgerinnen und Bürgern nicht vergessen“. Genau so ist es eben nicht.
Der Kanzler hat kein Vertrauen mehr in diese Mehrheit!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Politik beginnt ja immer mit der Wahrnehmung der Realität.
Manchmal endet es auch damit!)
Im letzten Herbst hat der Deutsche Bundestag mit Mehrheit, das heißt mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP, entschieden – Die Linke hat sich enthalten –, 200 Milliarden Euro Kreditermächtigungen zu erteilen, um ein Signal der Sicherheit an die Unternehmen und die privaten Haushalte zu geben – gegen die Stimmen der Unionsfraktion. Sie haben damals gesagt: Mensch, das kann doch nicht sein; die Regierung will sich einen Freifahrtschein geben; da müssen wir mit Nein stimmen.
Sie brechen die Verfassung!)
dann rate ich Ihnen, sich mal Zeit zu nehmen und die nötige Aufmerksamkeit aufzubringen und den Entschließungsantrag noch mal zu lesen.
Die Leute wollen keine Anträge lesen, sie wollen Hilfen haben!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag der Ampel haben wir uns ausführlich darauf geeinigt, dass wir insbesondere im Bereich „Planungsbeschleunigung, Vereinfachung von Genehmigungsverfahren“ viele Schritte vorankommen wollen.
Da war die Hoffnung noch groß!
Zum Schluss. Liebe Unionsfraktion, ich verstehe ja, dass Sie wie auch Herr Mayer an Ihrer Kritik an § 6 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz festhalten. Der ist aber raus.
Warum ist der eigentlich raus?
Ob am Ende ein internationales Sondertribunal, ein hybrides Gericht oder der Internationale Strafgerichtshof die Verbrechen Wladimir Putins und Russlands aufarbeitet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, deren Entwicklung heute nicht vorhersehbar ist. Der Schriftsteller Jean Paul hat einmal gesagt: „Die … höchste Krone des Helden ist die Besonnenheit mitten in Stürmen der Gegenwart.“ Lassen Sie uns in solch einer wichtigen Sache besonnen und nicht voreilig handeln!
Aber lassen Sie uns handeln!)
Und zweitens. Dieses Kernanliegen, nämlich die strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, ist absolut richtig und legitim.
Hört! Hört!)
Erstens. Der Antrag der Union verkennt die globalen Realitäten und ist widersprüchlich, weil er seinem eigenen Kernanliegen abträglich ist.
Das klang aber bei Ihrem Kollegen ganz anders!)
Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.
Wie viel Redezeit hat der Kollege eigentlich?)
Es wäre hier auch ein deutliches und wichtiges Signal des Deutschen Bundestages wünschenswert, nicht nur weil Europäisches Parlament und die Parlamentarische Versammlung des Europarats eindeutig hinter dem Sondertribunal stehen, sondern weil es eine Erwartung gibt, dass Deutschland bei dieser Frage voranschreitet und ein Signal setzt.
Deshalb reicht es nicht, wenn wir nur einseitig ein Sondertribunal fordern, sondern wir müssen gleichzeitig auch alles in unserer Macht Stehende tun, um den Internationalen Strafgerichtshof zu stärken
Einverstanden!)
Reden wir einmal Klartext: Entgegen den Siegesparolen und der Medienpropaganda hier wird die Ukraine diesen Konflikt nicht gewinnen können.
Nein, das stimmt nicht!)
für die Senderschließungen, das Verbot von Dutzenden von Parteien, die Sperrung von 20 Millionen Nutzern in den sozialen Netzwerken, in diesem Fall VK –
Putins Claqueure!
Sie hätten nicht kommen müssen!)
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Präsens für die Ampel, nicht nur Futur!
Das war es dann aber auch schon mit meinem Lob. Denn auch dieser Antrag hat offensichtliche Mängel, die einer Zustimmung im Wege stehen.
Mensch! Wir waren so nah dran!)
Der Austausch der Ampelfraktionen mit dem BMJ zu diesem Thema läuft, und das Ministerium wird auch bald etwas dazu vorlegen, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen.
„Absehbar“, „demnächst“
Eines muss man der Fraktion der CDU und CSU lassen: Es gibt noch Themen, bei denen Sie auf der Höhe der Zeit sind. In diesem Fall haben Sie einen Antrag vorgelegt, der ein bekanntes und wirklich akutes Problem korrekt benennt. Allerdings ist Ihnen offensichtlich entgangen – das muss ich auch in Richtung Dr. Posecks sagen –, dass wir bereits an diesem Problem arbeiten.
Darüber hinaus geht es darum, dass Gerichte, insbesondere höhere Gerichte, das Verfahren auch dann fortführen müssen, wenn ihnen die Grundlage entzogen wird – das war nämlich bei diesen Dieselverfahren in sehr vielen Fällen so gewesen –, damit es eben zu diesen grundsätzlichen Entscheidungen kommen kann und sie nicht immer auf die lange Bank geschoben werden.
Sehr richtig!)
Es ging ja um ein Sampling zu dem Lied von Kraftwerk. Kraftwerk, das ist die Band mit dem Lieblingslied von Volker Wissing. Sie kennen es vielleicht: „Wir fahr’n, fahr’n, fahr’n auf der Autobahn“.
Tolles Lied! Tolles Lied!
Sie kennen die Geschichte: Der Igel ist immer zuerst im Ziel, und der Hase steht ziemlich blöd da. Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich hat eine solche Prüfung im Justizministerium bereits stattgefunden. Auch wir diskutieren das Thema innerhalb der Koalition intensiv.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Wahrheit gehört aber auch: Zur besseren Bewältigung von Massenverfahren braucht es eines: mehr Personal. Deshalb war es gut, dass die unionsgeführte Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode den Pakt für den Rechtsstaat geschlossen hat.
Deswegen war es gut, dass die Ampelkoalition in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hat, diesen Pakt zu verstetigen.
Das war es dann aber auch!)
Ich freue mich schon jetzt auf die dann breite Zustimmung der Union zu dem Gesetzentwurf.
Wie können wir zu etwas zustimmen, was gar nicht existiert?)
Ich komme zum Schluss. Ihr Antrag überzeugt in vielen Punkten überhaupt nicht. Wir werden im Zuge des anstehenden Gesetzesvorhabens natürlich Sorge dafür tragen, dass die Justiz insbesondere in diesem Punkt entlastet wird.
Aber es passt natürlich auch, weil dieser Fall ja Rechtsgeschichte geschrieben hat. Der Rechtsstreit über dieses Lied ging ja bis zum Europäischen Gerichtshof. Da ging es um die Frage, ob das ein zulässiges Sampling ist. Und es passt insoweit, als dass das, was die Union hier vorgelegt hat, ein Sampling – „Plagiat“ würde ich es nicht nennen – von dem ist, was der Deutsche Richterbund vorgelegt hat.
Wir stehen zum Richterbund!)
Versuchen Sie doch mal, sich daran zu erinnern, wie lange manche Gesetzesvorhaben gedauert haben, als Sie noch an der Regierung beteiligt waren!
Aber die Anhörungen waren schneller!)
Die Aufspaltung, die Sie jetzt vorgenommen haben, hat nur einen einzigen Grund, nämlich die Mitwirkung des Bundesrates zu verhindern. Inhaltliche Gründe dafür sind nicht ersichtlich. Herr Thomae hat ja selbst darauf hingewiesen, dass es keinen Anlass gibt, Landesbedienstete anders zu behandeln als andere. Sie machen diese Trennung jetzt, weil Sie nicht mit dem Bundesrat zu diesem Thema ins Gespräch kommen wollen. Das ist jedenfalls kein wertschätzender Umgang mit dem Föderalismus in unserem Land.
Zu glauben, dass das Ziel, also der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt – da sind wir uns ja wirklich alle einig –, allein mit der Speicherung von IP-Adressen erreicht werden kann, zeugt von einem mangelnden Verständnis der Komplexität dieser Problematik.
Von „allein“ redet auch keiner!)
Seit ich im Bundestag bin – das sind erst anderthalb Jahre –, habe ich schon drei Reden zu diesem Thema gehalten. Und ich würde auch vier, fünf oder mehr Reden halten, wenn wir damit endlich inhaltlich weiterkämen, wenn wir damit den tatsächlichen Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt voranbringen würden.
Eine Sachverständigenanhörung könnte helfen!)
Das sind nicht mehr die eigenen Leute! Es war auch kein Verlust, glaube ich!)
Wir hören es in jeder Sachverständigenanhörung, zuletzt bei der zur Chatkontrolle: Es ist nicht das Problem der fehlenden Überwachung. Das Problem sind die nicht gut genug ausgestatteten Behörden. Das Problem sind die nicht gut genug ausgebildeten Beamten. Das Problem sind die fehlenden Beamten. Die Politik hat die Grundvoraussetzung nicht geschaffen, dass die Behörden ordentlich ihren Job machen können. Das ist das Problem. Wirkliche Kriminelle laden ihre Sachen auch nicht einfach zu Hause ins Internet hoch, damit man die IP-Adresse leicht abgreifen kann. Die sind technisch weiter als Sie. Also läuft Ihr Antrag ins Leere. Und er ist auch nur vorgeschoben; denn es geht Ihnen nicht um das Wohl der Kinder, es geht Ihnen um die Überwachung der Bürger.
Unverschämtheit!)
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ich finde es höchst spannend, dass die SPD hier der CDU/CSU zustimmt. Da kommen so GroKo-Vergangenheitsmomente hoch.
Es war nicht alles schlecht!
Ich will abschließend sagen: Was Sie mit dem Antrag versuchen zu insinuieren, dem würde ich mich widersetzen, nämlich den Streit innerhalb der Koalition negativ zu belasten; da bin ich völlig raus.
Sie können streiten, so viel Sie wollen, aber wir brauchen Ergebnisse!)
Dazu hat der EuGH vieles gesagt. Deswegen werde ich gar nichts mehr zur Verhältnismäßigkeit sagen. Das hat der EuGH aus meiner Sicht klar festgestellt. Aber an der Verhältnismäßigkeit eines Speicherzeitraums von sechs Monaten, Herr Krings, darf man Zweifel haben, und zwar massive.
Das ist Verhandlungsmasse!)
Nun wird ein wichtiger Zusammenhang – auch im Gesetzentwurf – oft falsch dargestellt. Die Konzentration auf die Aufklärungsquote ist falsch, weil in der Statistik nur Taten erfasst werden, bei denen klar ist, dass ein Tatort in Deutschland schon nachgewiesen ist.
Die Wahrheit ist noch schlimmer, das stimmt schon!)
und dass es auch darauf ankommt, den Grundrechtsschutz von Kindern zu wahren. Das tun Sie mit Ihrem Vorschlag nicht. Stattdessen liegt mit dem Quick-Freeze-Verfahren ein sehr guter Vorschlag von Bundesjustizminister Buschmann vor.
Denn wir setzen auf evidenzbasierte, auf konsequente Ermittlungsarbeit. Es ist auch mitnichten so, dass wir damit keinen Erfolg hätten. Über 90 Prozent beträgt die Aufklärungsquote bei diesen Taten.
Reicht Ihnen das?)
und das möchte ich entschieden zurückweisen.
Schön wär’s!)
auf das Prinzip Zufall setzen würde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst noch mal auf Sie, Herr Dr. Krings, eingehen, weil Sie hier behauptet haben, dass die Ampelkoalition beim Thema Kinderschutz, bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
… nichts tut!)
Vielen herzlichen Dank.
Schauen wir mal!)
Es geht darum, dass Sie damals dreieinhalb Jahre lang gewartet haben, und hier geht es um einen vergleichsweise sehr kurzen Zeitraum. Ich habe Ihnen ja schon vorhin erläutert, dass wir selber als Koalition dabei sind, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Wir brauchen eben einfach etwas Zeit dazu, weil diese Dinge gut überlegt werden müssen, da es hier um enorme Grundrechtseingriffe geht.
Grundrechtseingriffe? In welche Grundrechte? Von wem? Helfen Sie doch mal den Kindern! Das Wort „Kinder“ ist hier gar nicht gefallen!)
Na ja, weil die Anhörung ja auch stattfinden wird.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal an die Ehe für alle erinnern: Damals mussten Sie ja mehrere Jahre nachdenken,
Welche Anhörung haben wir denn verweigert?)
Befremdend war dort allerdings, dass Ihr Gerechtigkeitsempfinden auf bayerischer Landesebene ein ganz anderes ist als auf Bundesebene.
Ich bin ja kein Bayer!)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen von der Union, ganz besonders Dr. Krings, mir ist aufgefallen, dass Sie immer mehr ein ausgeprägtes Bewusstsein für Minderheitenrechte im Bundestag entwickeln.
Immer schon!)
Wir werden rechtzeitig liefern. Wir haben die Dinge im Blick.
Ich kann Ihnen jedenfalls versichern, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union: Der Zeitpfeil geht weiter stetig seinen gewohnten Weg von der Vergangenheit in die Zukunft. Alles ist also wie bisher; alleine Ihr Zeitgefühl ist ein anderes.
Nein, nein! Anhörungen zu verschleppen, das geht nicht!)
Offensichtlich, werte Kolleginnen und Kollegen der Union, ist aber das Zeitgefühl in der Opposition völlig anders, als wenn man regiert: Plötzlich muss bei Ihnen alles ganz schnell gehen; alles fühlt sich wie eine Ewigkeit an.
Wir wollen nur eine Anhörung! Es geht nur um eine Anhörung!
Sie unterhalten sich ja – das hat man auch heute mitbekommen – sehr viel über das, was passiert. Sprechen Sie doch mal mit den Menschen, die betroffen sind. Wir hatten im Digitalausschuss den Kinderschutzbund zum Thema Chatkontrolle zu Gast – eine weitere Bürgerrechtseinschränkung, die Sie unterstützen und gerne forcieren wollen.
Wir würden auch gerne eine Anhörung machen im Rechtsausschuss!)
Deswegen haben wir einen Vorschlag.
Wo ist er? Welche Drucksache?)
und die nicht genügend dafür tun, dass in diesem Land weniger sexueller Missbrauch an Kindern begangen wird. Als Grundlage: Ich nehme für uns alle in Anspruch, dass wir dem gerecht werden wollen.
Aber Sie machen keine Vorschläge!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der erste Fehler, den viele machen – das ist, glaube ich, das größte Problem in der gesamten Debatte –, ist, zu insinuieren oder sogar zu unterstellen, dass es hier im Haus Fraktionen gibt, denen Kinderschutz nicht am Herzen liegt, denen es nicht wichtig ist, dass Kinder geschützt werden,
Nein! „Die nichts dafür tun“, habe ich gesagt!)
Was der Sachverständige der CDU allerdings nicht gefordert hatte, sind – Überraschung! – sechs Monate Speicherfrist für IP-Adressen.
Vielleicht nur drei!)
In seiner Stellungnahme schreibt der erwähnte Oberstaatsanwalt – Zitat –: Die Quantität und die Qualität der Ermittlungsarbeit müssen leider deutlich hinter dem zurückbleiben, was „bei adäquater Ausstattung“ machbar ist. Er ergänzt, das sei ein strukturelles, bundesweites Problem. In Nordrhein-Westfalen hat die Aufstockung von Personal, die Einrichtung einer Zentralstelle und von Sonderdezernaten zu einer erheblichen Aufhellung des Dunkelfeldes und sogar zu einer Vervielfachung der Ermittlungen geführt.
Ja! Das stimmt! Guter Innenminister da!)
Das ist keine Begründung, um eine Sachverständigenanhörung abzulehnen!)
Sie, Herr Krings, wollen mit diesem Antrag den Ausnahmefall zum Normalfall machen. Das ist mit einem demokratischen freien Rechtsstaat eben nicht vereinbar. Deswegen ist es gut, dass die Union nicht mehr Teil der Bundesregierung ist. Die Zeit der Schaufensterpolitik in der Rechtspolitik, die dann am Ende von Gerichten kassiert wird, ist vorbei. Die Ampel wird klare, rechtssichere, grundrechtskonforme Ermittlungsmöglichkeiten schaffen.
Aber – da sind wir in der Tat zurückhaltender als Sie, deutlich zurückhaltender, nämlich grundrechtsschonend – es geht eben nicht anlasslos und gegen alle, sondern nur anlassbezogen bei Vorliegen eines konkreten Verdachts, wie es im Rechtsstaat der Normalfall sein sollte.
Wo ist Ihr Vorschlag? Wann kommt Ihr Vorschlag?)
Wir wollen beides sicherstellen: den Schutz der Grundrechte der unbescholtenen Bürger, also kein Generalverdacht gegen alle Nutzerinnen und Nutzer des Internets, und gleichzeitig Ermittlungsmethoden, wo sie nötig sind. Darum werden wir mit Quick Freeze ein Instrument schaffen, das, Herr Kollege Krings, in Teilen sogar weiter geht als das, was Sie vorschlagen, weil es eben nicht nur um die Sicherstellung von IP-Adressen geht, sondern auch um die Sicherstellung sämtlicher vorhandener Daten.
Wann kommt es denn?)
Anstatt sich Gedanken zu machen, wie man grundrechtsschonende Ermittlungsansätze etabliert, fordern Sie jetzt die Ampelkoalition auf, mit Ihnen gemeinsam gegen diese Wand zu rennen. Nein, Herr Kollege Krings, das können Sie nicht ernsthaft von uns erwarten.
Sie lenken von Ihrem Nichtstun ab! Sie machen gar nichts! Nichts tun Sie! Nichts!)
Sie haben ein schwarzes Loch, ein Nichts bei den Strafverfolgungsinstrumenten hinterlassen. Sie sind immer wieder mit dem Kopf gegen dieselbe Wand gerannt, gegen eine Wand namens Grundrechtsschutz, verkörpert durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht.
Sie lenken von Ihrem Nichtstun ab!)
Es ist eben nicht so, Herr Krings – auch das wissen Sie in Wahrheit besser; es ist bedauerlich, dass Sie die Debatte immer wieder auf dieses Niveau führen –, dass die Vorratsdatenspeicherung das einzige Instrument wäre, um solchen Tätern im Internet auf die Spur zu kommen.
Für viele Verfahren doch! Wo sind Ihre Instrumente denn? Welches Instrument haben Sie vorgelegt? Sie legen nichts vor!)
Wenn wir über Prävention von sexualisierter Gewalt reden wollen, Herr Kollege Krings, dann müssen wir über eine Kultur des Hinschauens reden, über eine Stärkung von Kindern, über ein Umfeld, das hinschaut. All das hat Ihnen meine Kollegin Denise Loop in der letzten Debatte gesagt; Sie wird es Ihnen gleich wieder sagen.
Reden Sie zur Sache!)
Sie wissen, dass sie im Schwerpunkt ein Strafverfolgungs-, ein Ermittlungsinstrument ist.
Sie lenken ab!)
Herr Kollege Krings, Sie haben hier wieder behauptet, dass die Vorratsdatenspeicherung im Wesentlichen ein Instrument zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist.
Ich habe gar nicht über Vorratsdatenspeicherung gesprochen! Ich habe darüber nicht gesprochen!)
Meine Damen und Herren, natürlich gehört sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu den schlimmsten Verbrechen in diesem Land, weil sie oft lebenslange Schäden bei Kindern verursacht und sie zu reinen Objekten degradiert. Aber die permanente Unterstellung der Union und auch heute wieder von Ihnen, Herr Kollege Krings, dass denjenigen, die sich gegen einen Generalverdacht gegen alle Internetnutzerinnen und ‑nutzer richten, der Kinderschutz egal wäre,
Wer nichts tut, dem ist es egal! Sie tun nichts!)
Zu den offenbar endlos wiederkehrenden Debatten in diesem Haus gehört die Debatte über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung.
Das liegt an Ihnen!)
Ein guter letzter Satz!
Wir werden Ihren Antrag also weiter im Ausschuss beraten, und wir werden ihm einen eigenen Gesetzentwurf entgegenstellen.
Parlamentarische Minderheitenrechte sind wichtig. Parlamentarische Beratungen sind wichtig.
und so die verschiedenen politischen Lösungsmöglichkeiten zu bewerten, die gemeinsam auf dem Anhörungstisch liegen. Das erhöht die Qualität der parlamentarischen Beratungen, und das ist uns ein Anliegen.
Sie arbeiten nach dem Motto: Wer nicht arbeitet, macht auch keine Fehler!)
Bei all diesem Aufwand finde ich es gerechtfertigt, Anträge zum gleichen Thema gemeinsam zu behandeln
Wann kommt er denn, der Antrag?)
Mit viel Mühe und Arbeitsaufwand werden die Anhörungen vom Ausschusssekretariat vorbereitet. Zahlreiche Sachverständige werden eingeladen, die mit all ihrer Expertise schriftliche Stellungnahmen erarbeiten und zu uns nach Berlin reisen. Die Abgeordneten nehmen sich Zeit, um ihre Fragen zu stellen und die Einschätzungen der Expertinnen und Experten einzuholen. Die Öffentlichkeit ist vor Ort im Ausschusssaal und über den Livestream im Internet dabei; meistens berichten sogar die Fachmedien über die Erkenntnisse der Anhörung.
Alles blanke Theorie bei dieser Ampel, wenn die Anhörung nicht stattfindet!)
Wenn wir den Gesetzentwurf hierzu im Parlament haben werden, werden wir ihn gern auch mit Ihrem Antrag im sachlogischen Zusammenhang beraten. Daher finde ich es überhaupt nicht unredlich, dass wir zu Ihrem Antrag noch keine öffentliche Anhörung terminiert haben. Öffentliche Anhörungen dienen ja nicht der Show und der Selbstbespaßung eines Ausschusses.
Aber es gibt doch das Informationsinteresse hier!)
Das EuGH-Urteil hat auch ergeben, dass eine Möglichkeit besteht, IP-Adressen anlasslos zu speichern, allerdings nur unter engsten Voraussetzungen wie ausschließlich für schwerste Straftaten
Aber Kindesmissbrauch wäre das, oder?)
Nun möchte die Unionsfraktion einen Termin für die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss bestimmen. Hier haben wir noch keinen Termin im Rechtsausschuss beschlossen.
Ach! Sie sind wohl noch nicht dazu gekommen!
– Das haben Sie gerade unter den Tisch fallen lassen, Herr Krings. Dem Grunde nach haben wir dem zugestimmt.
Wo ist denn die Anhörung? Wann findet sie statt? Ich möchte Datum und Uhrzeit!)
Der Antrag wurde nach der ersten Debatte, wie üblich, an den Rechtsausschuss als federführenden Ausschuss überwiesen. Im Rechtsausschuss hat die Union einen Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung gestellt. Dass wir eine solche öffentliche Anhörung machen, dem haben wir als Ampelkoalition zugestimmt.
Theoretisch!)
Die Unionsfraktion hat am 27. September 2022 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir haben über ihn zwei Tage später, also am 29. September 2022, in erster Lesung hier im Hohen Hause sachlich und fachlich diskutiert.
Das war aber sehr großzügig!
Wir als FDP setzen jedenfalls auf ein zeitnahes parlamentarisches Verfahren, damit wir endlich nicht nur praxistaugliche Lösungen finden, sondern auch einen soliden Rechtsrahmen haben,
Nichts in Aussicht! Nichts in Aussicht!)
Um eines noch mal ganz klar zu machen, damit hier kein falscher Verdacht aufkommt: Für uns als Freie Demokraten, als FDP hier im Deutschen Bundestag wird es niemals eine anlasslose Dauerüberwachung in diesem Land geben und wird es niemals dazu kommen, dass wir Menschen in diesem Land unter Generalverdacht stellen. Das ist nicht die Haltung der FDP. Wir sind die Partei des Grundrechtsschutzes in diesem Bereich.
In diesem Bereich!)
Um aber auch die politisch Verantwortlichen wirklich zur Verantwortung zu ziehen, braucht es ein internationales Sondertribunal. Wir, die CDU/CSU – Sie erinnern sich –, haben dazu vor Wochen Vorschläge vorgelegt.
Kollege Bilger, ich hatte versucht, Ihnen darzulegen, dass wir nicht nur zum Schutz von Weidetierhaltern verpflichtet sind, sondern auf der anderen Seite auch zum Naturschutz und dass ich mich deshalb nicht einer Diskussion anschließen möchte, die Ängste schürt, die nicht berechtigt sind, die aus dem Wolfsschutz eine populistische Debatte machen will,
Nicht alles, was populär ist, ist populistisch!)
Herr Kollege, ob der günstige Erhaltungszustand erreicht ist oder nicht, entscheide nicht ich. Dabei geht es nicht um meine Wünsche oder meine Einschätzungen;
Wer entscheidet das denn?)
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, danke für Ihre Frage, auch wenn sie sich nicht direkt auf meinen Bericht aus der aktuellen Kabinettssitzung bezogen hat.
Muss sie ja nicht!)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es ist gut, dass Herr Buschmann und ich die Redezeit genau halbe-halbe aufgeteilt bekommen. Das ist ein guter Start in diese Regierungsbefragung.
Rechnen kann sie auch nicht!)
weiterhin wirklich sinnvolle Maßnahmen eruieren und alle Akteure an einen Tisch bringen – das tut das Bundesumweltministerium auch im Rahmen des Dialogs zu diesem Thema – und dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Weidetiere zu schützen. Neben dem Schutz durch Zäune, deren Errichtung nicht überall möglich ist – das wissen wir –, gehören dazu auch Vergrämungsmaßnahmen oder eben der Abschuss des Wolfes. Dafür tragen die Länder Verantwortung.
Immer schön wegschieben, die Verantwortung!)
Vielen Dank auch für diese Frage, Herr Abgeordneter. – Wir haben für die Umsetzung dieses Programms mehrere Förderrichtlinien in meinem Haus erarbeitet; die liegen jetzt zur Freigabe bei den anderen Ressorts. Ich hoffe, dass diese sehr zeitnah erfolgt;
Das Zweite ist, dass wir einen Staubabscheider vorschreiben. Angesichts der Diskussion, die wir in vielen Dörfern, in vielen Gemeinden über Feinstaub aus Holzfeuerungsanlagen haben, ist es aus meiner Sicht für den Schutz der Gesundheit unserer Bevölkerung eine wirklich sinnvolle Regelung, dass in Zukunft bei Neubauten ein Staubabscheider mit vorgeschrieben ist. – Vielen Dank.
Also wird der Entwurf geändert! Es ist ja gut, wenn das Verbot herausgestrichen wird!)
– Frau Kollegin, ich versuche gerade, Ihre Falschaussage zu korrigieren. – Es gibt kein Verbot von Pelletheizungen im Neubau. Vielleicht sollten Sie das Gesetz noch einmal ganz präzise lesen.
Es ist nur ein Entwurf! Es gibt noch kein Gesetz!)
Ich möchte die Gelegenheit zur Antwort nutzen, um eine Falschaussage, die aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion bei einer früheren Frage hier im Plenarsaal ausgesprochen wurde, zu korrigieren. Ich halte das für notwendig; ich finde, das kann in einer Regierungsbefragung nicht falsch stehen bleiben. Es gibt in dem Gesetzentwurf keinen Vorschlag zum Verbot von Pelletheizungen.
Im Neubau auch nicht?
Im Rahmen von 30 Sekunden ist das natürlich schwierig, weil wir sehr intensiv über dieses wichtige Gesetz diskutiert haben und dort auch eine ganze Reihe von Verbesserungen insbesondere für Menschen, die im Eigentum wohnen, erreicht haben. Man kann sagen: 30 Sekunden reichen gar nicht aus, um all das hier schildern zu können.
Es wäre ja so schön gewesen!)
die sich auch nicht auf den Wolf allein begrenzt, sondern die auch den Otter oder den Biber mit in diese Diskussion einbezieht
Hat jemand „Biber“ gesagt?)
und die sich ganz generell gegen den Naturschutz zu richten beginnt. Für eine solche Debatte stehe ich nicht zur Verfügung. Ich halte es auch für falsch, Ängste zu schüren, dass der Wolf in Deutschland in Städte hineingehen und dort Menschen fressen würde. Dass ich dies nicht für sinnvoll halte, habe ich Ihnen deutlich gemacht. Ich hoffe, dass dies jetzt von Ihnen auch als Antwort angenommen werden kann.
Okay! Kein Menschenschutz! Haben wir verstanden!)
Dahinter stehen aber irgendwie keine richtigen Ideen. Man kann sich ja über Dinge wie das Tempolimit trefflich streiten; ich diskutiere auch immer gern darüber. Aber wer allen Ernstes glaubt, das sei der große Wurf, mit dem man das Weltklima retten könne, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. Da braucht es schon einen größeren Wurf, meine Damen und Herren.
Es gab auch schon einen größeren Witz!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drei Feststellungen und zwei Irritationen: Ich stelle mit Thomas Fischer fest, dass eine anlassbezogene Maßnahmengesetzgebung im Strafrecht, die Sie ja wollen, tunlichst zu vermeiden ist. Wir brauchen kein Sonderrecht für dieses Phänomen der „Letzten Generation“.
Das ist kein Sonderrecht! Lesen Sie mal den Antrag!)
Für die FDP-Fraktion hat nun Anikó Glogowski-Merten das Wort.
Jetzt muss die Regierung verteidigt werden hier!)
Das Einzige, was hilft – das geht auch in Richtung der Bundesregierung –, ist konsequenter Klimaschutz. Solange die Regierung hier nicht entschieden handelt, werden Menschen protestieren und zivilen Ungehorsam ausüben.
Die Regierung ist schuld! Jetzt wissen wir es!)
Zu guter Letzt will ich auf ein gewisses pädagogisches Problem hinweisen. Erst gestern haben Mitglieder dieser Bundesregierung hier darauf hingewiesen, dass sich in diesem Land alle Menschen an Recht und Gesetz zu halten haben;
Selbstverständlich sind damit nicht Behinderungen von Rettungsfahrzeugen gemeint.
oder wenn Gemeinderatssitzungen unter Anwendung von Gewalt von Rechten gestürmt werden, so wie es in Sachsen, in Zittau, passiert ist?
Machen Sie doch mal Vorschläge dazu!)
Ich bin froh für jeden und jede, der seine Kraft und Energie dafür einsetzt, gemeinsam für die politischen Mehrheiten im Kampf gegen die Klimakrise zu werben. Aber diese Protestform zeigt leider auch, dass wir hier eine Debatte über Formfragen anstatt über Inhalt führen.
Genau solche Einlassungen habe ich gemeint in meiner Rede! Das ist eine schöne Bestätigung!)
In unter sechs Monaten hat das System keine Chance, auf die Straftäterinnen und Straftäter einzuwirken. Es verkennt also den spezialpräventiven Charakter der Strafe.
Also Sie wollen höhere Strafen?)
Sie wollen um jeden Preis Aktivistinnen und Aktivisten in Haft sehen.
Dann hätten wir ein anderes Strafmaß gefordert!)
Zweitens bin ich davon überzeugt, dass wir als Gesetzgeber ans Schuldprinzip gebunden sind.
Das sagen Sie Millionen von Menschen! Zynisch! Es arbeiten noch Menschen in diesem Land!)
Wir schauen uns heute den Antrag der Union zum zweiten Mal an: Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, werden auch mitbekommen haben, dass wir im Strafrechtsjahr sind, dass wir uns vorgenommen haben, das Strafrecht zu modernisieren und auszumisten, dass wir uns vorgenommen haben, die Strafverfolgungsbehörden endlich zu entlasten.
Wir haben es nicht mitbekommen! Es kommt ja nichts aus dem Ministerium!)
Ich sage ganz ehrlich: Ich finde diese Protestform kontraproduktiv. Ich glaube nicht, dass sie dazu beiträgt, gesellschaftliche Mehrheiten im Kampf gegen die Klimakrise zu gewinnen.
würde nur in Berlin für eine Woche vergleichbare Aktionen wie die „Letzte Generation“ durchführen,
Ist das eine Ankündigung?)
– Das ist wissenschaftlich, kriminologisch erwiesen.
Selbstaufgabe des Staates!)
Wir fassen zusammen: Strafrechtliche Verschärfungen schrecken nicht ab.
Ach! Das ist ja interessant!)
Sie wollen eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten hier für eine gesamte Fallgruppe einführen.
nur in besonderen Einzelfällen, nicht in ganzen Fallgruppen.
Ganz bewusst!)
Abgesehen davon ist, wie ich auch in der ersten Lesung schon ausgeführt habe, das, was Sie hier machen wollen, sozusagen ein untauglicher Versuch, da nach § 47 Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nicht verhängt werden sollen,
mit denen Sie nicht einverstanden sind?
Eine Rede der Arbeitsverweigerung!)
Weshalb sonst wollen Sie nicht den Strafrahmen nach oben verschieben, sondern den Richterinnen und Richtern unten eine Möglichkeit nehmen
Der Gesetzgeber gibt den Maßstab vor!)
und ohne das tat- und schuldangemessen abgewogen haben zu können,
Also wollen Sie keine Gesetzgebung mehr machen?)
dann stimme ich Ihnen zu. Wenn Sie dann aber sagen, dass Ihnen bestimmte Urteile zu milde sind,
Es geht um Gesetzgebung!)
Herr Kollege Krings, wenn Sie sagen: „Wir können als Politik auf die Richterinnen und Richter nicht einwirken“ – Sie halten die Gewaltenteilung sehr hoch –,
Aber so wenig, wie das Kleben dem Klima hilft, so wenig helfen Ihre Strafschärfungen, die Sie sich vorstellen, gegen die Klimakleber. Es ist kein Allheilmittel der Politik. Das Rezept, nach dem Sie immer vorgehen, enthält Strafschärfungen sowie das Entdecken und Füllen angeblicher Strafbarkeitslücken. Sie kleben an diesem Strafschärfungsreflex genauso, wie die Klimakleber auf der Straße kleben.
Ist das ernsthaft Ihr Vergleich? Noch können Sie sich dafür entschuldigen!
Für die Bundesregierung hat nun das Wort der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann. Herzlich willkommen bei uns hier im Haus!
Schön, dass Sie es einrichten konnten!)
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Ampelkoalition, dieses Gesetz ist schon einmal mit sehr vielen handwerklichen Fehlern in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Wir haben den Gesetzentwurf in erster Lesung debattiert. Ich habe von dieser Stelle aus das offene Angebot seitens unserer Fraktion an Sie unterbreitet, dass wir gerne mit Ihnen dieses Gesetz noch besser machen wollen, dass wir mit Ihnen konstruktiv in Gespräche, in Verhandlungen eintreten wollen. Sie haben diese von uns ausgestreckte Hand negiert, weggeschlagen. Es gab kein Gesprächsangebot Ihrerseits. Was sehen wir jetzt? Der vor wenigen Tagen vorgelegte Änderungsentwurf zum Gesetzentwurf bedeutet eine Verschlimmbesserung im Vergleich zum Ausgangsentwurf. Das einzig Substanzielle, was Sie mit diesem Änderungsantrag verändern, ist, dass die Bußgeldhöhe im Vergleich zum Referentenentwurf verfünffacht wird: von 50 000 Euro auf 250 000 Euro.
Hört! Hört!)
Nur, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bezweifle stark, dass mit diesem Gesetz, das wir heute debattieren und verabschieden, diesem Ziel, mehr Steuergerechtigkeit in Deutschland zu schaffen, entsprechend Rechnung getragen wird.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich bedanken für die guten Gespräche und die Koordination der beiden Minister, die angesprochen wurde. Das waren sehr sachliche Gespräche, in denen jede Frage sehr genau beleuchtet worden ist. Angesichts dessen, dass wir bei genauem Hinschauen viele Punkte erkannt haben, wo sich das Gesetz als gar nicht so schlecht erwiesen hat, würde ich eher fragen: Warum haben Sie es in den letzten Wahlperioden nicht hingekriegt?
Sie haben gefehlt!
Des Weiteren hat er auch noch erhebliche Zweifel hinsichtlich der formellen Verfassungsmäßigkeit des Umsetzungsgesetzes angemeldet.
Man kann das gut oder schlecht bewerten. Man kann auch die Frage stellen, ob beim Abstimmungsverhalten der Länder nicht eigentlich die Länderinteressen im Vordergrund stehen sollten – so sieht es das Grundgesetz eigentlich vor –,
Bei dem Gesetz habe ich da keine Zweifel! Da gibt es andere Beispiele!)
Herr Kollege Mayer, ich finde es erst einmal sehr gut, dass Sie wirklich loben, dass die FDP, wie Sie jetzt nachgewiesen haben, unabhängige Sachverständige benennt.
Ihr hört nur nicht auf die!)
Ich habe bei Sachverständigen der CDU/CSU noch nicht erlebt, dass sie einmal andere Positionen einnehmen.
Entbürokratisierung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsvorhaben für deutsche und für ausländische Unternehmen erfolgen kann. Der Standort Deutschland ist leider in den letzten 16 Monaten zu unattraktiv geworden.
Da hätte ich gerne noch länger zugehört!)
Da verwundert es mich schon, lieber Kollege, dass die Union hier ihre Unterstützung verweigert. Was Sie damit zum Ausdruck bringen, ist doch keine Ablehnung dieser Koalition, sondern Sie verweigern damit unserem Einzelhandel, unserer mittelständischen Wirtschaft die Unterstützung, die sie auch aktuell so dringend braucht.
Dann verschieben wir es heute!)
Aber – Sie haben es ja auch schon gehört – der Weg dahin war relativ lang. Liebe Union, ich würde sagen: Sie haben lang genug blockiert und das Ganze verwässert. Zum Glück sind jetzt wir als Ampel an der Reihe. Wir werden dieses Gesetz durchbringen.
Haben Sie „verbessert“ gesagt oder „verwässert“?)
Wenn Sie hier die Sachverständigenanhörung ernst nehmen würden und den von Ihnen benannten Sachverständigen Professor Desens ernst nehmen würden, dann dürften Sie diese Rede so nicht halten, dann dürften Sie auch dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige hat nämlich erhebliche Zweifel angemeldet, was die richtige Kompetenzgrundlage für die Richtlinie auf europäischer Ebene angeht.
War ein guter Mann!)
Auch wenn wir heute einen Riesenschritt machen, ist für uns Grüne klar, dass noch mehr nötig ist, wenn Deutschland wirklich Vorreiter im Kampf gegen aggressive Steuervermeidung und Steuerhinterziehung werden soll. Die Richtlinie gibt zum Beispiel vor, dass nur Informationen zu Aktivitäten in EU-Ländern und in wenigen weiteren Staaten getrennt veröffentlicht werden. Ich sage: Perspektivisch müssen diese Informationen getrennt pro Land für alle Länder der Welt aufgelistet werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei den vielen Rednern der Ampelkoalition wundere ich mich, dass Sie der Öffentlichkeit einen Teil Ihres Änderungsantrages vollkommen verschwiegen haben. Sie ändern nämlich mit dem Änderungsantrag, der im Rahmen der heutigen Beratung mitbeschlossen werden soll, auch die Regelungen zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, und Sie ermöglichen Versicherungsunternehmen künftig die automatische Kennzeichenüberwachung beim Grenzübertritt.
Hört! Hört!)
Spannender Ansatz! Wir sind mal gespannt, wie Sie sich als Ampelfraktionen dazu verhalten, wenn es um Kennzeichenüberwachung beispielsweise zur Verfolgung von schweren Straftaten geht. Meine Fraktion wird erwägen, Sie insofern in die Pflicht zu nehmen.
Meine Damen und Herren, das Thema „Unvereinbarkeit mit dem von der OECD beschlossenen Country-by-Country-Reporting und der vorgesehenen Vertraulichkeit“ hatte ich eben schon angesprochen. Bemerkenswert ist aber auch die Vielzahl sprachlicher Unschärfen
Sehr richtig!)
Vielen herzlichen Dank.
Sehr gute Rede!)
Insofern: ein kleiner, nicht falscher Aufschlag. Das Bessere, Größere kommt von der Ampelkoalition, so wie Sie es von uns gewohnt sind.
Ein Kollege der Union widersprach damals, vor fünf Wochen, heftig; Sie können das alles im Protokoll vom 19. April nachlesen. Interessanterweise scheinen Sie sich als Union ja nicht ganz entscheiden zu können, ob Sie es jetzt gut finden, dass Menschen bei der Energiewende mitmachen, oder nicht. Ich glaube, Sie sollten sich mal entscheiden, was Ihr Weg bei der Energiewende sein soll.
Warum weichen Sie so aus? Warum lenken Sie so ab? Warum lenken Sie vom Antrag ab?)
Es gibt ja sehr viel Unruhe in der Unionsfraktion. Ich kann nicht jedes Wort verstehen, was Sie gerade rufen; aber melden Sie sich gerne für eine Zwischenfrage, dann können wir das sehr gerne diskutieren.
Wir machen es lieber in Zwischenrufen! Ist das verboten? Will die Ampel jetzt auch Zwischenrufe verbieten?)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich knüpfe genau an die bisherigen Beiträge schon mal an. Das Entscheidende ist nämlich, dass Sie ständig Vorverurteilungen machen, aber eine objektive Aufklärung über das, was in der Ukraine seit dem Jahr 2015 passiert ist, nirgendwo stattfindet – leider auch nicht beim Internationalen Strafgerichtshof.
Woran liegt das denn?
weil sie die behaupteten Massenvergewaltigungen ukrainischer Frauen und Kinder durch russische Soldaten frei erfunden hatte, um den Westen von schnelleren Waffenlieferungen zu überzeugen. Leute, das muss aufgearbeitet werden!
Wir sind keine Leute!
Das geht einfach, das kann jeder Laie selbst. Den damit erzeugten Strom kann man direkt im Haushalt nutzen und seine eigene Stromrechnung senken. Jede von diesen selbsterzeugten Kilowattstunden spart bares Geld. Das ist nicht nur gut für das Klima,
Sehr richtig!)
– Lesen Sie im Protokoll nach, was Sie hier gesagt haben! Sie haben gesagt, dass die Petition sozusagen Ihren Gesetzentwurf unterstützt.
Wenn man keine Argumente hat, muss man so was sagen!)
Das wäre dann ein guter Erfolg dieser Anträge. Ansonsten lehnen wir sie ab, weil Sie alles dazu wissen. Sie wissen auch, wie der Weg dahin ist. Morgen reden wir über den 17. Juni.
Also Schnittmengen zwischen der AfD und der SPD! Interessant!)
Es ist aber nicht nur Ihre Parteibasis, die nichts verstanden hat. Ihre Parteispitze, allen voran Ihr Co-Vorsitzender, Herr Chrupalla, geht am 9. Mai in die Botschaft eines kriegsführenden Staates, der nachweislich verantwortlich ist für abscheuliche Kriegsverbrechen,
Hört! Hört!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten und verabschieden heute einen Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts. Die Koalition hält damit Wort und setzt ein weiteres wichtiges Stück des Koalitionsvertrags im Bereich der Rechtspolitik um. Aber nicht nur das. Wir gehen heute einen historischen Schritt. Woran Bundestag, Bundesrat und vergangene Bundesregierungen insgesamt sechsmal gescheitert sind, schafft diese Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Wir reformieren die Ersatzfreiheitsstrafe und schreiben damit Rechtsgeschichte.
„Rechtsgeschichte“!)
ein weiteres Jahr, in dem Dutzende gefährliche Straftäter auf freiem Fuß geblieben sind.
Sicherheitsrisiko Ampel!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt die Ersatzfreiheitsstrafe; so sieht das § 43 des Strafgesetzbuches vor.
indem wir dem Schwarzmarkt Kundinnen und Kunden entziehen und ihnen legale Wege zu einem sauberen Cannabis geben.
Das wird nicht funktionieren!)
Mit diesem Gesetz bekämpfen wir die Organisierte Kriminalität,
Das tun Sie gerade nicht! Das Gegenteil ist der Fall!)
aber nach Ihrem Redebeitrag hatte ich das Gefühl, dass Sie die Thematik noch nicht so ganz durchdrungen haben. Deswegen möchte ich einmal ganz kurz darlegen, was wir mit dem Cannabislegalisierungsgesetz alles verbessern werden in diesem Land.
Da bin ich ja mal gespannt!)
Sehr geehrter Herr Dr. Krings, ich wollte heute eigentlich nicht zur Cannabislegalisierung sprechen,
Dann habe ich doch schon Erfolg gehabt!)
Und auch das Stichwort ist gefallen: Ein neuer Sondersenat am Bundesverwaltungsgericht wurde eingesetzt, damit die wirklich wichtigen Infrastrukturvorhaben auf den Weg kommen.
Ach, geben Sie jetzt schon vor, was Senate machen sollen für Themen? Das ist interessant!)
Da ist es nicht nur so, dass die Rechtspolitik aus dem Justizministerium in andere Bereiche hineinwirkt. Nein, wir machen auch unsere eigenen Hausaufgaben. Ich denke an die Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung, die beispielsweise für effizienteren Personaleinsatz sorgt und dafür, dass weniger Baustopps verhängt werden.
Ach was! Wie viel denn?)
Den Pakt für den Rechtsstaat haben Sie bereits beerdigt – auch das wurde hier schon gesagt –, und beim Digitalpakt Recht kommen Sie ebenfalls nicht vorwärts.
Im Ergebnis kürzen Sie also in Ihrem Haushalt, und da fällt neben den Zuwendungen, die schon angesprochen wurden, besonders ein anderer Fall ins Auge: der Generalbundesanwalt.
bei gleichzeitig schlechter werdender Betreuung aufgrund einer Personalreduzierung. Das kriegen wir irgendwie nicht übereinander.
Es sind nicht nur die Mieterinnen und Mieter. Bei mir melden sich auch Richterinnen und Richter, die sagen: Wir wollen die Menschen endlich gleichbehandeln, die eine Kündigung erhalten – eine außerordentliche oder eine ordentliche Kündigung. Wir haben das in der Koalition, in der Ampel, auch schon längst vereinbart. Da frage ich mich – aber auch Sie, lieber Herr Bundesminister –: Wann kommen diese Regelungen?
Machen Sie das doch bitte mal untereinander aus! Das kann nicht jetzt hier im Plenum verhandelt werden! Reden Sie doch mal außerhalb des Plenums miteinander! Da muss es doch mal Gesprächsmöglichkeiten außerhalb der Debatte geben!)
Das ist keine verantwortungsvolle Politik, wenn es um Steuergelder geht, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Der Bundesrat stört nur!)
und Sie haben es mit Ihrer Partei aus parteipolitischem Kalkül im Bundesrat noch mal gestoppt.
Ach, der Bundesrat stört nur!)
Ich will aber darauf hinweisen, dass dieser Teil eines gesellschaftlichen Konsenses ist.
Was ist zu tun? Es ist heute mehrmals das Thema Vorratsdatenspeicherung angesprochen worden. Ich will übersetzen, um was es da geht. Es geht um Opferschutz. Es geht um die Rechte von missbrauchten Kindern. Es geht darum, dass der Rechtsstaat nicht ruhen darf, wenn durch Darstellungen sexualisierter Gewalt übelste Straftaten an Kindern vorgenommen werden.
Ich möchte auch auf den Bundesjustizminister zu sprechen kommen, der in seiner Arbeit ja nicht nur für die Qualität der Gesetzgebung bürgt, sondern natürlich auch Verfassungsminister ist. Es ist schade, dass Sie bei der Wahlrechtsreform keinen Satz zur Verletzung des Demokratieprinzips gefunden haben. Sie haben beim Heizungsgesetz, welches morgen im Bundestag zur Beratung ansteht, bei dem immer noch nicht klar ist, wie viel CO überhaupt eingespart wird, nichts zum Thema Verhältnismäßigkeitsprinzip gesagt.
Nach einer Allensbach-Umfrage sagen bis zu 75 Prozent der Menschen in Deutschland: Das Vertrauen in die Justiz leidet, weil die Verfahren so lange dauern.
So ist es leider!)
Da muss er selber schmunzeln!)
Frau Winkelmeier-Becker, wir starten doch keinen Kulturkampf.
Doch! Das machen schon Sie! Angriff und Verteidigung!)
Meine Damen und Herren, ich konnte heute Morgen in der „LTO“ lesen – Sie haben es ja auch gerade noch einmal wiederholt –, dass es in der CDU/CSU-Fraktion einen Brandbrief gibt, mit dem Sie versuchen wollen, jede Modernisierungsbemühung im Bereich der strafrechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs zu stoppen.
Also, weniger Kinderschutz heißt jetzt „modernisieren“! Das finde ich mutig!)
Es war richtig, dass wir HateAid unterstützt haben, und wir werden in den Haushaltsberatungen dazu kommen müssen, dass wir dies auch in den kommenden Jahren tun. Dafür steht auch die grüne Fraktion, und ich bin froh, dass darüber Konsens in der Koalition herrscht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Irgendwo mal Konsens, das finde ich gut!)
Das ist Politik für Millionen, nicht für wenige Millionäre, auf die Friedrich Merz gestern in seiner Rede hier seine Schwerpunkte gesetzt hat.
Zweite Halbzeit? Ihr denkt doch schon an ein Elfmeterschießen!)
In einigen Bundesländern macht das die Union. Geben Sie sich mal einen Ruck, das auch hier gemeinsam mit uns voranzubringen. Das wäre aus meiner Sicht jedenfalls ein richtiges Zeichen.
Mit Wahlrecht kennen Sie sich aus, nicht wahr?)
und gesagt hat: Wir müssen Lebensrealitäten anerkennen. Wir müssen gesellschaftliche Realitäten anerkennen. – Das muss man nicht schlechtreden.
Das war der Höhepunkt der Sozialdemokratie! Von da an ging es bergab!)
Es war damals eine sozial-liberale Koalition – 1969 mit Willy Brandt –,
Von da an ging es bergab!)
Nichtsdestotrotz: Ich glaube, das, was die Ampelkoalition bisher auf den Weg gebracht hat, ist richtig, und das lässt sich auch sehen. Ich will auch mal deutlich sagen:
Sagen Sie es mal deutlich!)
In Ihrer Regierungsverantwortung gehen Projekte wie Brücken nicht voran. Das ist Ihre Verantwortung. Von daher sollte man sich da, glaube ich, ein bisschen zurückhalten.
Gut, dass die Sauerländer ihrem Ministerpräsidenten vertrauen können! Das können nicht alle von sich sagen!)
Das funktioniert nicht; denn das ist nicht die Lebenswirklichkeit da draußen. Da muss ich auch sagen: Wenn das alles ist, was Sie heute hier vorlegen, dann war das erwartbar; dann gilt das Übliche.
Das verwechseln Sie! Wir halten nur der Regierung den Spiegel vor!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Es ist angesprochen worden: Diese Haushaltswoche, die wir im September 2023 führen, ist auch eine Debatte über die Halbzeit der Ampel in der Innen- und Rechtspolitik.
Das ist bis jetzt alles richtig!)
– aufzukündigen. Halten wir an dieser guten, akzeptierten Lösung fest! Machen wir nicht die gleichen Fehler wie zum Beispiel die USA oder Polen, wo genau dieser Zwist geradezu ein Grund für einen großen Kulturkampf ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Minister Buschmann! Ich habe mir vorher schon gedacht: Die Haushaltsdebatte zum Rechtsetat verspricht keine Langeweile. Das ist in der Tat der Fall. Aber lieber Herr Kollege Krings, um direkt darauf einzugehen: Bei dem, was Sie dargestellt haben – ich habe mal mitgezählt –, war eine einzige Sache dabei, wo das BMJ tatsächlich federführend ist.
Ihre Zuständigkeit!)
sind das substanzielle Summen, die uns jetzt im Haushalt fehlen. Ihre Altlasten müssen wir einmal mehr aufräumen, und genau das tun wir.
Keine Antwort ist auch eine Antwort!)
Ich habe darauf hingewiesen, dass die Altlast, die auf Sie zurückgeht, nun auch unsere Haushaltsspielräume verengt. In Kombination mit der noch viel größeren Altlast, dem Mautdesaster, von Andreas Scheuer und der CSU ausgelöst,
Whataboutism!)
Nicht an dieser Stelle. Herzlichen Dank.
Pure Angst! Oh, muss die Angst groß sein! Er zittert schon am Rednerpult!
Die auslaufende Amtsperiode der Kommission war eine Verbürokratisierungsperiode. Gemeinsam mit dem Wirtschafts-, Klimaschutz- und auch Europaministerium wollen wir jetzt mit Frankreich eine Initiative starten,
Wir wollen! Wir haben vor! Wir planen!)
Ich hoffe, dass wir uns zumindest darauf einigen können als Juristinnen und Juristen, dass das Strafrecht nicht dafür geeignet ist, Aufklärungs- und Präventionsarbeit zu ersetzen. Aber das passiert leider. Wir vertrauen viel zu sehr darauf, dass das Strafrecht das schon regelt. Wenn Ihnen Kinderrechte wirklich so wichtig sind, dann lassen Sie sie uns doch einfach gemeinsam ins Grundgesetz schreiben!
Auch die der Ungeborenen?)
Das wäre doch ganz wunderbar. Ich stehe auch gerne mal für ein persönliches Gespräch dazu zur Verfügung.
Ja! Über ungeborene Kinder!)
Denn es wird staatlich reguliert angebautes Cannabis sein.
Sie differenzieren ja gar nicht nach der Herkunft! Das ist allgemein zulässig dann!)
Und genau deswegen verbessern wir auch den Gesundheitsschutz in diesem Land.
Da fragen Sie mal die Niederländer! Die warnen Sie davor!)
Und ich füge hinzu: Wir hätten diese Anhörung auch zu diesem Zeitpunkt haben müssen; denn seit diesem Zeitpunkt sind 20 000 Fälle eingestellt worden – und nicht etwa irgendwelche Fälle, sondern schwerste Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie Ihnen das geht, aber nach der sehr intensiven und beeindruckenden Debatte zum ersten Todestag von Jina Mahsa Amini fällt es schon ein bisschen schwer, in den parlamentarischen Alltag zurückzukehren.
Das ist genauso bedrückend, das Thema hier!)
Den Antrag, den wir jetzt gerade beraten, haben wir heute zum dritten Mal im Plenum.
Woran liegt das denn?)
Sie streuen damit letztlich der Öffentlichkeit Sand in die Augen, und Sie nutzen dazu leider jede Gelegenheit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Kollege Krings hat in der letzten Sitzungswoche in den Haushaltsberatungen zum Einzelplan 07 ausgeführt: Das oberste EU-Gericht hat vor fast einem Jahr die IP-Adressen-Speicherung für schwere Straftaten
So ist es! Genau!)
wie Kindesmissbrauch und Kinderpornografie ausdrücklich zugelassen. – Das waren seine Worte.
Das gilt nämlich nur, wie formuliert, für „einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum“.
Statt sich dieser Debatte zu stellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, schlagen Sie aber weiterhin vor, Rechtsunsicherheit im deutschen Recht zu behalten. Sie müssen sich die Frage gefallen lassen: Wollen Sie das, oder wollen Sie sich gemeinsam mit uns als Koalition auf den Weg machen, endlich eine rechtssichere Lösung zu finden, die den Sicherheitsbehörden und Ermittlungsorganen eine Möglichkeit gibt, endlich zielgerichtet zu ermitteln, liebe Kolleginnen und Kollegen? Das ist nämlich die Aufgabe.
Wo sind denn Ihre Vorschläge?)
Eigentlich könnte man es sich heute mit dem Bericht – das ist ja formal das, was auf der Tagesordnung steht – ganz einfach machen. Das macht deutlich, dass die Beratung am heutigen Tag vielleicht noch andere Hintergründe hat als lediglich die Sache. Vor drei Monaten, nämlich am 21. Juni, ist im Rechtsausschuss beschlossen worden, dass wir am 11. Oktober eine öffentliche Anhörung genau dazu durchführen.
Nach den Landtagswahlen! Warum denn erst nach den Landtagswahlen? Vor den Landtagswahlen trauen Sie sich nicht!)
Nachdem sich abzeichnete, dass die Beratungen in der Regierung aber noch andauern, nahmen wir auf Ihre Interessen, eine Anhörung durchzuführen, Rücksicht und terminierten im Juni die öffentliche Anhörung
Nach einem Jahr!
Selbstverständlich ist Ihnen dieser Vorgang hinlänglich bekannt. Weshalb wollen Sie also noch über den Stand der Beratungen unterrichtet werden? Vielleicht hat es doch etwas mit Wahlkampf zu tun?
Ja, bei Ihnen!)
Werte Kolleginnen und Kollegen, um mich auf die GO-Debatte vorzubereiten und zu ergründen, ob Sie vielleicht doch einen sachlichen Grund dafür haben, habe ich mir das Plenarprotokoll der letzten Debatte zu diesem Thema angeschaut. Es gab viele Zwischenrufe, wie auch jetzt gerade; das scheint ja Ihre Gemüter zu erhitzen.
Das Thema, ja! Kinder, ja!)
Die allermeisten Zwischenrufe hatten den gleichen Tenor. Ich zitiere exemplarisch einen Zwischenruf des Kollegen Dr. Krings: „Wir wollen nur eine Anhörung! Es geht nur um eine Anhörung!“
Genau! Hat die stattgefunden?)
Aber wie schon gesagt: Die Anhörung ist jetzt ja längst terminiert, die Vorbereitungen laufen, und dennoch diskutieren wir hier, was Ihr Recht ist, aber uns kein inhaltliches Fortkommen beschert. Es geht Ihnen also um vermeintlich politische Punkte, die Sie eben vor den Landtagswahlen in Hessen machen wollen.
Es geht uns um die Kinder!)
Was ist geschehen? Es beginnt im September vor einem Jahr. Die CDU/CSU hatte damals realisiert, dass sie nicht mehr die Regierung stellt, und wollte sich folgerichtig in der Opposition profilieren. Zu diesem Zweck hat sie einen Klassiker christdemokratischer Rechtspolitik neu aufgelegt, nämlich die sogenannte Vorratsdatenspeicherung,
also die massenhafte anlasslose Aufzeichnung von Verbindungsdaten im Internet.
Nicht verstanden!)
Genau diese Abwägung, Herr Kollege Krings, nehmen Sie als Union eben in keiner Weise vor.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns mal anschauen, wozu die Unionspolitik der vergangenen Jahre konkret geführt hat; Herr Lieb hat zu Recht darauf hingewiesen.
Jetzt kommt der Abschnitt Vergangenheitsbewältigung!)
Sie haben tolle Reden geschwungen, Sie haben mal die Gefährlichkeit von Terrorismus, mal sexualisierte Gewalt gegen Kinder und sogar mal Raubkopien als Argument für Vorratsdatenspeicherung angeführt. Natürlich sind Gewalt gegen Kinder und Terrorismus schlimme Bedrohungen in unserem Land. Aber Sie als Union haben ja im Ergebnis kein einziges Mittel zur Strafverfolgung im Internet zur Verfügung gestellt.
Vergangenheitsbewältigung!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auf EU-Ebene wird gerade in der Tat – das ist bereits angesprochen worden – ergänzend ein Vorschlag für eine sogenannte Chatkontrolle, also die Inhaltskontrolle sämtlicher Messengerdienste in der Europäischen Union – auch hier wären die Chats von Kindern und Jugendlichen natürlich eingeschlossen –, diskutiert. Eine solche Chatkontrolle wäre völlig unverhältnismäßig. Wir erwarten von der Bundesinnenministerin, dass sie sich im EU-Rat dagegen einsetzt. Strafverfolgung muss anlassbezogen und zielgerichtet sein und nicht anlasslos und massenhaft.
Sie wollen alles verhindern, was Straftäter zur Strecke bringt! Alles!)
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt gibt es schon seit fast 20 Jahren immer wieder neue Versuche, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen.
Nur, das ist ja keine!)
Man hat die Angst der Bevölkerung vor Terroranschlägen instrumentalisiert. Weil diese Angst weitgehend aus dem Alltag verschwunden ist, nutzt die Union jetzt die entsetzliche Gewalt gegen Kinder als neuen Vorwand
Kann man Ihnen das eigentlich glauben?)
Ginge es Ihnen in der Union tatsächlich darum, Kinder zu schützen,
Ihnen geht es darum nicht! Ihnen geht es darum offenbar nicht!)
und zum Beispiel Anträge für niedrigschwellige Hilfsangebote für Kinder oder Anträge für mehr Aufklärung für Erwachsene, die mit Minderjährigen zu tun haben, stellen.
Die Union fordert nicht, was effektiv die Strafverfolgung verbessern würde:
Eine echte Täterschutzrede!)
eine ausreichende personelle und technische Ausstattung zum Beispiel. Der Mangel daran ist die Hauptursache für schleppende Ermittlungen. Das hat Ihr eigener Sachverständiger in der Anhörung so gesagt.
Täterschutzrede!)
Auch eine Log-in-Falle kann Ermittlungen effektiver machen. Wenn ein Verdächtiger sich einloggt, werden dessen Daten anlassbezogen erfasst. Engagieren Sie sich doch dafür.
20 000 Einstellungen!)
Dann kann man nämlich Täter tatsächlich schneller aus dem Verkehr ziehen.
20 000 Schicksale! 20 000!)
– Ich weiß gar nicht, wie Sie gleichzeitig reden und zuhören können. Es wäre gut, Sie würden mal zuhören.
Sie halten doch die gleiche Rede wie beim letzten Mal! Ihnen fällt gar nichts anderes ein scheinbar!)
Die Linksfraktion empfiehlt der Union eine Weiterbildung zur Prävention, zur Verhinderung sexualisierter Gewalt an Kindern, aber auch zu Grundrechten.
Das müssen Sie gerade sagen!)
Die Ampel sollte der Vorratsdatenspeicherung endgültig eine Absage erteilen und vor allem im BMI die Blockade gegen das grundrechtssensiblere Quick-Freeze-Verfahren aufgeben, außerdem bestehende Überwachungsgesetze hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluieren und, solange die versprochene Überwachungsgesamtrechnung nicht da ist, auf keinen Fall neuen Überwachungsbefugnissen zustimmen. Dazu gehört ein klares Nein in Brüssel in den Verhandlungen zur Chatkontrolle, mit der die größte Überwachungsinfrastruktur seit Bestehen des Internets geschaffen werden soll. Das müssen Sie verhindern! Ich drücke Ihnen dafür die Daumen, liebe Damen und Herren der Regierungskoalition. Den Antrag der Union lehnt die Linksfraktion selbstverständlich ab.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Antrag der Union debattieren wir nach § 62 der Geschäftsordnung den Bericht über den Stand der Beratungen im Rechtsausschuss zu ihrem Antrag zur IP-Adressen-Speicherung zum zweiten Mal; das haben Sie ja heute alle schon mitbekommen.
Das liegt nicht an uns!)
Das passiert zweiseitigen Anträgen sicher auch nicht so oft. § 62 der Geschäftsordnung des Bundestages besagt: Wenn eine Vorlage hier im Plenum behandelt wurde, dann kann man, wenn sie zehn Sitzungswochen in einem Ausschuss lag, verlangen, dass der Bericht über den Stand der Beratungen hier wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Sie wissen es doch genauso wie wir: Kinder schützt man nicht nur mit Technologie.
Aber genau das vermittelt Ihr Antrag. Es gibt keine Zaubertechnologie – sei es irgendeine künstliche Intelligenz, seien es Filter oder Suchprogramme –, die auf Knopfdruck sexualisierte Gewalt findet und vor allem verhindert, so schön das auch wäre. Aber sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist ein gesellschaftliches Problem. Und gesellschaftliche Probleme löst man mit einer Vielzahl von Maßnahmen:
Ja! Und was spricht jetzt gegen unseren Antrag?)
Ansonsten finde ich alle Ihre Fragen natürlich sehr spannend. Wir können sie gerne in der Anhörung gemeinsam diskutieren.
Das hätten wir schon längst machen können!)
Sie haben angeführt, dass die kommende Anhörung in der Nähe von zwei Wahlterminen liegt. Aber es lag ja nicht an uns, dass die Anhörung auf den 11. Oktober fällt. Wir hätten diese Anhörung bereits im Winter letzten Jahres oder im Frühjahr dieses Jahres haben können.
Mein Kollege Helge Limburg hat ja auch schon ausgeführt, dass Ihr Antrag verfassungsrechtlich einfach so nicht haltbar ist. Was Sie hier betreiben, ist nichts anderes, als den vermeintlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen für eine uralte Forderung zu missbrauchen,
Sie hat es auch nicht begriffen!)
für die Sie bisher nie parlamentarische Mehrheiten gefunden haben: Vorratsdatenspeicherung.
Ich habe es Ihnen doch gerade erklärt!
denn neben Paul Lehrieder ist ja hier kein einziger Kinder- und Jugendpolitiker.
Vor diesem Hintergrund, gerade weil ja heute Weltkindertag ist, wird dieses Manöver,
Wer das ablehnt, kann gar kein Kinderpolitiker sein!)
Dabei braucht es für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt doch endlich
Was ist Ihnen eingefallen?)
funktionierende Schutzkonzepte in allen Bereichen, in denen sich Kinder und Jugendliche bewegen,
Wenn Ihnen selbst nichts einfällt!)
Jetzt aber einmal zurück zu der Behauptung, dass das hier ja für die Kinder wäre. Ich habe gehört, dass Sie Ihr familienpolitisches Profil eigentlich gerade schärfen wollen,
endlich nicht mehr nur Erwachsene über Kinder debattieren zu lassen, sondern die Stimmen der echten Expertinnen und Experten
Missbrauchsopfer!
Da traut sie sich nicht! Hat Angst vor der Wahrheit!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! „Euer Ehren, ich beantrage die Streichung aus dem Protokoll“ – diesen Antrag kennen wir aus amerikanischen Filmen aus dem Kino, aus dem Fernsehen, aus dem Streaming. Und wenn ich den Leuten in Bürgerveranstaltungen sage, dass man in Deutschland diesen Antrag gar nicht stellen kann,
… dann sind wir sehr beruhigt!)
Viertens. Zum Schutz von Zeugen gibt der Gesetzentwurf die Möglichkeit zum Ausschluss der Öffentlichkeit, also zum Verzicht auf Aufzeichnung. Allerdings ist die Öffentlichkeit ein hohes Gut. Die Anwendungsschwelle wird eine sehr hohe sein, und der Zeugenschutz geht unter Umständen damit verloren, gerade in OK-Verfahren. Wieso nachträglich das Gedächtnis eines Zeugen besser sein soll, wenn er bei einer Tonaufzeichnung vernommen wird, das erschließt sich mir nicht, Herr Minister Buschmann.
Sehr richtig!)
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe, wenn ich als Letzter rede, immer das Problem, dass ich meistens das, was ich mir aufgeschrieben habe, nicht so richtig sagen kann,
Mir fällt nicht auf, dass Sie etwas aufgeschrieben haben!)
Zu den ersten drei Forderungen: Schauen Sie doch einmal in das Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz auf Seite 5.
In ein Papier voller Eckpunkte soll ich reinschauen?)
Generell – gestatten Sie mir das als Vorbemerkung – ist Bürokratieabbau ein bisschen mehr. Ich möchte exemplarisch drei Punkte nennen, die zeigen, was diese Bundesregierung schon geleistet hat. Wir haben die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen für Privatbetreiber abgeschafft. Wir haben die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen deutlich vereinfacht, und wir haben beispielsweise die Eigennutzung von selbsterzeugtem Strom für mittelständische Unternehmen vereinfacht.
Thema verfehlt! Es geht um Formerfordernisse! Sie müssen dann schon die Rede auch neu schreiben!
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, Sie laufen der Bundesregierung bei Digitalisierung und Bürokratieabbau hinterher, und das auch noch sehr langsam.
So langsam sind wir gar nicht!)
Herr Bundesminister, ich nehme zur Kenntnis, dass Sie als Digitalminister bisher kein einziges Gesetz durch den Deutschen Bundestag gebracht haben. Können Sie mir zumindest zustimmen, dass Sie beim ersten Gesetz aus Ihrem Haus, das Sie im Moment verhandeln, nämlich das Digitale-Dienste-Gesetz im Zuge der Umsetzung des DSA, seit dem Frühjahr mit Ihrem Kabinettskollegen Volker Buschmann über die Verteilung von Planstellen und Zuständigkeiten zwischen BMJ und BMDV streiten
Hört! Hört!)
Der ist uns seit Monaten für die Kernzeit angekündigt worden. Das ist so ein bisschen Ihr Platzhalter, Ihr Evergreen: Wenn uns gerade sonst nichts einfällt, beklagen wir mangelnden Bürokratieabbau.
Es gab doch einen ersten schon! Gestern war die Anhörung dazu!
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Plum, dass Sie die Frage zulassen. – Sie haben jetzt eine ganze Reihe von sehr, sehr konkreten Vorschlägen gemacht.
Genau! Er war der Erste, der das gemacht hat!)
Kollege Plum, hallo! Ich habe die Uhr angehalten. Gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Lieb?
Der hat doch schon geredet!
Drittes Beispiel: Hinweisgeberschutz. Statt zusätzliche Belastungen und Kosten für 90 000 Unternehmen zu vermeiden, satteln Sie im Anwendungsbereich und bei den Meldestellen lieber munter drauf:
Alles Fakten!)
Zweites Beispiel: Verbandsklagerichtlinie. Statt an den bewährten Voraussetzungen der Musterfeststellungsklage festzuhalten, erleichtern Sie lieber Verbandsklagen gegen Unternehmen.
Erstes Beispiel: Nachweisrichtlinie. Statt den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen in Textform zu ermöglichen, schreiben Sie den Arbeitgebern lieber Schriftform und einen unnötigen Papierwust vor.
Wenn es Ihnen mit dem Bürokratieabbau in Europa ernst ist, dann schließen Sie sich einfach unseren Forderungen für einen Bürokratiestopp und ein Belastungsmoratorium auf EU-Ebene an. Und reden Sie nicht länger, sondern fangen Sie doch einfach an! Stellen Sie sicher, dass das europäische nicht über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht. Stoßen Sie eine Reform der DSGVO an. Ziehen Sie Ihren Antrag für ein pauschales PFAS-Verbot zurück. Setzen Sie sich für ein Ende der lästigen A1-Bescheinigung ein. Und sorgen Sie für eine Vereinfachung der leidigen Arbeitsdokumentation.
Über 2 Milliarden Euro Entlastung! Das setzen wir auch konsequent um, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und nein, wir bleiben dabei natürlich nicht stehen. Der Prozess geht weiter, wir kommen ins parlamentarische Verfahren.
Um eins noch mal auf den Punkt zu bringen: Die vorgelegten Eckpunkte und das Wachstumschancengesetz zusammen liefern einen Beitrag zum Bürokratieabbau im Wert von über 2,3 Milliarden Euro – so viel wie noch nie. Das ist eine wichtige Botschaft: Wir handeln, statt Floskeln zu transportieren.
Einen zusätzlichen Ausschuss für Bürokratieabbau schlagen Sie vor. Das fand ich ganz spannend. Schaffen wir es nicht – das ist doch unsere Kernaufgabe als Abgeordnete –,
Offensichtlich nicht!)
Wenn ich in die Vergangenheit schaue, stelle ich fest, dass das auch nicht immer gelungen ist. Da gibt es natürlich dringenden Handlungsbedarf. Ich mache mal ein Beispiel: Die Regelungen zur Sicherheitsüberprüfung von Luftfracht im Luftfrachtverkehr sind europarechtlich so weit einheitlich, nur die Umsetzung auf nationaler Ebene ist unterschiedlich. So kommt es, dass Speditionen aus Deutschland ihre Sachen nach Frankreich fahren, sie dort verplomben und versiegeln lassen und sie dann von Frankreich aus wieder zurück nach Deutschland fahren. Ich glaube, das können wir besser.
Wann kommt ihr denn mit dem Gesetzentwurf? Wann denn?)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist zentral und wichtig, über Bürokratieabbau zu sprechen. Aber viel wichtiger ist es, zu handeln und hier nicht Floskeln auszutauschen.
Genau! Sehr richtig!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle zunächst fest: Zur Bürokratie in unserem Land und deren Abbau braucht es jetzt ganz sicherlich keine Belehrung der Regierung an uns als Opposition über unsere Konstruktivität,
Ja, das stimmt!)
Das ist moderner Bürokratieabbau. Und dafür bekommen wir dann auch vom Dachdecker, vom Elektromeister, von den Unternehmen, die leichter die Photovoltaikanlagen auf die Dächer kriegen – die sie volllegen können –, oder von den Privatpersonen, die nicht mehr die Mehrwertsteuer bezahlen müssen, die nicht mehr ein Unternehmen bis zu einer Schwelle von 10 Kilowatt anmelden müssen, richtig Dank und Unterstützung.
Ich höre von ihnen nichts!)
Ich habe auch Ihren Appell, Herr Dr. Krings, zum Thema „digital statt analog als Standard“ mit großem Interesse vernommen. Ich gehe davon aus, dass Sie dann auch Ihren Widerstand gegen die digitale Arbeitszeiterfassung als Standard aufgeben werden und uns dabei unterstützen, das in diesem Land zum Standard zu machen, um den Papierwust in den Unternehmen zu bekämpfen.
Was für ein Widerstand? Das war doch mein Entwurf!
Deswegen müssen wir, wenn es um Bürokratieabbau geht, immer auch ein bisschen schauen, was denn hinter diesem Begriff steckt, was in der Box drin ist. Ich lese in Ihrem Antrag, dass Sie als Beispiele für Bürokratieabbau unter anderem die Bekämpfung von Kinderarmut, den Schutz von Menschen- und Arbeitnehmerrechten oder Umweltschutzstandards anführen.
Die Frage ist, wie man es macht!)
Ich höre vor allem aus CDU-geführten Bundesländern, dass die Vereinheitlichung von Bauordnungen nicht machbar sei. Unterstützen Sie uns doch dabei, auch die Länder für einfachere Gesetze zu gewinnen! Das wäre ein echter Fortschritt.
Das ist eine steile These!)
Wir haben bei den Gesetzen, die Sie gemacht haben, gesehen, dass Bürokratie systematisch aufgebaut worden ist.
Ich kann Ihnen mal zitieren, was der Normenkontrollrat gestern in der Anhörung zu unserem ersten Antrag zur Bürokratieentlastung, den wir in dieser Legislaturperiode vorgelegt haben, festgestellt hat. Ich zitiere:
Wir wollen auch „Once only“. Wir wollen auch, dass der Bürger, die Bürgerin nur einmal seine Daten an den Staat gibt. Das ist aber eine reine Aufgabe der Länder. Hier kann die Union uns unterstützen. Ihr Antrag hilft in der Sache nicht weiter, weil diese Bundesregierung deutlich weiter ist als der Antrag der Union.
Frau von der Leyen hat ja angekündigt, dass sie 25 Prozent der unionsrechtlichen Berichtspflichten abschaffen will. Wir stehen an der Seite von Frau von der Leyen. Wir warten auf ihre Vorschläge. Vielleicht können Sie uns da unterstützen.
Ihre Minister!)
Deswegen möchte ich zunächst mal ein herzliches Dankeschön sagen an alle Kolleginnen und Kollegen hier im Bundeskabinett, stellvertretend an den Kollegen Michael Kellner, dass wir im Staatssekretärsausschuss „Bürokratieabbau“ im Bundesministerium der Justiz jetzt neue Wege gegangen sind. Wir haben nämlich, anders als Sie, nicht die Ministerien gefragt, wo man Bürokratie abbauen kann, sondern die Betroffenen. Wir haben eine Verbändeabfrage gemacht, indem wir 70 Verbände aus allen gesellschaftlichen Gruppen eingeladen haben, konkret zu sagen, wo aus ihrer Sicht Bürokratie abgebaut werden kann. Eingegangen sind über 442 konkrete Vorschläge. Teile dieser Vorschläge finden sich auch in dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz IV.
Wie viele davon?)
Trotz Frau Merkel, trotz Kollegen Hoppenstedt, trotz Frau Klöckner im Kabinett konnte sich die Regierung auf keinen einzigen Punkt für ein BEG IV einigen.
Drei zu null!)
Ich möchte feststellen – Herr Kollege Krings, das muss man zur Einordnung schon sagen –, dass wir von der Vorgängerregierung ein gescheitertes Bürokratieentlastungsgesetz IV übernommen haben.
Drei gelungene!
sind nur die Fragen.
Das wird aber alles wieder aufgeräumt, ja?)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute mal wieder einen Unionsantrag zum Bürokratieabbau – ich weiß jetzt, ehrlich gesagt, nicht, der wievielte das ist –,
Einer besser als der andere!
Die Bundesregierung und insbesondere das Wirtschaftsministerium haben hier bereits wegweisende Arbeit geleistet. Das beschlossene Paket zum Ausbau der Erneuerbaren und das anstehende Solarpaket
Anstehend! Ankündigungen! Demnächst!)
Da hat also die Familienzusammenführung funktioniert. Man hat gesagt: Packen wir den Normenkontrollrat dahin, wo der Ehemann arbeitet.
Das stimmt überhaupt nicht!)
Sie wollen den Normenkontrollrat wieder ins Kanzleramt holen, haben Sie auch gesagt. Das dürfte jetzt aus meiner Sicht kein Problem mehr sein. Der Normenkontrollrat wurde ja vom Kanzleramt ins Justizministerium umgesetzt. Und siehe da, oh Wunder, Frau Buschmann – sie heißt anders, ist aber die Ehefrau vom Justizminister – arbeitet im Normenkontrollrat.
Das stimmt doch nicht!)
In diesem aktuellen Antrag fordert die Union stattdessen sogar einen neuen Ausschuss für Bürokratieabbau und Gesetzesevaluierung und die bürokratische Festlegung differenzierbarer Bürokratiequoten je nach Unternehmensgröße und Branche, die nicht überschritten werden dürfen.
Der Staat muss es einfach machen! Die Wirtschaft hat es schwer! Das ist Ihre Philosophie!)
Ihre Bundesregierung ist der migrationspolitische Geisterfahrer in Europa. Das lässt sich ja belegen. Ich meine, Frau Faeser hat sowohl die Grenzkontrollen als auch den Asylkompromiss wochenlang intern blockiert.
Höhere Sozialleistungen, fehlende Kontrolle und die Streichung des Wortes „Begrenzung“ im Aufenthaltsgesetz, das sind die falschen Signale, und darüber sollten Sie sich Gedanken machen.
Das ist die Politik der Bundesregierung!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wiese, wenn Sie vom Ton sprechen, dann kann ich nur feststellen, dass der „Liebe Freunde“-Brief, den Sie geschrieben haben, den Ton zunächst gesetzt hat. Ich darf mal zitieren: Der Ton wird zunehmend rauer. Die Grenzen zwischen den Rechtspopulisten der AfD und der Union verschwimmen dabei immer weiter.
Hört! Hört!
Was ich aber mit Blick auf die Zusammenarbeit deutlich machen will: Wir müssen dieses Problem lösen und diese Herausforderung gemeinsam hinkriegen. Wir sollten aber in der Debatte schon auf den Ton aufpassen.
Und lieber Kollege Mansoori, wir verhindern da nichts, sondern wir warten seit über einem Jahr darauf, dass Ihre Regierung sich auf einen Gesetzentwurf verständigt.
Deswegen haben wir als CDU/CSU-Fraktion noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Antrag eingereicht,
Einen hervorragenden Antrag!)
Die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer der Betreuungsvereine sind auf der einen Seite insbesondere durch die Inflation, auf der anderen Seite durch ein neues Betreuungsrecht, wodurch eine Aufgabenausweitung stattgefunden hat, wirklich in Schwierigkeiten geraten. Zudem ist die Situation eingetreten, dass durch die Regelungen des Bürgergeldes und die damit verbundene Erhöhung des Schonvermögens von 5 000 auf 10 000 Euro die Einnahmen der Berufsbetreuer rückläufig sind, weil Leistungen, deren Höhe innerhalb des Schonvermögens von 5 000 bis 10 000 Euro liegt, nur zu einem geringeren Teil vergütet werden. Das war sicherlich ungewollt, muss aber im Ergebnis korrigiert werden.
Warum ist das so wichtig, und warum ist das so interessant? Und das ist, würde ich sagen, fast der einzige Punkt, Herr Müller, den Sie richtig getroffen haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja so langsam schon ein Ritual, dass die Union irgendeinen Antrag im Zusammenhang mit Bürokratieabbau stellt. Letzte Woche ging es um Schrifterfordernisse im Zusammenhang mit dem OZG. Manchmal titeln Sie es irgendwie mit dem Schlagwort „Mittelstand“.
Wir machen unsere Arbeit!)
Was mich in Ihrem Antrag ein bisschen amüsiert, ist, dass Sie den Deutschlandpakt jetzt schon als bloßes Schlagwort abtun, selber aber eine Agenda Bürokratieabbau fordern.
Darüber hinaus hat der Bundeskanzler den Ländern, Kommunen und der demokratischen Opposition einen Deutschlandpakt vorgeschlagen, der eben genau darauf zielt, alle Verwaltungen auf allen Ebenen zu professionalisieren, Prozesse zu beschleunigen und Synergieeffekte zu heben. Das braucht das Commitment aller Beteiligten. Dass Sie hier Oppositionsanträge stellen, ist Ihr Job, sehr schön; darüber freue ich mich. Aber es wird dann darum gehen, wirklich Butter bei die Fische zu geben. Ich bin gespannt. Dann werden wir sehen, ob Sie konstruktiv mitarbeiten oder nicht.
Wir machen nicht Ihren Job!)
Dieser Bericht zeigt zum einen, was in den letzten beiden Jahren schon passiert ist, und zum anderen, was wir noch vorhaben. Meine Kollegen Lukas Benner und Esra Limbacher haben ja schon auf das BMWK verwiesen. Da ist in den letzten beiden Jahren schon viel passiert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Strasser, zunächst einmal vielen Dank an Sie und an das BMJ für die Erstellung dieses Berichtes; denn es ist wirklich mal gut, zu sehen, dass in den letzten zwei Jahren, in der Zeit dieser Regierung, schon viel passiert ist.
Und wenn ich höre, dass Sie sich durch dieses Gesetz eine Entlastungswirkung von 2 bis vielleicht 5 Milliarden Euro versprechen – Herr Kollege Strasser, Sie haben es heute im Rechtsausschuss angesprochen –, dann möchte ich Ihnen zurufen: Diese Entlastungswirkung wird allein schon durch die Steuer- und Abgabenerhöhungen aufgebraucht, die die Ampel noch beschließen wird. Ich sage es Ihnen ganz deutlich: Die Lkw-Maut wird absehbar erhöht. Das hat gestiegene Preise für das Logistikgewerbe und letztlich höhere Lebensmittelkosten für alle Verbraucher zur Folge. Sie erhöhen die Umsatzsteuer in der Gastronomie wieder von 7 auf 19 Prozent, und auch die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen wird von 7 auf 19 Prozent erhöht. Die Belastungen der Wirtschaft durch Ihre Steuererhöhungen sind höher als die Entlastungen durch dieses Bürokratieabbaugesetz.
Das vielleicht kommt!)
Eine starke und belastende Bürokratie ist kein rein deutsches Problem, sondern eine Herausforderung, vor der fast alle europäischen Staaten stehen. Umso wichtiger ist, dass wir hier in Deutschland vorangehen und zeigen, wie es laufen kann. Dabei sind wir in Deutschland längst nicht so schlecht, wie man nach dem einen oder anderen Wortbeitrag hier glauben könnte, Herr Dr. Plum.
Das sehen die Leute aber anders!)
Ich habe hier ein Schreiben des bayerischen Innenministers vorliegen, der beklagt, dass erstmals in der Geschichte des Wahlrechts ein Bundesland überhaupt nicht beteiligt worden ist.
Die Union formuliert hier in einem etwas dünnen Antrag die Bitte an die Bundesregierung, doch tätig zu werden, und schlägt das sogenannte Opt-out-Modell vor. „Opt out“ bedeutet: Die Versicherung muss etwas anbieten, und der Bürger kann sagen: Das will ich nicht. – Nirgendwo findet sich hier aber ein Vorschlag – das ist der entscheidende Schwachpunkt –, wie denn die Höhe der Prämie sein soll. Wenn die Prämien zu hoch sind, dann wird der Bürger sagen: Das mache ich nicht; das kann ich mir nicht leisten.
Das ist Marktwirtschaft!)
Ein ähnlich festgefahrenes Bild gibt es, was den Stand der Elementarschadenversicherungen angeht. Weniger als 50 Prozent der Gebäude sind elementarschadenversichert. Erschwerend kommt hinzu, dass der Gesamtverband der Versicherer angekündigt hat, Neubauten in amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten nicht mehr versichern zu wollen.
Sie haben doch gerade gesagt, dass da gar nicht mehr gebaut werden soll!)
Deswegen ist es viel sinnvoller, wie es etwa die Franzosen machen, nämlich gesetzlich vorzugeben, wie die Höhe der Prämie aussieht. Ich habe große Sympathien für das französische Modell. Die Franzosen sagen nämlich: Wir verpflichten die Versicherungsunternehmen, eine Elementarschadenversicherung mit jeder Wohngebäudeversicherung anzubieten. – Das hat dort für eine hohe Dichte gesorgt. Insbesondere ist dort auch im Detail geregelt, wie hoch die Prämie sein darf.
Das ist Staatswirtschaft!)
Ziel für uns als SPD-Fraktion ist es, die höchstmögliche Versicherungsdichte zu den geringsten Kosten sozial gerecht und mit bestmöglichem Anreiz zur Prävention zu erreichen.
Der Verweis auf Prävention ist hier wohl zynisch! Kann man nur als zynisch bezeichnen!)
Die Herausforderung besteht doch darin, eine Lösung zu finden, die die verschiedenen Interessen von Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern, Versicherungen und Staat in Einklang bringt.
Hätten Sie nur geschwiegen!)
Nehmen wir beispielsweise die Opt-out-Lösung: Dann steigen doch die risikoreichen Gebiete einfach aus. Wem hilft denn das? Wirklich bezahlbar wird es nur, wenn alle einzahlen.
Vertragsfreiheit verstehen Sie nicht, nicht wahr?
Die erste Frage wäre: Wie kommt es, dass die Union hier eins zu eins die Forderungen der Versicherer vorlegt? Sind Sie als Vertriebsassistentin der Versicherungswirtschaft gewählt, um deren Wünsche hier zu beschließen?
Ich kenne ja Ihr Niveau nicht, aber ich hatte gehofft, es wäre höher!)
Angesichts des Klimawandels werden wir es nicht vermeiden können, dass solche Katastrophen in Zukunft in Häufigkeit und in Intensität weiter zunehmen werden. Alles, was wir tun können, ist, einerseits den Klimawandel, soweit es geht, aufzuhalten und anderseits uns für seine Folgen zu wappnen. Und das bedeutet auch: Wir müssen bei der Versicherung unserer Wohngebäude gegen Elementarschäden besser werden; denn wir haben in Deutschland eine sehr geringe Abdeckung von lediglich 50 Prozent der versicherten Wohngebäude. Es geht also im Wesentlichen darum, wie wir für eine höhere Versicherungsdichte sorgen können. Hier lässt der vorliegende Antrag einige Wünsche offen und wirft bei mir persönlich Fragen auf.
Wo ist denn Ihr Antrag?)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns allen sind die Bilder von der Flutkatastrophe im Ahrtal noch im Kopf. Erst vorgestern sprach an dieser Stelle Bundeskanzler Olaf Scholz von der Notwendigkeit der Hilfen für die Menschen, die von der Flut betroffen sind.
Da wollen Sie uns nicht mehr dran erinnern, an die Scholz-Rede!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf den Tribünen! Liebe AfD-Fraktion, Sie wärmen völlig kalten Kaffee in der Mikrowelle auf, und der schmeckt bekanntlich
... bescheiden!)
Frau Wittmann, warum verlassen die qualifizierten Arbeitskräfte Deutschland? Sie tun es, weil die schwarzdurchsetzten Behörden ihnen das Bleiben hier schwer machen, weil Horden von Faschisten sie durch ostdeutsche Städte jagen und weil Ihre menschenfeindliche Rhetorik dafür sorgt, dass sich die Menschen hier nicht wohl aufgehoben fühlen und nicht mehr herkommen wollen.
Schämen Sie sich!)
zur Abwechslung in der Variante „IP-Adressen“ und unter dem Vorwand des Kinderschutzes. Ich könnte meine alten Reden noch mal halten.
Dann kommt auch nichts Neues!)
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum dritten Mal debattieren wir hier den vorliegenden Antrag der Union, die seit 20 Jahren die Einführung der Vorratsdatenspeicherung fordert,
Um die geht es hier nicht!)
Die Ampelkoalition wird außerdem in diesem Frühjahr noch ein Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen auf den Weg bringen.
Sie stärken Strukturen, wir stärken Kinder! Das ist der Unterschied!)
Unsere Kinder- und Jugendministerin Lisa Paus hingegen hat mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs dieses Jahr schon die zweite Welle einer sehr erfolgreichen Aufklärungs- und Aktivierungskampagne gegen sexualisierte Gewalt an Kindern gestartet.
Und jetzt gibt es keine Straftaten mehr?)
und zeigt auch ganz offen Ihr Verhältnis zum Rechtsstaat: immer weitere Überwachung.
Wo sind denn Ihre Vorschläge?)
Aber nun sind wir hier, und da möchte ich die Zeit nutzen, um mich inhaltlich mit Ihrer Forderung auseinanderzusetzen. Zuerst einmal zum Konsens: Sexualisierte Gewalt ist das Abscheulichste, was einem jungen Menschen angetan werden kann. Es ist unsere Aufgabe als Politik und als Gesellschaft, Kinder wirksam davor zu schützen und das Thema zu enttabuisieren. Dafür brauchen wir aber verschiedene Ansätze, zum Beispiel, funktionierende Schutzkonzepte in allen Bereichen, in denen sich Kinder und Jugendliche bewegen, auch im digitalen Raum, Prävention und Hilfsangebote für Betroffene sowie umfassende Aufarbeitung.
Habe ich eben was dazu gesagt!)
Nun wird immer gesagt, man müsse mehr Wert auf Prävention legen oder Kinderrechte ins Grundgesetz schreiben. Der entscheidende Punkt ist: Es geht hier um Ansatzpunkte für Ermittler. Und selbst wenn Kinderrechte im Grundgesetz stünden, wäre das noch keine Rechtsgrundlage für Ermittler, die entsprechenden Schritte durchzuführen.
Ich habe es in meiner letzten Rede bereits gesagt: Wenn wir immer wieder nur Lösungen diskutieren, die leicht erscheinen, aber nicht leicht sind, laufen wir in die Falle des Populismus. Es gibt eine große Sehnsucht nach einfachen Lösungen; das kann ich verstehen. Aber die Welt ist leider kompliziert. Wir haben im Parlament die Verantwortung, auf komplexe Probleme echte Lösungen zu finden, keine Scheinlösungen. Und eine IP-Adressen-Speicherung von bis zu sechs Monaten wäre eine solche Scheinlösung. Die Bürger/-innen haben es verdient, dass wir echte Problemlösungen anbieten, dass wir hier Gesetze machen, die wirklich etwas verändern.
Jetzt kommt der Vorschlag!)
Wir diskutieren ihn heute zum vierten Mal im Plenum. Heute schließen wir ihn aber endlich ab.
Es kommt vielleicht ein neuer!)
Die Aufklärungsquote liegt inzwischen bei über 90 Prozent. Noch weiter kommen wir, indem wir den von Bundesjustizminister Buschmann vorgelegten Vorschlag des Quick-Freeze-Verfahrens als effektives Instrument der Strafverfolgung vorantreiben.
Das bringt nichts!)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, Kindesmissbrauch ist an Abscheulichkeit nicht zu überbieten. Ich bin froh und dankbar, dass die Sicherheitsbehörden in dem Bereich so gute Arbeit leisten.
Die wollen die Speicherung!)
Für die Ausnahmen von dem grundsätzlichen Verbot der unterschiedslosen Speicherung gibt es eine klare Formulierung des EuGH. Er macht strenge Vorgaben, nämlich dass eine Speicherung von IP-Adressen zur Kriminalitätsbekämpfung auf das zeitlich – und ich zitiere – absolut Notwendige beschränkt werden muss. Eine sechsmonatige Speicherpflicht aller IP-Adressen ist daher schlicht und ergreifend unverhältnismäßig.
Wie viel wollen Sie denn? Zwei Monate? Ein Monat? Drei Monate?
Es ist einfach unredlich und unerhört, dass Sie den sexuellen Missbrauch von Kindern immer wieder als Vorwand für diese Debatte nutzen.
Unverschämtheit! Sind Sie gelernter Zyniker?)
auch höchstrichterliche, die dazu führten, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ganz klar beerdigt ist.
Kommen Sie mal zum Thema!)
Erstens. Die Union tut so, als gäbe es nicht schon unzählige Gerichtsurteile,
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute zum wiederholten Male über das Thema der rechtswidrigen Speicherung von IP-Adressen,
Das ist unfassbar! Nichts verstanden!)
Möglicherweise hat die Trägheit aufseiten der Regierungsfraktionen damit zu tun, dass man sich über den Inhalt des eigenen Gesetzentwurfes immer noch nicht einig ist. Schließlich ist ja die SPD – wir haben es gerade wieder gehört – recht nahe bei den Vorstellungen der CDU/CSU,
Auf der anderen Seite müssen wir Ihren Vorschlag ablehnen.
Deswegen gilt es für mich, zwei Dinge zu fordern: Auf der einen Seite würde ich mich noch immer freuen, wenn wir von der Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag bekämen.
Wo gibt es denn so etwas? Wenn Sie eine solche Maßnahme fordern, müssten Sie sinnvollerweise einen Straftatenkatalog festlegen. Aber Ihre Anträge sind häufig so: Sie wollen zur Terrorbekämpfung bestimmte Maßnahmen; dann reden Sie, so wie heute, nur zum islamistischen Terror und vergessen andere Teile. Jetzt begründen Sie die Maßnahme wieder nur mit einem Phänomen. Das macht Sie an der Stelle nicht wirklich glaubwürdig.
Kinder sind wichtig genug, um sich darauf zu konzentrieren?)
Eine solche Maßnahme ist in der Strafprozessordnung gar nicht bekannt. Sie verknüpfen in Ihren Forderungen immer wieder einzelne Ermittlungsbefugnisse mit einzelnen Phänomenen.
Weil es eben wichtig ist, die Kinder zu schützen!
Es gibt noch einen anderen Punkt: Wir hatten heute schon eine Debatte – und das ist wirklich so ein bisschen merkwürdig –, bei der man den Eindruck gewinnen konnte, Sie wollten mit einem anderen Antrag Ihren jetzigen nachbessern. Sie begründen nämlich die in Ihrem Antrag geforderte Maßnahme – Herr Krings, Sie haben das gerade in der Begründung schon wieder gemacht, und ich habe Ihnen auch schon im Rechtsausschuss gesagt, dass ich das nicht klug und auch nicht gut finde – alleine mit dem Anliegen der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs oder der Kinderpornografie.
Weil es da besonders wichtig ist!)
Wir haben innerhalb unserer Fraktion im Nachgang zur einschlägigen EuGH-Rechtsprechung umfangreiche Beratungsprozesse durchgeführt, in denen ich mich davon überzeugen konnte, dass es zu einer gesetzlich vorgeschriebenen IP-Adressen-Speicherung keine Alternativen gibt, die den Strafverfolgungsbehörden helfen würden. Insbesondere ist das sogenannte Quick Freeze eben keine Alternative;
Sehr richtig!)
Eine Totalüberwachung der Bevölkerung darf es in diesem Land nie und nimmer geben –
Hören Sie doch mit den Schlagworten mal auf!)
Das Quick-Freeze-Modell ist bekanntermaßen das,
… was unsinnig ist! Es ist so effektiv wie Kaugummi kauen!)
– Sie kennen das Thema. Wir reden aber jetzt über Ihren Antrag
Wo ist denn Ihrer?)
– Ach, lieber Herr Kollege Krings,
Ja, nichts! Nichts!)
Es geht zentral darum, beides in Einklang zu bringen: effektiven Bürgerrechtsschutz im Internet und – –
Sie machen doch gar nichts! Sie machen doch gar nichts! Nichts!)
Immer ein Stückchen mit dem Kopf durch die Wand bei diesem Thema, statt endlich einzusehen, dass es notwendig ist, gemeinsam an einer rechtlich sauberen Lösung zu arbeiten.
Ja, wo ist der Vorschlag? Wo ist er? Wo ist er? Wo ist der Vorschlag?)
Eines ist doch offenkundig, liebe Kollegen: Mit dem Festhalten an der anlasslosen Speicherung,
Jetzt kommt das wieder!)
– Es geht nicht um unseren Antrag, sondern um Ihren, Herr Kollege.
Ja, weil Sie nichts tun!
Ich empfehle Ihnen das jedenfalls; denn fachlich ist er so nicht tragfähig.
Doch! Bestimmt, oder? Wo ist der Antrag für vier Wochen?)
Wenn man sich das auf der Zunge zergehen lässt – hinter der Union stehen zwei Parteien, die sich als Rechtsstaatsparteien verstehen; richtigerweise –, dann müssten Sie doch konsequenterweise heute Abend, nachdem Sie keinen Änderungsantrag gestellt haben unter dem Eindruck der öffentlichen Anhörung, Ihren eigenen Antrag zurücknehmen.
Wo ist Ihr Antrag?)
wir sehen das aus Rechtsgründen anders –, wenn überhaupt ein relevanter Zeitraum zur Datenspeicherung notwendig wäre. Da gibt es eine Bestandsabfrage. Diese dauert übrigens genau einen Tag beim BKA.
Wo ist ihr Antrag?)
aus praktischer Sicht Zeiträume von zwei bis drei Wochen für möglich hält –
Wo bleibt denn Ihr Antrag dazu? Wo ist denn Ihr Antrag für drei Wochen? Legen Sie mal einen Antrag für drei Wochen vor!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „IP-Adressen rechtssicher speichern …“ lautet der Titel des Antrags, den wir heute Abend abschließend beraten.
Bisher alles richtig!)
Es kam ja auch nicht von ungefähr, dass der erste markante Bruch Ihres Koalitionsvertrages den rechtspolitischen Bereich betraf. Es ging nämlich um die Rücknahme des Paktes für den Rechtsstaat. Der Kollege Dr. Lieb hat eben versucht, sich dafür feiern zu lassen, dass Sie in diesem Jahr 50 Millionen Euro für die Digitalisierung vorsehen. Ich will Ihnen gerne vorhalten, was Vertreter Ihrer heutigen Regierungskoalition noch im Jahr 2019 gefordert haben. Die Kollegin Baerbock – sie betätigt sich ja im Moment auf anderen Feldern – hatte im Jahr 2019 gefordert, es müsse für den Pakt für den Rechtsstaat den Betrag von 400 Millionen Euro geben,
Hört! Hört!)
Wir dürfen aber nicht vergessen, dass unser Grundgesetz noch ein weiteres offenes Tor hat, durch das entscheidende demokratische Hebel mit lediglich einfacher Mehrheit geändert werden können, nämlich beim Wahlrecht.
Sehr richtig!)
Er sagte dann übrigens als jemand, der sehr präsent bezüglich der politischen Debatten ist, den bezeichnenden Satz: Aber übrigens, der Unionsantrag, den ihr diese Woche besprecht, der ist inhaltlich so schlecht und handwerklich katastrophal gemacht. – Damit ist alles gesagt.
Das klingt sehr authentisch, Herr Kollege!)
Ich will es eher mit den Worten eines Unternehmensvertreters, mit dem ich über genau dieses Thema in dieser Woche gesprochen habe, was wir alle hoffentlich regelmäßig hinsichtlich Fragen des Bürokratieabbaus tun, halten, der einerseits ganz abstrakt mit den bekannten Forderungen nach mehr Bürokratieabbau – und im Einzelfall wird es dann natürlich spannender – eingestiegen ist, aber dann auch gesagt hat, dass es schon die Erwartung der Wirtschaft gibt, dass im parlamentarischen Verfahren noch ein bisschen draufgesattelt wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann es passend finden, dass wir einen Tag nach dem Kabinettsbeschluss zum Bürokratieentlastungsgesetz IV über diesen Antrag der Union reden. Ich will gar nicht so wahnsinnig viel Redezeit für den Antrag, den wir in ähnlicher Form – Kollege Limbacher hat es angesprochen – schon mehrfach diskutiert haben, verwenden.
Ich dachte „widersprüchlich“? Was denn jetzt: „ähnlich“ oder „widersprüchlich“?)
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Ullrich. – Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Sebastian Roloff, SPD-Fraktion.
Jetzt sagt die SPD bestimmt doch zu!)
Sie sind aber mit Ihrem Kabinettsvorschlag wesentlich hinter dem zurückgeblieben, was nötig gewesen wäre und was unser Land zum Thema Bürokratieabbau wirklich braucht.
Und was wir früher erreicht haben!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es haben bereits mehrere Redner das Bürokratieentlastungsgesetz IV der Ampelkoalition angeführt. Wir wollen auch gar nicht verhehlen, dass wir die Bemühungen der Ampelkoalition, zum Bürokratieabbau beizutragen, durchaus wertschätzen.
Stets bemüht!
Ich bin dankbar, dass beispielsweise der ZDH, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, 44 sehr konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt hat.
Wie viele haben Sie davon genommen?)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diese Woche im Kabinett das BEG IV beschlossen; es kommt jetzt zur Beratung ins Parlament. Damit haben wir ein Entlastungsvolumen in Höhe von knapp 1 Milliarde Euro auf den Weg gebracht.
Sind Sie da stolz drauf?)
und nicht von Bürokratie.
Das sagen Sie mal Ihren Rednern!)
also übernommen werden. Diese Forderung ist bestenfalls unsinnig.
Wenigstens ehrlich ist sie!)
Richtlinien der Europäischen Union sollten also prinzipiell immer und pauschal nur noch eins zu eins ins deutsche Recht umgesetzt werden,
So der Normenkontrollrat!)
Sie fordern ein klares Bekenntnis zur Eins-zu-eins-Umsetzung.
So auch der Normenkontrollrat!)
Am Sonntag, den 9. Juni 2024, findet in Deutschland die Europawahl statt. Und ich finde es einfach unsäglich, dass wir hier im Deutschen Bundestag, im bevölkerungsreichsten und wirtschaftlich stärksten Mitgliedstaat der EU knapp drei Monate vor dieser wichtigen Wahl über einen Antrag der Unionsfraktion debattieren müssen, der den Eindruck vermittelt, die Europäische Union wäre ein Bürokratiemonster.
Sie schieben alles auf Europa! Wer hat denn hier von Europa gesprochen? Die Ampel kritisiert Europa, und Sie kritisieren uns, oder was?
Drittens präsentieren Sie irgendwann wortreich ein Ergebnis, um es im selben Atemzug abzukanzeln. Das war gestern wieder bei Ihrem Bürokratieentlastungsgesetz IV zu beobachten, und das diesmal auch vollkommen zu Recht. Denn der versprochene Gamechanger ist es wahrlich nicht. Nachdem Sie die laufenden Bürokratiekosten in zwei Jahren um über 16 Milliarden Euro erhöht haben, senken Sie diese jetzt um gerade mal 944 Millionen Euro.
Das ist nicht viel!)
Erstens lehnen Sie diese Vorschläge heute natürlich allesamt ab. Staatspolitische Verantwortung ist für Sie wie immer eine Einbahnstraße.
Ja, offenbar!)
Mehr Vertrauen in die Bürger! Wie wäre es damit mal?)
Seit 2021 ist die Regelungsdichte auf Bundesebene deutlich auf über 96 000 Einzelnormen angestiegen. Sie ist damit so hoch wie nie. Die einmaligen Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch neue Regeln betrugen in Deutschland im letzten Jahr rund 24 Milliarden Euro, achtmal mehr als im Vorjahr. Sie waren damit so hoch wie nie. Die laufenden Kosten durch neue Regelungen sind in den letzten zwei Jahren, Herr Kollege Limbacher, um 250 Prozent auf fast 27 Milliarden Euro gestiegen.
Ui! Das ist ja eine tolle Zahl!)
Dann stellen Sie sich hierhin und sagen Sie, dass Sie gegen den höheren Mindestlohn sind. Sagen Sie den Leuten, Sie sind dagegen, dass sie für ihre Arbeit vernünftig entlohnt werden.
Ich bin gegen politische Lösungen!)
Herr Dr. Krings, seien Sie ehrlich. Sie können sich nicht hierhinstellen und sagen: „Der Erfüllungsaufwand ist gestiegen“, ohne zu sagen, warum. Denn einer der Haupttreiber war der Mindestlohn.
Das macht es nicht besser!)
Das mag nicht revolutionär klingen, als würde das das ganze Land von heute auf morgen verändern.
Weiß Gott nicht!)
Liebe Unionsfraktion, vielen Dank für die Möglichkeit, dass wir noch mal über Bürokratieabbau reden können; denn heute ist ein guter Tag, um das zu tun. Gestern ist das Bürokratieentlastungsgesetz IV
Grundsteuer kann weg; Solidaritätszuschlag kann weg;
AfD kann weg!)
Also, eigentlich ist das ja eine vernünftige Idee; aber das, was Sie da machen, ist reine Schaufensterpolitik. „One in and two out“ ist auch Quatsch, sage ich mal. Wenn man weiß, dass zu viele Gesetze da sind, kann man die abschaffen. Dafür braucht man nicht diesen Unsinn, dass man für ein neues Gesetz zwei abschafft. Schaffen Sie doch die beiden ab, wenn sie sowieso überflüssig sind.
Tschüss, AfD! Auf Wiedersehen, AfD!)
Jetzt hat die Bundesregierung das Bürokratieentlastungsgesetz oder -paket IV vorgelegt, wobei nicht mal die Pakete I bis III den Namen verdient hätten. Was da geschaffen wurde, war Bürokratieabbaubürokratie vom Feinsten, so wie man sich das in Deutschland vorstellt: mit Normenkontrollräten, die dann auch noch die Zuordnungen gewechselt haben, und sonst was.
Er hat es nicht verstanden! Sie verstehen es nicht!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach 75 Jahren Herrschaft der schon länger hier Sitzenden und überall Regierenden fiel der CDU/CSU-Fraktion auf: Mensch, wir müssen Bürokratie abbauen! Dabei hatte man völlig vergessen, dass in den letzten 16 Jahren Merkel die Bürokratie, die Gesetze, die Verordnungen, die Einzelnormen explosionsartig zugenommen haben.
Auch nicht zugehört!)
Und wissen Sie was? Wir werden diesen Weg der Entlastung bei der Bürokratisierung weitergehen. Bei der Entbürokratisierung werden wir mit den neuen Gesetzen jetzt echte Fortschritte erreichen.
„Irgendwann!“ „Wir werden!“ „Wir können!“ „Wir machen!“ „Irgendwann!“)
Ich weiß, manchmal tut Wahrheit weh; aber das musste leider sein. Das kann man auch mal akzeptieren.
Und der Erfüllungsaufwand?
Es ist falsch, was Sie geschrieben haben. Auf dem niedrigsten Stand war er im September 2023, lieber Herr Kollege Krings.
Wie hat sich der Erfüllungsaufwand entwickelt?)
Weil Sie in Ihrem Antrag den Bürokratiekostenindex erwähnen, will ich etwas dazu sagen. Sie haben geschrieben, er sei im September 2021 auf dem niedrigsten Stand gewesen. Wissen Sie, wann er wirklich auf dem niedrigsten Stand war?
Reden Sie mal über den Erfüllungsaufwand!)
Aber die Frage der Effizienz ist liegen geblieben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und jetzt, in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten, ist doch klar: Das geht nicht mehr. Diese Art der Politik der letzten Jahrzehnte können wir uns nicht mehr leisten. Es ist gut, dass wir als Koalition hier endlich anpacken. Zum ersten Mal seit langer Zeit spielt in einer Koalition, in einer Bundesregierung Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung eine echte Rolle; zum ersten Mal überhaupt.
Wir sehen noch nichts! Noch keine Ergebnisse!)
Die Bürokratiekönigin in Brüssel ist Mitglied der CDU und heißt Ursula von der Leyen. Das ist die Realität, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Union, die Sie gerne mal annehmen und diskutieren sollten in Ihrer Fraktion.
Das waren die Sozialisten in der Kommission! Reden wir mal über die!)
Aber schauen wir mal, was Sie uns beim Thema Entbürokratisierung überhaupt anzubieten haben. Wir haben eine EU-Kommissionspräsidentin – Sie haben gerade von einem anderen EU-Parlamentarier gesprochen –, die Funktionärin der CDU ist. Seit diese im Amt ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Bürokratieflut aus Brüssel eben nicht besser, sondern schlimmer und schlimmer geworden.
Wegen der Leute Ihrer Parteienfamilie! Wegen Sozialisten und Grünen!)
Sie schreiben dauernd unterschiedliche Dinge zu diesem Thema auf und sehen, glaube ich, den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Dazu kann ich nur sagen: Bevor wir Vorschläge zur Entbürokratisierung von Ihnen annehmen, sollten Sie mal für Entbürokratisierung in Ihrer Fraktion und in Ihren Büros sorgen.
Wo haben Sie den Widerspruch gesehen? Dann mal raus damit!)
Ich will mal offen sagen: Bei Ihnen in der Fraktion weiß ja offenbar die eine Hälfte gar nicht, was die andere Hälfte vorhat.
Darauf, dass wir in Zukunft mehr erreichen, wollen wir uns verwenden. Und vor allen Dingen wollen wir unsere Redezeit nicht damit verschwenden, über die Dinge zu reden, die Sie damals nicht hinbekommen haben.
Im Gegenteil! Was wir hinbekommen haben!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Krings, ich habe Ihnen gerade aufmerksam zugehört. Ich habe viel über Vergangenheit gehört und darüber, was mal gewesen ist.
Richtigstellungen!)
Dieses Momentum von Bürokratieentlastung müssen wir jetzt gemeinsam nutzen. Ich bin der festen Überzeugung: Wir sind in der Lage, im parlamentarischen Verfahren mit klugen Vorschlägen noch mehr aus dem zu machen, was die Regierung schon auf den Weg gebracht hat. Lasst uns über kürzere Fristen nachdenken, und lasst uns – das ist mir ein persönliches Anliegen – insbesondere noch einmal intensiv über die Frage nachdenken: Wie können wir auch in Bezug auf Arbeitsverhältnisse mehr digitalisieren, mehr entbürokratisieren?
Dringend nötig!)
Gestern hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet. Alleine das umfasst Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro. Da freue ich mich auf die parlamentarischen Beratungen. Mit dem Meseberger Bürokratieentlastungspaket – das steht ja dahinter – reden wir über ein Entlastungspaket in Höhe von insgesamt 3 Milliarden Euro für die Wirtschaft und für die Menschen in diesem Land. Das ist das größte Bürokratieentlastungsprogramm in der Geschichte der Republik.
Den Antrag heute – das wird Sie nicht überraschen – lehnen wir ab, nicht aus fundamentalen Gründen, weil wir anderer Auffassung beim Bürokratieabbau sind, sondern weil die Regierungskoalition längst einen, wenn nicht gar mehrere Schritte weiter ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
bleiben liegen aus – wie wir finden – sachfremden Erwägungen. Also, lassen Sie uns das gemeinsam anpacken, und beenden Sie bitte die Blockade!
Wenn der Bund mal selber zahlen würde!)
Zur Wahrheit gehört aber auch eines, gerade wenn wir über diesen Antrag heute abschließend beraten: Zu dem Gesamtpaket Bürokratiewende, das sich die Regierung vorgenommen hat, gehört auch das Wachstumschancengesetz. Das Wachstumschancengesetz hängt bekanntermaßen im Bundesrat, und deswegen nutze ich die Gelegenheit, hier an dieser Stelle noch mal an Sie zu appellieren. Der Fraktionsvorsitzende ist nicht da, aber vielleicht geben Sie es weiter; denn es erscheint ja jetzt ein bisschen so, dass der Partei- und Fraktionsvorsitzende hier klar sagt, wo die Union steht. An einer Stelle haben wir das neulich deutlich gehört, und zwar bei der Schuldenbremse. Ich appelliere an Sie, dass ein gleiches Machtwort auch beim Thema Wachstumschancengesetz gesprochen wird. 1,4 Milliarden Euro an Entlastung
Auf Kosten der Länder! Alles auf Kosten der Länder! So ist Bürokratieabbau einfach: Wenn andere zahlen!)
Ich kann Ihnen jetzt schon versprechen: Wir als Fortschrittskoalition werden die Sachverständigen nicht nur in den Rechtsausschuss einladen, sondern ihnen auch zuhören, meine Damen und Herren.
Das ist ja was ganz Neues, eine neue Methode!
Dass diese Mutter genau das gemacht hat, was Mütter wahrscheinlich üblicherweise in so einer Situation machen würden, ist meines Erachtens offensichtlich. Ihr Verhalten ist sicher nicht das, was man sich unter der Verbreitung von sogenannter Kinderpornografie vorstellt, meine Damen und Herren. Aber dem Richter sind nach geltendem Recht die Hände gebunden: Er kann das Verfahren gegen die Mutter nicht einfach einstellen. Grund ist, dass es sich hierbei gemäß § 184b Strafgesetzbuch seit der Einführung einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe im Jahr 2021 um ein Verbrechen handelt. Dass genau so etwas passieren würde, meine Damen und Herren, war schon klar, als wir das Gesetz vor drei Jahren hier erlassen haben. Aber die Union hat damals – auch das gehört zur Wahrheit dazu – die Augen davor verschlossen.
Die Union war’s? Vielleicht auch die SPD?
So hoch wie nie. Und allein die Bürokratiebelastungen der Wirtschaft betragen pro Jahr 65 Milliarden Euro – Sie ahnen es –: So hoch wie nie. Beim Bürokratieaufbau ist die Ampel wirklich einmal einsame Spitze. Unter „Fortschrittskoalition“ verstehe ich freilich etwas anderes.
Offenbar verstehen sie gerade das darunter!)
Es ist aber so, dass bestimmte Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag schon umgesetzt sind,
Ja, leider! Das geht in die falsche Richtung!
Das sind die wichtigen Schlussfolgerungen, die wir aus den vorliegenden Zahlen ziehen sollten. Liebe Bürgerinnen und Bürger, lassen Sie sich bitte nicht verunsichern.
Das ist nur die erste Bürgerpflicht!)
Wir verzeichnen übrigens eine sehr hohe Aufklärungsquote von 58,4 Prozent.
Dann heißt es wieder „wir“! Dann sind es nicht die Länder!)
Nur eine Zahl für Ihren Kopf!
„Mehr Straftaten“ wird beklatscht!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Ob Kinder oder keine, entscheiden wir alleine“: Bis heute ist diese Forderung der Frauenbewegung nicht umgesetzt. Bis heute dürfen Frauen nicht alleine entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austragen oder nicht.
Weil wir ein Grundgesetz haben!
Als Koalition haben wir diese Problematik auch schon vor Veröffentlichung der neuesten Zahlen der PKS erkannt und mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführungen erst vor Kurzem mehr Ordnung und Kontrolle in der Migrationspolitik geschaffen.
Das haben wir ja gerade gehört!)
Das ist kein statistisches Spiel, sondern das erlaubt uns, besser hinzugucken.
Wir brauchen einfach neue Statistiken!)
Ich will Ihnen deswegen sagen: Weil das fehlt – das ist schon mehrfach angeklungen –, brauchen wir dringend eine andere Analyse, einen periodischen Sicherheitsbericht, der in Zukunft die Grundlage für eine andere Debatte, nämlich eine breitere Debatte liefert.
Schlechte Statistiken! Wir brauchen neue Statistiken!
– Ja, natürlich müssen es die Länder richten. Bei jeder Straftat, die wir täglich erleben, liebe Kollegin Lindholz, werden als Allererstes die Polizeien der Länder angerufen. Ich kann ja verstehen, dass Sie die Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik gerne zum Anlass nehmen wollen, über die Bundesregierung zu sprechen – kein Problem; können wir hier gerne machen –, aber jeder Bürger, der sich an die Polizei wendet, der sich an die Sicherheitsbehörden wendet, wendet sich zuallererst an die Länder.
Sie machen die falschen Gesetze!)
Was aber ist der Kernunterschied in dieser konkreten Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen? Wir reden heute über ein Ermittlungsinstrument, das – das ist gesagt worden – in die Strafprozessordnung im Jahr 2019 ergänzend eingeführt wurde und das in bestimmten Fällen von Ermittlungen zu Wohnungseinbrüchen auch erlaubt, Telefonüberwachung durchzuführen. Es wurde zunächst – und das begrüßen wir ausdrücklich – auf fünf Jahre befristet eingeführt, mit dem Ziel, das Instrument dann zunächst zu evaluieren, zu schauen, ob es notwendig, richtig und eben auch angemessen ist. Ausdrücklich ein richtiger Gedanke: Statt – wie Sie, Herr Krings, das hier immer wieder fordern – auf Vorrat immer weitere Ermittlungs- und Eingriffsbefugnisse zu schaffen, wollen wir zielgerichtet Instrumente schaffen und sie sorgfältig prüfen.
Auf Vorrat? Was für ein Vorrat denn? Einbrüche, die täglich passieren! Nehmen Sie doch die Realität wahr! Nehmen Sie doch die Wirklichkeit wahr! Was für ein Vorrat?)
Es geht darum, ein Problem zu lösen, das Ihre Fraktion geschaffen hat!)
Dass diese Sensibilität bei der Union anscheinend nicht da ist,
Machen Sie sich da mal keine Sorgen!)
– Was bleiben wir? Wir bleiben gar nicht stecken, sondern ich sage Ihnen ja: Niemand will diese Norm abschaffen. Also versuchen Sie nicht, so zu tun, um politisches Kapital daraus zu schlagen. Der Zeitpunkt Ihres Antrags lässt nichts anderes erkennen: Sie wussten genau, dass die Norm nicht auslaufen soll – das hat niemand gesagt –, Sie haben nur den Zeitpunkt aus Ihrer Sicht – als Opposition kann man das machen – geschickt gewählt,
Ihre Fraktion hat dafür gesorgt! Es war die SPD! Wir reparieren, was Sie falsch gemacht haben!)
Ich will, wenn Sie sich wundern, warum ich jetzt sage, dass wir den Antrag trotzdem ablehnen, einen anderen Punkt ansprechen. Es ist etwas zu beobachten: Sie fordern, liebe Union, in der jüngsten Vergangenheit ganz häufig die Änderung einzelner Befugnisnormen anhand eines einzelnen Blickbereichs. Es gibt aber ein weiteres Thema, das wir bei der Änderung des § 100a StPO im Blick haben, und das ist einer der Gründe für die Ablehnung jetzt. Weil wir das gerne gemeinsam machen wollen.
Aber Sie haben für die Befristung gesorgt!)
Herr Krings, um das noch mal auf den Punkt zu bringen: Niemand will die Norm abschaffen; das ist mir nicht bekannt. Um das noch mal auszuschärfen: Dieser Punkt ist in der Debatte jetzt gerade nicht aufgetaucht. Es ist aber dennoch richtig, zu erläutern, warum es wichtig ist, dass sie nicht abgeschafft wird: Das ist – das haben wir gesagt – ein Verbrechenstatbestand und nichts Nebensächliches. Man muss erklären: Wenn die Polizei an einen Tatort kommt, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie man zu den Tätern vordringen kann.
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will versuchen, das Thema noch mal sachlich aufzuzäumen und die politischen Spitzen am Ende meiner Rede einzuordnen und auf Ihre Ausführungen zu antworten, Herr Krings.
Das kann ja nur gegen Ihre eigenen Leute gerichtet sein!)
tatsächlich so unentbehrlich ist, wie es auch in Ihrem Gesetzentwurf dargestellt wird, ist inzwischen diskussionswürdig.
Das haben Sie anfangs doch selber gesagt!)
Das zeigt, dass Sie die Ergebnisse nicht wirklich interessieren.
Vielleicht wissen wir einfach mehr!
Nichtsdestotrotz ist es unser aller gemeinsames Ziel, Wohnungseinbruchdiebstahl effektiv zu bekämpfen. Wir erkennen die Notwendigkeit, die Ermittlungsbehörden auch in Bezug auf den Wohnungseinbruchdiebstahl möglichst breit aufzustellen und ihnen somit die bestmöglichen Werkzeuge an die Hand zu geben, um erfolgreich die Täter zu ermitteln. Ob die TKÜ als Werkzeug, welches zwar im Einzelfall durchaus erfolgversprechend sein kann, jedoch im Rahmen des Wohnungseinbruchdiebstahls – und ich zitiere aus der Anhörung – nur eine „ausgesprochen untergeordnete Rolle“ spielt,
Uns geht es bei der Evaluation von Grundrechtseingriffen um die Auswertung der tatsächlichen Eingriffstiefe, um die Wirksamkeit der Maßnahme, um die Effektivität und somit um die Haltbarkeit der Begründung dieses Eingriffs. Sie können das gern anders handhaben. Für uns hingegen sind Grundrechte keine plumpe Verhandlungsmasse im Rahmen einer einfachen Kosten-Nutzen-Abwägung.
Das ist ein Standardargument fürs Nichtstun!)
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen bei einem Grundrechtseingriff:
Der Grundrechtseingriff wird aber nicht anders in zwei Jahren! Der ist jetzt so, wie er in zwei Jahren ist!)
Man kann das nicht nur anhand Ihrer Reaktionen in Form von Zwischenrufen, sondern auch anhand des Textes Ihres Gesetzentwurfs festmachen. Auf Seite 5, wo es um das Thema „Befristung und Evaluation“ geht, schreiben Sie beispielsweise:
Genau! Sehr gut!)
Deshalb war es 2019 auch richtig, dass das Mittel der Telekommunikationsüberwachung als Befugnis für die Ermittlungsbehörden eingeführt wurde. Aber zur Einigung gehörte eben auch die Übereinkunft: Wir blicken nach fünf Jahren zurück auf den Erfolg der TKÜ
Das haben wir jetzt gemacht!)
Danke sehr. – Nächster Redner – er ist schon auf dem Weg – ist der Kollege Dr. Volker Ullrich, CDU/CSU-Fraktion.
Bürgt für Qualität!
ist es richtig, sorgfältig abzuwägen, aber nicht so, wie es die Union immer wieder macht nach ihrem ewigen Muster der Innen- und Rechtspolitik, das seit Jahren so durchsichtig wie sachfremd wie doppelzüngig ist.
Was soll denn aus weiteren Evaluierungen noch rauskommen? Welche neuen Erkenntnisse versprechen Sie sich?)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich so unsauber und unseriös argumentieren würde, wie die Union es in den vergangenen Tagen bezogen auf die Polizeiliche Kriminalstatistik getan hat, dann müsste ich Sie jetzt auf folgende Zahlen aus Ihrem eigenen Gesetzentwurf hinweisen. Da schreiben Sie nämlich, dass die Aufklärungsquote im Jahr 2022 auf 16,1 Prozent gesunken ist. Also die Union schreibt: Während die erweiterte Telefonüberwachung gilt, sinkt die Aufklärungsquote in diesem Delikt. Daraus müsste man ja den Schluss ziehen, dass dieses Instrument eine Aufklärung sogar behindert und man es unverzüglich abschaffen müsste.
In der zweiten Klasse vielleicht schon!)
Deshalb sind wir ausdrücklich dafür – und ich bin dem Kollegen Fiedler dankbar, dass auch er das gesagt hat; auch Kollege Hartewig hat es gesagt –, die Maßnahme beizubehalten. Deswegen ist Ihr Generalanwurf, wir würden hier Ermittlungsinstrumente abschaffen, auslaufen lassen, völlig daneben, völlig deplatziert, und das wissen Sie in Wahrheit auch, Herr Krings. Nein, wir wollen sie beibehalten.
Wo ist denn Ihr Gesetzentwurf, wo ist er denn?)
Kein Geringerer als der Zentralrat der Juden in Deutschland
Sie lenken von Ihrem eigenen Versagen ab!)
Mit dieser Novelle gehen wir aber noch einen Schritt weiter. Wir lassen auch Matronyme zu, also Familiennamen, die aus dem Vornamen der Mutter abgeleitet werden.
Entspricht das der friesischen Tradition?)
Wie Ostfriesen so sind, ließen sie sich ihren Willen aber nicht verbieten und haben sich erst mal nicht darum gekümmert. Einige Jahre später versuchte auch König Georg IV. von Hannover, den Ostfriesen den aufrechten Gang beizubringen; auch er hatte nur wenig Erfolg damit. Erst mit dem Kaiserreich kamen auch die Friesen nicht mehr um die Nachnamen herum.
Die Preußen haben es geschafft!)
Das Ergebnis bleibt jetzt abzuwarten.
Ausreden! Ausreden! Ausreden!)
Zusammenfassend: Ihre Vorschläge sind nicht geeignet. Strafbarkeitslücken bei antisemitischen Straftaten darf es natürlich nicht geben. Deshalb prüfen Bund und Länder derzeit die Anwendungspraxis des Strafgesetzbuches auf Strafbarkeitslücken bei der Bekämpfung
Wo sind denn Ihre Vorschläge?)
Ihr Vorschlag zur Erweiterung des Straftatbestandes, was den Landfriedensbruch angeht, ist zudem auch nicht zielführend, da dieser absehbar erhebliche Beweisschwierigkeiten in der Praxis mit sich bringt sowie eine übermäßige Einschränkung der Versammlungsfreiheit auch von friedlichen Versammlungsteilnehmenden.
Eine Ausrede nach der anderen!)
Ich verweise insoweit auch noch mal – das können Sie alle nachlesen – auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben eben noch Gewaltenteilung. Wir können uns am Ende des Tages nicht über Rechtsprechung hinwegsetzen.
Darauf hat sie keine Antwort!)
Wir sollten erkennen: Das ist kein importiertes Problem, das ist unser aller Problem,
Es ist eben leider beides!)
Ein letzter Satz zu den Anträgen der Union. Ich finde, das wird dem Problem, das wir haben, ebenfalls nicht gerecht. Sie können nicht mit Herumschrauben am Aufenthaltsrecht, am Staatsbürgerschaftsrecht, mit der Einschränkung von Bürgerrechten Antisemitismus bekämpfen.
Nichtstun ist jedenfalls keine Lösung!
Sie selbst haben doch eine Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens auf den Weg gebracht. Da haben Sie selber festgelegt, dass weitere Maßnahmen in der Schließung von Gesetzeslücken
Es geht nicht, dass die Union hier so desperat agiert, wenn es um staatstragende Dinge geht.
Ist Ihnen gerade der Friedenspfeil runtergefallen? Wo ist der Palmenzweig?)
Sehr geehrter Herr Präsident, mehr denn je bin ich der Auffassung: Julian Assange sollte sofort freigelassen werden.
Das ist auch ein interessanter Abschluss bei dem Thema!
Die Staatsanwaltschaft sieht keine Volksverhetzung und stellt die Ermittlungen trotz Beschwerden zweimal ein. Das zeigt: Keine Strafrechtsverschärfung wird uns helfen, Antisemitismus besser zu bekämpfen, wenn es weiter am Wissen scheitert.
Diese Logik ist atemberaubend!)
Sie fordern jetzt die Schließung des Islamischen Zentrums in Hamburg. Wir, die AfD-Fraktion in Hamburg, haben diesen Antrag bereits im September 2017 – Drucksache 21/10476 – gestellt.
Gibt es die noch?)
umso mehr, weil wir deutliche inhaltliche Schnittmengen haben.
Warum tun Sie das?
Peinlich, Frau Kollegin! Peinlich, peinlich!)
Diese Einladung zeigt nachdrücklich, welch große Bedeutung ein gemeinsamer Antrag für den Zentralrat hat. Dabei ist die Bekämpfung von Antisemitismus ausdrücklich nicht die Sache von Jüdinnen und Juden. Das, meine Damen und Herren, ist unsere eigene Aufgabe und Verpflichtung hier im Deutschen Bundestag.
Dann fangen Sie doch mal an!
Diese Einladung zeigt nachdrücklich, welch große Bedeutung ein gemeinsamer Antrag für den Zentralrat hat. Dabei ist die Bekämpfung von Antisemitismus ausdrücklich nicht die Sache von Jüdinnen und Juden. Das, meine Damen und Herren, ist unsere eigene Aufgabe und Verpflichtung hier im Deutschen Bundestag.
Dann machen Sie doch mal was!
Der Geschäftsführer des Zentralrats hat sogar eigens angeboten, die Vermittlerrolle zu übernehmen, und hat uns alle zum Gespräch eingeladen.
Er lehnt ab, den Antrag mitzutragen! Und er lehnt Ihre Vorschläge ab!)
Ich kann nicht glauben, dass Sie darüber hinwegsehen. Warum nehmen Sie diesen Wunsch nicht ernst?
Dann nehmen Sie ihn doch mal ernst!)
hat immer wieder inständig darum gebeten, einen überfraktionellen Antrag zur Bekämpfung des Antisemitismus auf den Weg zu bringen, als ein wichtiges Zeichen an die Gesellschaft und an die jüdische Gemeinschaft.
Da muss ich Sie gar nicht anklagen! Sie klagen sich selber an!)
– Der liegt seit Montagabend vor.
Montagabend!)
Sie können direkt wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren. Wir haben einen geeinten Ampelantrag. Es stimmt also nicht, zu behaupten, wir hätten keinen.
Wo ist er denn?)
und selbst die CSU in Bayern es nicht schaffen konnte, einen Wirtschaftsminister und Vizepräsidenten mit antisemitischer Vorgeschichte aus dem Kabinett zu entlassen.
Wie sollen wir denn da jetzt zu einem Konsens kommen?
Dass aber Antisemitismus in der Mitte der Gesellschaft, auch wenn hier negiert, existiert
Die Minderheit der Straftäter, das ist unsere Zivilgesellschaft, oder was?)
Wenn es um Antisemitismus geht, wollen Sie stets mit dem Finger auf Minderheiten zeigen, Ihre politischen Gegner.
Auf die Minderheit der Straftäter!)
Hier jetzt aber mit dem Finger auf uns zu zeigen und zu sagen, wir seien schuld, das ist bei einem für unser Land mit seiner Geschichte und Zukunft so fundamentalen Thema wirklich absolut nicht angebracht. So etwas darf es nicht geben.
Ich bin fassungslos!)
Die Bekämpfung des Judenhasses ist und bleibt eine zu tragende Rolle und Säule unseres demokratischen Staates, und zwar nicht nur wegen der singulären Vernichtungsmaschinerie, die unsere Vorfahren mit dem Zivilisationsbruch der Shoah über dieses Land gebracht haben, sondern auch wegen des Hier und Jetzt im 21. Jahrhundert. Es kann nicht sein, es darf nicht sein, dass die Union den interfraktionellen Weg verlässt und ihre eigenen Anträge in das Plenum einbringt.
Wir? Sie haben ihn verlassen!
Was sie jedenfalls nicht erwarten, sind Floskeln, leere Worte und vor allem parteipolitische Manöver, bei denen sie selbst allenfalls ein Mittel zum Zweck sind, ein austauschbares Mittel zum Zweck. Die jüdische Community erwartet zu Recht, dass wir als demokratische Fraktionen dieses höchsten Hauses des Landes unsere parteipolitischen Interessen zur Seite stellen
Deshalb stimmen Sie zu?)
dass Sie sich befreien können von der Amigoleitkultur der Union, die sich bisher noch in jedem Jahrzehnt durchgesetzt hat.
Mit der Logik wären Sie alle Beihelfer zur Pädophilie!)
Der frühere Kollege Hauptmann hat eine Spende von einer Maskenfirma angenommen für seinen Kreisverband, hat sich im Gegenzug eingesetzt und fast 1 Million Euro Provision erhalten. Der Kollege Amthor war als Türöffner für eine US-Firma tätig. Er hat Gespräche im Wirtschaftsministerium vermitteln können und hohe Aktienoptionen bekommen. Noch krasser ist der aktuelle Fall: Es besteht Verdacht gegen den Abgeordneten Bystron, dass er 20 000 Euro bekommen hat von einer Person, die dem russischen Regime nahesteht. Es soll auch Tonaufnahmen geben, die das belegen. All das sind beschämende Vorfälle. Hier haben Abgeordnete die Hand aufgehalten, sie haben nicht fürs Allgemeinwohl gearbeitet. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, das geht nicht!
Held! Den Abgeordneten Held haben Sie vergessen!)
Wir hatten zu diesem Gesetzentwurf dann allerdings ja auch eine öffentliche Anhörung am 13. März, die nach meinem Eindruck sehr gut und sehr konstruktiv ablief und in der deutlich wurde, dass auch die angehörten Sachverständigen den Entwurf im Grundsatz, im Ausgangspunkt begrüßten. Gleichwohl gab es doch eine ganze Reihe von sehr gewichtigen Punkten, die – und das möchte ich betonen – nicht nur von den von der Union benannten Sachverständigen geltend gemacht wurden, sondern darüber hinaus.
Der zweite Punkt ist: Sie sprechen von „bei Wahrnehmung des Mandats“. Das bringt aber klare Auslegungsprobleme. Viel besser wäre es, wenn Sie sich klar auf den § 44a Abgeordnetengesetz beziehen und Regelbeispiele einführen würden. Das haben die Sachverständigen verlangt.
Sie haben ja nicht einmal zu Berichterstattergesprächen eingeladen!)
Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu! Dann kaufe ich Ihnen das mit dem Schlussstrich ab. Lassen Sie es bleiben, dann bleiben auch Zweifel.
Lernen Sie erst mal Gesetzgebung!)
– Es geht hier nicht um Kollektivschuld. Es geht um Ihr Abstimmungsverhalten hier. Da sind Sie leider alle dabei, und keiner von Ihnen zieht die Konsequenz aus diesen Skandalen.
Nach der Logik wären Sie alle Beihelfer zum Kindesmissbrauch!)
Es gab lediglich nebulöse Andeutungen.
Wir als Union haben mit unserem Antrag „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern“ auf die bevorstehende Frist zur Umsetzung am 30. Juni hingewiesen. Aber obwohl die Abgeordneten der Ampel in der Debatte mehrfach beteuerten, dass eine Einigung vorliege, konnten sie uns keine Antwort auf die Frage geben, was denn nun Inhalt sei.
Bemerkenswert!)
Die Freiheit ist in den letzten Jahren unter Verdacht geraten. Zum Teil wird vor ihr gewarnt. Manche sagen, sie wollten den klassischen Freiheitsbegriff aktualisieren und eine neue, echte Freiheit definieren.
Hört! Hört!)
Aber – der Bundesjustizminister hat es angesprochen – auch die europäische Ebene muss in den Blick genommen werden. Es ist richtig, dass Deutschland gemeinsam mit Frankreich auf Initiative von Staatspräsident Macron und Bundeskanzler Olaf Scholz eine Entlastungsinitiative auf den Weg gebracht hat. Lieber Günter Krings, ein bisschen könnte man ja auch daran denken, dass Sie die Kommissionspräsidentin stellen; aber das haben Sie in Ihrer Rede heute Morgen sicherlich vergessen.
Das ist Ihr einziges Argument!)
Das hat nicht zu Bürokratieentlastung geführt. Sonst würden auch Sie heute nicht hier stehen und den Stapel an Bürokratie beklagen.
Schauen Sie sich doch mal an, was da gemacht worden ist!)
Wir als Koalition haben den Anspruch, es nicht dabei zu belassen. Wir wollen dieses Gesetz im parlamentarischen Verfahren besser machen,
Schlechter geht ja nicht mehr!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns alle einig: Wir brauchen Bürokratieentlastung. Denn so gut die Gründe waren, die bei der Einführung jeder einzelnen Regel angeführt worden sind – über die Jahre ist zu viel zusammengekommen, und in der Summe sind die Regeln in der Praxis oft nicht mehr umsetzbar. Wir sind uns alle einig; deswegen ist die große Frage: Wie kann Bürokratieentlastung funktionieren? Ich muss sagen: Die Ansätze in den letzten Legislaturperioden haben schlichtweg gar nicht funktioniert. Da ist dieser markige „One in, one out“-Ansatz oder – Herr Krings, Sie haben es gerade erwähnt – das Bürokratiekostenmessprogramm. Oder war es doch eher ein Bürokratieerzeugungsprogramm?
Das Standardkostenmodell! Weltweit gelobt!)
Wenn Menschen den Versicherungsschutz wieder abwählen können, steht am Ende des Tages doch ein erheblicher Teil ohne Versicherung da. Wenn es gerade bei diesen Menschen zur Katastrophe kommt: Was machen Sie dann?
Nicht reden! Handeln!)
Ihr Vorschlag wird aber nicht die gewünschte Wirkung erzielen.
Wo ist denn Ihr Entwurf?)
– 70 Prozent, mein Gott! Aber sehen Sie sich mal die absoluten Zahlen an!
Wollen wir den starken Staat oder den dicken Staat?)
Mit unserem Reformvorschlag, liebe Kolleginnen und Kollegen, wahren wir sowohl die Vertragsfreiheit der Versicherten als auch die Fairness zwischen versicherten und unversicherten Geschädigten.
Es bleibt die berechtigte Frage, was die Bundesregierung in den vergangenen Monaten getan hat. Es gab Lippenbekenntnisse und, wie heute zu sehen, wie immer Uneinigkeit. Es gab Besuche in den Überflutungsgebieten. Ja, es gab auch immer wieder finanzielle Hilfen vom Staat für die Betroffenen, wohlgemerkt – und das müssen wir uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch klarmachen – für die Betroffenen von Großschadensereignissen. Denn bei den vielen kleineren und lokal begrenzten Schadensereignissen tragen die Betroffenen eben sehr oft die Kosten alleine. Da eilt der Staat dann nicht zu Hilfe.
Vielen Dank, Herr Kollege Benner. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Nina Warken, CDU/CSU-Fraktion.
Das heißt konkret: Wenn die Wohngebäudeversicherung 500 Euro pro Jahr beträgt, dann müssen ab dem nächsten Jahr 100 Euro pro Jahr dafür bezahlt werden. Das ist eine günstige Versicherung, wenn man bedenkt, welch große Absicherung man dadurch hat.
Das ist eine Grundsteuer!)
Wie machen die Franzosen das konkret? In Frankreich ist gesetzlich geregelt, welche Elementarschäden versichert sind und vor allem, dass durch einen bestimmten Aufschlag auf die Wohngebäudeversicherung, der maßvoll ist – es sind im Moment 12 Prozent, es sollen im nächsten Jahr 20 Prozent sein –, die Elementarschadenversicherung dabei ist.
Eine zweite Grundsteuer!)
Zum Thema selbst. Sehr geehrte Frau Schulz, es soll nicht übergriffig sein, aber ich habe in diesem Haus selten eine Rede gehört, die so konsequent an der Sache vorbeiführte wie Ihre. Sie reden von einer Pflichtversicherung. Offensichtlich haben Sie unseren Antrag nicht gelesen. Wir fordern nämlich gerade keine Pflichtversicherung. Wir sind bei einer Andienungsverpflichtung. Das ist etwas fundamental anderes. Sie sagen, in dem Antrag sei auf das französische Modell abgehoben worden. Dazu wird gleich wahrscheinlich der Kollege Fechner ausführen; ich werde dazu auch noch etwas sagen. Ehrlich gesagt: Wir sind äußerlich und auch politisch äußerst unterschiedlich. Sie müssten Ihren Sachvortrag an die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und der SPD richten, mit denen Sie koalieren.
Hochwasser in der Koalition!)
Für zielgerichtete Vorsorgemaßnahmen auf individueller Ebene sollte der Bund Anreize setzen und gesetzliche Informationspflichten einführen. Der Aufbau des Naturgefahrenportals des Deutschen Wetterdienstes ist ein erster wichtiger Schritt, den wir vor drei Monaten in einem Gesetz in diesem Parlament beschlossen haben.
Das verkaufen Sie ernsthaft als Lösung?)
Wir müssen den Fokus auf kooperative Lösungen legen, die unserem föderalen System gerecht werden. Jeder hat da seine Hausaufgaben zu erledigen:
Sind Sie eigentlich noch in dieser Koalition? Vielleicht habe ich das nicht mitbekommen, und die FDP ist schon raus!)
Umso erstaunlicher finde ich daher den hier vorliegenden Antrag der Union. Dieser beschreibt zwar anschaulich, wo die eigentlichen Herausforderungen bei Elementarschäden liegen, doch am Ende muss ich sagen, dass Ihre Lösungsvorschläge nicht zur vorangegangenen Ursachenanalyse passen.
Wo sind denn Ihre Lösungsvorschläge?)
In Frankreich beläuft sich der Beitrag für die Assurance Habitation im Schnitt übrigens auf 230 Euro pro Jahr.
Ja! Hört! Hört! Faktor zehn gegenüber dem, was gesagt wurde!)
und der Bundeskanzler sagte heute – ich zitiere –:„Eigentümer von Häusern und Wohnungen müssen sich gegen Elementarschäden versichern können.“
Unser Modell!
Vielen Dank, Herr Kollege Seidler. – Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Dr. Volker Ullrich, CDU/CSU-Fraktion.
Jetzt stell es mal richtig!
Sie machen gar nichts! Maulhelden!
Wollen Sie dann diesen Menschen sagen: „Pech gehabt, hätten Sie sich mal versichert“? Wollen Sie denen sagen: „Na ja, Ihre Existenz ist dahin, Ihr Problem“?
Sie machen ja gar nichts! Null!)
Das heißt: Weil künftig ja auch gar keine Faxgeräte mehr in den Unternehmen stehen werden, muss für diesen Zweck künftig, um den Zugang beweisen zu können, ein Einschreiben mit Rückschein auf den Weg gebracht werden. Das ist natürlich total realitätsfremd. Wir gehen hier also einen kleinen, sinnvollen Schritt, müssten aber eigentlich den konsequenten Schritt gehen und zur Textform kommen.
Wann kommt der denn?)
In der Sachverständigenanhörung zum vorliegenden Gesetz ist auch das Instrument der Videokonferenz in der strafprozessualen Revisionshauptverhandlung kritisch gesehen worden, weil befürchtet wird, dass dadurch der strafprozessuale Grundsatz der Unmittelbarkeit in Gefahr geraten könnte.
Hundert Prozent richtig!)
Sie hingegen schaffen es nicht, an diese Fortschritte anzuknüpfen. Sie sind in der Digitalpolitik wie in so vielen anderen Bereichen einfach ein zerstrittener Haufen. Der beste Beweis ist, dass wir nach wie vor auf das Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus, das TK-NABEG, warten müssen und wöchentlich sehen, dass es nicht auf die Tagesordnung kommt.
Ja, wo ist es denn? Wann kommt es denn?)
Seit Mai 2023, seit 13 Monaten, wurde das Thema immer wieder von der Tagesordnung im Kabinett genommen. Schuld daran ist das grüne Umweltministerium.
Bei den weiteren Beratungen wird zu klären sein, warum zwar die materiellrechtliche Strafbarkeit aufgrund der Vorgaben der Richtlinie erweitert wird, aber die Ermittlungsbefugnisse der Strafprozessordnung nicht auf die neuen Tatbestandsvarianten ausgeweitet werden.
Sehr berechtigte Frage!)
Zum Abschluss möchte ich noch eine Anmerkung machen. In der Gesetzesbegründung wird festgehalten, dass Sie nur die Kritik ausräumen, die nachvollziehbar erscheint; das haben Sie gerade auch angesprochen. Zwar erkennt die Kommission in ihrer Rüge an, dass die Straftaten, die in der Richtlinie festgehalten sind, auch in Deutschland Straftaten sind, aber sie bemängelt, dass es keine Vorschrift gibt, die die Straftaten als terroristisch einstuft.
Die Rechtspolitik ist – und das sage ich als Rechtspolitikerin eigentlich gar nicht so gerne – nicht die Lösung aller Probleme. Mit den Basteleien,
Wir nennen das „Gesetzgebung“!)
Gut also, dass wir uns heute hier dem Thema „häusliche Gewalt“ widmen. Was ich Ihnen aber schon ankreide, werte Kolleginnen und Kollegen von der Union, ist, dass Sie sich mit den Grundzügen der Kriminologie offenbar zuletzt in Ihrer eigenen Studienzeit befasst haben.
Immerhin haben wir ein abgeschlossenes Studium!)
Darüber lässt sich bekanntlich diskutieren und streiten. Was, glaube ich, niemandem hilft, ist, den Eindruck zu erwecken, als würden Menschen aus unterschiedlichen Ländern vor deutschen Gerichten unterschiedlich behandelt werden, was das Strafmaß betrifft. Diesen Exkurs hätten Sie sich sparen können, Herr Krings.
Ich habe die Innenministerin zitiert!)
Aber – und das „Aber“ bezieht sich auf Ihren Gesetzentwurf – das, was wir den Menschen mit diesen Gesetzen versprechen, müssen wir auch umsetzen können.
Also: Um dieses Strafmaß, das Ihnen vorschwebt, zu erreichen, brauchen wir die Gesetze nicht zu ändern. Mit dem Wunsch, insbesondere den Mordparagrafen oder auch andere Gesetze im Strafgesetzbuch zu diskutieren und gegebenenfalls zu ändern, rennen Sie bei uns und auch bei der SPD offene Türen ein, insbesondere beim Thema Femizid.
Was kommt denn unter Ihrer Überschrift?)
Nicht dass der Herr Minister Buschmann meine Verteidigung bräuchte, aber ich muss Ihre Spitze jetzt doch mal aufgreifen, Herr Krings. Sie sagten, er müsse hier dafür sorgen, dass Gesetze geändert werden, und solle den Richtern keine Vorgaben machen. Ich habe noch nicht gehört, dass Herr Buschmann den Richtern Vorgaben gemacht hätte.
Das habe ich auch gar nicht gesagt! Ich habe Herrn Buschmann gar nicht genannt!)
Zu unserer Realität in Deutschland, und da will ich kein einzelnes Bundesland besonders herausstellen, gehört auch, dass wir leider zu wenig Schutzräume haben. Wir haben zu wenig Frauenhausplätze. Wir haben immer noch den Bedarf, die Polizei, die Justiz so zu schulen, dass den Mädchen und Frauen frühzeitig geholfen werden kann. Als wir mit dem Unterausschuss Europarecht in Brüssel waren, haben wir doch mit den Parlamentarierinnen und Parlamentariern des EU-Parlaments darüber gesprochen; insbesondere das Beispiel der Fußfessel in Spanien wurde dort erwähnt, Herr Krings. Es findet gerade eine Debatte statt, ob wir das nicht gemeinsam europarechtlich auf den Weg bringen wollen und es dann auch hier in Deutschland umsetzen.
Dann fangen Sie doch schon mal an!)
Dazu habe ich in Ihrem Entwurf jetzt aber, glaube ich, nichts gelesen.
wobei ich hier betonen möchte, dass es auf die konkrete Ausgestaltung ankommt. In Spanien erlangt das potenzielle Gewaltopfer hierdurch auch einen konkreten Vorteil, nämlich dass die Frau beispielsweise über eine App alarmiert wird, wenn sich ihr der potenzielle Täter unerlaubt nähert.
Das ist alles drin!)
Dies ist bis jetzt nicht gut möglich.
Aber nicht nur in der Zielsetzung beim Mordmerkmal sind wir uns einig. Ich möchte auf eine Forderung hinweisen, bei der wir sogar einer Meinung sind: Gerade dann, wenn die Frau es geschafft hat, dem Gewalttäter zu entkommen und dabei ist, sich ein gewaltfreies Leben aufzubauen, muss man sie präventiv vor weiteren Übergriffen schützen.
Wir sind als SPD-Fraktion durchaus bereit, darüber zu reden, dass wir für Fälle, in denen das Besitzdenken über den menschlichen Körper zu Gewalt und Tötung führt, ein neues Mordmerkmal brauchen. So wie Sie das hier vorschlagen, würden wir dem aber definitiv nicht zustimmen.
Machen Sie doch mal Vorschläge!)
Deswegen komme ich jetzt gleich in meinem nächsten Absatz dazu, dass die Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs, also über neue Mordmerkmale zu sprechen, durchaus etwas ist, auch wenn es um Frauen geht, was wir tatsächlich teilen.
Ja, welche denn? Vorschlag!
Ich kann zu Ihnen sagen, dass wir sehr gerne den Mordparagrafen reformieren würden, weil wir durchaus Handlungsbedarf sehen.
Weicher machen! Sie wollen ihn abschaffen oder weicher machen! Das ist das Ziel!)
Mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Qualifikations- bzw. Mordmerkmal bringen Sie meiner Meinung nach daher vor allem Ihre Unwissenheit zum Thema Gewalt zum Ausdruck und stigmatisieren mit Ihrem Wortlaut die Betroffenen von Gewalt auf eine inakzeptable Art und Weise.
Wo ist denn Ihr Vorschlag?
Ich übersetze das mal: Was haben aus Ihrer Sicht Frauen, Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen gemeinsam, wenn sie Opfer von Gewalt werden? Sie sind körperlich unterlegen. Das ist ein Menschenbild, das ich so nicht teilen kann. Es widerspricht auch allem, was ich im Austausch mit Betroffenen von Gewalt und Menschen, die diese begleiten, erfahren habe.
Sie wollen das Strafrecht also nicht verbessern!
Wobei, wenn ich Ihren Gesetzentwurf so lese, dann bin ich mir unsicher, ob wir zu dem Teil mit dem Patriarchat die gleiche Analyse haben; denn Sie schreiben in Ihrem Entwurf:
Sehr richtig! Da stimme ich völlig zu!)
Insoweit – das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Unionsfraktion – greift Ihr Gesetzentwurf etwas zu kurz.
Wo ist denn Ihr Vorschlag?)
Der Kollege Krings hat mich aufgefordert, ein Zitat von Goethe zu offerieren, nachdem schon Shakespeare zitiert wurde. Nun darf ich den Tag mit einem Zitat von Goethe beenden: Mit der Jurisprudenz ist es wie mit einem Bier; beim ersten Mal schaudert es einen, doch wenn mal davon gekostet hat, kann man’s nicht mehr lassen.
Sehr schön!)
Deswegen kann ich zusammenfassend nur sagen: Es ist eigentlich ganz gut, dass wir heute mal ausgeschlafen und frisch in diese Debatte starten und heute Vormittag ausführlich über Rechtspolitik reden können,
Die zweite rechtliche Debatte! Wir hatten schon eine!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Zukunftsgerichtet“ lautet das Motto der Justiz in Baden-Württemberg. Man mag darüber streiten, ob nun Bundesrat, Opposition oder Bundesregierung beim Thema Commercial Courts besser, weiter oder schneller waren. Bei aller schwäbischen Bescheidenheit sage ich hier nicht ohne Stolz, dass in Baden-Württemberg nicht nur das Automobil erfunden wurde; nein, auch Commercial Courts gibt es dort bereits seit 2020 –
Wer hat’s erfunden?)
Letzter Satz zum AGB-Recht, zum Herrn Dr. Plum und zum Klein-Klein. Sie werfen uns Klein-Klein vor. Ich habe bei Ihnen öfter das Gefühl, Sie haben keine Lust, sich mit dem Klein-Klein zu befassen.
Na, na, na, na! Waren Sie bei der letzten Debatte auch dabei?
Es gibt ja schon Commercial Courts in Mannheim und Stuttgart.
Ah, Mannheim! Da war doch was!)
oder ob es der Bundesjustizminister oder der Bundesfinanzminister ist.
Warum schreiben Sie es im Koalitionsvertrag?)
Auch die Bürgerinnen und Bürger verstehen irgendwann nicht mehr, ob ihr Landesjustizminister dafür verantwortlich ist, dass es ausreichend Richterinnen, Richter und Staatsanwälte gibt,
Ja, warum schreiben Sie es im Koalitionsvertrag?)
Ich habe schon gemerkt: Es kam leichte Unruhe bei „Präsident Tolksdorf“ auf. Das Zitat ist etwas älter; schließlich ist Frau Limperg schon seit einigen Jahren BGH-Präsidentin. Ich habe schlicht und einfach meine eigene Rede zitiert, die ich im Bundesrat am 12. Februar 2010 gehalten habe.
Sind Sie schon so weit, Herr Kollege?)
Zweitens haben Sie in Ihrem Koalitionsvertrag versprochen, diesen Pakt für den Rechtsstaat zu verstetigen und ihn um einen Digitalpakt für die Justiz zu erweitern.
Versprochen, gebrochen!)
Zweitens. Habe ich Sie auch richtig verstanden, dass der Bund sich auch noch am Personalbereich der Länder beteiligen soll? Denn eine eigene Bundesjustiz in dem Sinne wollen Sie ja sicherlich nicht.
Das haben wir alles erfolgreich gemacht!)
Drittens braucht es dafür mehr Personal und mehr Digitalisierung in der Justiz. Wer wie Sie von der Ampel dafür in seinem Koalitionsvertrag einen Pakt für den Rechtsstaat verspricht,
Ja, wo ist er denn?)
Nehmen Sie die große Ernsthaftigkeit an, mit der wir die Debatten führen.
Wir können Ihre Vorschläge kaum erwarten!)
Wenn ich das sozusagen zusammenbinden darf: Ich würde mir wünschen, dass wir das Thema mit weniger Polemik und gegenseitigen Vorwürfen angehen. Von uns hat jetzt, glaube ich, niemand gefragt, warum Sie in der Vergangenheit nicht die Dinge so geregelt haben, wie Sie es jetzt vorschlagen.
Wir hatten einen Koalitionspartner!
Das geht nun wirklich nicht. Solche Situationen, glaube ich, müssen wir in der Strafprozessordnung verbindlich regeln. Es darf eine solche Situation nicht geben, in der Opfer von Gewalttaten, egal welche, nicht davon erfahren, was im Laufe des Verfahrens anschließend passiert. Ich glaube oder hoffe jedenfalls, dass wir bei solchen Vorschlägen auch mal eine Einigkeit erzielen können.
Dann legen Sie etwas vor!)
Dann muss ich einen weiteren Aspekt nennen. Ich sage, dass es Ihnen um Repression und die Verschärfung von Strafrahmen geht. Dabei lassen Sie einen wesentlichen Teil weg: Das Ganze funktioniert nur dann, wenn vorher in den Ermittlungsverfahren auch ordentlich gearbeitet worden ist.
Deswegen ist meines Erachtens eines der wichtigsten Vorhaben der Koalition, an dem wir gerade noch intensiv arbeiten, erstmals eine zentrale Stelle in Deutschland einzurichten, bei der Informationen darüber zusammenlaufen, welche Präventionsprojekte es in Deutschland überhaupt gibt, welche evaluiert sind und wo wir bei der Wirkungsevaluation unterstützen können. Dabei können wir Standards setzen. Das wird eine neue Bundesakademie werden. Das bringt uns in der Prävention tatsächlich sehr, sehr viele Schritte weiter voran.
Sehr, sehr langfristig!)
Ich möchte das noch ein bisschen weiter einordnen, weil ich glaube – das ist schon vielfach gesagt worden; die Kollegin Helling-Plahr hat auf die kriminologischen Sachzusammenhänge hingewiesen –, dass diese Repression nicht dazu beiträgt, zukünftige Opfer zu verhindern.
Oh doch! Oh doch!)
Zum Thema Opferschutz haben Sie eigentlich, wenn man den Begriff wörtlich nimmt, nur zwei Teilaspekte genannt und vorgeschlagen: die elektronische Fußfessel und die Videovernehmung von minderjährigen Zeugen. Beides ist ebenfalls diskussionswürdig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Union behauptet in ihrem Gesetzentwurf auf Seite fünf, dass man durch den Einsatz der elektronischen Fußfessel der Istanbul-Konvention nachkommt. Dabei wird die elektronische Fußfessel gar nicht in den 122 Seiten der Istanbul-Konvention erwähnt; vielleicht schauen Sie sich das mal genauer an. Wir haben große Zweifel daran, dass eine elektronische Fußfessel vor Gewalt wirksam schützt. Sollte sich ein Mann mit Fußfessel zum Beispiel dem Wohnort der Frau nähern, würde die Polizei ein Signal erhalten, aber die betroffene Frau nicht.
Jetzt wissen wir, wo der Holzweg herkommt!)
So wie es ist, kann es nicht bleiben.
und so den Beamten mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben verschaffen.
Das als Konzept für den Schutz vulnerabler Personen zu verkaufen! Mannomann!)
Daher haben wir uns darangemacht, die Justiz dauerhaft zu entlasten, indem wir mit Digitalisierung Abläufe beschleunigen
Das hilft den Frauen?
Ihr Lösungsansatz „Die Urteile sind zu milde, also erhöhen wir den Strafrahmen“ ist leider zu simpel gedacht. Nicht nur zeigt das einen mangelnden Respekt vor der Unabhängigkeit der Gerichte, sondern Sie übersehen außerdem, dass diese Koalition bereits letztes Jahr die Regeln für die Strafzumessung verschärft hat,
Genau das bringt nichts! Genau das ist Unsinn!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine erhitzte Diskussion, ein falsches Wort, eine ausgerutschte Hand: Allzu oft ist das ein typischer Ablauf von Gewalttaten in Beziehungen oder in Familien. Leider ist diese Darstellung nicht nur typisch, sie ist auch beschönigend.
Ich bin sehr froh, dass wir im Sommer den Referentenentwurf des Gewalthilfegesetzes erwarten können, mit dem wir die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention endlich konsequent angehen.
Ich hätte mir hier jedoch vielmehr gewünscht, dass genau dieses Merkmal der geplanten geschlechterfokussierten Machtausübung adressiert würde – auch dann, wenn der Täter ein Hänfling ist.
Was adressieren Sie denn?)
Um es also auf den Punkt zu bringen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, vor allen Dingen, liebe Kolleginnen: Ich hätte mir von dieser Fortschrittskoalition
Wir wollen zweitens, dass Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking, die psychisch und physisch wirklich unglaubliche Leiden ertragen müssen, sich ganz sicher sein sollten, dass ein gerichtliches Näherungsverbot bei Verstößen auch effektiv umgesetzt werden kann. Deswegen sind sich auch alle darüber einig, Frau Kollegin Helling-Plahr von der FDP, dass es neben der Vielzahl an landesspezifischen Regelungen eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zum Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung,
War bisher also unter anderem bereits die heimtückische Tötung etwa mittels Gift als Mord zu qualifizieren, soll es jetzt auch die Tötung durch Gewalt bei körperlicher Überlegenheit sein. Provokant gefragt: Welcher Raum bleibt dann denn noch für den Tatbestand Totschlag?
Das ist Ihre Sorge? Darum sorgen Sie sich, dass es zu wenige Totschläger gibt und zu viele Mörder?)
Aber nicht nur kriminologisch, auch genuin gesetzgebungstechnisch ist Ihr Vorschlag nicht zu Ende gedacht. Sie wollen das Mordmerkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ schaffen.
Also: Nicht immer auf den Bund zeigen, sondern selbst tätig werden.
Warum macht der Bund denn nichts? Das eine schließt das andere ja nicht aus!)
Aber der präventive Schutz der Bürger vor Gewalt zählt zu den Kernaufgaben des Staates. Die Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe sollte nicht weiter in den Bereich des Zivilrechts gerückt werden. Selbst im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes kann die Entscheidung eines Gerichts nicht ohne Zeitverzug getroffen werden. Es braucht aber dann doch Sofortschutz; das kann die Polizei am besten leisten. Deshalb sind richtiger Regelungsort auch die Polizeigesetze der Länder. In meinem Heimatbundesland NRW haben wir, werte Kolleginnen und Kollegen von der Union, in der letzten Wahlperiode ja das Polizeigesetz gemeinsam entsprechend so novelliert, dass die Nutzung von Fußfesseln auch bei Stalking möglich ist. Sie regieren doch in der Mehrzahl der Bundesländer.
Das ist auch gut so!)
Wir brauchen ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Unterstützungsangebot, ein passgenaues Hilfesystem, sichere Zufluchtsorte.
Und Fußfesseln!)
oder damit Gewaltspiralen zumindest so früh wie möglich durchbrochen werden. Deshalb ist es richtig, wenn an Standorten der Bundespolizei 24/7-Schalter für von Gewalt betroffene Frauen eingerichtet werden und speziell geschulte Beamtinnen dort Anzeigen aufnehmen und helfen können. Antigewalttrainings für die Täter sind sinnvolle Mittel, und auch Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz ein wirksames Instrument.
Was ist denn mit der Fußfessel?)
Bei vielen Fragen sind wir uns ja tatsächlich sehr einig. Und ich finde gut, dass wir Gemeinsamkeiten gefunden haben, um die zentralen Sicherungen für das Bundesverfassungsgericht durchzusetzen.
Aber ich darf Sie da kritisieren, wo Sie Unsinn machen!)
Sie hätten dazu beitragen können, diesen Bundeshaushalt auf rechtlich sichere Füße zu stellen. Damit hätten Sie nicht nur Ihrer Koalition, sondern auch den Staatsfinanzen und dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat einen wichtigen Dienst erwiesen.
Ist der Ruf erst ruiniert …!)
Die Rechtsförmlichkeitsprüfung allein dem offensichtlich nicht selbstkritischen BMF zu überlassen, ist ein großer Fehler.
Ich komme noch mal zu einem anderen Punkt. Wir sprechen ja über das Justizministerium. Sie und Ihr Haus, Herr Minister, sind im Gesetzgebungsverfahren für die Rechtsförmlichkeitsprüfung zuständig. Sie prüfen also normalerweise, ob ein Gesetzesvorschlag gegen bestehendes Recht verstößt oder sich widerspricht. Ihr Haus ist dabei auch für die Prüfung der Verfassungskonformität von Gesetzen des Bundes zuständig. Interessant ist aber, dass Sie ausgerechnet nach dem Debakel im letzten Jahr den neuen Bundeshaushalt nicht oder nicht ausreichend geprüft haben. Das hat das Finanzministerium selbst für seinen eigenen Entwurf getan, und nicht Ihr Haus.
Der Einzelplan hat aber auch viele Schwächen. Es bleibt weiterhin unverständlich, warum die Bundesregierung daran festhält, das Institut für Ostrecht zu schließen.
Ja! Skandal!)
Genau aus diesem Grund kann es nicht sein, dass das Demokratiefördergesetz immer noch nicht beschlossen wurde.
Dann stünde die Brücke auch noch!)
Also, wir als Fortschrittskoalition haben noch viel vor.
Wie hieß die Koalition noch mal?)
Zudem haben wir, was viele Menschen sehr persönlich betrifft, das Namensrecht endlich reformiert, was vielen Familien den langen Wunsch nach einer gleichberechtigteren Namensgebung erleichtert. Und ja, wir haben das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen und damit staatliche Diskriminierung abgebaut. Herr Dr. Krings, das ist ein sehr, sehr wichtiger Punkt, auf den wir stolz sind; denn wir sind dafür, dass staatliche Diskriminierung entsprechend abgebaut wird.
Da gab es keine Diskriminierung! Wo keine Diskriminierung ist, kann auch keine abgebaut werden!)
Erstaunlicherweise – ich finde das einen guten Schritt – haben sich die Grünen in Nordrhein-Westfalen mit der dortigen CDU in ihrem Sicherheitspaket darauf verständigt, Verbindungsdaten zu speichern und eine Bundesratsinitiative herbeizuführen.
Sehr richtig!)
Und ja, wir brauchen dazu die Speicherung von IP-Adressen. Das ist ein zentrales Element und übrigens eines, bei dem wir uns zwischen Regierung und Opposition gar nicht komplett unterscheiden. Die SPD-Innenministerin Nancy Faeser ist für die Speicherung der IP-Adressen.
Sie kann es nur nicht durchsetzen!)
Lieber Herr Müller, dazu liegen mir keine Zahlen vor. Deswegen kann ich es nicht sagen.
Denn Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem in unserer Gesellschaft und eine Bedrohung für die innere Sicherheit.
Dann stimmen Sie unserem Antrag zu!)
Gerade für Frauen haben wir – neben dem § 218 – in den nächsten Monaten noch viel vor. Es ist unser Ziel, die Gewalt gegen Frauen in diesem Land zu beenden und betroffene Frauen besser zu schützen und zu unterstützen.
Dann stimmen Sie unserem Antrag zu!)
Zudem muss man feststellen, dass der § 218 nicht dazu beiträgt, Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern. Was wir aber feststellen können, ist, dass er Frauen stigmatisiert, die sich für einen Abbruch entscheiden.
Keine Strafverfahren!)
Jetzt haben Sie gerade gefragt: Wie viele Abbrüche gibt es denn? Das sind 100 000.
Strafverfahren!
Darauf antworte ich natürlich gerne. – Meines Wissens – aber nageln Sie mich jetzt nicht auf die Zahl fest – entscheiden sich in Deutschland knapp 100 000 Frauen pro Jahr dafür, ihre Schwangerschaft zu beenden.
Null Strafverfahren!)
Wir müssen nur einmal in die USA blicken; da ist es ein wahlkampfentscheidendes Thema.
Sie zünden die Republik an!)
Und in der Tat, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir bleiben dabei nicht stehen. Es gibt 49 Maßnahmen im Rahmen einer Wirtschaftsinitiative, und ein wichtiges Thema ist auch dort der Bürokratieabbau. Es wird einen Bürokratieabbaupfad geben, den diese Regierung zeitnah – davon gehe ich jedenfalls aus – auch als Vorschlag vorlegen wird. Der Bürokratieabbau ist Daueraufgabe. Wirtschaftswachstum zum Nulltarif: Das ist das, was wir als Koalition vorhaben.
Wann geht es denn da los?
Da wird nicht mehr nur die Verwaltung gefragt, wo man denn vielleicht geneigt ist, Bürokratie abzubauen. Das ist die Erfolgsgeschichte.
„Erfolgsgeschichte“!)
Jetzt wird nämlich endlich geredet mit denjenigen, die von Bürokratie betroffen sind, und zwar in Form eines klugen, großen Verfahrens mit den Staatssekretären.
Es wird geredet, aber nichts gemacht! Sie müssen auch zuhören!)
weil es endlich einen ganz neuen Ansatz gibt, Bürokratie abzubauen.
Gar nichts passiert!)
Aber in der Tat, es geht um mehr als nur um Investitionen in die Justiz. Sprechen wir doch noch ein bisschen mehr über Bürokratieabbau. Lieber Herr Kollege Krings, „Schrottwichteln“ ist ein schöner Begriff. Aber ich will doch mal eines sagen: Seien wir doch alle miteinander froh, dass dieses Vorhaben „Bürokratieentlastung“ genau beim Bundesministerium der Justiz gelandet ist,
Aber es passiert ja nichts!)
mit den Ländern darüber zu diskutieren, wie wir das gemeinsam nach vorne bringen! Der Weg, der jetzt gefunden worden ist, nämlich der einer guten Zusammenarbeit zwischen dem Haushaltsausschuss und dem Ministerium, ist genau der richtige. Bund und Länder ziehen gemeinsam an einem Strang und sorgen dafür, dass die Mittel für die Digitalisierung der Justiz überall zielgerichtet eingesetzt werden können.
Um eines klar festzuhalten: In den vergangenen zweieinhalb Jahren hat sich diese Regierung auf den fundamentalen Weg gemacht, das Recht nachhaltig zu modernisieren und nachhaltig zu dokumentieren. Da ist Dank zu sagen an das Bundesjustizministerium, lieber Marco Buschmann – genau auf diesen Weg haben wir uns miteinander gemacht.
5 Euro ins Phrasenschwein!)
Ich möchte daran erinnern, dass der § 218 eben nicht zu weniger Abtreibungen führt. Er führt lediglich dazu, dass die Versorgungsqualität für die Frauen leidet.
Das Gegenteil ist der Fall!)
Ich glaube, das würde unserer Debattenkultur wirklich zuträglich sein.
Also, noch zurückhaltender kann ich es nicht formulieren!)
und ich respektiere diese ablehnende Haltung. Aber, Herr Krings, ich würde mir auch von Ihnen wünschen, gerade bei einer so polarisierten, emotional aufgeladenen Debatte,
Sie polarisieren!
Zu diesem Ergebnis kommt auch die von der Bundesregierung einberufene unabhängige Kommission aus Expertinnen und Experten.
Geliefert wie bestellt!)
Wir brauchen also mehr Widerstandsfähigkeit, und unsere Justiz spielt dabei eine hervorgehobene Rolle. Dazu muss sie verlässlich finanziert werden. Das leistet dieser Haushaltsentwurf mit einem stabilen Volumen von über 1 Milliarde Euro. Und die Justiz muss eben auch digital sein. Genau das ist der Knackpunkt; denn in diesem Bereich wurde in der Ära Merkel sehr viel verschlafen; da ist leider sehr viel liegen geblieben.
Wenn Ihnen nichts mehr einfällt!)
Das Recht auf Meinungsfreiheit umfasst aber nicht den Anspruch, dass andere diese Meinungen unwidersprochen hinnehmen müssen; und das tun wir auch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir berufen uns nämlich auf das Grundgesetz, insbesondere auf Artikel 16a, in dem es heißt: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Lieber mal einen Satz weiterlesen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister Buschmann! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Tribünen! Zu Beginn der Debatte heute Morgen um 9 Uhr saß ich hier und habe gedacht: Das fängt ruhig an. – Herr Krings, Sie haben es geschafft, dass mein Puls jetzt bestimmt auf 180 ist.
Das ist ungesund!)
dem Jahr des 75. Geburtstags unseres Grundgesetzes. Ich freue mich, dass die Opposition diese Tatsache mit einem Lächeln aufnimmt; denn ich glaube, auf diese 75 Jahre Grundgesetz kann man stolz sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die Regierung muss sich besser an das Grundgesetz halten!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und liebe Zuschauer! Wir bereiten uns mit diesem Etatentwurf auf das kommende Jahr 2025 vor.
Das habe ich befürchtet!)
Vielen Dank, Herr Kollege Hoppenstedt, für Ihre Ja/Nein-Frage. Die Antwort ist Nein.
Das „Nein“ war eine gefährliche Antwort!)
Das macht deutlich: Wir brauchen in diesem Land eine Wirtschaftswende.
Dann mal los!
– ich weiß, dass Sie das aufregt – des sogenannten Green New Deal von Frau von der Leyen, den sie seit 2019 vehement vorangetrieben hat.
Lächerlich!)
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es gibt hier klare Nachteile für den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland gegenüber den Standorten in Europa und außerhalb Europas. Das deutsche Beschlussmängelrecht ist mit weitem Abstand das restriktivste, das strengste in allen Industrieländern. Das führt natürlich dazu, dass Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften teilweise sehr bürokratisch, sehr technokratisch ablaufen. Wir als CDU/CSU-Fraktion setzen uns natürlich nachdrücklich dafür ein, dass die berechtigten Aktionärsinteressen gewahrt werden, aber wir sind auch der festen Überzeugung, dass insbesondere die Aktionäre von einer stärkeren Lebendigkeit, von einer stärkeren Offenheit auf den Hauptversammlungen profitieren.
Aber die Richtung, die Sie einschlagen, ist die gleiche.
Schämen Sie sich!
So handeln die Rechten schon immer, und dieses Spiel lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Reden Sie doch mit den Menschen!)
Nun zu dem Thema, weswegen ich hier als Finanzpolitikerin stehe – Herr Krings hat es angesprochen –: Den größten Anteil der Entlastungen, die wir ermöglichen, erreichen wir durch die Reduktion der Aufbewahrungsfristen von Buchungsbelegen von zehn auf acht Jahre. Das macht ungefähr zwei Drittel des Entlastungsvolumens aus, das wir erreichen. Aber auch da muss man gut abwägen. Es ist wichtig, dass wir die Bürokratie abbauen. Es ist gut, dass wir das tun. Gleichzeitig gibt es im Finanzbereich gerade rund um die Jahre 2014 und 2015 noch große Probleme im Hinblick auf die bekannten Steuerbetrugsskandale Cum-ex und Cum-cum. Da sind dem Staat potenziell 10, 20 oder 30 Milliarden Euro entgangen; einige Fälle sind vielleicht auch noch nicht entdeckt. Das ging ja durch die Presse; da war die Rede von geschredderten Unterlagen, die Millionenbeträge ausmachen. Deswegen, liebe Bürgerinnen und Bürger, haben wir als Ampel auf den letzten Metern gesagt: Ja, wir wollen Bürokratie abbauen, aber wir verschieben das Inkrafttreten dieser Regelung noch um ein Jahr. Und insbesondere wir als Grüne fordern: Beim Finanzministerium, dem das Bundeszentralamt für Steuern unterstellt ist, muss ein Fokus darauf liegen, dass sich die Betriebsprüfer, obwohl die echt viel zu tun haben, im nächsten Jahr konkret darauf konzentrieren.
Und es braucht einen Untersuchungsausschuss!)
Natürlich sind in diesem Gesetzentwurf sehr viele kleinteilige Regelungen enthalten. Aber auch viel Kleines wird insgesamt groß und insgesamt modern. Wir schaffen den Sprung in Richtung Digitalisierung. Wir schaffen Medienbrüche ab, zum Beispiel im Nachweisgesetz. Trotzdem behalten wir das Schutzbedürfnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Blick. Wir ersetzen an vielen Stellen das Schriftformerfordernis durch ein Textformerfordernis. Das ist besser im digitalen Zeitalter. Das führt zu mehr Flexibilität und Modernisierung. Von daher ist das wichtig. Und wir schaffen den Hotelmeldeschein ab,
Drittens braucht weniger Bürokratie auch weniger Bürokraten. Deswegen muss die Zahl der Bundesbehörden und der Beschäftigten in den Bundesministerien spürbar sinken.
Weil dann hier immer wieder auf den Bürokratiekostenindex rekurriert wird: Der bildet eben nicht alle Bürokratiekosten ab. Das können Sie nachlesen in einer Antwort Ihrer eigenen Regierung auf eine parlamentarische Anfrage. Der Bürokratiekostenindex kann sinken, während die jährlichen Bürokratiekosten steigen, und tatsächlich ist das der Fall: 2022: 65 Milliarden Euro Bürokratiekosten der Wirtschaft, 2023: 66 Milliarden Euro, 2024: 67 Milliarden Euro.
Gesetz zu Herkunftsnachweisen von Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien kann weg; Zweites Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes kann weg; Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes kann weg; Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kann weg; Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land kann weg;
AfD kann weg!)
Ganz unbeteiligt waren Sie, auch Sie persönlich, in den letzten Jahrzehnten an der politischen Gestaltung der Bundesrepublik sicherlich nicht. Das gehört zur Wahrheit auch dazu.
Der Bürokratietreiber in der Großen Koalition war die SPD!)
Der Handlungsdruck, den wir heute verspüren, ist doch nicht in den letzten ein, zwei Jahren dieser Bundesregierung entstanden, sondern der Handlungsdruck ist in den letzten Jahrzehnten entstanden.
Da war die SPD in der Koalition! Sie haben doch Bürokratie aufgebaut in der Großen Koalition! Das war doch Ihr Werk als SPD!)
Sie haben Ihre Kritik immer an einer Person festgemacht. Die Europäische Union ist aber keine Diktatur. Es erlässt nicht eine Person – auch nicht die EU-Kommissionspräsidentin – eine Richtlinie oder eine Verordnung, auch nicht die Kommission, sondern interessanterweise das Parlament und der Rat.
Auch die öffentliche Anhörung zu diesem Thema im Januar hat das gezeigt. Dort ist von den Sachverständigen sehr deutlich gemacht worden, dass dieses Nebeneinander, diese Doppelzuständigkeiten das Problem nicht lösen, sondern es vergrößern werden. Deshalb sind wir der Meinung: Das ist der falsche Weg.
Die vorgelegten Gesetzentwürfe enthalten dabei wichtige Punkte. Aus unserer Sicht hätte man hier früher handeln müssen. Wir haben auch schon etwas vorgelegt, um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. In Polen und Ungarn haben wir bereits gesehen,
Eine Regelung kam immer erst nach einem Skandal.
Welcher Fraktion gehörte denn der Finanzminister an?)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte die Union gerade für den Antrag loben und würdigen,
Dann machen Sie es doch!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass die Union endlich festgestellt hat, dass Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abgebaut werden muss; denn das hat die Union in ihrer 16 Jahre langen Regierungszeit wie vieles andere auch verschlafen.
Das ist doch Unsinn!)
Das Beteiligungsverfahren für die Bundesengagementstrategie, die jetzt noch mal aufgestellt wird, war übrigens sehr, sehr groß. Insofern haben wir da die Anregungen aus der Praxis, die Herausforderungen, die vor Ort aufgetreten sind, mit aufgenommen, mit über 1 000 digitalen Zuschriften bei über 100 Veranstaltungen vor Ort mit wiederum über 1 000 Hinweisen. Das ist ein Prozess, an dem man sich doch ein Beispiel nehmen sollte. Er wird in acht Wochen vorgestellt.
Acht Wochen! Sind Sie noch in der Regierung in acht Wochen?)
– auch die SPD diesem Antrag aufgeschlossen gegenübersteht.
Die befristete Einführung war richtig, und zwar, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, um eine Evaluation durchzuführen: Brauchen wir das Instrument tatsächlich?
Ist doch Quatsch!)
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich schauen wir nach vorne. Aber dieser kleine Rückblick sei noch gestattet: Im Bereich der Rechtspolitik, insbesondere der Bürgerrechtspolitik, war es gut und wichtig, dass FDP und Grüne gemeinsam hier immer für Abwägung zwischen Strafverfolgungsinteressen und Grundrechten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger gestritten haben.
Was die konkrete Frage zum Marschflugkörper betrifft: Ich habe gesagt, warum ich diese Zurverfügungstellung des Marschflugkörpers für falsch halte. Und das will ich gerne noch mal sagen: Es handelt sich um eine sehr, sehr weit reichende Waffe, die auch mit großer Präzision und mit sehr viel Durchschlagskraft eingesetzt werden kann. Das halte ich angesichts der gleichzeitigen Absicht, die Ukraine zu unterstützen und eine Eskalation des Krieges zu vermeiden, nicht für richtig.
Schwafeln Sie nicht so rum!)
Wir werden aber auch weiterhin die gemeinsame Arbeit, die Gremienarbeit, innerhalb der Spitzensport-Agentur dazu bringen müssen, dass wir in den nächsten Jahren weiter diese Spitzenleistungen erreichen. Zu diesem Zeitpunkt jedenfalls habe ich im Parlament gesehen, dass es eine große Neigung gibt, dieses Sportfördergesetz gerne beschließen zu wollen.
Der Kollege hat Visionen!)
Ihr zweites Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aus 2015: verfassungswidrig. Ihr Gesetz zur Inland-Ausland-Fernmeldeüberwachung aus 2015: verfassungswidrig. Ihr Gesetz aus 2016 zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung: verfassungswidrig. Ihr BKA-Gesetz aus 2017: verfassungswidrig. Und 2021 haben Sie sich aus der Bundesregierung verabschiedet mit dem sogenannten Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit.
Das war ein tolles Gesetz!)
Zwischen 2009 und 2013 hat es dann etwas nachgelassen.
Ihr Wahlrecht: verfassungswidrig!)
Zeitgemäße Befugnisse kriegen Sie auch mit mir. Ich streite seit vielen Jahren für die IP-Adressen-Speicherung; Sie wissen, wo dies geregelt ist.
Aber Sie sitzen in der falschen Fraktion!)
Dafür gibt es viele Motive. Wir brauchen periodische Sicherheitsberichte, um substanziierter diskutieren zu können.
Sie machen politikbasierte Evidenz und nicht umgekehrt!
In Wahrheit ist es ja auch ein Wahlkampfauftaktantrag, den Sie hier gestellt haben. Deswegen will ich am Ende noch einmal die Unterschiede zwischen den Parteien deutlich machen und sagen, was ich mir so vorstelle. Wir haben als einzige Fraktion aus guten Gründen eine Arbeitsgruppe Kriminalpolitik gegründet, weil wir versuchen, die Dinge übergreifend anzugehen.
Weil Sie da Nachholbedarf haben!)
Genauso nervt mich als Polizeigewerkschafter die Debatte über die Kennzeichnungspflicht. Da bringen Sie vermeintlich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gegeneinander auf.
Sie machen das doch!
Dann haben Sie etwas zum Staatsbürgerschaftsrecht und zu Ausweisungen gesagt. Auch da habe ich nur die Wiedergabe der aktuellen Rechtslage erkannt. Ein Punkt nervt mich tatsächlich sehr – ich habe das schon bei den Diskussionen zum Hinweisgeberschutz verfolgt –: Ich verstehe nicht, dass Sie nicht auch die Abschaffung der Wehrbeauftragten fordern.
Jetzt werden Sie mal nicht albern!)
Mit anderen Worten, Frau Kollegin: Statt Respekt und Anerkennung haben sie von Ihrer Regierung, von der Regierung Scholz, Argwohn und Misstrauen bekommen.
Dass aber der Kanzlerkandidat der SPD, Olaf Scholz,
Was macht der eigentlich jetzt?)
Sie machen Schulden auf Teufel komm raus, ballern die Kohle raus, als gäbe es kein Morgen mehr.
Wo ist denn Ihr Haushalt?)
Wir sind von Ihnen einiges gewohnt, aber so ein niedriges Niveau ehrlicherweise nicht.
Bei Schrodi ist das elegant!
Herr Brehm, danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Wir sind ja von Ihnen in diesem Hohen Haus einiges gewöhnt an Behauptungen,
Von Ihnen auch! Von Ihnen eine ganze Menge! Das sagt der Richtige!
Ja, freilich, gerne.
Aber nicht handgreiflich werden!
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht ist nun seit 75 Jahren Garant dafür, dass alle Staatsgewalt in gelebter Verfassungspraxis an das Grundgesetz gebunden ist. Das Grundgesetz ist an vielen Stellen das, was das Bundesverfassungsgericht daraus gemacht hat – übrigens zur Freude bzw. zum Ärger eines jeden von uns hier: angefangen bei Adenauer bis hin zur Ampelregierung.
Und ja, manchmal ist Rechtspolitik durchaus dem Vorwurf ausgesetzt, dass sie etwas trocken ist.
Der zweite Fall – das hat auch mit NRW zu tun – betrifft die Tumultlagen rivalisierender Clans in Essen und in Castrop-Rauxel im selben Jahr. Hier kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen auf offener Straße vor Ort. Es war ein deutliches Beispiel dafür, dass Clans eine Paralleljustiz haben und unsere deutschen Gesetze missachten. Bundesinnenministerin Faeser hat dann sehr medial gesagt: Wir machen jetzt eine Allianz gegen Clankriminalität. – Hört sich gut an und kommt gut an, immer schön medial Forderungen aufzustellen. Ich kann Ihnen nur sagen: Dazu hat es zwei Treffen gegeben. Ich habe dann mal nachgefragt: Was sind denn für Beschlüsse gefasst worden? – Die Antwort der Bundesregierung war: Es wurden keine Beschlüsse gefasst.
So sind sie!)
Und jetzt sprechen wir mal über Sicherheit vor Ort. Denn dieser Vorfall hat eindrucksvoll bewiesen, dass es eine IP-Adressen-Speicherung braucht
Der erste Fall war der vereitelte Terroranschlag in Castrop-Rauxel im Jahre 2023.
Durch Zufall wegen IP-Adressen!)
Sie sind ganz tief in der Berliner Blase
Das ist doch lächerlich!)
Sie sehen auch nicht die Sicherheitsprobleme beim öffentlichen Nahverkehr. Zu dem, was in den Zügen, an den Bahnhöfen passiert: keine Vorschläge. Kriminalitätsbelastete Orte sind für Sie offensichtlich zur Normalität geworden – alles in Ihrem Antrag nicht erwähnt.
Wo ist denn Ihr Antrag eigentlich?)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich wirklich gefragt, warum Sie diesen Antrag vorlegen. Das ist ja praktisch ein Auszug aus Ihrem Wahlprogramm. Aber ich habe dann gemerkt – –
Ist doch toll, das Programm! Darauf sind Sie neidisch wahrscheinlich!
Sie schreiben, Frau Kollegin Lindholz, in Ihrem Antrag von einem angeblich „roten Faden“ dieser Koalition der letzten drei Jahre. Ihr roter Faden in 16 Jahren war die Produktion verfassungswidriger Sicherheitsgesetze am laufenden Band – eine Bilanz, auf die man sicher nicht stolz sein kann.
Wie war das denn mit dem Wahlrecht?)
Das lag nicht an der Union, sondern an der Regierungsbeteiligung der FDP. Danach haben Sie munter weitergemacht.
Ihre Schuldenpolitik: verfassungswidrig! Ihre Gesetzgebungsverfahren: verfassungswidrig! Die Verfassungsbrecherkoalition will uns Vorhaltungen machen!)
Vor zehn Jahren gab es in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich das Vorhaben, Amtsgerichte zu schließen. Justizministerin damals: Frau Kuder von der CDU. Bürgerinnen und Bürger müssen seither längere Anfahrtswege in Kauf nehmen, wenn sie zu ihrem Recht kommen wollen. Und – voilà – gleicher Vorschlag jetzt in Schleswig-Holstein von Frau von der Decken, auch wiederum CDU. Wie begründet sie das? Sie begründet das mit der veränderten Art, wie Gerichte funktionieren. Dann denke ich: Ja, okay, wie funktionieren jetzt Gerichte eigentlich anders? – Da sagt sie: Ja, Videoverhandlungen.
Bleiben Sie doch mal beim Thema!)
– Doch, doch. Sie wollen ja an die Frage ran: Wann wird das Jugendstrafrecht angewendet?
Wo steht denn etwas von Haft?)
So ist die CDU: Wählen sollen Jugendliche nicht dürfen, aber sie sind reif genug, ins Gefängnis gesperrt zu werden; und wenn es nach Herrn Krings geht, soll das noch viel mehr geschehen.
Entspricht doch überhaupt nicht unserem Vorschlag!)
In Ihrem Antrag heißt es ja zur Begründung: „Gleiche Rechte, gleiche Verantwortung“. Von wegen, schön wär’s. Ich zitiere Thorsten Frei. Er sagte am 10. Mai letzten Jahres:
Wer will eigentlich das Wahlalter mit 16?)
In Ihrem Antrag fordern Sie auf der einen Seite mehr Vertrauen in unsere Justiz und unsere Richterinnen und Richter; auf der anderen Seite nehmen Sie ihnen den Handlungsspielraum. Das widerspricht sich. Wir vertrauen unserer Justiz und unseren Richterinnen und Richtern.
Aber die vertrauen Ihnen nicht mehr, die Menschen der Justiz!)
Außerdem haben wir auch mal wieder von Ihnen die Forderung nach höheren Strafen und größeren Strafrahmen.
Ja, wo es angemessen ist!)
Außerdem fordern Sie, dass Heranwachsende immer nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, ohne dass auf die geistige und sittliche Reife des Beschuldigten geschaut wird. Aber das Jugendstrafrecht ist doch gerade getragen von dem Gedanken,
Ja, Jugendstrafrecht! Das muss man ernst nehmen!)
Auch wir als SPD-Fraktion fordern ganz klar einen neuen Pakt für den Rechtsstaat,
Ja, wo ist er denn?)
Was Sie in Ihrem Antrag überhaupt nicht hinbekommen haben, ist, beim Thema „innere Sicherheit“ einmal den 360-Grad-Blick anzuwenden. Schauen wir uns doch mal an, was da im Detail drinsteht.
Meinen Sie jetzt die 360-Grad-Wende?)
sondern es ist auf der einen Seite ein Mittel für mehr Transparenz und auf der anderen Seite eine Ansprechstelle für die Polizistinnen und Polizisten selbst.
Jetzt reden Sie das nicht schön!)
Unsere Freiheit wird von außen bedroht – von autoritären Regimen wie China und Russland – genauso wie von Extremisten und Kriminellen im Inneren. Deswegen ist es schade, dass Sie nicht die Kraft finden, Antworten zu geben, die tatsächlich wirken.
Kriminalitätsopfer kommen bei Ihnen nicht vor!)
Nehmen wir beispielsweise den März 2022, die Rücknahme der meisten Coronabefugnisse aus dem Infektionsschutzgesetz. Wie hat sich da eigentlich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verhalten? Sie haben dagegengestimmt. Wir haben hier kreischende Reden im Plenum gehört, wie schlimm und furchtbar das sei. Das zeigt einen Unterschied zwischen Ihnen und uns.
Er meint jetzt Herrn Lauterbach, oder?)
– Dass Sie von der CDU/CSU schreien, ist klar.
Bei Ihnen ist das politikbasierte Evidenz!)
Jetzt kann man Ihnen zugutehalten: Im Schnitt gab es alle zwei Jahre ein verfassungswidriges Sicherheitsgesetz.
Da haben Sie mehr auf dem Kerbholz!)
Ich will aber einen Satz sagen, der mir in dieser Debatte heute sehr wichtig ist: Das größte Geschenk für Wladimir Putin in den letzten Monaten hat heute die Mehrheit im Deutschen Bundestag aus CDU/CSU, FDP und AfD gemacht. Die Krimsektkorken haben heute im Deutschen Bundestag geknallt.
Pfui! Schämen Sie sich! Schämen Sie sich!
Meine Damen und Herren, während wir hier stehen, sitzen, debattieren, werden überall in der Ukraine Menschen überlegen: Trifft vielleicht eine Rakete mein Haus? Werde ich vielleicht gar nicht mehr aufwachen? Werden meine Kinder sterben? Wird irgendetwas passieren? – Es ist an uns, zu entscheiden, ob wir diesen Menschen in den nächsten Monaten helfen wollen, und wir könnten ihnen, so glaube ich, sehr schnell helfen.
Sehr richtig!)
Zwischenrufe an Günter Krings
Wenn Sie diesen Weg gehen, haben wir vielleicht eine Chance, uns zu verständigen. Aber bitte seien Sie hier auch dafür offen, dass wir manche Dinge anlasslos speichern müssen, sonst helfen wir den Kindern, den Opfern dieser furchtbaren Verbrechen nicht. Lasst uns gemeinsam etwas für die Sache erreichen. Das ist meine herzliche Bitte.
Wir haben ja leider nicht alleine regiert, Herr Höferlin!)
Wenn Sie diesen Weg gehen, haben wir vielleicht eine Chance, uns zu verständigen. Aber bitte seien Sie hier auch dafür offen, dass wir manche Dinge anlasslos speichern müssen, sonst helfen wir den Kindern, den Opfern dieser furchtbaren Verbrechen nicht. Lasst uns gemeinsam etwas für die Sache erreichen. Das ist meine herzliche Bitte.
Dann hätten Sie es ja machen können!
Der letzte Unions-Justizminister ist deutlich länger her. Wir haben damals gemeinsam an Lösungen gearbeitet, auch Kompromisse gefunden. Ich nenne Ihnen einen ganz konkreten Punkt – der ist aber nicht anlassbezogen, sondern anlasslos –, was man nach Ansicht der meisten Verfassungsrechtler machen könnte: die IP‑Adressen länger speicherbar und auch länger zuordenbar zu machen. Damit würden Sie schon eine ganze Menge dieser grauseligen kinderpornografischen Fälle aufklären.
Warum haben Sie das 16 Jahre nicht gemacht?)
Vielen Dank Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kollege, für diese Frage, die mir noch einmal Gelegenheit gibt, einiges etwas ausführlicher klarzustellen. Ich sage zunächst: Es gibt hier noch anhängige Verfahren, europarechtlich, verfassungsrechtlich. Insofern würde ich immer sehr vorsichtig sein mit einer Voreiligkeit, dass wir generell keine verfassungskonforme Lösung auf dieser Basis finden. – Erster Punkt.
Wiederholt nicht!)
Selbstverständlich, Kollege Höferlin, ich habe zwar schon eine lange Redezeit, aber eine Frage können wir machen.
Man muss die nicht ausnutzen!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal meine herzlichen Glückwünsche an den Bundesjustizminister! Sie haben eines der schönsten Ressorts der Bundesregierung, und man hat es einem klugen Rechtspolitiker anvertraut. Aber – die Pointe, mit der haben Sie gerechnet – auch ein kluger Kopf in einem wichtigen Ressort garantiert noch nicht zwingend eine kluge Politik.
Das haben Sie in den letzten vier Jahren bewiesen!)
In den 16 Jahren haben wir auch vier Jahre gemeinsam regiert, mit einer FDP-Justizministerin.
So ist das! Das haben die schon vergessen!)
Kein Wunder, dass die Bundesregierung zur Impfpflicht keine eigene Position bezieht, wenn sie für sich selbst offenbar gar keine Informationsgrundlage hat, um das tun zu können! Es reicht eben nicht, wenn der Bundeskanzler, wie letzte Woche hier geschehen, seine Privatmeinung zum Besten gibt.
Ja, welche Meinung haben jetzt Sie? Welche Meinung hat die Union?)
Angesichts dieses Scheiterns der Regierung
Jahrelang den Minister stellen und jetzt uns die Sache in die Schuhe schieben! Das ist ja nicht zu fassen!
Angesichts dieses Scheiterns der Regierung
Dass Ihnen das nicht selber peinlich ist!)
Zweitens wurde bislang in diesem Haus immer aus seiner Mitte heraus entschieden, Gruppenanträge zu stellen, etwa zu einer bioethischen Frage. Die Ampel gibt nun erstmals regierungsamtlich vor, wo eine Gewissensentscheidung greift und wo Gruppenanträge zu schreiben sind. Das ist nicht sehr parlamentarisch, meine Damen und Herren.
Wie war das noch mit der Ehe für alle?)
Festzuhalten ist jedenfalls, dass die heutige Debatte ganz offensichtlich deshalb „Orientierungsdebatte“ heißt, weil sich eine orientierungslose Bundesregierung hilfesuchend ans Parlament wendet.
Gott, wo ist Ihr Selbstbewusstsein als Parlamentarier?)
Wir weisen einer nach Orientierung suchenden Regierung gerne den Weg beim Thema Impfen. Ja, Impfungen – da sind wir uns hoffentlich größtenteils hier einig – sind der entscheidende Weg aus der Pandemie.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Offene Bundestagsdebatten gelten ja gemeinhin als Sternstunden des Parlaments. Ob diese so eine wird, werden wir vielleicht in anderthalb Stunden wissen.
Sie könnten was draus machen!)
Erstens. Welches Ziel verfolgen wir mit ihr? Unser Verfassungsgericht hat jedenfalls festgestellt, dass die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems so wichtig ist, dass der Gesetzgeber handeln darf und soll, um dessen Überlastung zu verhindern.
Ja! Machen Sie doch mal mit beim Handeln!)
Fakt ist aber, dass die Impfquote in Deutschland nach wie vor zu gering ist, um das Ziel dieses Weges zu erreichen.
Was ist die Konsequenz?)
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Offene Bundestagsdebatten gelten ja gemeinhin als Sternstunden des Parlaments. Ob diese so eine wird, werden wir vielleicht in anderthalb Stunden wissen.
Das hängt auch ein bisschen von Ihnen ab!
Ich weiß nicht, ob wir schon dankbar sein sollten, dass Sie es beim Infektionsschutzgesetz überhaupt zu einem Regierungsentwurf gebracht haben und uns nicht auch da mit Gruppenanträgen konfrontiert haben, meine Damen und Herren.
Das wäre vielleicht besser gewesen!)
Aber wie passt es eigentlich zusammen, wenn die Ampelmehrheit die meisten Schutzmaßnahmen schleift und eine große Mehrheit innerhalb der Ampel zugleich eine sofortige Impfpflicht einführen will?
Wer das Grundrecht auf Leben und die Menschenwürde des Embryos geringschätzt, handelt, wie ich finde, auch nicht liberal. Es geht um Grundwerte und Freiheitsrechte.
Sie haben nichts in dieser Debatte verstanden!)
Und ich erwarte Ehrlichkeit in der Debatte. Vielleicht ist das schon zu viel verlangt; ich weiß es nicht.
Das Gegenteil von „liberal“ sind auch die Pläne für ein neues Kindergrundrecht – um nur ein weiteres Beispiel zu nennen. Wir als Union wollen Kinder mit und nicht gegen ihre Eltern schützen. Das war der Kern des von uns mitausgearbeiteten Vorschlags in der letzten Wahlperiode. Die Ampel will hingegen mehr staatlichen Einfluss bei der Kindererziehung zulasten der Eltern.
Das ist totaler Blödsinn!)
Ich erwarte bei einem solchen Thema zumindest – viel ist es nicht –, dass die Grenzen, die unser Grundgesetz und das Verfassungsgericht zum Schutz ungeborener Kinder gezogen haben, auch ernst genommen werden.
Was denn sonst?)
Die damit angestrebte staatliche Lufthoheit über den Kinderbetten kennen wir von Olaf Scholz,
Ogottogottogott!)
Das ist schlecht für die Sache. Aber – ich baue Ihnen gern eine Brücke – wenn das Justizministerium diese Aufgabe jetzt schon an Land gezogen hat – das freut mich ja für den Herrn Minister –, dann machen Sie bitte auch was draus.
Keine Sorge!)
Ich will aber auch gerne noch auf einen kleinen Erfolg des Justizministers und seines Ministeriums eingehen, nämlich auf die Gewinnung der Zuständigkeit für den Normenkontrollrat und – ein wichtiges Thema – für bessere Rechtsetzung. 2006 hat eine CDU-geführte Bundesregierung die Thematik ganz bewusst im Bundeskanzleramt angesiedelt. Das hat die Bedeutung der Aufgabe unterstrichen, aber auch die Durchschlagskraft des Normenkontrollrats ganz erheblich erhöht oder erst wirklich geschaffen. Dass die Ampelmehrheit nun eine Zuständigkeitsverschiebung in ein Fachressort vornimmt, zeigt, dass die Koalition insgesamt das Thema nicht mehr so ganz ernst nimmt.
Im Gegenteil!)
Denn derjenige, der ein Werbeverbot streichen will, nimmt dadurch doch schon denklogisch Werbung zumindest billigend in Kauf.
Meine Damen und Herren, die furchtbaren Berichte, die uns täglich aus diesem Krieg erreichen, relativieren natürlich manche innenpolitische Kontroverse. Und doch kann die weltpolitische Lage natürlich niemals eine Entschuldigung sein für Fehler oder Schludrigkeiten einer nationalen Politik; auch darüber müssen wir reden. Wer allen Ernstes etwa die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche – Sie kennen das Thema – zur ersten rechtspolitischen Priorität erklärt, wie es in der Ampel geschehen ist, der sollte, so meine wirklich herzliche Bitte, sein politisches Koordinatensystem doch noch einmal einer kritischen Überprüfung unterziehen.
Keine Sorge!)
Genau deshalb sieht unser Antrag auch vor, dass wir die Ruhegehälter von ehemaligen Regierungsmitgliedern streichen, wenn sie genau diese Ächtung von Aggressoren unterlaufen, wie aktuell Gerhard Schröder, der für den Kriegstreiber im Kreml immer noch öffentlich Verständnis zeigt. Diese Kumpanei kann nicht mit deutschen Pensionsansprüchen ausgestattet werden.
Ist er eigentlich noch in der SPD?)
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ich will nur einen historisch sachlichen Punkt richtigstellen, weil das jetzt mehrfach falsch genannt worden ist: Der Vorgängerparagraf dieses Werbeverbots, das heute deutlich eingeschränkt werden soll, ist nicht in der Nazizeit entstanden, sondern in der Weimarer Republik konzipiert worden, einer Vorgängerdemokratie, die sicherlich nicht perfekt war, aber wo demokratische Parteien auch um solche Themen gestritten haben. Er ist in der Tat erst 1933 ins Gesetzblatt gekommen,
Eben! Aber darum geht es doch!)
Jetzt kann man das auf die Gerichtsurteile zur Vorratsdatenspeicherung schieben
Auf die Union!)
„Spielräume nutzen“ heißt bei uns: wirksam handeln; denn keinem missbrauchten Kind ist mit reiner Symbolpolitik geholfen. Symbolpolitik ist es, wenn man etwa salbungsvoll über ein Kindergrundrecht redet, aber sich in die Büsche schlägt, wenn es ernst wird beim Schutz von Kindern, die ganz besonders die Hilfe von uns allen hier im Bundestag brauchen.
Genau so ist es!)
Es täte der Sache auch gut, wenn die Ampelfraktionen sich nicht reflexartig in Kampfrhetorik gegen eine vermeintliche Vorratsdatenspeicherung ergingen,
Aus gutem Grund!)
Bemerkenswert ist, dass die Innenministerin inzwischen erkannt hat, dass diese streng zweckgebundene IP‑Adressen-Speicherung richtig ist und eben etwas ganz anderes ist als die allgemeine Vorratsdatenspeicherung. Es wäre schön, wenn auch der Justizminister sich diesem Lernprozess nicht länger verschließt.
Ich könnte jetzt eine Reihe von Randziffern des Urteils zitieren;
Der dritte Spiegelstrich bei den Schlussfeststellungen besagt eindeutig, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität natürlich eine IP‑Adressen-Speicherung möglich ist. Wir bewegen uns hundertprozentig auf der Grundlage des Urteils. Auch wir haben in der Fraktion mit Richtern gesprochen, mit Europarechtsexperten. Die Sache ist glasklar: Diese Möglichkeit besteht.
Das steht in Ihrem Antrag nicht drin, wie es gehen soll! Sie schreiben nicht auf, wie es geht!)
Das zeigen übrigens auch – das ist eben dankenswerterweise gesagt worden – Ihre eigenen Landesinnenminister. Die Hälfte aller Landesinnenminister sind SPD-Innenminister, und auch die sind der Auffassung IP‑Adressdatenspeicherung ist nicht nur möglich, sondern auch richtig. Das Gleiche sagt in einem bemerkenswerten Interview Ihr SPD-Fraktionskollege Herr Fiedler; er gehört dem Rechtsausschuss an. Eigentlich komisch, dass er heute in der Debatte nicht sprechen darf.
Hört! Hört!)
Erstens. Der einzige Ermittlungsansatz gegen Kindesmissbrauch ist in den meisten Fällen die IP‑Adresse der Tätercomputer.
Es wird durch Wiederholung nicht besser!)
Deshalb wäre es schön, wenn etwa auch der Bundesjustizminister einmal sozusagen aus dem Elfenbeinturm seines Ministerbüros herabsteigen und mit Praktikern sprechen würde.
Was zeichnen Sie denn eigentlich für ein Bild?
aber vielleicht reicht der fettgedruckte Teil. Das ist vielleicht auch einfacher aufzunehmen, wenn Teile der Ampel schon mit einem zweiseitigen Antrag von uns überfordert sind.
Sie sind der Einzige, der persönlich wird!)
Seit weit über einem Jahrzehnt höre ich in diesem Hause von den Grünen, von der FDP, von weiten Teilen der SPD immer die gleiche Kampfrhetorik gegen die Verkehrsdatenspeicherung. Wir nehmen die Entscheidungen des Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs ernst und arbeiten auf ihrer Grundlage an neuen Strategien zur Kriminalitätsbekämpfung. Ihnen fällt seit Jahren nichts anderes ein, als zu sagen: „Die Vorratsdatenspeicherung muss weg!“.
Deshalb kommt das neue Gesetz auch bald!)
Daher wollen wir genau diese Möglichkeit des Urteils auch konsequent nutzen. Es ist aufschlussreich, dass weite Teile dieses Hauses gerade diesen zentralen Teil des Urteils einfach ausblenden. Wer ein Gerichtsurteil so selektiv liest, wie Sie das tun,
Viertens. Reden Sie bitte mit Praktikern! Dass es gar nicht so schwer ist, auf einen konstruktiven Kurs umzuschwenken, zeigt Ihnen doch Ihre eigene Bundesinnenministerin.
der missbraucht einen Richterspruch für seine politische Agenda.
Das sagt der Richtige!)
Meine Damen und Herren, hier im Deutschen Bundestag muss die Ampel jetzt Farbe bekennen. Wollen Sie die immer noch Hunderte und Tausende von Fällen – auch wenn es weniger geworden sind – des unaufgeklärten fortgesetzten Kindesmissbrauchs einfach mit einem Achselzucken hinnehmen, oder sind Sie bereit, gemeinsam mit uns die IP‑Adressen als wirksame Waffe
Es ist ja ein beliebtes rhetorisches Mittel, wenn man in der Sache keine Argumente hat, ad personam zu argumentieren.
Das ist doch Ihr Antrag!)
Zweitens. Lesen Sie Gerichtsurteile bitte ganz.
Sie jubeln mit Blick auf das EuGH-Urteil über die Unzulässigkeit eines wirksamen digitalen Fahndungsinstruments zum Schutz unserer Kinder.
Genau! So steht es im Urteil!)
Die Innenministerin fordert inzwischen die IP‑Adressen-Speicherung, weil sie nämlich einfach mal mit Praktikern im Bundeskriminalamt gesprochen hat.
Das kann man machen. Auch ich bin nicht mit allem glücklich, was wir im Innenministerium in den letzten Jahren machen konnten; denn wir hatten die ganze Zeit Koalitionspartner, die manche Dinge nicht ermöglicht haben.
Ohne die wäre es noch schlimmer gekommen!)
Wir sehen in unseren Städten zurzeit eine ganz neue Dimension strafwürdiger Aktionen. Für die Blockierer, die sich auf unseren Straßen eben nicht hinsetzen, sondern festkleben, ist die Behinderung von Autofahrern ja nicht eine unvermeidbare kurzfristige Nebenfolge ihres Tuns, sondern sie wollen gerade möglichst langanhaltende Behinderungen möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger, weil sie ihrem Drang nach Aufmerksamkeit alles andere unterordnen. Sie instrumentalisieren und schädigen Tausende von Unbeteiligten. Besonders bitter ist das, wenn dadurch, wie wir eben auch gehört haben, Rettungskräfte im Stau stecken bleiben und mutwillig Menschenleben gefährdet werden.
Genau so ist es!)
Der Verweis auf richterliche Spielräume für höhere Strafen hilft hier nun wirklich nicht weiter. Weder Urteilsschelte noch ein öffentliches Einfordern härterer Strafen halte ich für die angemessene Reaktion. Die einzig richtige Antwort der Politik hier im Bundestag ist vielmehr die Vorlage gesetzgeberischer Änderungsvorschläge, und genau solche Vorschläge machen wir, meine Damen und Herren.
Haben Sie Ihren Antrag eigentlich final durchgelesen, Herr Krings, bevor Sie ihn eingereicht haben? Oder ging der einfach so durch?)
Meine Damen und Herren, wenn wir jetzt der Ukraine dabei helfen wollen, die europäischen Rechtsstaatsstandards zu erreichen, dann sollten wir zugleich auch selber unsere Hausaufgaben machen, wenn es um die Durchsetzung des Völkerrechts geht. Meine Damen und Herren, es ist blamabel, dass die Bundesregierung und vor allem auch die Außenministerin sich bei diesem wichtigen Werkzeug des Völkerrechts wegducken.
Wir verlangen deshalb eine Schärfung des Rechts – unabhängig von den politischen Zielen, die Straßenblockierer oder Museumsrandalierer verfolgen. Ich bin im Übrigen auch nicht ganz sicher, ob weite Teile der Ampel noch so gelassen blieben und sagen würden: „Strafverschärfung ist eigentlich gar kein Thema“, wenn diese sogenannten Protestformen von Reichsbürgern oder Rechtsradikalen kommen würden, meine Damen und Herren.
Die doppelten Standards haben Sie und nicht wir! Sie pflegen Ihre doppelten Standards, wenn Landwirte demonstrieren und Traktoren die Straßen verstopfen! Die doppelten Standards können Sie uns nicht vorwerfen, Herr Krings!
Meine Damen und Herren, wenn wir jetzt der Ukraine dabei helfen wollen, die europäischen Rechtsstaatsstandards zu erreichen, dann sollten wir zugleich auch selber unsere Hausaufgaben machen, wenn es um die Durchsetzung des Völkerrechts geht. Meine Damen und Herren, es ist blamabel, dass die Bundesregierung und vor allem auch die Außenministerin sich bei diesem wichtigen Werkzeug des Völkerrechts wegducken.
Die Außenministerin ist immer blamabel!
Meine Damen und Herren der Ampel, halten Sie denn wirklich so wenig von Ihrer eigenen Klimapolitik, dass Sie jede Form von militantem Protest dagegen richtig und akzeptabel finden?
Hat doch keiner gesagt, Herr Krings! Was behaupten Sie denn da?)
auch noch eine kleinmütige Haushaltspolitik gegenübersteht. Frau Kollegin Hoppermann hat dazu schon einiges ausgeführt. Aus Ihrem Haushalt spricht an allen Ecken und Enden ein minimalistisches Verständnis von der Rolle des Bundes in der Rechtspolitik.
Was wollt ihr denn?)
Auch dass Sie die Bundesfinanzierung des Regensburger Instituts für Ostrecht schrittweise auf null zurückfahren wollen, mag zwar ein kleines Beispiel sein, aber ein besonders skandalöses. Sie verweisen im Ausschuss lapidar auf den Freistaat Bayern, der sich doch um die Rechtsentwicklung in Osteuropa kümmern solle. Wir meinen: Gerade in diesen Zeiten hätten die Rechtsordnungen unserer europäischen Partner auch die Aufmerksamkeit des Bundes verdient.
Ihr traut den Bayern nicht!)
Dazu nur zwei Kostenproben. Beim sogenannten Selbstbestimmungsgesetz soll die Trennung von biologischem und rechtlichem Geschlecht nicht mehr eine Ausnahme sein – als solche brauchen wir natürlich die Möglichkeit, es zu trennen –, sondern Geschlecht und Vorname sollen jährlich frei wählbar werden. Passend dazu ermuntert die Familienministerin Kinder schon heute, Pubertätsblocker einzunehmen. Auch mit der geplanten Abstammungsrechtsreform ist ein familien- und gesellschaftspolitischer Umbau geplant.
Was erzählen Sie denn da? Das ist doch sonst nicht Ihre Art!)
Wir fordern weiterhin ein effektives Schutzinstrument für unsere Kinder ein.
So ein Unsinn! Sie haben 16 Jahre nichts gemacht!)
Meine Damen und Herren, ich verstehe, dass das alles schmerzhaft für Sie ist.
Das war alles verfassungswidrig, was Sie gesagt haben!
Die Rechtspolitik, meine Damen und Herren, war einst das Herzstück der Gesetzgebung im Bundestag.
Unter der Ampel droht nun der Herzstillstand.
Schlimm ist das!
Das ist ganz einfach; es ist wie in der Wirtschaft: Wer mit dem Image seines Produktes nicht zufrieden ist, der kann viel Geld für Marketing ausgeben, aber besser ist es, das Produkt einmal zu überarbeiten.
Das gilt auch für Ihre Rede, Herr Krings! Die hätten Sie besser auch noch überarbeitet!)
Das Richtige soll gemacht werden, und das möglichst schnell. Schauen wir in den Haushalt, dann sehen wir, dass dieser – ja, linken – Gesetzgebung
Was ist denn linke Gesetzgebung noch mal?)
Meine Damen und Herren, besonders bitter ist schließlich, dass Ihr mangelndes Engagement für den Rechtsstaat im föderalen Verbund seine Entsprechung im fehlenden effektiven Einsatz für die Schwächsten in unserer Gesellschaft findet, nämlich im mangelnden Einsatz für unsere Kinder. Sie weigern sich – das Thema kennen Sie –, den Spielraum des Europäischen Gerichtshofs zur Speicherung der IP‑Adressen zu nutzen. Damit verhindern Sie die Aufklärung von schweren Missbrauchsfällen. Wir lassen Ihnen das nicht durchgehen und werden es immer wieder ansprechen. Nach europäischem Recht bestünde die Möglichkeit, da etwas zu tun. Sie nutzen nur Quick Freeze, das so gut wie gar nichts bringt.
Meine Damen und Herren, ich verstehe, dass das alles schmerzhaft für Sie ist.
Immer und immer wieder gescheitert!)
Ohne die Anträge unserer Fraktion, der Unionsfraktion, würde der Rechtsausschuss derzeit fast nur Themen anderer Ausschüsse mitberaten.
Hört! Hört!)
Unser Antrag, mit dem wir die längst überfällige Unterstützung der Bundesregierung für ein internationales Sondertribunal gegen den russischen Angriffskrieg einfordern, wurde gleich ganz in den Auswärtigen Ausschuss geschoben.
Ach, schau an! Hört! Hört!)
Wenn wir gemeinsam in Europa für die Macht des Rechts werben wollen, dann wirkt es wenig glaubhaft, wenn für Sie im Deutschen Bundestag nur die Macht der Mehrheit zählt.
Die Erkenntnis haben Sie aber auch erst, seit Sie selber zur Minderheit gehören, Meister!)
Ich habe darauf hingewiesen: Mangels Masse kann man Ihre Rechtspolitik bisher kaum anhand von Gesetzgebung beurteilen.
Beschwören Sie es nicht herauf!)
Wenn wir gemeinsam in Europa für die Macht des Rechts werben wollen, dann wirkt es wenig glaubhaft, wenn für Sie im Deutschen Bundestag nur die Macht der Mehrheit zählt.
Das war aber mit der Unionsregierung noch nie so!
auch noch eine kleinmütige Haushaltspolitik gegenübersteht. Frau Kollegin Hoppermann hat dazu schon einiges ausgeführt. Aus Ihrem Haushalt spricht an allen Ecken und Enden ein minimalistisches Verständnis von der Rolle des Bundes in der Rechtspolitik.
Also Herr Merz hat gestern gesagt, wir sollen weniger Geld ausgeben! Vielleicht klären Sie das mal intern!
Meine Damen und Herren, ich verstehe, dass das alles schmerzhaft für Sie ist.
Wir sind nicht vor Gericht gescheitert!
Der direkte Vergleich zwischen unseren Initiativen und dem eigenen Vakuum ist der Ampel im Rechtsausschuss offenbar wirklich peinlich, da sie seit Wochen Anhörungen zu unseren Anträgen verhindert. Beispiele sind der Gesetzentwurf zur Unterbringung in einer Erziehungsanstalt, unser Antrag zur IP‑Adressenspeicherung oder der Gesetzentwurf zu digitalen Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht.
Unter der Ampel droht nun der Herzstillstand.
Weniger Pathos ging nicht, oder?)
Dass Sie hier Oppositionsrechte unterminieren, ist die eine Sache. Die andere Sache aber ist, was Sie damit unserer parlamentarischen Demokratie antun.
Schauen wir aber auf die diversen Ankündigungen zu Gesetzen, so kann ich dem aktuellen Stillstand der Gesetzgebung manchmal sogar etwas abgewinnen.
Mit solchen und ähnlichen Projekten wollen Sie das Koordinatensystem unserer Gesellschaft massiv nach links verschieben.
Wir führen doch immer so seriöse Gespräche im Ausschuss!)
– so hat es Herr Lindner gesagt –, so sollte er mal seinen Justizminister fragen, ob das vielleicht einfach an linker Politik liegen kann.
Das ist doch nicht Ihr Niveau, Herr Krings! Wir wollen eigentlich über Rechtspolitik reden!)
Dieser problematische Kurs verschont auch das Wirtschaftsrecht nicht. Ich nenne das Hinweisgeberschutzgesetz. Das ist im Kern europarechtlich vorgegeben,
aber eben nicht in der Ausprägung. In der öffentlichen Anhörung haben es Sachverständige zerpflückt,
insbesondere wegen der übermäßigen Belastung der Wirtschaft. Dieser Bürokratieaufwuchs ist das glatte Gegenteil des vom Finanzminister versprochenen Belastungsmoratoriums. Ich empfehle bei diesem Gesetz daher: Gehe zurück auf Los!
Was jetzt? Schneller oder langsamer?)
Den Pakt für den Rechtsstaat soll es nur noch digital und projektbezogen geben. Da war mal mehr vorgesehen, nämlich die Fortführung unseres, von der CDU/CSU initiierten, Rechtsstaatspaktes. Das haben Sie jetzt klammheimlich abgeräumt.
Nee! Das war nicht die CDU/CSU!)
Der Opposition werden Anhörungen verweigert, oder sie werden in der Frist weniger Stunden aufgesetzt.
Ausschussvorsitzende!
Der Opposition werden Anhörungen verweigert, oder sie werden in der Frist weniger Stunden aufgesetzt.
Ausschussvorsitzende!)
aufgebaut hat, staatlich finanziert und vorzugsweise mit Regierungsinhalten befüllt. Vom vierten Punkt, nämlich der Art und Weise, wie Sie hier grundstürzende Änderungen im Wahlrecht innerhalb einer Woche vorgelegt und verabschiedet haben, will ich gar nicht weiter sprechen.
Innerhalb von drei Tagen!)
Es sollte daher eigentlich für alle hier im Hause sonnenklar sein, was zu tun ist. Wir brauchen eine befristete Speicherung von IP-Adressen – nicht von Vorratsdaten, sondern von IP-Adressen – nach deutschem Recht.
Das ist Vorratsdatenspeicherung!)
Parlamentarische Fragen werden mit extremer Verspätung, ausweichend oder in der Sache gar nicht beantwortet. Und das Justizministerium fand monatelang nichts dabei, dass eine Organisation in seinem Geschäftsbereich eine Art Staatspresse
Darf man nicht sagen!)
Uns geht es vor allem um effektive Abschreckung. Höhere Strafen schrecken nach allen kriminologischen Erkenntnissen bekanntlich vor allem solche Täter ab, die ihre Taten nicht spontan begehen,
Das tue ich sehr gerne. – Angesichts des ernsten Themas – und die Bewertung teilen wir ja – hätte ich mir wirklich heute eine konkretere Antwort sehr gewünscht.
Hätte die Union auch machen können!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Abschluss und gewissermaßen auch als Auftrag ein paar Feststellungen und Bitten: Stoppen Sie endlich Ihre Pläne zum Umbau unserer Gesellschaft! Stärken Sie stattdessen unsere Justiz, wie es inzwischen übrigens auch die Europäische Kommission von Deutschland anmahnt! Und tun Sie endlich etwas zum Schutz vor allem unserer Kinder!
Kinderrechte ins Grundgesetz zum Beispiel!)
Deshalb ist es kein Wunder, dass Sie Ihrem eigenen Entwurf selbst nicht so recht trauen. Deshalb sehen Sie eine Fülle von Ausnahmen vor, vom Sport bis zum Verteidigungsfall. Die Probleme, die Sie im Gesetz selber schaffen, wälzen Sie einfach auf die Wirtschaft und auf Privatpersonen ab. Das Ergebnis aber wird sein, dass Schutzräume vor allem für Frauen verloren gehen.
Das ist doch Schwachsinn!)
Und Sie könnten auch handeln. Das oberste EU-Gericht hat vor fast einem Jahr die IP-Adressen-Speicherung für schwere Straftaten wie Kindesmissbrauch und Kinderpornografie ausdrücklich zugelassen.
In einer sich rapide verschlechternden Wirtschaftslage ist die Rechtspolitik der Ampel Teil des Problems. Als Unionsfraktion sind wir Teil der Lösung.
Das ist ja was ganz Neues!)
Deshalb ist es kein Wunder, dass Sie Ihrem eigenen Entwurf selbst nicht so recht trauen. Deshalb sehen Sie eine Fülle von Ausnahmen vor, vom Sport bis zum Verteidigungsfall. Die Probleme, die Sie im Gesetz selber schaffen, wälzen Sie einfach auf die Wirtschaft und auf Privatpersonen ab. Das Ergebnis aber wird sein, dass Schutzräume vor allem für Frauen verloren gehen.
Es dürfte einmalig sein, dass eine Regierung ein Gesetz einbringt und sich gezwungen sieht, zugleich eine aufwendige Aufklärungskampagne zu seinen Risiken zu starten. Sie warnen vor Ihrem eigenen Gesetz.
So ist es! Genau!
Und die letzte Frage,
Wir sind nicht in der Regierungsbefragung!)
Sie haben zum Schluss angedeutet, man könnte vielleicht irgendwas im Strafrecht machen. Sie haben viel von Prävention gesprochen; dem kann ich sogar zustimmen. Übrigens sagt unser Antrag auch nicht, man soll Präventionsarbeit und viele andere Dinge nicht machen. Aber Sie müssen schon mal genau erklären, wo Sie den strafrechtlichen Ansatz sehen für die 20 000 Fälle, die eingestellt worden sind. Wie wollen Sie in diesen Fällen die Täter zur Strecke bringen? Sagen Sie: „Das ist halt so. Die 20 000 Fälle nehmen wir hin. Da kann man nichts machen“?
Völlig unklar!)
Wenn Sie an der Stelle sagen – das haben wir auch schon gehört –, sechs Monate seien zu lang, dann sagen Sie einfach mal, wie lang eine IP-Adressen-Speicherung akzeptabel wäre.
Das ist doch das Problem!)
Danke, Frau Präsidentin, und vielen Dank für die Zulassung. – Sie haben gerade ausgeführt – ich hoffe, dass wir alle es richtig verstanden haben; sonst können Sie es noch mal klarstellen –, dass sich eine neue Bundesministerin anschaut, welches Parteibuch denn die Behördenchefs haben, und dann auch entsprechend entscheiden muss, welche sie behalten will oder nicht.
Nein! Genau so hat er es gesagt!)
Danke, Frau Präsidentin, und vielen Dank für die Zulassung. – Sie haben gerade ausgeführt – ich hoffe, dass wir alle es richtig verstanden haben; sonst können Sie es noch mal klarstellen –, dass sich eine neue Bundesministerin anschaut, welches Parteibuch denn die Behördenchefs haben, und dann auch entsprechend entscheiden muss, welche sie behalten will oder nicht.
Das haben Sie doch jetzt gesagt!
Auf den damit geforderten Gesetzesvorschlag der Regierung – immer wieder angekündigt – warten wir und vor allem die Ermittler seit einem Jahr. Trotz vollmundiger Ankündigungen aus der Regierung: bisher nichts. Nichts wurde vorgelegt: kein Referentenentwurf, kein Regierungsentwurf, nichts. Das ist blamabel, weil es hier um den Schutz unserer Schwächsten geht.
Das ist erschütternd!)
Dieses Ziel haben wir insbesondere mit zwei von uns eingeführten Instrumenten erreicht: mit dem Normenkontrollrat und der „One in, one out“-Regelung. Bei „One in, one out“ vergleichen wir wohlgemerkt nicht die Zahl der eingeführten und abgeschafften Paragrafen. Vielmehr muss eine finanzielle Mehrbelastung durch eine echte Entlastung nach Euro und Cent, also mindestens in gleicher Höhe, ausgeglichen werden. Als Union haben wir es damit in den letzten Jahren sogar geschafft, einen großen Teil der immer neuen Bürokratieideen des damaligen Koalitionspartners SPD zu kompensieren.
Gott sei Dank!
Wir machen Ihnen hier und heute – gern auch zum Mitschreiben – sehr konkrete Vorschläge zum Abbau von Bürokratie. Ich nenne vier Beispiele: Erstens: eine fest definierte Bürokratiequote. Damit zwingt sich die Politik selbst, Bürokratie unverzüglich zu reduzieren, wenn branchenscharf eine Belastungsgrenze erreicht ist. Zweitens. Wir wollen die „One in, one out“-Regelung in ihrer Wirkung verdoppeln und durch eine „One in, two out“-Regelung ersetzen. Drittens. Auf europäischer Ebene darf die Ampelregierung nicht weiter der Hauptbürokratietreiber sein,
Jetzt wird’s absurd!)
Dieses Ziel haben wir insbesondere mit zwei von uns eingeführten Instrumenten erreicht: mit dem Normenkontrollrat und der „One in, one out“-Regelung. Bei „One in, one out“ vergleichen wir wohlgemerkt nicht die Zahl der eingeführten und abgeschafften Paragrafen. Vielmehr muss eine finanzielle Mehrbelastung durch eine echte Entlastung nach Euro und Cent, also mindestens in gleicher Höhe, ausgeglichen werden. Als Union haben wir es damit in den letzten Jahren sogar geschafft, einen großen Teil der immer neuen Bürokratieideen des damaligen Koalitionspartners SPD zu kompensieren.
Es ging so gut los, Herr Krings!)
Bezeichnend ist auch die mäßige Präsenz von Bundesministern hier auf der Regierungsbank zur Kernzeit am Donnerstagvormittag. Das zeigt: Wenige haben Interesse daran, Ideen zum Bürokratieabbau zu hören. Viele sind offenbar in ihren Ministerialstuben damit beschäftigt, neue Bürokratieideen zu entwickeln, meine Damen und Herren.
Phantomschmerzen!)
Bezeichnend ist auch die mäßige Präsenz von Bundesministern hier auf der Regierungsbank zur Kernzeit am Donnerstagvormittag. Das zeigt: Wenige haben Interesse daran, Ideen zum Bürokratieabbau zu hören. Viele sind offenbar in ihren Ministerialstuben damit beschäftigt, neue Bürokratieideen zu entwickeln, meine Damen und Herren.
Bei der Union gibt es auch mehr Abgeordnete, als da sind!
Dieses Ziel haben wir insbesondere mit zwei von uns eingeführten Instrumenten erreicht: mit dem Normenkontrollrat und der „One in, one out“-Regelung. Bei „One in, one out“ vergleichen wir wohlgemerkt nicht die Zahl der eingeführten und abgeschafften Paragrafen. Vielmehr muss eine finanzielle Mehrbelastung durch eine echte Entlastung nach Euro und Cent, also mindestens in gleicher Höhe, ausgeglichen werden. Als Union haben wir es damit in den letzten Jahren sogar geschafft, einen großen Teil der immer neuen Bürokratieideen des damaligen Koalitionspartners SPD zu kompensieren.
Mei, mei, mei!
Die unionsgeführte Bundesregierung hat seit ihrem Amtsantritt 2005 aber bewiesen: Politik ist nicht machtlos. Politik kann etwas gegen Bürokratie tun. – In insgesamt drei umfangreichen Bürokratieentlastungsgesetzen haben wir die Wirtschaft von Kosten in Milliardenhöhe entlastet.
Wenn es gereicht hätte, bräuchte es kein viertes!)
Die Gerechtigkeitsfrage stellt sich aber auch in Bezug auf die Menschen, die Jahr um Jahr ihre Beiträge für die Elementarschadenversicherung gezahlt haben, im Vergleich mit denen, die sich diese eben gespart haben
Meine Damen und Herren, wie schwach Ihre Position ist, sieht man ja schon daran, dass sich die meisten Ampelredner in vergangenen Debatten – wir haben es eben wieder zumindest im Anklang gehört – nur noch damit zu helfen wussten, wahrheitswidrig und auch faktenfrei zu behaupten, die IP-Adressen-Speicherung sei so eine Art Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung.
Ja, ist es doch!)
Wir als Union können und wollen diesen Zustand nicht hinnehmen. Wir nehmen die Hilferufe aus der Praxis ernst, die dringend eine gesetzliche Mindestspeicherpflicht für IP-Adressen fordert. Wir folgen dabei der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Der hat schon vor 16 Monaten klipp und klar gesagt, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine IP-Adressen-Speicherung natürlich zulässig ist.
Für einen eng umgrenzten Zeitraum!)
Peinlich! Ganz schwach!)
Am liebsten schiebt diese Regierung ja alles auf Europa. Aber: Wer verursacht denn die EU-Bürokratie? Die kam von linken Kommissaren wie Herrn Timmermans und von Abgeordneten aus den Parteienfamilien der Ampel.
Von Ursula von der Leyen haben Sie noch nie gehört?)
Nach zweieinhalb Jahren Ampelregierung brauchen wir jetzt eine 180-Grad-Wende beim Thema Bürokratie.
Meine Damen und Herren, Sie reden ja gerne von den 16 Jahren der CDU-geführten Bundesregierung,
Gerne nicht! Das war Schicksal!)
Dazu machen wir sehr konkrete Vorschläge, zum Beispiel „One in, two out“ bei Bürokratielasten,
Die Kommissionspräsidentin hat „Four in and one out“ gemacht!)
Meine Damen und Herren, Sie reden ja gerne von den 16 Jahren der CDU-geführten Bundesregierung,
und wir erwarten, dass Menschen, die ohne deutschen Pass unter uns leben, sich kein bisschen weniger an unsere Gesetze halten als deutsche Staatsbürger, ja, dass sie alles dafür tun, unsere Gastfreundschaft nicht zu missbrauchen, meine Damen und Herren.
„Kriminalpolitscher Rabatt“, was ist das für eine Wortwahl?)
Aber offenbar unterscheidet das weite Teile der Ampel von der Union. Sie suchen krampfhaft nach Gründen, um ausländischen Tätern einen kriminalpolitischen Rabatt einzuräumen,
Das ist doch Unsinn! Das ist eine Unterstellung!
Wachen Sie angesichts dieser Kriminalitätszahlen endlich auf! Nehmen Sie von der Ampelregierung all Ihren Mut zusammen – wenn davon noch was übriggeblieben ist –
Nee, da ist nichts!)
Aber offenbar unterscheidet das weite Teile der Ampel von der Union. Sie suchen krampfhaft nach Gründen, um ausländischen Tätern einen kriminalpolitischen Rabatt einzuräumen,
Wir ordnen ein!)
und wir erwarten, dass Menschen, die ohne deutschen Pass unter uns leben, sich kein bisschen weniger an unsere Gesetze halten als deutsche Staatsbürger, ja, dass sie alles dafür tun, unsere Gastfreundschaft nicht zu missbrauchen, meine Damen und Herren.
Die meisten Tatverdächtigen sind Deutsche!
Die Botschaften der Praktiker scheinen es allerdings meist nicht in den Elfenbeinturm des Justizministeriums zu schaffen.
Das ist gar kein Elfenbeinturm! Das ist ein ganz normaler Bau! Den kann ich Ihnen mal zeigen! Ist gar nicht so weit von hier, Herr Krings!)
Ich kann Sie daher nur einladen, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Gerade weil es uns um die rechtstreuen Bürger geht, gehen wir sorgsam damit um und nicht so holzhammermäßig, wie Sie das machen!)
Die Botschaften der Praktiker scheinen es allerdings meist nicht in den Elfenbeinturm des Justizministeriums zu schaffen.
Ganz genau!
Angesichts steigender Einbruchszahlen ist es unverantwortlich, dass die Bundesregierung dieses Thema weiter ignoriert. Auf Betreiben der CDU/CSU-Fraktion hat die Große Koalition schon in der vorletzten Wahlperiode Wohnungseinbruchdiebstahl zum Verbrechen hochgestuft und damit eine Mindeststrafe von einem Jahr festgesetzt.
Ganz genau!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir als Union stehen für Sicherheit, Opferschutz und eine starke Justiz.
Und 16 Jahre Merkel!)
oder es wird eine stärkere Rolle für Bürgerräte im Parlament verlangt,
Nee! Lieber nicht!)
Immer wieder wird die Einführung etwa von Volksabstimmungen gefordert,
Ähnlich, meine Damen und Herren, würden heute wohl viele Unternehmer antworten, wenn sie danach gefragt werden, warum sie ihre Ideen nicht schneller und besser umsetzen können. Die Lage ist in den letzten Jahren, Herr Minister, schlimmer geworden.
Der Normenkontrollrat bescheinigt dieser Bundesregierung: Der laufende Erfüllungsaufwand durch die Bundesgesetzgebung ist noch nie so stark gestiegen wie zurzeit.
So ist es!)
Diese Zahlen sind eine bittere Mahnung an uns als Gesetzgeber. Wir als Unionsfraktion lassen es nicht zu, dass die Bundesregierung sie einfach abheftet und zur Seite legt.
Sie haben es eingeleitet, Herr Krings!)
Wer wie die Bundesinnenministerin die Mordtaten ausländischer Täter hingegen als Integrationsversagen der deutschen Gesellschaft verharmlost, verspielt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.
Kein Mensch verharmlost das!)
So versündigt sich die Ampel an unseren Kindern und an der Sicherheit von uns allen.
Das ist unverschämt, Herr Krings! Hallo? Geht’s noch?)
Noch eifriger sind Sie beim gesellschaftspolitischen Umbau unseres Landes. Höchste rechtspolitische Priorität hatte für den Justizminister – wir erinnern uns –, Werbung für Abtreibungen zu ermöglichen.
Sie wissen doch selbst, dass das nicht stimmt!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für Ihre noch verbliebenen Projekte zum Abbau der öffentlichen Sicherheit oder zum gesellschaftlichen Umbau mögen Sie hier im Parlament noch die notwendige Mehrheit besitzen. Aber wenn die Ampelparteien zusammen bei zwei Landtagswahlen jüngst nur noch jedes zehnte Abgeordnetenmandat erringen, dann haben Sie in Wahrheit jegliche Legitimation für Ihre Politik auch in Berlin verloren.
Das ist aber richtig!)
Beim Abbruch des Lebensschutzes für ungeborene Kinder wollen Teile der Ampel mit der Abschaffung des § 218 – offenbar auch Sie – jetzt noch weiter gehen.
Das tut Ihnen doch selber weh, so zu sprechen! Mensch!)
interessiert die Bürger vielleicht nicht so sehr. Aber sie leiden am Ergebnis Ihrer Arbeit.
Unverschämtheit!)
und stattdessen 280 000 alte Cannabisstrafverfahren wieder neu aufrollen. Aber die Wahrheit ist: All diese Menschen wurden seinerzeit nach Recht und Gesetz verurteilt.
Dass Sie sich seit Jahren weigern, den europäischen Handlungsraum zur Speicherung von IP-Adressen zu nutzen, um Kinder in Deutschland vor sexuellem Missbrauch und uns alle vor Terroranschlägen zu schützen, markiert nun wirklich den makabren Tiefpunkt Ihrer Politik. Die IP-Adresse des Computers ist in Tausenden von Fällen der einzige Ermittlungsansatz, um solche Taten zu verhindern oder zumindest schnell aufzuklären. Das geht aber nur, wenn diese Adresse auch ein paar Monate gespeichert wird, und eben nicht, wenn sie erst bestellt wird, wenn sie längst nicht mehr vorhanden ist.
Sie sind eine Koalition des Nichtstuns, wenn es um die Sicherheit geht. Die „FAZ“ fasst zusammen: Bei Ihnen geht Täterschutz vor Opferschutz. – Damit müssen Sie leben. Das ist der Befund.
Als Unionsfraktion haben wir nicht nur zur IP-Speicherung mehrere eigene Anträge vorgelegt, sondern vor wenigen Wochen bereits einen abstimmungsreifen Gesetzentwurf zur strengen Bestrafung von häuslicher Gewalt und Messerattacken eingebracht. Die Ignoranz, mit der Sie unsere Vorschläge behandeln, kennen wir ja schon. Es bleibt aber eine Schande, dass Sie trotz der dramatischen Verbrechensentwicklung allenfalls symbolische, aber eben keine wirklich wirksamen Maßnahmen ergreifen wollen. Ihnen fallen vor allem Verschärfungen beim Waffenrecht ein, die alle Bürger betreffen. Wir wollen gezielt gegen die Messertäter vorgehen und sie härter bestrafen. Was soll Ihr diffuses Mitgefühl mit dieser Tätergruppe, meine Damen und Herren?
Es soll erst gar nicht dazu kommen!)
– so das Zitat –
14 Tage? Drei Monate? Wie lange denn?)
Der Schutz des Lebens an seinem Anfang ist für diese Ampel offenbar nur noch ein Störfaktor.
Kennen Sie den Bericht der Kommission, Herr Krings?)
Schon die Bezeichnung Ihres mageren Entlastungsgesetzes ist irreführend. Sie sprechen hier vom „BEG IV“ und wollen damit wohl suggerieren, Sie hätten vorher schon was gemacht – na ja! Die Wahrheit ist: Alle erfolgreichen bisherigen Bürokratieentlastungsgesetze und -programme in diesem Jahrhundert kamen auf Initiative von CDU und CSU zustande.
Na ja! Aber beim Bürokratieausbau auch!)
Ich weiß nicht, ob Sie das wissen: In den europäischen Räten ist nicht die deutsche Opposition vertreten. Da sitzen Vertreter dieser Ampelregierung, und die haben dem Ganzen zugestimmt, meine Damen und Herren.
Und wenn sie denn mal eine Meinung haben!)
Und jetzt kommen Sie mir bitte nicht mit dem Hinweis, das sei alles Europas Schuld!
Schon die Bezeichnung Ihres mageren Entlastungsgesetzes ist irreführend. Sie sprechen hier vom „BEG IV“ und wollen damit wohl suggerieren, Sie hätten vorher schon was gemacht – na ja! Die Wahrheit ist: Alle erfolgreichen bisherigen Bürokratieentlastungsgesetze und -programme in diesem Jahrhundert kamen auf Initiative von CDU und CSU zustande.
Deshalb beschweren sich jetzt alle über Bürokratie!
Ihr Gesetz soll laut Regierungsangaben eine Entlastung von unter 1 Milliarde Euro pro Jahr bringen. Darauf sind Sie so stolz, dass Sie es hier in der Primetime der Sitzungswoche debattieren lassen. Ein anderes Gesetz haben Sie heute hingegen schamhaft auf einen Tagesordnungspunkt weit nach Mitternacht geschoben.
Ach! Hört! Hört!)
also im ersten Jahr seiner Geltung schon mal locker das Doppelte der gesamten BEG-Entlastung.
Beim Blick in Ihr Gesetz fällt auf, dass unter Ihren ganzen kleinteiligen Maßnahmen eine einzige hervorsticht, die für weit über die Hälfte des gesamten Entlastungsvolumens herhalten soll; das ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Steuerbelege. Dabei sind Ihre Annahmen zu den Einsparungen durch dieses Gesetz, wie ich finde, sehr gewagt; man könnte auch sagen: äußerst realitätsfern. Durch die immer mehr genutzte elektronische Rechnungslegung bauen sich diese Aufbewahrungskosten ja schon von selbst ab – glücklicherweise. Die Zahl der erwarteten Einsparung mag im ersten Jahr also noch stimmen. In zwei oder drei Jahren ist das schon total unrealistisch, wenn Sie hier Mietkosten für Aktenräume in die Rechnung einbeziehen.
Lächerlich! Mietkosten! Die haben sie ja echt nicht mehr alle!)
Ich weiß nicht, ob Sie das wissen: In den europäischen Räten ist nicht die deutsche Opposition vertreten. Da sitzen Vertreter dieser Ampelregierung, und die haben dem Ganzen zugestimmt, meine Damen und Herren.
Wenn sie denn mal da sind!
Aber, meine Damen und Herren, die Ampelfraktionen und die Union haben sich aus sehr guten Gründen für den ersten Weg entschieden. Es geht dabei um die Verankerung struktureller Regeln und der Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts im Verfassungstext. Und ich darf sagen: Von einem doppelten, materiellen und prozeduralen, Schutz – also gleichsam Gürtel und Hosenträger – würde ich dringend abraten.
Wenn es um die Akzeptanz seiner Arbeit geht, sollte das Gericht sicher niemals auf die Umfragewerte achten, aber natürlich auf die Qualität seiner Arbeit, mit der es überzeugen kann.
und zum anderen natürlich auch davon, ob die Akteure im Verfassungsstaat diese Krise überwinden wollen. Gefordert sind hier zunächst die politischen Verfassungsorgane; aber gefordert ist auch das Bundesverfassungsgericht selbst.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir künftig noch einmal darüber reden wollen und sollten, wie die Resilienz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung insgesamt zu stärken ist, liegt es natürlich nahe, den Blick auch einmal über das Verfassungsgericht hinaus zu weiten. Verfassungsfeinde greifen erfahrungsgemäß nicht nur die Verfassungsgerichtsbarkeit an, sondern ebenso und vielleicht insbesondere die parlamentarische Willensbildung; das Beispiel Thüringen wurde ja bereits genannt.
Ja, da habt ihr euch hervorgetan, Herr Kollege!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine letzte Bemerkung. Wir dürfen bei allem berechtigten Eifer zur Verfassungsresilienz aber niemals vergessen, dass eine Verfassung sich nicht gänzlich selbst schützen kann. Ob eine Verfassung Krisen übersteht, hängt zum einen davon ab, ob es genug Demokraten gibt, die diese Verfassung tragen und ihren Inhalt auch mit Leben erfüllen,
Wie während des Coronalockdowns! Das Grundgesetz einfach außer Kraft gesetzt!)
Das sagt die Partei von Hans-Georg Maaßen!)
Das sind nur zwei von vielen Beispielen dafür, dass drei Jahre Ampel zu einer wirklichen Bankrotterklärung der inneren Sicherheit in Deutschland geführt haben. Ich könnte weitere ergänzen: Cannabislegalisierung, Messerattacken, Antisemitismusbekämpfung – überall keine angemessenen Antworten.
So ein Quatsch!)
Denn vom ersten Tag an unterlagen alle drei Ampelfraktionen dem fatalen Missverständnis, dass Freiheit und Sicherheit Gegensätze seien.
Wir haben Ihnen wiederholt ein Angebot zu einer Speicherpflicht gemacht, sogar aktuell einen Gesetzentwurf vorgelegt, der abschlussreif ist; denn wir wollen Kinder retten und die perversen Täter bestrafen.
Wir sollten es daher ernst nehmen, wenn die Mütter und Väter des Grundgesetzes damals penibel darauf geachtet haben, dass das Verfassungsgericht jeweils exakt zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat zu besetzen ist.
Ja, das schaffen Sie ja heute ab!)
Mit diesen Ergänzungen sichern wir die Arbeit des Gerichts gegen denkbare künftige Manipulationen ab.
Nein, Sie sichern Ihre Herrschaft!)
Und die AfD gibt schon eine erste Antwort darauf, indem sie in einem Änderungsantrag fordert, dass alle Entscheidungen, auch Nichtannahmebeschlüsse des Verfassungsgerichts, zu begründen sind. Wenn das bei einem Jedermannsgericht mit Tausenden von Eingängen in jedem Jahr passiert, ist das ein Lahmlegen des Verfassungsgerichts. Hier nehmen Sie sozusagen die Maske ab
Und die AfD gibt schon eine erste Antwort darauf, indem sie in einem Änderungsantrag fordert, dass alle Entscheidungen, auch Nichtannahmebeschlüsse des Verfassungsgerichts, zu begründen sind. Wenn das bei einem Jedermannsgericht mit Tausenden von Eingängen in jedem Jahr passiert, ist das ein Lahmlegen des Verfassungsgerichts. Hier nehmen Sie sozusagen die Maske ab
Bei dem berechtigten Anliegen, unser Verfassungsgericht noch stärker zu schützen, dürfen wir aber auch nicht übersehen, dass nicht nur Gerichte, sondern natürlich auch Parlamente ins Visier der Extremisten geraten. Sie wollen demokratische Wahlen diskreditieren und sabotieren. Wir sind aufgefordert, solche Angriffe abzuwehren.
Sie sind doch der Angreifer!)
Wer sich gegen diesen Manipulationsschutz für das Verfassungsgericht stellt, der muss sich schon die Frage gefallen lassen, was er denn eigentlich im Schilde führt bezüglich dieses Verfassungsgerichts.
Zweites Beispiel. Wie steht es denn nach drei Jahren Scholz-Regierung um die Freiheit und die Sicherheit von Frauen in Deutschland? Im Jahr 2023 wurden weit über 250 000 Menschen bei uns Opfer häuslicher Gewalt, über 70 Prozent davon Frauen. Ein Anstieg allein in einem Jahr um 6,5 Prozent! Die einzige Antwort von Rot und Grün ist bis zum heutigen Tag, die Frauen auf Frauenhäuser zu verweisen.
Das stimmt doch gar nicht!)
Zweites Beispiel. Wie steht es denn nach drei Jahren Scholz-Regierung um die Freiheit und die Sicherheit von Frauen in Deutschland? Im Jahr 2023 wurden weit über 250 000 Menschen bei uns Opfer häuslicher Gewalt, über 70 Prozent davon Frauen. Ein Anstieg allein in einem Jahr um 6,5 Prozent! Die einzige Antwort von Rot und Grün ist bis zum heutigen Tag, die Frauen auf Frauenhäuser zu verweisen.
Stimmt doch gar nicht!
Rot, Grün und Gelb haben das Vertrauen der Menschen verloren, und ganz besonders haben Sie das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Justiz und Polizei endgültig verspielt.
Meins nicht!)