Zwischenrufe:
4
Beifall:
4
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zwischen Ihnen und dem Berliner Nachtleben stehe nur noch ich. – Lieber Herr Kollege Fricke, ich darf Sie gleich beruhigen, weil Sie unsicher waren, wie sich die CDU/CSU zu diesem Gesetzentwurf verhalten wird: Wir werden zustimmen.
Wir sind nachdrücklich der festen Überzeugung, dass es insbesondere im Zeitalter der Digitalisierung richtig ist, den Kammern in Zukunft die Möglichkeit zu geben, sowohl hybride als auch rein virtuelle Kammerversammlungen durchzuführen. Das wird die Teilhabe stärken, das wird, glaube ich, auch die Teilnahmebereitschaft der Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare erhöhen. Deswegen: Was diesen Punkt des Gesetzes anbelangt, haben Sie unsere klare Zustimmung und unsere klare Unterstützung.
Nur, Herr Kollege Fricke, Sie haben en passant einen Punkt angesprochen, der uns schon sehr zu denken gegeben hat. Das ist Ihr Versuch gewesen – Gott sei Dank „gewesen“ –, an § 73a BRAO eine Änderung vorzunehmen, was die Sammelanderkonten anbelangt,
nämlich den Kammern hier die Position einer Ersatzermittlungsbehörde aufzuoktroyieren. Es würde dem Naturell und dem Zweck der Kammern diametral widersprechen, wenn Sie die Kammern in Zukunft zur anlasslosen Untersuchung und Überprüfung der Sammelanderkonten verpflichten würden. Wir würden hier nie mitmachen. Ich sage ganz offen: Sie haben diesen Änderungsantrag zum Glück kurzfristig wieder zurückgenommen, aber wenn Sie diese Regelung weiter aufrechterhalten hätten, hätten wir dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt.
Das war auch nicht unser!)
Die Anhörung, die zu diesem Gesetzentwurf stattgefunden hat, hat ein klares Bild abgegeben. Alle Sachverständigen haben insbesondere diesen Änderungsantrag zu § 73a BRAO nachdrücklich kritisiert. Wie gesagt, ich kann Ihnen hier nur beipflichten: Es war richtig – zwar spät, aber immerhin sind Sie zu dieser Einsicht gelangt –, dass Sie diesen Änderungsantrag wieder zurückgenommen haben.
Was § 60 Absatz 2 BRAO anbelangt: Es ist richtig, dass Doppelmitgliedschaften in Kammern vermieden werden sollen, insbesondere bei Gesellschaftern von Personengesellschaften, wenn klar ist, dass sie nur einen freien Beruf ausüben. Diese Regelung ist richtig, um zu verhindern, dass ein und dieselbe Person beispielsweise in der Steuerberaterkammer und in der Rechtsanwaltskammer oder in der Rechtsanwaltskammer und in der Patentanwaltskammer Mitglied werden muss. Das ist eine richtige Entscheidung. Deswegen werden wir, wie gesagt, am Ende zustimmen.
Der Kollege Krings hat mich aufgefordert, ein Zitat von Goethe zu offerieren, nachdem schon Shakespeare zitiert wurde. Nun darf ich den Tag mit einem Zitat von Goethe beenden: Mit der Jurisprudenz ist es wie mit einem Bier; beim ersten Mal schaudert es einen, doch wenn mal davon gekostet hat, kann man’s nicht mehr lassen.
Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Vielen Dank und einen schönen Abend.
Beifall bei der CDU/CSU)