Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz gerne ein Bekenntnis an den Anfang stellen: Wir als Union stehen für den Klimaschutz, und wir wollen auch unsere CO2-Einsparziele erreichen.
Beifall bei der CDU/CSU
Zuruf des Abg. Pascal Meiser [DIE LINKE])
Deswegen wollen wir eine Energiewende für jedermann schaffen, die dezentral, unbürokratisch und auch leicht umzusetzen ist.
Die „undemokratisch“ ist? Oder was haben Sie gesagt?
Zuruf des Abg. Dr. Rainer Kraft [AfD])
Das Wichtige und für uns ganz Entscheidende ist: Wir wollen diesen Weg mit den Menschen gehen und nicht gegen sie.
Das ist vielleicht auch der wichtigste Unterschied zur Ampel. Sie beschäftigten sich in den letzten Wochen ja vor allen Dingen mit Verboten,
Lachen der Abg. Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
mit dem Heizungsverbotsgesetz von Robert Habeck.
Wir gestalten!)
Sie streiten sich bis aufs Blut. Sie verunsichern die Menschen,
Sie verunsichern die Menschen!)
und das kann man auch nachvollziehen, wenn man sich diesen Gesetzentwurf anschaut. Das Verbot von fossilen Heizungen ab 2024 überfordert die Menschen nicht nur, sondern es ist auch nicht praxistauglich, wenn man sich die Wartezeiten, die fehlenden Handwerker und die mangelnde Stromkapazität anschaut.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU
Wir schaffen die Wärmewende sicher nicht mit Balkonkraftwerken!)
Das ist von vorne bis hinten nicht durchdacht; das kann man am besten zurückziehen.
Weil das der falsche Ansatz ist, sagen wir: Wir machen das anders. Wir wollen die Menschen mitnehmen, weil wir Akzeptanz für den Klimaschutz brauchen.
Sie haben 16 Jahre nichts gemacht!
Zuruf des Abg. Bernhard Herrmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir als Union wollen den Klimaschutz ins Positive wenden, die Energiewende ins Positive wenden, Dinge ermöglichen und nicht verbieten. Das ist der zentrale Unterschied zwischen der Union und der Ampel, meine Damen und Herren.
Beifall bei der CDU/CSU
Machen Sie sich mal keine Sorgen, dass wir nichts auf den Weg bringen! Genau darum geht es doch!)
Genau deswegen legen wir jetzt diesen Gesetzentwurf zu den Balkonkraftwerken vor. Das sind steckerfertige Photovoltaikanlagen. Die kann man zum Beispiel an der Brüstung eines Balkons oder auch im Garten installieren.
Wow!
Garten wollen Sie ja ausdrücklich nicht!)
Das geht einfach, das kann jeder Laie selbst. Den damit erzeugten Strom kann man direkt im Haushalt nutzen und seine eigene Stromrechnung senken. Jede von diesen selbsterzeugten Kilowattstunden spart bares Geld. Das ist nicht nur gut für das Klima,
Sehr richtig!)
sondern das ist auch gut für den eigenen Geldbeutel. Deswegen wird die Energiewende damit individuell positiv besetzt, sie wird erlebbar.
Halleluja!)
Das ist genau der richtige Weg, um die Akzeptanz bei den Menschen zu erreichen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Beifall bei der CDU/CSU)
Dass das auf eine breite Resonanz und auch Akzeptanz stößt, zeigt auch die Petition dazu: Über 100 000 Menschen haben sich dafür ausgesprochen, die Hürden, die wir heute bei den Balkonkraftwerken noch haben, zu senken. Das haben wir als Union aufgegriffen.
Das ist ja Quatsch!)
Wir wollen flächendeckend und kostengünstig den Einstieg in die Nutzung der erneuerbaren Energien ermöglichen und deswegen die Hürden, die wir heute bei der Installation von Balkonkraftwerken haben – im Mietrecht, im Wohnungseigentumsrecht –, beseitigen.
Was sind die Probleme, die wir da haben? Es ist so, dass mit der Installation eines Balkonkraftwerks in aller Regel ein Eingriff in die Substanz vorhanden ist. Das ist eine bauliche Veränderung,
Zuruf des Abg. Bernhard Herrmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
und deswegen braucht man die Zustimmung des Vermieters bzw. in der Wohnungseigentümergemeinschaft die der anderen Eigentümer.
Die Situation im Mietrecht ist so, dass es Urteile gibt – man kann wahrscheinlich noch nicht sagen, wie gefestigt die Rechtsprechung ist –, die einen solchen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters bereits aus dem bisherigen Recht ableiten. Man macht das dann über Treu und Glauben, weil man sagt: Das ist ein vertragsgemäßer Gebrauch, und der Vermieter darf am Ende dann die Zustimmung nicht verweigern.
Im Wohnungseigentumsrecht ist es aber anders. Dort gibt es einen solchen von der Rechtsprechung generierten Anspruch nicht. Das ergibt sich aus § 20 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes, in dem bestimmte privilegierte Maßnahmen aufgeführt sind, aber eben nicht solche steckerfertigen Photovoltaikanlagen. Als Juristen wissen wir: Da zieht man dann eben den Umkehrschluss. Also, dort gibt es das nicht.
Das führt dann aber zu der kuriosen Situation, dass ein Mieter einen Anspruch gegen den vermietenden Wohnungseigentümer, seinen Vermieter, hat, der vermietende Eigentümer gegenüber den anderen Eigentümern in der Wohnungseigentümergemeinschaft einen solchen Anspruch aber gar nicht umsetzen kann, weil die ihm möglicherweise die Zustimmung und den Beschluss der Eigentümerversammlung, den es braucht, verweigern.
Deswegen haben wir gesagt: Um das aufzulösen, wollen wir eine klare und rechtssichere Festlegung, dass Balkonkraftwerke zukünftig als privilegierte Vorhaben angesehen werden, dass man grundsätzlich einen Anspruch darauf hat, ein solches Balkonkraftwerk zu installieren.
Damit erreichen wir genau drei richtige und wichtige Ziele: Wir fördern die Energiewende und den Klimaschutz. Wir erreichen vor allen Dingen einen Gleichlauf von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und schaffen damit auch eine Einheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung, eine praxistaugliche Regelung. Und was, glaube ich, für uns als Politik und insbesondere auch für uns Rechtspolitiker ganz wichtig ist: Wir kommen damit auch dem Gestaltungsauftrag und dem Gestaltungsanspruch, den wir haben, nach; denn es ist ja kein Zustand, dass wir der Rechtsprechung über § 242 BGB – Treu und Glauben – überlassen, eine so wichtige Frage zu entscheiden. Das muss der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber machen, und das machen wir, meine Damen und Herren.
Beifall bei der CDU/CSU)
Natürlich – ich sagte es gerade – ist es ein Eingriff in die Substanz, eine bauliche Veränderung. Das heißt, man greift in das Eigentum eines Dritten ein. Deswegen ist es schon wichtig, dass im konkreten Einzelfall auch immer eine Interessenabwägung vorgenommen wird. Diese ist heute bereits im Gesetz angelegt: in § 554 BGB und auch in § 20 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes. Das ist richtig; das soll auch bestehen bleiben. Es ist völlig klar, dass bei dieser Interessenabwägung zu berücksichtigen ist: Ist die technische Sicherheit gewährleistet? Ist die Standfestigkeit gewährleistet? Gibt es keine optischen Verunstaltungen? Oder: Werden Investitionen, zum Beispiel Mieterstrommodelle, also eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, dadurch entwertet? Natürlich soll das auch weiterhin im Rahmen der Interessenabwägung berücksichtigt werden.
Aber wir als Gesetzgeber geben ein klares Zeichen: Wir wollen, dass Balkonkraftwerke einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Deswegen ist es wichtig, dass wir dort Rechtssicherheit schaffen.
Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte.
Ich würde mich sehr freuen, wenn dieser Gesetzentwurf auch Ihre Zustimmung finden würde.
Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.
Sie haben in den zentralen Positionen ja ein bisschen von uns abgeschrieben und jetzt selber einen Referentenentwurf erstellt.
Ist die Frage, wer von wem abgeschrieben hat!)
Herr Kollege, noch einmal: Kommen Sie bitte zum Schluss jetzt!
Insofern gibt es gar keinen Grund, unserem Gesetzentwurf, der schneller ist, nicht zuzustimmen. Darüber würde ich mich freuen.
Vielen herzlichen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU
Ihr habt so viel Zeit gehabt dafür! Peinlich!
Sehr gute Rede!)
Nächster Redner ist der Kollege Timon Gremmels, SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD sowie des Abg. Michael Sacher [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])