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Herr Kollege Krings, wir beide schätzen ja sehr detaillierte, fachliche und sogar rechtstechnische Debatten. Aber der Obersatz, dass die anlasslose, grenzenlose Speicherung von IP-Daten durch den EuGH unproblematisch zugelassen worden wäre,
Habe ich so nicht formuliert!)
ist eine – vorsichtig formuliert – steile These, über die wir gerne noch diskutieren können.
Ich würde Folgendes vorschlagen: Wir schätzen, dass der EuGH in einigen Wochen zum wiederholten Male über deutsche Regelungen der Vorratsdatenspeicherung entscheiden wird. Der EuGH hat eine sehr klare und sehr harte Linie. Diese muss man nicht schätzen. Nur gehört es im Rechtsstaat dazu, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes zu akzeptieren. Wenn der in Kürze auch über die deutschen Regelungen entschieden hat, dann beugen wir uns gerne gemeinsam darüber. Ich bin sehr sicher, dass von der Vorratsdatenspeicherung danach nicht viel übrig bleiben kann. Und unabhängig davon, wie man das Instrument bewertet, in einem sollten wir einer Meinung sein: Die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und EuGH ist zu respektieren.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich habe zum gleichen Thema weitere Fragesteller, zuerst den Kollegen Höferlin von der FDP-Fraktion.