- Bundestagsanalysen
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihren Antrag haben wir inzwischen ja schon mehrfach diskutiert, im Rechtsausschuss und hier im Plenum; man kann sich die Reden im Internet anschauen. Ich hatte in vergangenen Reden einerseits zu dem Phänomen der sexualisierten Gewalt gegenüber Kindern und zur Kinderpornografie etwas gesagt. Ich habe andererseits versucht, das Verfahren der IP-Adressen-Speicherung noch einmal nüchtern zu erklären. Und ich bedaure es ausdrücklich, dass wir noch keinen eigenen Gesetzentwurf diskutieren können. Denn ich teile ausdrücklich die Haltung unserer Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die aus guten Gründen eine gesetzlich verpflichtende IP-Adressen-Speicherung fordert.
Wir haben innerhalb unserer Fraktion im Nachgang zur einschlägigen EuGH-Rechtsprechung umfangreiche Beratungsprozesse durchgeführt, in denen ich mich davon überzeugen konnte, dass es zu einer gesetzlich vorgeschriebenen IP-Adressen-Speicherung keine Alternativen gibt, die den Strafverfolgungsbehörden helfen würden. Insbesondere ist das sogenannte Quick Freeze eben keine Alternative;
Sehr richtig!)
es ist etwas anderes, Kollege Lieb.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Eine Alternative wäre es, wenn im selben Ermittlungssachverhalt unterschiedliche Methoden zum Ziel führen würden. Das ist hier aber nicht der Fall. Es ist eine binäre Angelegenheit: Entweder es gibt noch Daten, oder es gibt keine. Die Sachverhalte, wegen derer eine IP-Adressen-Speicherung erforderlich ist, sind eben grundsätzlich andere.
Im Übrigen gilt Folgendes: Es gab bisher nur einen Gesetzentwurf zum Quick Freeze, und der stammte von der FDP, von der FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.
Sehr gut!)
Er beinhaltete aus guten Gründen eine IP-Adressen-Speicherung,
Falsch!)
wenn auch nur für sieben Tage.
Hört! Hört!)
Die Sachverhalte, um die es bei der IP-Adressen-Speicherung geht, sind – vereinfacht gesprochen – solche, bei denen eine Straftat über das Internet begangen wurde und die Täter noch unbekannt sind. Häufig geht es auch darum, Opfer noch aus den Fängen ihrer Peiniger zu befreien. Es können Fälle der sogenannten Kinderpornografie sein, aber eben auch, liebe Union, versuchte Terroranschläge, wie vor einiger Zeit der Fall in Castrop-Rauxel gezeigt hat. Hier konnten wir von Glück sagen, dass die IP-Adresse nicht einen einzigen Tag älter war und der Provider kein anderer war. Dann hätten die Ermittlungsbehörden mit leeren Händen dagestanden. Das sind einfach Fakten, die sich nicht vom Tisch wischen lassen.
Häufig ist die IP-Adresse der wertvollste Ermittlungsansatz, zuweilen sogar der einzige. Insoweit hat auch die Anhörung des Rechtsausschusses gezeigt, dass all diejenigen aus der Praxis von Kriminalpolizei und Justiz eine einheitliche Auffassung dazu vertreten haben, warum eine IP-Adressen-Speicherung erforderlich ist.
Völlig richtig!)
Innerhalb des vom EuGH gesetzten Rahmens wäre das auch zweifelsfrei verfassungsrechtlich möglich. Ein Ermittlungserfolg darf nicht vom Zufall abhängen, wie dies heute immer wieder der Fall ist.
Allerdings, liebe Unionsfraktion: Zum einen überschreitet Ihr Vorschlag einer sechsmonatigen Speicherfrist – und das wissen Sie in Wahrheit auch, Herr Krings – den vom EuGH gesetzten Rahmen. Ich glaube, wenn Sie da ehrlich in den Spiegel schauen, müssen Sie das auch zugestehen. Der Vorschlag ist alleine deswegen abzulehnen.
Es gibt noch einen anderen Punkt: Wir hatten heute schon eine Debatte – und das ist wirklich so ein bisschen merkwürdig –, bei der man den Eindruck gewinnen konnte, Sie wollten mit einem anderen Antrag Ihren jetzigen nachbessern. Sie begründen nämlich die in Ihrem Antrag geforderte Maßnahme – Herr Krings, Sie haben das gerade in der Begründung schon wieder gemacht, und ich habe Ihnen auch schon im Rechtsausschuss gesagt, dass ich das nicht klug und auch nicht gut finde – alleine mit dem Anliegen der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs oder der Kinderpornografie.
Weil es da besonders wichtig ist!)
Eine solche Maßnahme ist in der Strafprozessordnung gar nicht bekannt. Sie verknüpfen in Ihren Forderungen immer wieder einzelne Ermittlungsbefugnisse mit einzelnen Phänomenen.
Weil es eben wichtig ist, die Kinder zu schützen!
Zuruf des Abg. Marcel Emmerich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wo gibt es denn so etwas? Wenn Sie eine solche Maßnahme fordern, müssten Sie sinnvollerweise einen Straftatenkatalog festlegen. Aber Ihre Anträge sind häufig so: Sie wollen zur Terrorbekämpfung bestimmte Maßnahmen; dann reden Sie, so wie heute, nur zum islamistischen Terror und vergessen andere Teile. Jetzt begründen Sie die Maßnahme wieder nur mit einem Phänomen. Das macht Sie an der Stelle nicht wirklich glaubwürdig.
Kinder sind wichtig genug, um sich darauf zu konzentrieren?)
Das können Sie in Wahrheit besser.
Deswegen gilt es für mich, zwei Dinge zu fordern: Auf der einen Seite würde ich mich noch immer freuen, wenn wir von der Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag bekämen.
Richtig!)
Auf der anderen Seite müssen wir Ihren Vorschlag ablehnen.
Falsch!)
Vielen Dank, Herr Kollege Fiedler. – Nächster Redner ist der Kollege Fabian Jacobi, AfD-Fraktion.
Beifall bei der AfD)