- Bundestagsanalysen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, lieber Herr Minister Buschmann, dass zumindest ein Mitglied Ihrer Koalition heute Abend zu diesem Gesetzentwurf spricht, aber er ist wahrlich kein Grund, um stolz zu sein. Er ist unklar, unausgegoren und unausgewogen.
Ja, es ist gut, dass Sie Ihre Pflichtaufgabe erfüllen, die Richtlinie umsetzen und den Hinweisgeberschutz gesetzlich regeln.
Ja, das wäre schon Ihre Pflicht gewesen! Das haben Sie halt nicht geschafft!)
Aber nein, es ist nicht gut, wie Sie es machen.
Erstens lässt Ihr Entwurf in weiten Teilen die notwendige Klarheit vermissen.
Ich meine, Sie waren auch in der Regierung!)
Anstatt mit eindeutigen Formulierungen Rechtssicherheit für Hinweisgeber und Unternehmen zu schaffen, wimmelt er nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen. Anstatt den Hinweisgeberschutz insgesamt zu regeln, bleibt das Verhältnis des Entwurfs zu bestehenden Meldesystemen vollkommen unabgestimmt. Und anstatt eindeutig festzulegen, wie Hinweisgeber geschützt sind, wenn sie sich unmittelbar an den Betriebsrat, an den Personalrat, an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizei wenden, machen Sie aus internen und externen Meldestellen lieber so etwas wie Betriebs- oder Zweitstaatsanwaltschaften, ohne deren Befugnisse und ohne deren Verhältnis zu den staatlichen Ermittlungsbehörden klar zu regeln. Die Versprechen aus Ihrem Koalitionsvertrag, Gesetze verständlicher zu machen und diese Richtlinie rechtssicher umzusetzen: Vergessen!
Beifall bei der CDU/CSU)
Ihr Entwurf ist zweitens aber auch vollkommen unausgegoren. Anstatt eindeutige Regelungen für interne Ermittlungen zu schaffen, bleiben die Anforderungen an die interne Meldestelle und ihre Befugnisse vage. Anstatt zu Unrecht Beschuldigte wirksam vor falschen Verdächtigungen und missbräuchlichen Meldungen zu schützen, knüpfen Sie den Hinweisgeberschutz an in der Praxis kaum verifizierbare subjektive Momente. Und anstatt die Dokumentation der Meldungen so lange zu ermöglichen, wie sie erforderlich ist, führen Sie eine starre Löschfrist von zwei Jahren ein, ohne Rücksicht auf Prozessrisiken und Verjährungsfristen.
Wahnsinn!)
Die Versprechen aus Ihrem Koalitionsvertrag, einen präzisen Rechtsrahmen für interne Untersuchungen zu schaffen und die Richtlinie praktikabel umzusetzen: Vergessen!
Beifall bei der CDU/CSU)
Und Ihr Entwurf ist drittens auch gänzlich unausgewogen. Anstatt die Richtlinie maßvoll umzusetzen, weiten Sie den Anwendungsbereich der Richtlinie vollkommen über Gebühr aus. Das Versprechen aus Ihrem Wahlprogramm – Sie werden sich vielleicht erinnern –, Richtlinien nicht über das erforderliche Maß hinaus umzusetzen: Sowieso längst vergessen!
Anstatt sich dafür einzusetzen, interne gegenüber externen Meldewegen zu bevorzugen, verzichten Sie auf jegliche Anreize dafür. Und anstatt Ihr groß angekündigtes Belastungsmoratorium vom heutigen Tag einfach mal umzusetzen, belasten Sie rund 90 000 Unternehmen in diesem Land mit neuer Bürokratie, einmaligen Kosten von über 200 Millionen Euro, jährlichen Kosten von 400 Millionen Euro und versehen das Ganze noch mit Bußgeldern von bis zu 100 000 Euro. Wo, wenn nicht hier, hätten Sie einmal Bürokratie abbauen und den Mittelstand entlasten können?
So ist es!)
Hier von „Unternehmensschutz“ zu sprechen, setzt dem Ganzen die Krone auf.
Beifall bei der CDU/CSU)
Unverständlich, unausgegoren, unausgewogen! Wer es wie Sie schafft, aus einer handwerklich schlechten Richtlinie einen handwerklich noch schlechteren Gesetzentwurf zu machen, der hat eines nicht verstanden: sein Handwerk.
Beifall bei der CDU/CSU)
Dankenswerterweise hat der Kollege Sebastian Fiedler seine Rede zu Protokoll gegeben.
Es redet Tobias Peterka für die AfD.
Beifall bei der AfD)