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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns die Frage gestellt, wir haben es geprüft, und wir bleiben bei unserer Position. Wir gehen den Quick-Freeze-Weg.
Dann werden Sie scheitern!)
Schade, dass die heutige Debatte bislang so völlig überraschungsfrei verlaufen ist! Man hätte die Schallplattenaufnahme von der Sitzung unmittelbar vor der parlamentarischen Sommerpause einfach hier ablaufen lassen können. Wir haben keinen neuen Erkenntnisgewinn, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das ist einfach nur schlecht
Der Dienstag vergangener Woche war ein guter Tag für die Freiheit, und er war ein guter Tag für die Bürgerrechte. Die anlasslose, allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten ist endgültig Rechtsgeschichte, und das freut mich als Rechtshistoriker ganz besonders.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, einen rechtssicheren Vorschlag für eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung zu unterbreiten, die durch richterlichen Beschluss dann eben auch entsprechend abgesichert werden kann. Jetzt ist der Zeitpunkt dafür gekommen. Ich freue mich darauf, dass das Ministerium einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten wird.
Das ist vor allem deswegen erforderlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit wir endlich ein wirksames Ermittlungsinstrument in die Hand bekommen. Die Wahrheit ist doch nach wie vor: Wir haben, Stand heute, nichts, aber auch gar nichts. Und immer wieder Krokodilstränen über etwas zu weinen, was überhaupt nicht durchsetzbar und einsetzbar ist, das muss endlich aufhören; es bringt uns keinen Deut weiter. Es gibt nichts im Moment, und wir sorgen dafür, dass es in der Zukunft etwas gibt.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Es ist unsere Aufgabe, das schleunigst zu ändern, und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, sollten doch endlich dem Fetisch anlassloser Vorratsdatenspeicherung entsagen. Es gibt heute leise Andeutungen in der Diskussion, aber es sollte doch jetzt wirklich gut sein.
Es wäre klug von Ihnen, wenn Sie das mit dem nötigen Respekt vor der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
Sie sollten sich mal als Rechtshistoriker mit der aktuellen Rechtslage beschäftigen!)
endlich eingestehen und konstruktiv an vernünftigen Mitteln arbeiten würden.
Jetzt haben Sie einen Antrag vorgelegt. Den habe ich mir natürlich sehr genau angeguckt.
Ist das eigentlich rechtssicher, was Sie vorschlagen, wie Sie behaupten?
Ich sage: Nein. Sie fordern dazu auf, praxistaugliche Regelungen zur Speicherung von Portnummern zu treffen. Ich versuche es noch mal – ich habe es schon mal gesagt –: Portnummern und IP‑Adressen sind technisch nicht das Gleiche. Sie schreiben hier etwas rein, über das der EuGH kein Wort verliert. Sie schaffen neue Rechtsrisiken, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Sie fordern auch eine sechsmonatige Speicherverpflichtung. Ich lese Ihnen auch dazu noch mal aus dem Urteil vor – wenn Sie erlauben, Frau Präsidentin –: auf das absolut Notwendige begrenzter Zeitraum. – Woran machen Sie denn fest, dass sechs Monate genau dieser Zeitraum sind?
Was ist denn Ihr Zeitraum?)
Das ist aus dem Urteil nicht erkennbar. Wahr ist: Sie streben eine auf sechs Monate befristete anlasslose Vorratsdatenspeicherung an, liebe Kolleginnen und Kollegen, und das ist bestimmt nicht im Sinne des EuGH.
Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unsinn wird auch durch Wiederholung nicht richtig!)
Mit anderen Worten: Obwohl die Diskussion, wie mehrfach angesprochen, in der Tat zentral wäre, machen Sie mit dem Antrag leider nichts anderes als das: Sie provozieren das nächste Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, Sie provozieren die nächste Klatsche, Sie provozieren, dass die Sicherheitsbehörden auch zukünftig keine wirksamen Ermittlungsinstrumente in der Hand haben. Damit machen Sie genau das Gegenteil von dem, was Sie in Ihrem Antrag natürlich richtigerweise ansprechen.
Es geht doch um die Frage: Wie bekämpfen wir effektiv sexualisierte Gewalt an Kindern? Diese Frage zu beantworten, ist dringend notwendig, und da liefern wir. Deswegen – klare Aussage von uns –: Für die FDP-Fraktion ist dieser Antrag alles andere als zustimmungsfähig. Wir freuen uns auf den Vorschlag der Bundesregierung, auf das Angebot, und dann gehen wir in die parlamentarische Debatte darüber, wie eine echte, gute und rechtskonforme Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung erfolgen kann. Das ist unser Auftrag, und das werden wir als Ampel liefern.
Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Christoph de Vries ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)