- Bundestagsanalysen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „IP-Adressen rechtssicher speichern …“ lautet der Titel des Antrags, den wir heute Abend abschließend beraten.
Bisher alles richtig!)
Eines kann man nach dem Ergebnis der öffentlichen Anhörung im vergangenen Oktober – das ist schon ein bisschen her – definitiv sagen: Wohin auch immer eine Umsetzung dieses Antrags führen würde, wenn man ihn denn beschließen würde, zu einer rechtssicheren Speicherung von IP-Adressen würde sie definitiv nicht führen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das ist eine Einzelmeinung!
Wahrlich nicht!)
Schon deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Warum ist das so? Der Kernpunkt des Antrags, den Sie stellen, ist und bleibt auch nach der Anhörung unverändert – das überrascht mich ein bisschen –: die Forderung nach einer Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen für genau sechs Monate. Nun hat die öffentliche Anhörung, finde ich, in einer kaum zu überbietenden Eindeutigkeit ergeben, dass es kein einziges sachliches Argument – ich wiederhole: kein einziges! – in keinem einzigen Rechtsbereich, der strafrechtlich relevant ist, dafür gibt, dass eine Datenspeicherung für sechs Monate eine Fundierung hat, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das muss man mal festhalten hier in diesem Hause.
Nee! Das muss man nicht festhalten, weil es schlicht nicht stimmt!)
Vielleicht ist Ihnen das entgangen. Das macht aber nichts; ich erinnere Sie gern daran: Die auf Ihren Vorschlag hin als Sachverständige eingeladene Vizepräsidentin des BKA, Martina Link, hat eindeutig erklärt, dass sie genau in dem Bereich, den Sie hier ansprechen – das ist ein wichtiges Thema; da sind wir uns einig –,
Immerhin!)
aus praktischer Sicht Zeiträume von zwei bis drei Wochen für möglich hält –
Wo bleibt denn Ihr Antrag dazu? Wo ist denn Ihr Antrag für drei Wochen? Legen Sie mal einen Antrag für drei Wochen vor!
Sie wollen ja gar nichts!)
wir sehen das aus Rechtsgründen anders –, wenn überhaupt ein relevanter Zeitraum zur Datenspeicherung notwendig wäre. Da gibt es eine Bestandsabfrage. Diese dauert übrigens genau einen Tag beim BKA.
Wo ist ihr Antrag?)
Dieses Ergebnis – ich weiß, Sie wollen es nicht wahrhaben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union – hat massive rechtliche Auswirkungen. Wir kennen alle die Entscheidungen des EuGH.
Zuruf des Abg. Dr. Martin Plum [CDU/CSU])
Er hat vier Wege möglich gemacht, wie man über Datenspeicherung diskutieren kann, und er hat ausdrücklich ausgeführt – auch das noch mal zur Wiederholung –: Speicherung von IP-Adressen maximal für einen absolut notwendig begrenzten Zeitraum.
Noch mal zurückgreifend auf das Ergebnis der öffentlichen Anhörung: Wenn es keine fachliche und sachliche Fundierung gibt für einen Zeitraum von sechs Monaten, dann wäre es schlicht und ergreifend unverhältnismäßig, rechtswidrig und unzulässig, einen solchen Zeitraum in ein Gesetz zu schreiben. Schon deswegen ist der Antrag abzulehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Wenn man sich das auf der Zunge zergehen lässt – hinter der Union stehen zwei Parteien, die sich als Rechtsstaatsparteien verstehen; richtigerweise –, dann müssten Sie doch konsequenterweise heute Abend, nachdem Sie keinen Änderungsantrag gestellt haben unter dem Eindruck der öffentlichen Anhörung, Ihren eigenen Antrag zurücknehmen.
Wo ist Ihr Antrag?)
Ich empfehle Ihnen das jedenfalls; denn fachlich ist er so nicht tragfähig.
Sie würden ja auch nicht bei vier Wochen zustimmen!
Doch! Bestimmt, oder? Wo ist der Antrag für vier Wochen?)
– Es geht nicht um unseren Antrag, sondern um Ihren, Herr Kollege.
Ja, weil Sie nichts tun!
Gibt ja keinen Antrag von Ihnen!
Das ist praktizierter Täterschutz, was Sie machen!)
Eines ist doch offenkundig, liebe Kollegen: Mit dem Festhalten an der anlasslosen Speicherung,
Jetzt kommt das wieder!)
die evident rechtswidrig ist, wollen Sie doch lieber weitere rechtliche Risiken eingehen.
Er hat es nicht verstanden!)
Immer ein Stückchen mit dem Kopf durch die Wand bei diesem Thema, statt endlich einzusehen, dass es notwendig ist, gemeinsam an einer rechtlich sauberen Lösung zu arbeiten.
Ja, wo ist der Vorschlag? Wo ist er? Wo ist er? Wo ist der Vorschlag?)
Sie sind und bleiben eben die Fraktion der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und des implizierten Generalverdachts gegen die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Und das ist mit uns, mit dieser Koalition nicht zu machen.
Was ist eigentlich mit dem Schutz der Kinder?)
Punkt an dieser Stelle.
Beifall bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Sie bleiben – ich habe es gesagt – rechtlich in einer Risikozone. Wir diskutieren das Thema gerichtlich seit 2010. Mich wundert und erstaunt, dass keine gerichtliche Mahnung dazu führt, dass Sie einen neuen Weg beschreiten, dass Sie mal umdenken, stattdessen bleiben Sie immer auf dem gleichen Weg. Mit Verlaub, ich finde es schon ein bisschen fetischartig, wie die Union bei diesem Thema agiert.
Beifall bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Fabian Jacobi [AfD]
Zuruf des Abg. Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU])
Es geht zentral darum, beides in Einklang zu bringen: effektiven Bürgerrechtsschutz im Internet und – –
Sie machen doch gar nichts! Sie machen doch gar nichts! Nichts!)
– Ach, lieber Herr Kollege Krings,
Ja, nichts! Nichts!)
– Sie kennen das Thema. Wir reden aber jetzt über Ihren Antrag
Wo ist denn Ihrer?)
und über nichts anderes. – Wir brauchen ein anlassloses effizientes Mittel, das den Behörden wirklich hilft, und keine zusätzlichen rechtlichen Risiken. Das Quick-Freeze-Modell als Vorschlag liegt auf dem Tisch.
Zuruf des Abg. Dr. Martin Plum [CDU/CSU])
– Ich weiß gar nicht, warum Sie sich so aufregen.
Vollständig untauglich! Da haben alle abgewunken!)
Es scheint ja ein Problem zu sein, wenn man einen Antrag stellt, der offensichtlich dann am Ende so nicht durchgehen kann.
Das ist doch kenntnislos, was Sie erzählen, Herr Kollege!)
Das Quick-Freeze-Modell ist bekanntermaßen das,
… was unsinnig ist! Es ist so effektiv wie Kaugummi kauen!)
was grundrechtsschonend ist. Es steht im Einklang mit der Rechtsprechung. Also lassen Sie uns da weiterdenken.
Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Eine Totalüberwachung der Bevölkerung darf es in diesem Land nie und nimmer geben –
Hören Sie doch mit den Schlagworten mal auf!)
nicht mit der FDP, nicht mit dieser Koalition.
Vielen herzlichen Dank.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Fabian Jacobi [AfD])
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Lieb. – Nun hat der Kollege Dr. Günter Krings das Wort.
Beifall bei der CDU/CSU)