- Bundestagsanalysen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Betreuungsvereine, Betreuerinnen und Betreuer sowie Berufsbetreuer leisten Unverzichtbares für unsere Gesellschaft. Sie geben Menschen die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, die aufgrund einer Beeinträchtigung, zum Beispiel einer Verletzung oder aus geistigen Gründen, dazu nicht in der Lage sind.
Die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer der Betreuungsvereine sind auf der einen Seite insbesondere durch die Inflation, auf der anderen Seite durch ein neues Betreuungsrecht, wodurch eine Aufgabenausweitung stattgefunden hat, wirklich in Schwierigkeiten geraten. Zudem ist die Situation eingetreten, dass durch die Regelungen des Bürgergeldes und die damit verbundene Erhöhung des Schonvermögens von 5 000 auf 10 000 Euro die Einnahmen der Berufsbetreuer rückläufig sind, weil Leistungen, deren Höhe innerhalb des Schonvermögens von 5 000 bis 10 000 Euro liegt, nur zu einem geringeren Teil vergütet werden. Das war sicherlich ungewollt, muss aber im Ergebnis korrigiert werden.
So ist es!)
Deswegen haben wir als CDU/CSU-Fraktion noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Antrag eingereicht,
Einen hervorragenden Antrag!)
um die Betreuungsvereine und Betreuerinnen und Betreuer entsprechend finanziell zu entlasten. Ich danke Ihnen, sehr geehrter Herr Minister Buschmann, und auch den Ampelfraktionen jetzt sehr dafür, dass es gelungen ist, einen Gesetzentwurf einzureichen, weil die Zeit drängt.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP und des Abg. Karl Bär [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Erste Betreuungsvereine hören schon auf. Und Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer nehmen manchmal schon keine neuen Tätigkeiten mehr an, weil sie überlastet sind und sie die Kosten aufgrund der geringen Erstattung, die sie erhalten, nicht weiter tragen können. Deswegen ist das, was vorgeschlagen wird, ein erster guter Schritt. Ich würde es aber sehr begrüßen, wenn der Ausgleich von 7,50 Euro, der ins Schaufenster gestellt wird, doch erhöht wird.
Ich kenne die Kassenlage. Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen hat die Lebenshaltungskosten durch Inflation als um 13,4 Prozent erhöht angesehen und die Betriebskosten für ein Betreuungsbüro mit einem Mehraufwand von 19,3 Prozent beziffert. Deswegen kann das auch nur ein erster Schritt sein. Den sollten wir zügig gemeinsam gehen. Dabei werden wir Sie als CDU/CSU-Fraktion unterstützen und begleiten. Aber eine umfangreiche Reform muss dann auf jeden Fall zwingend und bitte auch zeitnah folgen.
Herzlichen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU)
Thomas Seitz spricht für die AfD-Fraktion.
Beifall bei der AfD)