- Bundestagsanalysen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Union hat eine lange Geschichte hinter sich.
Da waren Sie nicht ganz unschuldig!)
Wir diskutieren ihn heute zum vierten Mal im Plenum. Heute schließen wir ihn aber endlich ab.
Es kommt vielleicht ein neuer!)
Die Anzahl und die Dauer dieser Debatten ist auf jeden Fall charakteristisch für das Thema „IP-Adressen-Speicherung“; denn seit Jahren wird die Vorratsdatenspeicherung, von der die IP-Adressen-Speicherung ein Teil ist, als Allheilmittel für die Strafverfolgung von Onlinekriminalität immer wieder aufs Podest gehoben. Dabei gelten Grundrechte und rechtliche Hürden, die die Speicherung einschränken. Gesetzgeber/-innen müssen sorgfältig abwägen zwischen der Freiheit des Einzelnen, sich im Netz zu bewegen, und dem Interesse des Staates, Kriminalität im Internet zu verfolgen.
Ich habe es in meiner letzten Rede bereits gesagt: Wenn wir immer wieder nur Lösungen diskutieren, die leicht erscheinen, aber nicht leicht sind, laufen wir in die Falle des Populismus. Es gibt eine große Sehnsucht nach einfachen Lösungen; das kann ich verstehen. Aber die Welt ist leider kompliziert. Wir haben im Parlament die Verantwortung, auf komplexe Probleme echte Lösungen zu finden, keine Scheinlösungen. Und eine IP-Adressen-Speicherung von bis zu sechs Monaten wäre eine solche Scheinlösung. Die Bürger/-innen haben es verdient, dass wir echte Problemlösungen anbieten, dass wir hier Gesetze machen, die wirklich etwas verändern.
Jetzt kommt der Vorschlag!)
Was haben uns denn die Expertinnen und Experten in der öffentlichen Anhörung, um die hier lange gekämpft wurde, zum Antrag der Union gesagt?
Erstens. Ein Großteil der IP-Adressen sind mittlerweile dynamische IP-Adressen, die von Providern mehrfach vergeben werden und nur in Verbindung mit weiteren Daten wie Portnummern und Zeitstempeln einem konkreten Nutzer zugeordnet werden können. Deren Vorratsspeicherung bedeutet aber logischerweise eine höhere Eingriffsintensität in die Freiheitsrechte als eine reine IP-Adressen-Speicherung und ist aktuell höchstrichterlich noch nicht geklärt.
Zweitens. Es gibt keine eindeutige Empfehlung für die Dauer einer verhältnismäßigen Speicherfrist. Sie muss aber – das hat der Kollege Emmerich gerade ausgeführt – so kurz wie möglich sein. Für Cyberverbrechen, bei denen die Prozesse unserer Strafverfolgungsbehörden noch nicht so schnell sind wie bei der sexualisierten Gewalt gegen Kinder, bräuchten wir aktuell wesentlich längere Speicherfristen, eben von mehreren Monaten. Aber die hohen grundrechtlichen Hürden wären hier dann wohl einfach nicht eingehalten.
Drittens. Kinder schützt man mit Prävention, mit kindgerechten Unterstützungsangeboten, mit altersgerechter Aufklärung, aber sicherlich nicht nur mit Technologie. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist ein gesellschaftliches Problem, und gesellschaftliche Probleme löst man mit einer Vielzahl von Maßnahmen. Gemäß dieser Strategie, die einen umfassenden Kinderschutz in den Blick nimmt, handeln wir übrigens auch.
Und, liebe Union, es gibt diesen einen Moment, den Sie in dieser Legislatur noch nutzen können, um hier im Parlament für echten Kinderschutz zu stimmen. Das ist der Moment, in dem Sie mit uns Kinderrechte ins Grundgesetz schreiben.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Nein! Um Gottes willen! Und täglich grüßt das Murmeltier! Das können wir abkürzen!)
Geben Sie endlich Ihren Widerstand auf! Denn das ist wirklich lächerlich.
Vielen Dank.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wort hat Dr. Volker Ullrich für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)