- Bundestagsanalysen
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Herr Abgeordneter, ich danke Ihnen für diese Frage. – Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses werden momentan in meinem Haus geprüft. Wir werden dies mit Akteuren und mit Fachexpertise aus der Gesellschaft tun und so zeitnah wie möglich entsprechende Gesetzesvorschläge dazu erarbeiten. Einen ganz genauen Zeitpunkt kann ich Ihnen diesbezüglich noch nicht nennen; aber es wird sehr zeitnah sein.
Ich möchte die Gelegenheit zur Antwort nutzen, um eine Falschaussage, die aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion bei einer früheren Frage hier im Plenarsaal ausgesprochen wurde, zu korrigieren. Ich halte das für notwendig; ich finde, das kann in einer Regierungsbefragung nicht falsch stehen bleiben. Es gibt in dem Gesetzentwurf keinen Vorschlag zum Verbot von Pelletheizungen.
Im Neubau!
Im Neubau auch nicht?
Weitere Zurufe von der CDU/CSU)
– Frau Kollegin, ich versuche gerade, Ihre Falschaussage zu korrigieren. – Es gibt kein Verbot von Pelletheizungen im Neubau. Vielleicht sollten Sie das Gesetz noch einmal ganz präzise lesen.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP
Es ist nur ein Entwurf! Es gibt noch kein Gesetz!)
Es ist vorgeschrieben, dass dort eine Kombination mit einer Anlage im Bereich erneuerbarer Energien stattfinden muss, sprich: mit Solarthermie oder Vergleichbarem.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Die Falschaussage würde ich gerne noch zu Ende korrigieren.
Okay.
Das heißt, es ist eine Kombination mit einer Anlage im Bereich erneuerbarer Energien vorgeschrieben. Es gibt definitiv kein Verbot. Sie können eine Pelletheizung auch neu einbauen.
Das Zweite ist, dass wir einen Staubabscheider vorschreiben. Angesichts der Diskussion, die wir in vielen Dörfern, in vielen Gemeinden über Feinstaub aus Holzfeuerungsanlagen haben, ist es aus meiner Sicht für den Schutz der Gesundheit unserer Bevölkerung eine wirklich sinnvolle Regelung, dass in Zukunft bei Neubauten ein Staubabscheider mit vorgeschrieben ist. – Vielen Dank.
Also wird der Entwurf geändert! Es ist ja gut, wenn das Verbot herausgestrichen wird!)
Herr Kleebank, Sie haben noch eine Nachfragemöglichkeit.