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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meinen beiden Vorrednern zustimmen: Es ist richtig, dass Suchtkranke Therapie brauchen. Auch wenn
die Grenzen zwischen dem § 64 StGB, der eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer Strafe vorsieht, und dem § 35 BtMG, der diese statt einer
Strafe ermöglicht, verschwimmen, stimmt das. Aber wir sind uns doch in der Analyse einig, dass wir für diejenigen, die die Therapie wirklich brauchen, im Moment
keine Plätze haben. Das liegt daran, dass wir bei der Reform nicht vorankommen.
Wir sind uns doch seit Beginn dieses Jahres, seit die Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 13. Januar ihre Ergebnisse vorgelegt und Vorschläge gemacht hat,
einig, dass wir einen Änderungsbedarf haben, dass wir einen Reformbedarf haben, dass wir für diejenigen, die die Plätze brauchen, keine Plätze haben, dass
Straftäter Plätze bekommen, die dort nicht hingehören, und dass wir dringend etwas ändern müssen. Und die Koalition hat bis heute nichts vorgelegt. Meine Damen
und Herren, das kann so wirklich nicht bleiben.
Das, was mein Vorredner gesagt hat, nämlich dass die Koalition jetzt endlich etwas vorgelegt hätte,
stimmt nach meiner Kenntnis nicht. Es gibt einen Referentenentwurf, der irgendwo rumgeistert, aber weder die Regierung noch die Koalition haben uns
bis heute irgendetwas vorgelegt.
Der Herr Müller liest das doch ständig! Er zitiert immer daraus!)
Das, meine Damen und Herren, ist ein Skandal, und das muss sich jetzt wirklich schnellstmöglich ändern.
Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Seitz [AfD]
Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU], an die SPD, das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP
gewandt: Arbeitsverweigerer!)
Wir sind uns doch völlig einig – die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wir und, ich glaube, Sie in der Koalition auch –: Wir setzen völlig falsche Anreize.
Nehmen Sie das Beispiel eines Straftäters, der zu acht Jahren verurteilt worden ist. Therapiedauer laut Prognose: drei Jahre. Wenn der Strafvollzug zuerst
erfolgt, ist der ein Jahr in Haft und hat dann drei Jahre Therapie laut Prognose. Mit der Halbstrafenregelung ist er nach vier Jahren draußen. Wenn § 64 StGB
bei seiner Verurteilung nicht angewendet wird, kommt er, weil die Freiheitsstrafe zwei Jahre übersteigt, mit der Zweidrittelregelung frühestens nach fünf Jahren
und vier Monaten raus. Ein Riesenanreiz also, in die Entziehungsanstalt zu kommen.
Beifall bei der CDU/CSU)
Deswegen müssen wir den Tatbestand ändern und die Voraussetzungen dafür schaffen,
dass diejenigen, die wirklich Hilfe benötigen, in die Entziehungsanstalten kommen und nicht diejenigen, die das nur versuchen auszunutzen. Deswegen
haben wir einen erheblichen Reformbedarf.
Ich habe abschließend eine Bitte. Die Koalition hat seit Mai in jeder Ausschusssitzung – diejenigen, die die Absetzung beantragen, fangen schon jedes
Mal an, zu grinsen – dieses Thema weggeschoben. Ich hätte einfach die Bitte: Wenn Sie einem Gesetzentwurf der CDU/CSU halt nicht zustimmen wollen, dann sorgen
Sie doch bitte dafür, dass Sie jetzt selbst einen auf den Weg bringen – zum Schutz der Bevölkerung auf der einen Seite und damit es Plätze für diejenigen gibt,
die sie wirklich nötig haben, auf der anderen Seite.
Beifall bei der CDU/CSU)