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Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag wird für den Erhalt des § 219a, des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, plädiert, nach Evaluierung vielleicht sogar für eine Verschärfung. Es wird gefordert, dass das Beratungsangebot für die Schwangeren intensiviert werden muss, und es wird unterstellt, dass die Gesellschaft mangelndes Problembewusstsein hat.
Die aktuelle gesetzliche Regelung, wie wir sie vorliegen haben, ist das Ergebnis eines langwierigen Prozesses mit vielen Diskussionen zu einem hochemotionalen Thema, nämlich zur Zulässigkeit bzw. zum Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Es ist ein hart errungener Kompromiss – das haben wir heute schon mehrfach gehört –, der hier gefunden wurde, und er ist sicherlich für keine Seite eine optimale Lösung. Dennoch – ich glaube, das müssen wir auch festhalten –: Er hat zur Befriedung in diesem Konflikt beigetragen,
Zuruf der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
und es steht zu befürchten, dass eine Aufkündigung dieses Kompromisses wieder zum Aufbrechen des Konflikts führt, beginnend mit der Diskussion, die wir über den § 219a führen, und dass eben keine Befriedung stattfindet. Das gilt es zu vermeiden. Zur Lösung gehört der modifizierte § 219a und die Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch.
Wenn jetzt in dem Antrag gefordert wird, den Kompromiss aus 2019 zu evaluieren, vielleicht zurückzunehmen und zu untersuchen, ob das Rechts- oder Unrechtsbewusstsein durch eine Beratung ausreichend gebildet wird, offenbart dies zwei Dinge: Sie unterstellen zum einen, dass die heutige Beratung nicht gut ist. Zum anderen erweckt der Antrag den Anschein, Sie wollten die Frauen, die sich ohnehin schon in einer Konfliktsituation befinden, noch mehr unter Druck setzen, um das von Ihnen gewünschte Ergebnis zu erlangen.
Kollegin Hierl, ich habe die Uhr angehalten, um Sie zu fragen, ob Sie eine Frage oder Bemerkung der Kollegin Schauws zulassen.
Frau Kollegin, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Ich muss noch einmal nachfragen, weil Sie ja gerade im Zusammenhang mit § 218 von einem Kompromiss sprechen. Ich würde das so nicht bezeichnen.
Weil ich gerade in meiner Rede auch angemerkt habe, dass es immer weniger Ärztinnen und Ärzte gibt – es gibt einen massiven Rückgang von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, um mehr als 45 Prozent –, möchte ich einfach mal die Frage stellen: Wie wollen Sie darauf reagieren, wenn Sie nach dem, was Sie gesagt haben, am § 218 keine Änderungen vornehmen wollen? Es ist eine Tatsache, dass in den Curricula der Ausbildung und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten der Schwangerschaftsabbruch nicht vorkommt, weil er im Strafgesetzbuch steht. Ist das eine Tatsache, mit der Sie sich auseinandersetzen? Suchen Sie nach Lösungen, wie wir da eine bessere Versorgungslage herstellen können? Dazu hätte ich gerne einfach mal Ihre Einschätzung.
Es gibt kein Verbot, das zu unterrichten!
Für mich ist es kein Widerspruch, trotz des § 218 auf diesem Gebiet zu unterrichten, auch wenn das jetzt nicht die aktuelle Rechtslage sein sollte. Das ist für mich kein Widerspruch an sich.
Das ist aber eine Tatsache!)
Das heißt für mich aber nicht, dass § 218 abgeschafft werden muss, um zu diesem Ergebnis zu kommen.
Dr. Günter Krings [CDU/CSU], an die Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] gewandt: Genau! Sehr richtig! Ihr Vorschlag verschärft das Problem!
Ich glaube, Sie müssen sich als Jurist mal schlaumachen! Da sind Sie einfach falsch gewickelt!)
So, nun hat die aktuelle Rednerin wieder das Wort. Ich bitte, die Dialoge vielleicht in anderer geeigneter Weise zu führen. – Bitte.
Wir waren beim Druckaufbau auf die Frauen. Wenn ich mir den Antrag so anschaue, stelle ich fest, dass er den Kern des Problems überhaupt nicht erfasst. Sie verstehen nicht im Geringsten, worum es geht. Die gesamte Diskussion geht von der Beibehaltung über die Abschaffung bis hin zur Verschärfung des § 219a. Und was steht sich dabei immer gegenüber? Das sind einerseits der Wunsch der werdenden Mutter nach Selbstbestimmung – das haben wir heute auch schon gehört – und andererseits der Schutz des ungeborenen Kindes. Das ist das Spannungsfeld, in dem wir uns bewegen. Und weil Sie dauernd darauf hinweisen, dass die aktuelle Rechtslage den Realitäten angepasst werden muss, muss ich Ihnen sagen: Das können Sie hundertmal sagen, aber dieses Dilemma zwischen dem Schutz des Lebens und der Selbstbestimmung der werdenden Mutter werden Sie so nicht auflösen.
In vielen Gesprächen mit Verbänden, Institutionen und Betroffenen tauchen all die Fragen auf, die wir heute schon mal behandelt haben: Wie komme ich an Informationen? Sind es genügend Informationen? Sind es die richtigen Informationen? Was ist die Rolle der Ärztinnen und Ärzte? Und: Gibt es auch genügend medizinisches Angebot und Betreuung, um die Abbrüche dann vielleicht durchzuführen? Diese Fragen nehmen wir alle ernst.
Es ist klar – das ist heute auch schon angeklungen –: Die Regelung des § 219a kann nicht so bleiben. Es kann nicht alles beim Alten bleiben. Es ist aber keine Lösung, den Paragrafen komplett zu streichen, und es ist schon gar keine Lösung, ihn so zu ändern, wie die AfD das wünscht.
Beifall bei der CDU/CSU)
Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Anke Hennig das Wort.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)