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Sehr geehrte Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nur empfehlen, sich von der etwas konfusen Darstellung des Kollegen Brandner
nicht verwirren zu lassen.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Was wir diese Woche schaffen, ist, ein lang angelegtes Vorhaben zu Ende zu bringen, nämlich eine europäische Richtlinie in nationales Recht
umzusetzen, endlich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen für Hinweisgeber, aber auch für Unternehmen in diesem Land. Wir stimmen heute über die
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses ab, der am Dienstag getagt hat. Das war deshalb notwendig, weil von dem Hinweisgeberschutzgesetz auch die
Organisations- und Verwaltungshoheit der Länder betroffen ist und es sich deshalb um ein Zustimmungsgesetz handelt. Die unionsregierten Länder hatten im
Bundesrat das Verfahren aufgehalten. Da die Union an vielen Landesregierungen beteiligt ist, verfügt sie über die entsprechende Mehrheit.
Man kann das gut oder schlecht bewerten. Man kann auch die Frage stellen, ob beim Abstimmungsverhalten der Länder nicht eigentlich die
Länderinteressen im Vordergrund stehen sollten – so sieht es das Grundgesetz eigentlich vor –,
Bei dem Gesetz habe ich da keine Zweifel! Da gibt es andere Beispiele!)
oder ob nicht doch an der einen oder anderen Stelle parteipolitische Aspekte und Akzente eine Rolle gespielt haben. Aber nun gut; das ist die Lage,
die wir zu akzeptieren haben. Wenn im Bundesrat ein Gesetz scheitert, dann ist die Anrufung des Vermittlungsausschusses der vom Grundgesetz vorgegebene Weg, um
einen Ausweg zu finden.
Für die, wie ich fand, sehr konzentrierten und fachlichen Beratungen und auch für die Vorbereitung des Vermittlungsausschusses möchte ich mich bei
Herrn Bundesjustizminister Dr. Buschmann, bei Herrn Landesminister Professor Poseck aus Hessen und bei allen aus den Fraktionen, die mitgewirkt haben – Kollege
Krings ist schon erwähnt worden –, bedanken. Kollege Plum, Kollege Wiese, Kollege Fiedler, Kollege Steffen, Kollege von Notz, vielen Dank, für die sehr
konzentrierte und sehr anspruchsvolle Beratung.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Für uns als FDP war wichtig, dass die Belastungen für Unternehmen möglichst gering gehalten werden. Denn fast alle Unternehmen im Lande verhalten sich
redlich und haben ein Interesse daran, Missstände, Fehlentwicklungen im eigenen Unternehmen auch in Erfahrung zu bringen, um Abhilfe zu schaffen und
Fehlentwicklungen zu beheben. Und dafür ist es hilfreich und sinnvoll, wenn sich Hinweisgeber sicher sein können, dass sie keine Nachteile erleiden, wenn sie
einen Hinweis geben.
Konsequent ist es auch, den Anwendungsbereich des Gesetzes so beizubehalten, wie er ist. Denn es wäre wertungswidersprüchlich, wenn zwar Verstöße
gegen europäisches Datenschutzrecht in den Schutzbereich des Gesetzes fallen würden, nicht aber Verstöße gegen deutsches Strafrecht. Das haben wir hier in
diesem Fall konsequent und, wie ich finde, konsistent und schlüssig geregelt.
Und schließlich gilt jetzt auch, dass Unternehmen in einer Unternehmensgruppe einen Konzernmeldeweg einrichten können, sodass nicht durch jedes
Tochter- oder Schwesterunternehmen ein gesonderter Meldeweg einzurichten ist. Das schafft Entlastung, reduziert den Aufwand, sodass in der Summe der Kompromiss,
wie ich finde, sehr gelungen ist und wir dieses Vorhaben endlich zu einem guten Ende führen können.
Vielen Dank bei allen, die sich daran beteiligt haben.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Für die Fraktion Die Linke hat abschließend Dr. Gesine Lötzsch das Wort.
Beifall bei der LINKEN)