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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zunehmende Verrohung unserer Gesellschaft stellt unser Land vor immer ernstere Probleme und unsere Rechtsordnung vor zusätzliche Aufgaben. Tagtäglich können wir von Messerangriffen, nicht selten mit tödlichem Ausgang, sexuellen Übergriffen und Gewalt gegen Frauen lesen.
Schauen wir uns nur einige Meldungen vom letzten Wochenende an: In einer Kleingartenanlage in Gablenz bei Chemnitz wurde am Samstag eine 21-jährige Frau von sieben männlichen Personen, darunter mehrere Jugendliche, beleidigt, geschlagen und sexuell belästigt. – In der Nacht zu Sonntag soll ein Mann in Berlin seine Ehefrau erschlagen haben. – Am Sonntagnachmittag hat ein Mann in der Nähe von Nürnberg drei Bundespolizisten mit einem Messer attackiert. Die Polizisten konnten sich nur mit einem tödlichen Schuss retten.
Wer glaubt, das seien alles nur tragische Einzelfälle, den belehren die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik und das Lagebild Häusliche Gewalt eines Schlechteren. Im Jahr 2023 wurden 256 000 Menschen, meist Frauen, in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um 6,5 Prozent. 155 Frauen und 24 Männer sind im letzten Jahr durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden. Im Durchschnitt gibt es jeden Tag in Deutschland zwei Gruppenvergewaltigungen. Die Gewaltkriminalität stieg im letzten Jahr um 8,6 Prozent und befindet sich inzwischen auf dem höchsten Stand seit 2007. Zu dieser Steigerung beigetragen haben nicht zuletzt inzwischen fast 9 000 Messerangriffe.
Diese Zahlen sind eine bittere Mahnung an uns als Gesetzgeber. Wir als Unionsfraktion lassen es nicht zu, dass die Bundesregierung sie einfach abheftet und zur Seite legt.
Beifall bei der CDU/CSU
Sie haben es eingeleitet, Herr Krings!)
Genau so macht es aber die Ampel: Die letzte substanzielle kriminalpolitische Maßnahme, auf die sich diese Ampelregierung noch verständigen konnte, war die Freigabe von Cannabis. Und das Einzige, wovon aus dieser Ampel gelegentlich zu hören ist, sind Anpassungen der Strafzumessungsregeln und Appelle an die Justiz, doch bitte härter und schneller zu strafen.
Meine Damen und Herren, ich rate von solchen Eingriffen in die Gewaltenteilung ab. Am Ende sollen sie ja nur von der eigenen Untätigkeit dieser Regierung ablenken. Die Strafzumessung ist die ureigenste Aufgabe des Richters. Gewaltenteilung im Rechtsstaat funktioniert eben nicht mit Appellen der Politik an die unabhängige Justiz, sondern indem wir hier im Bundestag den gesetzlichen Rahmen für die Justiz nach demokratischen Regeln setzen.
Beifall bei der CDU/CSU)
Genau deshalb legen wir heute mit unserem Gesetzentwurf ein Bündel von Maßnahmen vor, mit dem wir vor allem die besonders verletzlichen Personen besser vor Gewalttaten schützen wollen:
Erstens. Wir regeln den Einsatz der elektronischen Fußfessel, die vor allem Frauen schützen soll, zur wirksamen Kontrolle von Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz – etwas, was Sie als Bundesregierung bislang nicht auf die Reihe bekommen haben.
Zweitens. Im Strafrecht wollen wir das Merkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ beim Mord sowie bei der gefährlichen Körperverletzung und dem schweren Raub einfügen. Damit treten wir insbesondere dem Missstand entgegen, dass Tötungen von Frauen oder Kleinkindern bislang vielfach gerade nicht als Mord bestraft werden können. Wir sorgen hier dafür, dass das materielle Strafrecht und unser aller Gerechtigkeitsempfinden wieder zusammenpassen.
Beifall bei der CDU/CSU)
Denn es gilt doch vollkommen zu Recht in unserer ganzen Gesellschaft als besonders verwerflich, niederträchtig und feige, sich an Schwächeren, Hilflosen oder Wehrlosen zu vergreifen. Anders als bei anderen Tatbeständen des Strafrechts findet dies bei Mord, bei Raub, bei Körperverletzung jedoch bisher keine Berücksichtigung.
Drittens. Ebenfalls zum Schutze von Frauen wollen wir das Mindeststrafmaß für Gruppenvergewaltigungen auf fünf Jahre heraufsetzen.
Viertens. Gewalt darf nicht immer mehr zur alltäglichen Realität in unseren Städten werden. Deshalb sollen die Geldstrafen bei Körperverletzung im Normalfall mindestens 90 Tagessätze betragen.
Fünftens. Wer eine Körperverletzung mit einer Schusswaffe oder einem Messer verübt, soll für mindestens ein Jahr hinter Gitter müssen.
Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Robert Farle [fraktionslos])
Meine Damen und Herren, wenn nach einer aktuellen Umfrage 70 Prozent der Menschen in unserem Land meinen, der Staat sei mit seinen Aufgaben überfordert, dann ist es doch die vornehmste Aufgabe der Politik, jetzt verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Dazu gehört ganz zuerst, die innere Sicherheit als Kernfunktion des Staates wieder zu garantieren. Wir brauchen dazu ein Strafrecht, das auf die Kriminalitätsentwicklung auch effektiv reagiert. Es muss Straftaten durch seine abschreckende Wirkung möglichst verhindern und begangenes Unrecht angemessen sühnen.
Wer wie die Bundesinnenministerin die Mordtaten ausländischer Täter hingegen als Integrationsversagen der deutschen Gesellschaft verharmlost, verspielt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.
Beifall bei der CDU/CSU
Kein Mensch verharmlost das!)
Denn wir erwarten von allen Menschen in unserem Land, dass sie sich an Recht und Gesetz halten, ohne jeden Rabatt für Zuwanderer.
Meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf unterstreicht: Als Union stehen wir ohne Wenn und Aber für einen schützenden und strafenden Rechtsstaat. Die Ampelmehrheit muss jetzt zeigen, wofür sie steht.
Beifall bei der CDU/CSU)