Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Debatte ist ein erneuter Beleg dafür, dass Sie und diese Regierung ein problematisches Verhältnis zur Demokratie haben,
Beifall bei der CDU/CSU)
und dass es eine Arbeitsverweigerungshaltung speziell bei diesem Thema gibt.
Seit über einem Jahr verhindern Sie mit Ihrer Mehrheit im Rechtsausschuss die Beratung unseres Antrags zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Ja, Sie haben ein ganzes Jahr nicht einmal eine Expertenanhörung zu diesem Antrag zugelassen. Damit missachten Sie ein verbrieftes Recht der Opposition.
Es ist ja kein Zufall, dass Sie diese Anhörung nun – wie Sie selbst sagen – ein paar Tage nach den Landtagswahlen in Hessen und Bayern machen wollen. Denn natürlich werden Ihnen die Fachleute aus der Strafverfolgungspraxis bescheinigen, wie dringend sie auf das Instrument Computeradressenspeicherung warten und wie sehr sie sich von dieser Regierung und ihrem Minister im Stich gelassen fühlen, meine Damen und Herren.
Beifall bei der CDU/CSU)
Um auf das Schicksal von Kindern als Verbrechensopfer aufmerksam zu machen, machen wir erneut diese Geschäftsordnungsdebatte. Das unerträgliche Wegsehen bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie lassen wir als CDU und CSU dieser Ampelregierung nicht durchgehen, meine Damen und Herren.
Beifall bei der CDU/CSU)
Und ich bin sehr gespannt, ob Sie zumindest heute, am Weltkindertag – der ist nämlich heute –, endlich bereit sind, sich in der Debatte intensiver mit dem Schicksal der Kinder zu beschäftigen – bei Ihnen kamen sie in der Rede ganz am Schluss vor; ganz am Ende wurden die Kinder zum ersten Mal genannt –, die Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch werden und deren Peiniger allzu oft nicht ermittelt werden können. Denn in Deutschland gibt es eben keine Pflicht zur Speicherung der Computeradressen. Aber es ist klar, dass wir gerade die gespeicherten IP-Adressen brauchen, sonst müssen viele Ermittlungen eingestellt werden, und diese sind damit sofort beendet.
In der letzten Debatte haben Sie sich ja überwiegend mit der Vergangenheitsbewältigung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Das können Sie natürlich machen. Ich bin wirklich etwas erschüttert, dass Sie bei der Argumentation gegen unseren Antrag ernsthaft das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zitieren. Das erging ja ganz offensichtlich zu einer alten Rechtslage, die nichts mit dem EuGH-Urteil zu tun hat. Wer meint, diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur alten Rechtslage würde bei der Auslegung oder Anwendung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs etwas bedeuten, der negiert offenbar den Anwendungsvorrang des europäischen Rechts. Bisher habe ich nur auf der rechten Seite hier vernommen, dass man den Anwendungsvorrang des Europarechts nicht mehr akzeptiert. Bitte unterlassen Sie es, diese Entscheidung zu zitieren; denn der EuGH hat eine neue Rechtslage geschaffen, und der haben wir uns angenommen, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Beifall bei der CDU/CSU
Zuruf des Abg. Dr. Thorsten Lieb [FDP])
Denn seit einem Jahr gibt es eine glasklare Entscheidung des obersten europäischen Gerichts, die die IP-Adressen-Speicherung zur Aufklärung schwerer Straftaten ermöglicht, und seit einem Jahr wollen wir als Union von dieser Entscheidung Gebrauch machen. Wir wollen damit Kinder effektiver schützen. Sie verfangen sich in der Aufarbeitung der Vergangenheit, in libertärer Ideologie und in endlosem Koalitionsstreit.
Meine Damen und Herren, bei vielen Straftaten ist die Computer-IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz. Häufig sind die Daten beim Provider aber zum Zeitpunkt der Ermittlungen längst gelöscht; denn die Provider speichern die IP-Adressen nur wenige Tage, manchmal gar nicht. Das heißt: Wir können die perversen Täter nicht zur Strecke bringen und sie oftmals nicht an weiteren Missbrauchstaten hindern, und das alles, weil die Ampelkoalition den Ermittlern das notwendige Werkzeug der IP-Adressen-Speicherung verweigert.
Die Hinweise auf diese IP-Adressen verdanken wir überwiegend dem National Center For Missing & Exploited Children in den USA und der guten amerikanischen Gesetzgebung in diesem Punkt. Dieses Center gibt die deutschen Daten ans Bundeskriminalamt weiter. Und das BKA hat jüngst einen Bericht veröffentlicht, der nur als Hilferuf der Ermittler zu lesen ist. Danach hat sich die Zahl allein der amerikanischen Hinweise auf in Deutschland missbrauchte Kinder innerhalb von fünf Jahren auf 90 000 verdreifacht. Aber in sage und schreibe 20 000 dieser Fälle mussten die Ermittlungen eingestellt werden, weil die IP-Adresse nicht mehr zuzuordnen war oder die notwendige Port-Adresse nicht mitgespeichert wurde – wohlgemerkt: 20 000 Fälle in einem Jahr!
Diese Zahlen zeigen: Ob wir unsere Kinder retten und ihre Peiniger ihrer gerechten Strafe zuführen, hängt bei dieser Ampelregierung leider vom Prinzip Zufall ab.
Beifall bei der CDU/CSU
Zuruf der Abg. Gabriele Katzmarek [SPD])
Die gute Nachricht in dieser wirklich deprimierenden Lage ist aber: Wir können etwas dagegen tun. Und unsere Lösung steht im Einklang mit Datenschutz, mit Verfassungsrecht, mit Europarecht. Wem die Kinderschicksale nicht egal sind, der unterstützt daher unseren Antrag für eine Mindestspeicherfrist von IP-Adressen.
Auf den damit geforderten Gesetzesvorschlag der Regierung – immer wieder angekündigt – warten wir und vor allem die Ermittler seit einem Jahr. Trotz vollmundiger Ankündigungen aus der Regierung: bisher nichts. Nichts wurde vorgelegt: kein Referentenentwurf, kein Regierungsentwurf, nichts. Das ist blamabel, weil es hier um den Schutz unserer Schwächsten geht.
Das ist erschütternd!)
Ich sage einen letzten Satz, meine Damen und Herren. Für viele Kinder in unserem Land bedeutet die Arbeitsverweigerung dieser Regierung ein wirklich handfestes Sicherheitsrisiko. Kommen Sie endlich zur Vernunft, und beenden Sie dieses Risiko!
Vielen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU)
Für die SPD-Fraktion hat das Wort Sonja Eichwede.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)