Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen langsam zum Ende der Debatte. Ich habe all dem, was heute gesagt und erzählt wurde, aufmerksam zugehört. Die Union hat gesagt, sie würde gern über Wirtschaftspolitik reden, aber wenn Vorschläge von anderen kommen, dann heute lieber nicht zustimmen. Unionsrechtspolitiker reiben sich ein bisschen die Augen wie Sie, Herr Plum, warum sie hier endlich mal zur Kernzeit reden dürfen. Die AfD bleibt eher bei dem DFB-Slogan „Völlig losgelöst“; denn sie löst sich von der Realität komplett ab.
Sie lösen sich von Deutschland! Das ist der Unterschied!)
Deswegen kann ich zusammenfassend nur sagen: Es ist eigentlich ganz gut, dass wir heute mal ausgeschlafen und frisch in diese Debatte starten und heute Vormittag ausführlich über Rechtspolitik reden können,
Die zweite rechtliche Debatte! Wir hatten schon eine!)
liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der SPD)
Die Zahlen, die uns zu diesem Gesetzentwurf geführt haben, sind eindeutig: Von 300 Unternehmen, die vom Bundesministerium der Justiz befragt wurden, haben mehr als 120 Unternehmen angegeben, dass sie in den letzten zehn Jahren keine einzige zivilrechtliche Auseinandersetzung mit Kunden aus der Hauptkundengruppe gehabt haben, die vor herkömmlichen deutschen Gerichten gelöst wurde – keine einzige! Das zeigt den schon länger anhaltenden Prozess einer Rechtsflucht hier in Deutschland, der uns verdeutlicht: Wir müssen handeln, wenn wir es mit unserem starken Justizstandort ernst meinen. Wir müssen handeln, wenn wir den Justizstandort hier in Deutschland stärken wollen. Wir müssen handeln, wenn wir ein wettbewerbsfähiger Justizstandort bleiben wollen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen handeln, wenn wir unserer Stellung als einer der wichtigsten Volkswirtschaften der Welt gerecht werden wollen. All das machen wir mit dem vorliegenden Gesetz.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Thorsten Lieb [FDP])
Die gute Nachricht ist: Wir handeln heute hier im Bundestag. Wir schaffen jetzt die Rahmenbedingungen für genau solche großen Wirtschaftsstreitigkeiten, die derzeit oft ins Ausland oder in die privaten Schiedsgerichtsbarkeiten verlagert werden. Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass solche Streitigkeiten künftig verstärkt in Deutschland ausgetragen werden. Deswegen kann man sagen, dass heute ein guter Tag für den deutschen Justizstandort ist.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Thorsten Lieb [FDP])
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werbe bewusst dafür als Rechts-, aber auch als Wirtschaftspolitiker, dass wir diesem Vorschlag heute geschlossen zustimmen. Warum ist das so wichtig? Erstens. In einer Zeit, in der internationale Handelsstreitigkeiten zunehmend komplexer werden, ist dieses Gesetz wirklich ein Meilenstein für den Justizstandort Deutschland. Durch die Einrichtung von Commercial Courts und die Möglichkeit, Verfahren auch in englischer Sprache zu führen, bieten wir eine moderne, effiziente Alternative zur herkömmlichen Gerichtsbarkeit.
Zweitens. Deutschland ist der bedeutendste Wirtschaftsstandort in Europa. Unsere Unternehmen agieren in einem internationalen Umfeld, und – das wurde heute schon oft gesagt – wir sind mit globalen Anforderungen konfrontiert, mit denen wir Schritt halten müssen. Der vorliegende Gesetzentwurf adressiert genau diese Anliegen. Unser Wirtschaftsstandort ist natürlich stark exportorientiert und benötigt eine Justiz, die die globalen Geschäftsbeziehungen berücksichtigt. Indem wir den Parteien jetzt ermöglichen, Verfahren vollständig in englischer Sprache zu führen, schaffen wir einen attraktiven Rahmen für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten.
Drittens. Ein wesentlicher Aspekt dieses Gesetzentwurfs ist die verbesserte Effizienz der Verfahren. Die Commercial Courts werden Verfahren in deutscher oder in englischer Sprache durchführen, je nach Vereinbarung der jeweiligen Parteien. Das ermöglicht eine schnelle und effiziente Entscheidung, was für die Wirtschaft von großer Bedeutung ist. Schnelle und verlässliche Entscheidungen sind ein Wettbewerbsvorteil, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Auch mit Blick auf die derzeit wichtigen Beratungen in der Regierung kann man sagen – es ist wichtig, das zu erwähnen –, dass dieses Gesetz keine zusätzlichen Haushaltsausgaben verursacht. Im Gegenteil: Die Wirtschaft wird durch die Einrichtung der Commercial Courts entlastet. Ein bedeutender Beitrag zur Entlastung der Unternehmen und zur Stärkung der Wirtschaft wird dadurch erreicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf bietet eine moderne, effiziente und international wettbewerbsfähige Lösung für Wirtschaftsstreitigkeiten. Er stärkt den Justizstandort Deutschland, fördert die Rechtsfortbildung und entlastet die Wirtschaft. Wir sollten ihm heute zustimmen. Lassen Sie uns gemeinsam diesen wichtigen Schritt gehen und den Justizstandort Deutschland fit für die Zukunft machen!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und alles Gute.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Das Wort hat die Kollegin Clara Bünger für die Gruppe Die Linke.
Beifall bei der Linken)