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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir alle haben noch die furchtbaren Bilder der Fluten an Ahr und Erft vor Augen. Mehr als 180 Menschen verloren ihr Leben. Tausende von Opfern retteten zwar ihr Leben, verloren aber ihr Haus, ihr Hab und Gut. Die Versichertenschäden betrugen am Ende fast 9 Milliarden Euro. Aber bei Weitem nicht alle Grundstückseigentümer waren ausreichend gegen Hochwasserschäden versichert. Viele standen ökonomisch vor dem Nichts.
Zwei Dinge stehen leider fest: Erstens. Elementarschadensereignisse werden nicht nur wegen des Klimawandels zunehmen. Zweitens. Rund die Hälfte aller Hauseigentümer verfügen über keine Elementarschadenversicherung.
Richtig ist: Bei Großschadensereignissen, die deutschlandweit große Beachtung finden, weil etwa Todesopfer zu beklagen sind, springt der Staat unabhängig von der Rechtslage in der Regel ein und hilft den Betroffenen. Was ist aber mit den Unwetterschäden, die auf lokalen Ereignissen beruhen, die keine große Aufmerksamkeit in den Medien finden? Hier bleiben die unversicherten Opfer dann auf ihren Kosten sitzen, obwohl auch sie hart getroffen sind.
Die Gerechtigkeitsfrage stellt sich aber auch in Bezug auf die Menschen, die Jahr um Jahr ihre Beiträge für die Elementarschadenversicherung gezahlt haben, im Vergleich mit denen, die sich diese eben gespart haben
in der Hoffnung auf eine Hilfe des Steuerzahlers, wenn es denn ernst werden sollte.
Meine Damen und Herren, um die viel zu niedrige Quote der Absicherung von Elementarschäden deutlich zu erhöhen, schlagen wir als Union daher vor, das Versicherungsrecht zu ändern. Im Neugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung standardmäßig nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Im Bestandsgeschäft sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. In beiden Varianten kann der Kunde nach entsprechender Aufklärung den Zusatzschutz aber auch abwählen.
Mit dieser Lösung schaffen wir, erstens, Fairness unter den Versicherten und Geschädigten. Wir bewegen uns hiermit, zweitens, im Rahmen der Vertragsfreiheit, weil jeder Versicherungskunde eine Opt-out-Möglichkeit behält. Und wir schützen damit, drittens, die Staatsfinanzen; denn künftig wird die Elementarschadenversicherung der Normalfall sein, und der Steuerzahler muss nicht mehr einspringen.
Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Stephan Seiter [FDP])
Meine Damen und Herren, unsere Lösung entspricht im Kern auch dem Anliegen der Länder, erhält aber die Vertragsfreiheit im Versicherungsrecht. Ich kann daher der Ampel, der Ampelmehrheit, hier im Hause nur empfehlen, diese Lösung aufzugreifen. So können Sie zeigen, dass solide Staatsfinanzen, Vertragsfreiheit und Leistungsgerechtigkeit zumindest auf diesem Politikfeld eben noch keine Fremdwörter sind, sondern Grundlage unseres Handelns hier in diesem Hause.
Beifall bei der CDU/CSU)
Der nächste Redner ist Dr. Johannes Fechner für die SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)