- Bundestagsanalysen
Vielen Dank, Herr Präsident, für den Doktortitel. Aber ich bin nur Lehrer und kein Doktor. Vielen Dank, dass Sie mir das trotzdem zutrauen und ich offenbar intellektuell aussehe.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie kennen vielleicht den Film „Die fetten Jahre sind vorbei“ aus dem Jahr 2004 mit Daniel Brühl, Julia Jentsch und Burghart Klaußner. Zwei junge Männer brechen regelmäßig in teure Villen ein. Sie verrücken Möbel, verwüsten die Einrichtung, hinterlassen kurze Botschaften und klauen – nichts. Warum tun sie das? Daniel Brühl erklärt es in seiner Rolle als Einbrecher Jan mit den Worten: Wir wollen, dass die sich nirgendwo sicher fühlen. Denn es ist das gruseligste Gefühl, du kommst nach Hause und jemand war da.
Auch wenn es sich nur um einen Film handelt, Daniel Brühl hat recht. Nach einem Einbruch bleibt das Gefühl von Machtlosigkeit und Hilflosigkeit, der nächtliche Albtraum, dass da ein Einbrecher vor meinem Bett steht. Der sichere Ort, die eigenen vier Wände, sind plötzlich unsicher. Da sind wir uns – das hat auch diese Debatte heute gezeigt – in diesem Hause auch völlig einig. Wir dürfen Wohnungseinbrüche nicht hinnehmen, und wir werden es auch nicht tun, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Deshalb war es 2019 auch richtig, dass das Mittel der Telekommunikationsüberwachung als Befugnis für die Ermittlungsbehörden eingeführt wurde. Aber zur Einigung gehörte eben auch die Übereinkunft: Wir blicken nach fünf Jahren zurück auf den Erfolg der TKÜ
Das haben wir jetzt gemacht!)
und entscheiden dann erneut. – Damals konnte allerdings noch niemand wissen, dass die Pandemie die Zahl der Wohnungseinbrüche massiv nach unten drücken würde. Das war gut für die Sicherheit der Wohnungen in Deutschland. Aber natürlich können der Erfolg und der Misserfolg und vielleicht auch die Frage, welche anderen Stellschrauben es dazu noch braucht,
Zuruf des Abg. Dr. Günter Krings [CDU/CSU])
nur schwer bewertet werden, wenn sich die Parameter zu dem Vergleichszeitraum vor der Einführung der TKÜ so massiv verändern wie in einer Pandemie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, Sie sprechen es in Ihrem Gesetzentwurf ja auch selbst an. Die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle ist seit 2022 wieder gestiegen – das zeigt auch die neueste Polizeiliche Kriminalstatistik aus dieser Woche –, aber die Zahl der aufgeklärten Fälle ist trotz TKÜ leider in einem ähnlichen Rahmen geblieben. 2019 gab es einen Höchststand von 87 000 Einbrüchen, in 2021 den Tiefstand von 54 000 Fällen. Die Zahl der aufgeklärten Fälle schwankte in dem Zeitraum aber leider nur zwischen 15 000 und 10 000 Fällen. Niemand will die TKÜ im Zusammenhang mit Einbrüchen abschaffen, und das ist auch gut so. Das zeigt vor allen Dingen auch: Ihr Gesetzentwurf ist überflüssig.
Zu guter Letzt noch eine positive Nachricht: Die Zahl der erfolglosen Einbruchsversuche steigt von Jahr zu Jahr. Die Hälfte der Täter bricht einen Einbruchsversuch ab, wenn sie nicht nach fünf Minuten in die Wohnung eindringen konnten. Wo nicht eingebrochen wird, da braucht es auch keine TKÜ und damit auch diesen Gesetzentwurf nicht. Die Kriminalität muss immer von zwei Seiten betrachtet werden: Wie können wir sie verfolgen? Und: Wie können wir sie verhindern? Dazu steht auch in diesem Gesetzentwurf nichts. Lassen Sie uns an beidem arbeiten!
Kommen Sie zum Schluss, Herr Kollege Baldy.
Ich bin gerade am Ende meiner Rede, Herr Präsident.
Herzlichen Dank.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)