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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Minister Buschmann! Ich habe mir vorher schon gedacht: Die Haushaltsdebatte zum Rechtsetat verspricht keine Langeweile. Das ist in der Tat der Fall. Aber lieber Herr Kollege Krings, um direkt darauf einzugehen: Bei dem, was Sie dargestellt haben – ich habe mal mitgezählt –, war eine einzige Sache dabei, wo das BMJ tatsächlich federführend ist.
Wir verstehen das als Lob für den Bundesjustizminister, weil Sie offensichtlich bei keinem Vorhaben richtig intensiv dagegengehen konnten. Das freut uns sehr.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zum Selbstbestimmungsgesetz empfehle ich nach dem, was Sie dazu vorgetragen haben, noch einmal ausführlich das Gesetz und seine Begründung zu lesen und zu lesen, was dort geregelt und was dort genau nicht geregelt wird. Das hätte vielleicht den einen oder anderen Wortbeitrag hier überflüssig gemacht.
Zum Hinweisgeberschutzgesetz nur ein Fakt, damit das heute im Plenum nicht vergessen wird: Die Umsetzungsfrist endete am 17. Dezember 2021,
und die Richtlinie stammt aus dem Jahr 2019. Die alte Koalition hatte zwei Jahre Zeit. Auch das gehört zur Wahrheit.
Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Um eines klipp und klar zu sagen: Vorratsdatenspeicherung – alle Vorschläge, die die Union bisher hier hingelegt hat, sprengen den Rahmen dessen, was der Europäische Gerichtshof bei sogenannter Vorratsdatenspeicherung zugelassen hat. Eins ist und bleibt klar: Mit dieser Fraktion, mit dieser Koalition wird es keinen Generalverdacht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern geben und keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Aber kommen wir zurück zum Kern des Haushaltes. Wir haben hier den Etat des Justizministeriums vorliegen, der genau das erfüllt, was in dieser Zeit notwendig ist, nämlich eine klare Priorisierung und Fokussierung bei den Kernaufgaben des Staates. Die Kernaufgaben des Staates müssen ausfinanziert werden. Deshalb ist es notwendig, dass wir an allen Stellen auch im Justizetat sehr genau schauen: Was können wir uns noch leisten, was wollen wir uns leisten, wo setzen wir die Prioritäten?
Deswegen begrüße ich ausdrücklich die Priorisierung, die das Bundesjustizministerium vorgesehen hat. Wir werden aber natürlich intensiv beraten – ich nenne HateAid als Beispiel –, wie wir wichtige Partner möglicherweise an der einen oder anderen Stelle gerade im Bereich der Bekämpfung digitaler Gewalt, die insbesondere Frauen trifft – das darf man nämlich nie vergessen –, zielgerichtet auch im Zuge der Planung eines digitalen Gewaltschutzgesetzes noch unterstützen müssen.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ein echter Erfolg dieses Etats und dieser Regierung ist, dass die geplanten 50 Millionen Euro für die Digitalisierungsinitiative für diesen Etat wieder mobilisiert werden können. Das heißt, wir schaffen es, als Koalition zu konsolidieren und klare Schwerpunkte zu setzen und nach vorne zu blicken. Bei vier Projekten haben wir es bereits geschafft, sie umzusetzen, zu beschließen. Das ist auf dem Weg. Die nächsten Projekte kommen.
Aber eines ist mir hier ganz wichtig zu betonen: Wir wollen und wir werden als Haushaltsgesetzgeber sicherstellen, dass jeder einzelne Eurocent der insgesamt zur Verfügung stehenden 200 Millionen Euro eins zu eins der Digitalisierung der Justiz zugutekommt. Das ist dringend notwendig. Es muss endlich der Zustand beendet werden, dass eine digitale Anwaltschaft einer analogen, einer faxenden Justiz gegenübersteht. Es darf nicht sein, dass das letzte Faxgerät auf diesem Planeten, das funktioniert, in einem deutschen Gericht zu Hause ist. Das müssen wir beenden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber um es klipp und klar zu sagen: Es muss sichergestellt werden, dass überall dort, wo der Bund gemeinsame Projekte mit den Ländern angeht, dass dort, wo die Länder Mittel einsparen durch den Beitrag des Bundes, diese Mittel in den Landeshaushalten eins zu eins der Digitalisierung der Justiz zugutekommen. Das werden wir uns als Haushaltsausschuss natürlich noch sehr genau angucken, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zusammen mit dem Haushalt des Justizministeriums beraten wir hier auch den Haushalt für das Bundesverfassungsgericht. Auch hier stehen zentrale und wichtige Digitalisierungsprojekte an: die Einführung der E-Akte und die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht – herausragende Projekte. Auch da müssen wir natürlich sehen, dass wir das im Haushalt gemeinsam ausfinanziert bekommen, damit das funktioniert.
Eines wollen wir dabei erreichen: Den herausragenden Ruf des Bundesverfassungsgerichtes bei inhaltlichen Entscheidungen, diesen weltweiten Ruf, wollen wir in Zukunft auch beim digitalen Zugang zum Bundesverfassungsgericht haben. Ich glaube, das ist ein wichtiges und ein sehr gutes Ziel, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir steigen jetzt in die Einzelplanberatung ein und werden natürlich noch sehr genau Vorschläge erarbeiten, an welcher einen oder anderen Stelle wir ihn verändern, damit wir zielgerichtet bei notwendigen Zukunftsthemen im Bereich der Justiz vorankommen. Ich freue mich auf die Beratungen.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Als Nächstes erhält Elisabeth Winkelmeier-Becker für die CDU/CSU das Wort.
Beifall bei der CDU/CSU)