Zwischenrufe:
5
Beifall:
4
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geistert immer mal wieder die These herum, die AfD sei so etwas wie die CDU von vor soundso viel Jahren – seien es nun 10 Jahre oder 20 Jahre oder auch 40 Jahre –,
also vergleichbar mit einer früheren Union, wie sie vermeintlich einmal war, bevor sie von Frau Merkel korrumpiert wurde
und jegliche vernünftigen, konservativen Standpunkte verriet, um sich dem grünen Zeitgeist und der grünen Partei anzubiedern. Diese Behauptung über die AfD gilt es einmal richtigzustellen. Sie trifft nicht zu; denn in sehr wesentlichen Punkten vertreten wir gänzlich andere Positionen als die CDU – als die heutige sowieso, aber auch als frühere Versionen.
Beifall bei der AfD)
Einer dieser Punkte ist etwa die Haltung zur Europäischen Union. Der CDU kann es bekanntlich gar nicht schnell und gründlich genug gehen mit der Abwicklung des deutschen Staates,
Lachen des Abg. Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU])
mit seinem Aufgehen in einem EU-Zentralstaat und mit der Entmündigung des vom deutschen Volk gewählten Bundestages. Der Standpunkt der AfD ist natürlich genau der entgegengesetzte.
Ein weiterer solcher Punkt, in dem wir uns positiv von der Union abheben, ist die Haltung zu den Bürgerrechten. Nicht erst der von der CDU wesentlich mitgetragene Angriff auf die Menschenrechte während des Coronaregimes, dem wir uns entgegengestellt haben, hat das für jeden sichtbar deutlich gemacht. Auch sonst verteidigt die AfD die Freiheits- und Bürgerrechte, mit denen man es bei der CDU nicht so genau nimmt.
Beifall bei der AfD
Sie verteidigen rechte Bürger! Das ist ein Unterschied!)
Zu diesen Bürgerrechten gehört vor allem das Recht auf Freiheit von Überwachung.
Und damit sind wir bei dem heute zu behandelnden Antrag der Fraktion CDU/CSU zur Speicherung von IP-Adressen. Was lange währt, wird dadurch noch lange nicht gut. Der Antrag stammt aus dem September 2022, ist also über 15 Monate alt. Dass wir ihn erst heute endlich abschließend beraten können, ist aber nicht der antragstellenden Fraktion zuzuschreiben, sondern dem Umstand, dass die Ampelfraktionen die Behandlung ein Jahr lang blockiert haben. Dabei wurde immer wieder darauf verwiesen, man bereite selbst einen Gesetzentwurf zum selben Gegenstand vor. Der hat sich aber bis heute nicht materialisiert.
Das ist bedauerlich; denn tatsächlich sind sich ja nach eigenem Bekunden alle Fraktionen des Hauses darin einig, dass die Bekämpfung von Kinderpornografen im Internet eine wichtige und dringende Aufgabe auch für den Bundestag als Gesetzgeber ist und dass insoweit auch gesetzgeberische Verbesserungen möglich sind. Nach wie vor sehen wir von der AfD dem dazu angekündigten Gesetzentwurf aus dem Justizministerium mit Interesse entgegen.
Möglicherweise hat die Trägheit aufseiten der Regierungsfraktionen damit zu tun, dass man sich über den Inhalt des eigenen Gesetzentwurfes immer noch nicht einig ist. Schließlich ist ja die SPD – wir haben es gerade wieder gehört – recht nahe bei den Vorstellungen der CDU/CSU,
während die Grünen eher in die Richtung des Justizministers von der FDP tendieren.
Sei dem, wie es wolle: In Ermangelung eines Arbeitsergebnisses der Ampel können und müssen wir uns heute nur mit dem Antrag der CDU/CSU befassen. Dass wir den ablehnen, habe ich an dieser Stelle hier bereits zweimal ausgeführt und begründet. Daran hat sich auch nichts geändert. Nach wie vor sehen wir es als inakzeptabel an, dass, wie von der CDU/CSU gewollt, das Internetnutzungsverhalten aller Menschen in Deutschland flächendeckend aufgezeichnet und überwacht werden soll. Immer wieder stellen Sie von der Union zwar in Abrede, dass es genau darum geht. Angeblich wollen Sie ja nur IP-Adressen speichern und behaupten, das sei etwas ganz anderes als eben die totale Überwachung.
Zu Ihren Gunsten möchte ich annehmen, dass diese Behauptung auf technischer Unkenntnis beruht, dass Sie also einfach selber nicht verstanden haben, was Sie da fordern. Wir haben ja im Rechtsausschuss eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Der Sachverständige Danisch hat dabei in seinem schriftlichen Gutachten, das auf der Netzseite des Bundestages zur heutigen Debatte für jeden einsehbar ist und das ich auch jedem zur Lektüre empfehle, gut nachvollziehbar dargelegt, dass es aufgrund der technischen Bedingungen des Internetverkehrs gar nicht möglich ist, das, was Sie von der CDU/CSU fordern, technisch umzusetzen ohne eben genau die vollständige Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens.
Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte.
Damit ist und bleibt das, was Sie wollen, ein grober Verstoß gegen das Bürgerrecht auf Freiheit von Überwachung.
Beifall bei der AfD)
Auf dem Weg in den Überwachungsstaat, den Sie gehen wollen, –
Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss!
– werden wir Ihnen weiterhin nicht folgen, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Beifall bei der AfD)
Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Marcel Emmerich, Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Gyde Jensen [FDP])