- Bundestagsanalysen
Zwischenrufe von Christian von Stetten
Es werden wenige Atomkraftwerke neu gebaut. In Finnland ist gerade eines nach 13 Jahren Verspätung fertiggestellt worden und hat nicht 3 Milliarden, sondern 10 Milliarden Euro gekostet. In Frankreich sollte Flamanville 3 in der Normandie 2012 ans Netz gehen. Es ist immer noch nicht am Netz und wird nicht 3,4 Milliarden Euro kosten, sondern 19 Milliarden Euro.
Ich bin aus dem Finanzbereich. Wenn ich dort ein Anlageprodukt mit einem Risikotitel von 55 Prozent hätte, dann würde niemand mein Produkt kaufen, weil es nicht risikodiversifiziert ist. Wir als Regierung handeln zum Teil extrem, zum Beispiel, indem ein grüner Wirtschaftsminister nach Katar reist
Wo er erfolglos war!)
dass auch die SPD und die Grünen diese Vermögensabgabe wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Gerade erst heute Morgen bzw. heute Mittag haben wir mit dem Inflationsausgleichsgesetz das Kindergeld für unsere Familien im Land in einer bisher nie dagewesenen Höhe auf 250 Euro pro Kind nochmals erhöht. Für Studierende und Auszubildende in diesem Land haben wir die BAföG-Sätze angehoben und die Zugangsvoraussetzungen erleichtert.
Wir sind bei einem anderen Thema!)
Zum Beispiel – ich will eine kleine Auflistung machen – mit Direktzahlungen und der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro,
Das ist die falsche Rede! Das Thema hatten wir heute Morgen!)
Aber dass ihr den Antrag ablehnt, hast du nicht gesagt!)
– Ja, Sie rufen jetzt rein. Aber die Beteiligung von Arbeitern am Produktivkapital, das ist nicht meine Idee, das ist eine Idee von Karl Marx, den Sie so gerne vor sich her tragen.
Beide würden sich im Grabe umdrehen, sowohl der Adenauer als auch der Marx!)
Aber auf eine Gegenfinanzierung, zum Beispiel durch eine gerechte Besteuerung der Krisengewinner oder der Superreichen, wird verzichtet. Das DIW, meine Damen und Herren, hat für meine Fraktion schon mal berechnet: Wenn man nur die reichsten 0,7 Prozent bei einer Vermögensabgabe heranzieht, dann kommt man auf Einnahmen von 310 Milliarden Euro für diesen Bundeshaushalt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Glücklicherweise kann ich mich darüber freuen, dass diese Ampel eine unmissverständliche Aussage im Sondierungspapier im Vorfeld des Koalitionsvertrags zu all diesen Themen getroffen hat. Ich möchte sie gerne zitieren: „Wir werden keine neuen Substanzsteuern einführen und Steuern … nicht erhöhen.“
Zur Feier des Tages erst mal eine grüne Krawatte angezogen!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Reden von Tim Klüssendorf und Stefan Schmidt von den Grünen kann ich den Handwerkern und Unternehmern in unserem Land nur zurufen: Was für ein Glück haben Sie, dass die FDP dieser Bundesregierung angehört, meine Damen und Herren.
Bürgergeld, Mindestlohn usw.!)
Fünftens. Der gemeine AfDler ist stolz auf die Leistungsbilanz der männlich dominierten Gesellschaft,
Da haben Sie was übersprungen!
– Ich mache das so, damit auch Sie mich verstehen; keine Sorge. Aufpassen! – Für viele Menschen macht das einen riesengroßen Unterschied, und allen anderen schadet es nicht. So einfach ist das, würde man meinen.
Die „Sendung mit der Maus“ heißt ja auch „Sendung mit der Maus“ und nicht: Die Sendung mit der Mäusin!
Niemand, wirklich niemand schreibt anderen Menschen vor, wie sie zu sprechen oder zu kommunizieren haben.
Ihr seid so weit weg vom Volk! Das wisst ihr gar nicht mehr!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg/-innen!
Jetzt geht es los!)
Frau Kollegin Harder-Kühnel, Sie haben das Wort.
Wenn Frauen Frauen anschreien, ist man am Tiefpunkt angekommen!)
– selbstgenutztes Eigentum vollkommen steuerfrei weiter zu bewohnen.
Das ist aber schlichtweg falsch! Einfach falsch! Da redet der Blinde von der Farbe!)
Bei Schenkungen und Erbschaften darf man sich ehrlich fragen: Ist es gerecht, dass derjenige, der sehr hohe Erbschaften erhält, am Ende weniger bezahlt, dass besonders hohe Erbschaften ab 26 Millionen Euro komplett steuerfrei gestellt werden können und fast immer werden?
Jetzt aber langsam!)
On top kommen noch die steuerlichen Freibeträge von bis zu 500 000 Euro,
Wenn das Haus 200 Quadratmeter hat, gibt es gar nichts!)
und außerdem einen „Tarif auf Rädern“, sodass eine Indexierung vorgenommen wird.
Das haben wir hier im Deutschen Bundestag beantragt!)
Dort gibt es noch ein wichtiges Detail; denn diese Freibeträge gelten alle zehn Jahre erneut. Also, alle zehn Jahre können in meinem Beispiel 1,6 Millionen Euro als Schenkung weitergegeben werden.
Wollen Sie das abschaffen?)
Wenn Sie, Herr Amthor, sagen, Sie haben Respekt vor der Leistung der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter, auch der Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter,
Der Amthor ist ein guter Mann!)
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wie viele braucht Die Linke von euch, damit sie sich nicht auflösen muss? Die können ja rübergehen!
Selbstverständlich.
Der will seinen Tweet erläutern!)
Ich habe etwas anderes geäußert, und dazu stehe ich auch. Ich glaube, dass diese Ampelregierung sehr viele gute, aber auch schwierige und harte Entscheidungen trifft, die sich langfristig nicht so schlecht für Deutschland auswirken werden, wie Sie es behaupten. Ich glaube, dass die Regierung Merkel, die Sie als größte Fraktion mitgetragen haben, sehr viele schlechte Entscheidungen getroffen und dem Land hinterlassen hat. Sie war damals zwar populär, aber historisch wird sie schlechter betrachtet werden. Ich behaupte, das ist eine Analyse – darüber können wir in fünf bis zehn Jahren noch mal sprechen –, die gar nicht so falsch ist.
Schaut, dass ihr noch da seid, in fünf bis zehn Jahren!)
Sie sprechen vom Mittelstand. Der Kollege Güntzler hat von Familienunternehmen gesprochen. Man muss der deutschen Öffentlichkeit vielleicht mal sagen, wer damit gemeint ist. Familienunternehmen sind Aldi, BMW und Lidl und nicht etwa der Bäcker oder der Fleischer um die Ecke.
Lidl ist eine Stiftung!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch einen Aspekt bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer anbringen: Die Einnahmen daraus liegen bei rund 10 Milliarden bis 11 Milliarden Euro. Sie ballern mit einer einzigen Subvention die gesamte Schenkung- und Erbschaftsteuer eines Jahres in ein Chipwerk in Magdeburg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Vorredner haben darauf hingewiesen: Wir als SPD schauen nicht tatenlos zu.
Da bin ich aber gespannt!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen aber auch aus verschiedenen Studien – lieber Christian Freiherr von Stetten, die Zahlen und Fakten, die Sie hier vorgetragen haben, stimmen nicht so ganz; vielleicht sollten wir uns das am Ende der Debatte noch mal genau anschauen –,
Machen wir heute Abend!)
– Nein, das ist nicht falsch. Da müssen Sie sich intensiver mit den Zahlen auseinandersetzen.
Keine Angst, das mache ich seit 21 Jahren!)
Das trägt zur konstant hohen Vermögensungleichheit in unserem Land bei. Jeder muss doch erkennen – auch Sie, Freiherr von Stetten –, dass das nicht fair sein kann, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Weil es halt falsch ist!)
Die zahlreichen Ausnahmen und Schlupflöcher bei großen Erbschaften und Schenkungen führen dazu, dass der durchschnittliche Steuersatz bei Erbschaften und Schenkungen über 20 Millionen Euro um ein Vielfaches niedriger ist als für kleine Erbschaften. Es gilt: Wer viel erbt, zahlt wenig Steuer; wer wenig erbt, zahlt viel Steuer.
Meine Herren! Ihr seid eine Regierungspartei und habt keine Ahnung!)
Nur so viel: Auch Unternehmenserben werden in Zukunft ihren gerechten Beitrag leisten müssen.
Das machen sie doch jetzt schon!)
Je mehr Sie sich freuen, umso größer wird Ihre Enttäuschung sein. Sie glauben gar nicht, wie wir Ihnen auf den Nerv gehen können, wenn Sie uns doof kommen. Das wollte ich Ihnen einfach nur mal mitteilen, um Ihre Freude ein wenig zu trüben und um das mal klarzustellen.
Er hat ja auch gesagt, dass er die Anträge vermissen wird!)
Das Wort hat der Kollege Olav Gutting für die CDU/CSU-Fraktion.
Jetzt kommt Qualität in die Debatte!)
Der zweite Mythos, mit dem ich aufräumen möchte, ist: Wer viel erbt, zahlt auch mehr Steuern. So sind die Steuersätze eigentlich angesetzt. Aber das Problem ist, dass unter anderem wegen der ganzen Ausnahmen derjenige, der viel erbt, fast gar nichts zahlt. Wer über 26 Millionen Euro erbt, zahlt meistens praktisch nichts.
Das ist völliger Quatsch! Mensch, Mensch, Mensch! Fragt doch mal den Finanzminister! Der sitzt da drüben!)
Die Nachtkennzeichnung haben wir alle schon mal gesehen. Wir alle sind schon mal an einem Windpark, an einem Strommast oder an einem Schornstein vorbeigefahren. Die Lichter an den Turbinen und dergleichen blinken fröhlich vor sich hin,
Er hat das in kriegerischer Absicht getan, in Vorbereitung auf den Ukrainekrieg, in der Hoffnung, wir würden dann einfach akzeptieren, mit welcher Brutalität er sein Nachbarland überfallen hat, und die Ukraine nicht unterstützen. Ich bin froh, dass das nicht gelungen ist. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, die Energiepreise wieder auf das Niveau von vor dem von Putin gestarteten Energiepreisangriff auf uns zu senken.
Stimmt doch gar nicht!
Wir wollen auch in Zukunft ruhig schlafen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will heute nur einen kurzen Vergleich machen. Was bringt es, den Herrn Merz zu wählen?
Auch deshalb spüre ich den schweren Tabubruch dieser Woche schmerzlich. Ein AfD-Kollege hat einmal, als er nicht wusste, dass das Mikro noch an war, sehr pointiert gesagt: Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD.
Deswegen müssen wir das jetzt ändern!
Zwischenrufe an Christian von Stetten
– Okay, das stimmt. Dann ist es eine Aufforderung an die Bundesregierung
Wenn man allerdings bei den Linken nachschaut, was die in den letzten Jahren zum Thema Vermögensabgabe und Vermögensteuer im Deutschen Bundestag eingebracht haben, dann ist es etwas schwieriger, eine einheitliche Linie zu finden. Wenn ich höre, was Ihr Vorschlag im Jahr 2018 zu einer Vermögensteuer war, die nach Ihrem Vorschlag ja jährlich erhoben werden soll, dann stehen mir schon die Haare zu Berge. Sie wollten eine jährliche Abgabe von 5 Prozent auf den Verkehrswert.
Wir sind hier bei der einmaligen Vermögensabgabe!
In Ihrem Antrag letztes Jahr sind Sie etwas genauer geworden und haben beschrieben, wie Sie die 300 Milliarden Euro einnehmen wollen. Dort schreiben Sie, dass Sie nämlich nicht nur die Menschen, die hier direkt steuerpflichtig sind, zur einmaligen Vermögensabgabe heranziehen wollen, sondern Sie wollen auch alle Menschen einbeziehen, die beschränkt steuerpflichtig sind, also Menschen, die nicht in Deutschland leben, die keine Deutschen sind, aber die Vermögen in Deutschland haben.
So wie die Amerikaner und wie die Briten das machen!)
Jetzt kommen wir zu Ihrem Vorschlag der Vermögensabgabe. Im letzten Jahr hatte Ihr Antrag zu dem Thema fast den gleichen Titel, allerdings etwas konzentrierter. Herr Kollege, Sie haben 300 Milliarden Euro als mögliche Einnahmeposten genannt, die eine Vermögensabgabe, wie Sie sich diese vorstellen, bringen kann.
DIW-Berechnung!)
Nein, ich habe auch nach nochmaligem Lesen keine einzige Zahl in Ihrem Antrag gefunden. Was ich dort finde, ist eine Aufforderung an uns.
Das stimmt! Da hat er recht!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Linkspartei ist es so wie bei „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Jedes Jahr suchen Sie sich einen anderen Anlass, um hier im Deutschen Bundestag entweder einen Gesetzentwurf oder einen Antrag zur Einführung der Vermögensteuer oder einer Vermögensabgabe vorzulegen. Allein in den letzten zehn Jahren war dies 20‑mal der Fall.
Es war dieses Mal notwendig!
Bei allem Respekt: Der Kollege Klüssendorf hat sich ja hier heute etwas zurückgehalten. Vor drei Monaten im ntv-Interview ist er aber etwas deutlicher geworden. Er hat klar gesagt, was die Ziele sind: Nach einem Freibetrag will man in Zukunft 10 bis 30 Prozent Teilenteignung durchsetzen, wenn man die Mehrheiten hat.
Voll enteignen!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Linkspartei ist es so wie bei „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Jedes Jahr suchen Sie sich einen anderen Anlass, um hier im Deutschen Bundestag entweder einen Gesetzentwurf oder einen Antrag zur Einführung der Vermögensteuer oder einer Vermögensabgabe vorzulegen. Allein in den letzten zehn Jahren war dies 20‑mal der Fall.
20‑mal notwendig!)
Nein, ich habe auch nach nochmaligem Lesen keine einzige Zahl in Ihrem Antrag gefunden. Was ich dort finde, ist eine Aufforderung an uns.
Nee, Sie sind nicht mehr Bundesregierung!
Ihr Antrag ist betitelt mit „Erbschaftsteuer – Privilegien bei Milliardenerbschaften streichen“. Die Linke hat also eine neue Neidgruppe erkannt: Es sind nicht mehr die Millionäre, sondern es sind die Milliardäre. Sie haben im Laufe der Debatten der letzten Jahre mitbekommen, dass ein „normaler“ Familienvater mit einem Einfamilienheim in einer etwas größeren Stadt – je nachdem, in welcher Stadt er wohnt – pauschal auf dem Papier Millionär ist, obwohl er sich so nicht fühlt. Deswegen gehen Sie jetzt auf die Milliardäre los.
Es geht doch nicht um das Gefühl, Herr Freiherr von Stetten!)
Beim Antrag der Linken ist es schon etwas anders. Dieser Antrag wird in die Geschichte des Deutschen Bundestages eingehen, nicht weil er etwas komplizierter ist und nicht weil er richtig ist, sondern weil er der erste inflationsbereinigte Antrag im Deutschen Bundestag überhaupt ist. Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir uns aufgrund einer Ihrer Anträge mit der Erbschaftsteuer oder mit der Vermögensteuer beschäftigen müssen. Sie haben ja schon öfters Anträge eingebracht, um die Bürgerinnen und Bürger zu besteuern oder auch zu enteignen in den verschiedenen Bereichen. Nur, in der Vergangenheit – und das ist der Unterschied – haben Sie immer populistisch die Millionäre in Deutschland hervorgehoben und wollten die Millionäre besteuern.
Nur die besonders Reichen!)
Da Sie Ihren Antrag und Ihr Anliegen so vehement verteidigen: Wenn Sie es wirklich ernst meinten, dann müsste doch normalerweise Ihr linker Ministerpräsident Bodo Ramelow im Bundesrat einen solchen Antrag stellen. Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer, und seit mehreren Jahren stellen Sie den Regierungschef in Thüringen. Es wäre ein Leichtes gewesen, über die Landesregierung in Thüringen einen solchen Antrag in den Bundesrat einzubringen. Da gehört er diskutiert, und schließlich käme er in den Deutschen Bundestag. Von einem solchen Ansinnen ist mir aber nichts bekannt.
Stimmen Sie zu, wenn wir es über das Land Thüringen einbringen?)
Herr Kollege Görke, in der Vergangenheit waren Ihre Anträge auch etwas länger, etwas besser ausformuliert, etwas mehr begründet. Wenn ich mir nun den vorliegenden Antrag anschaue: alles auf einer Seite zusammengefasst, ein paar Zeilen zusammengeschrieben, wohl wissend, dass Ihr Antrag nach den Beratungen im Finanzausschuss keine Mehrheit im Deutschen Bundestag hat.
Gott sei Dank!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind Gesetzgeber hier im Parlament. Deswegen sollten wir im Parlament auch über Gesetzentwürfe diskutieren und diese beschließen. Jetzt ist das neue Steuergesetz mittlerweile so kompliziert geworden, dass wir in der Regel gar nicht über Gesetzentwürfe diskutieren, sondern nur noch über Anträge, die die Fraktionen formulieren.
Genauso ist es bei der Union auch!)
Mir liegt auch kein Antrag aus Thüringen vor. Von daher glaube ich auch nicht, dass das überhaupt eine ernstgemeinte Strategie ist.
Da fände sich auch keine Mehrheit im Bundesrat!)
Das ist einfacher: Man muss nicht so genau sein, man kann vage bleiben, und man kann der Bundesregierung den Auftrag geben, Gesetze zu erarbeiten. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, Sie wollen das Gesetz gar nicht reformieren. Sie wollen es gar nicht ändern; Sie wollen es gar nicht anpassen. Sie wollen das Gesetz einfach streichen. Da wäre es natürlich ein Einfaches gewesen, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Da hätten Sie doch auch nicht zugestimmt!)
Da Unternehmer aber in der Regel nicht wollen, dass die Erben Anteile verkaufen, schreiben sie in die Gesellschaftsverträge meistens Regelungen, nach denen nur an Familienangehörige oder zum Buchwert verkauft werden darf. Wenn der Buchwert bei 5 Millionen Euro liegt und, wenn die Tochter Glück hat, ein Familienmitglied den Anteil des Unternehmens kaufen möchte, dann kriegt sie maximal 5 Millionen Euro. 5 Millionen Euro sind viel Geld, aber sie muss 30 Millionen Euro Erbschaftsteuer zahlen. Das könnte sie nicht; sie wäre pleite.
Was ist denn das für ein Szenario!
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Raffelhüschen hat es angesprochen: Es ist in der Tat ein historischer Moment. Das letzte Mal in der Geschichte des Deutschen Bundestages – zumindest in dieser Legislaturperiode – wird der Deutsche Bundestag nachher über einen Antrag der Linken in namentlicher Abstimmung abstimmen. Die Bundestagsfraktion Die Linke wird nächste Woche aufgelöst. Ich möchte jetzt nicht schadenfroh sein; denn im Leben sieht man sich immer zweimal. Herr Kollege Görke, mir geht es genauso wie der Kollegin der FDP: Auch wenn wir inhaltlich in der Regel unterschiedlicher Meinung waren, war es ein sehr kollegiales Zusammenarbeiten. Von daher möchte auch ich mich zum Abschied recht herzlich bedanken.
Ist ja kein Abschied!)
Sie haben in den letzten 30 Jahren Hunderte von Anträgen im Deutschen Bundestag eingebracht, aber so inhaltsleer wie dieser war sicherlich keiner. In einem einzigen Satz, ohne eine einzige Zahl zu nennen, fordern Sie die Bundesregierung pauschal auf, aktiv zu werden. Und darüber sollen alle 736 Abgeordneten nachher namentlich abstimmen. Das reicht inhaltlich wirklich nicht.
Wenn Sie nicht wollen, dass die Bundesregierung aktiv wird, können Sie ihn ja ablehnen!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Raffelhüschen, vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass Sie bei Ihrer Rede wesentlich mehr Beifall aus den Reihen der CDU/CSU bekommen haben als von Ihren Koalitionspartnern SPD und Grünen.
Gar keinen Beifall!
Dass Sie ausgerechnet Ihre letzte namentliche Abstimmung zu einem Antrag einfordern, der die Teilenteignung von in Deutschland geführten Familienunternehmen fordert, ist zwar stringent in der politischen Auffassung, die Sie vertreten, und den Zielen, die Sie haben. Aber es ist vielleicht ein bisschen Realsatire, dass ausgerechnet ich jetzt die Trauerrede auf das Ende Ihrer Fraktion halten darf. Ich hätte Ihnen einen würdevolleren und inhaltsreicheren Abschied gewünscht; denn bei der Formulierung Ihres Antrages – ich glaube, das sehen Sie selber, wenn Sie ihn durchlesen – haben Sie keinerlei Zeit aufgewandt.
Das ist ja fast derselbe wie vor zwei Jahren!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Raffelhüschen, vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass Sie bei Ihrer Rede wesentlich mehr Beifall aus den Reihen der CDU/CSU bekommen haben als von Ihren Koalitionspartnern SPD und Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Raffelhüschen, vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass Sie bei Ihrer Rede wesentlich mehr Beifall aus den Reihen der CDU/CSU bekommen haben als von Ihren Koalitionspartnern SPD und Grünen.
Ich möchte jetzt mal keinen kleinen Handwerksbetrieb, sondern Ihren Klassenfeind als Beispiel nehmen, also ein richtig großes Unternehmen: Eine Tochter erbt einen 100-Millionen-Euro-Anteil von einem Unternehmen, in dem sie selber schon 30 Jahre arbeitet. Durch die Streichung aller Vergünstigungen müsste sie bei einem Unternehmenswert von 100 Millionen Euro Verkehrswert und 5 Millionen Euro Buchwert – der Unterschied ist wichtig – 30 Millionen Euro Erbschaftsteuer zahlen. Das kann sie nicht. Deswegen müsste sie Teile ihres Unternehmens verkaufen.
Nein! Da gibt es doch Möglichkeiten, das zu lösen!)
Da Unternehmer aber in der Regel nicht wollen, dass die Erben Anteile verkaufen, schreiben sie in die Gesellschaftsverträge meistens Regelungen, nach denen nur an Familienangehörige oder zum Buchwert verkauft werden darf. Wenn der Buchwert bei 5 Millionen Euro liegt und, wenn die Tochter Glück hat, ein Familienmitglied den Anteil des Unternehmens kaufen möchte, dann kriegt sie maximal 5 Millionen Euro. 5 Millionen Euro sind viel Geld, aber sie muss 30 Millionen Euro Erbschaftsteuer zahlen. Das könnte sie nicht; sie wäre pleite.
Nein! Das stimmt nicht!
Was wir auf keinen Fall wollen, sind weitere Staatsbetriebe wie in der DDR. Wir wollen freie Unternehmer.
Schutzpatron der Multimillionäre!)
Wir wollen Unternehmer, die Produkte und Arbeitsplätze schaffen. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen: Trotz aller Schwierigkeiten, die insbesondere mittelständische Unternehmer gerade haben, trotz der ausufernden Bürokratie und der unsicheren Zeiten gibt es nichts Schöneres, als selbstständiger Unternehmer in Deutschland zu sein, zusammen mit Familienangehörigen oder mit Mitarbeitern neue Produkte zu entwickeln oder neue Kunden zu erobern. Es gibt nichts Schöneres. Der deutsche Mittelstand möchte in Deutschland produzieren. Der deutsche Mittelstand will in Deutschland seine Steuern bezahlen, und er will hier Arbeitsplätze schaffen. Damit das funktioniert, brauchen wir ein ausgewogenes Steuersystem,
Wir brauchen mehr Investitionen! Das ist entscheidend!)
Was würde es bedeuten, wenn der Deutsche Bundestag Ihrem Antrag tatsächlich zustimmen würde? Sie fordern die Streichung der §§ 13a bis 13c, 19a und 28a im Erbschaftsteuergesetz. Das wäre – ich habe es schon gesagt – nicht weniger als das Ende unserer weltweit bewunderten mittelständischen Familienunternehmen, die Vernichtung zahlreicher Arbeitsplätze.
Sie können ja einen Ergänzungsantrag schreiben!)
Da Unternehmer aber in der Regel nicht wollen, dass die Erben Anteile verkaufen, schreiben sie in die Gesellschaftsverträge meistens Regelungen, nach denen nur an Familienangehörige oder zum Buchwert verkauft werden darf. Wenn der Buchwert bei 5 Millionen Euro liegt und, wenn die Tochter Glück hat, ein Familienmitglied den Anteil des Unternehmens kaufen möchte, dann kriegt sie maximal 5 Millionen Euro. 5 Millionen Euro sind viel Geld, aber sie muss 30 Millionen Euro Erbschaftsteuer zahlen. Das könnte sie nicht; sie wäre pleite.
So weit weg von der Realität, Herr von Stetten!)