Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Raffelhüschen, vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass Sie bei Ihrer Rede wesentlich mehr Beifall aus den Reihen der CDU/CSU bekommen haben als von Ihren Koalitionspartnern SPD und Grünen.
Nee, am Ende nicht!
Gar keinen Beifall!
Ich habe geklatscht!)
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Raffelhüschen hat es angesprochen: Es ist in der Tat ein historischer Moment. Das letzte Mal in der Geschichte des Deutschen Bundestages – zumindest in dieser Legislaturperiode – wird der Deutsche Bundestag nachher über einen Antrag der Linken in namentlicher Abstimmung abstimmen. Die Bundestagsfraktion Die Linke wird nächste Woche aufgelöst. Ich möchte jetzt nicht schadenfroh sein; denn im Leben sieht man sich immer zweimal. Herr Kollege Görke, mir geht es genauso wie der Kollegin der FDP: Auch wenn wir inhaltlich in der Regel unterschiedlicher Meinung waren, war es ein sehr kollegiales Zusammenarbeiten. Von daher möchte auch ich mich zum Abschied recht herzlich bedanken.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN
Ist ja kein Abschied!)
Dass Sie ausgerechnet Ihre letzte namentliche Abstimmung zu einem Antrag einfordern, der die Teilenteignung von in Deutschland geführten Familienunternehmen fordert, ist zwar stringent in der politischen Auffassung, die Sie vertreten, und den Zielen, die Sie haben. Aber es ist vielleicht ein bisschen Realsatire, dass ausgerechnet ich jetzt die Trauerrede auf das Ende Ihrer Fraktion halten darf. Ich hätte Ihnen einen würdevolleren und inhaltsreicheren Abschied gewünscht; denn bei der Formulierung Ihres Antrages – ich glaube, das sehen Sie selber, wenn Sie ihn durchlesen – haben Sie keinerlei Zeit aufgewandt.
Das ist ja fast derselbe wie vor zwei Jahren!)
Sie haben in den letzten 30 Jahren Hunderte von Anträgen im Deutschen Bundestag eingebracht, aber so inhaltsleer wie dieser war sicherlich keiner. In einem einzigen Satz, ohne eine einzige Zahl zu nennen, fordern Sie die Bundesregierung pauschal auf, aktiv zu werden. Und darüber sollen alle 736 Abgeordneten nachher namentlich abstimmen. Das reicht inhaltlich wirklich nicht.
Wenn Sie nicht wollen, dass die Bundesregierung aktiv wird, können Sie ihn ja ablehnen!)
Selbst für eine sterbende Fraktion, Frau Kollegin, ist das zu wenig. Das ist lieblos, saftlos und kraftlos, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der AfD)
Was würde es bedeuten, wenn der Deutsche Bundestag Ihrem Antrag tatsächlich zustimmen würde? Sie fordern die Streichung der §§ 13a bis 13c, 19a und 28a im Erbschaftsteuergesetz. Das wäre – ich habe es schon gesagt – nicht weniger als das Ende unserer weltweit bewunderten mittelständischen Familienunternehmen, die Vernichtung zahlreicher Arbeitsplätze.
Sie können ja einen Ergänzungsantrag schreiben!)
Ich möchte jetzt mal keinen kleinen Handwerksbetrieb, sondern Ihren Klassenfeind als Beispiel nehmen, also ein richtig großes Unternehmen: Eine Tochter erbt einen 100-Millionen-Euro-Anteil von einem Unternehmen, in dem sie selber schon 30 Jahre arbeitet. Durch die Streichung aller Vergünstigungen müsste sie bei einem Unternehmenswert von 100 Millionen Euro Verkehrswert und 5 Millionen Euro Buchwert – der Unterschied ist wichtig – 30 Millionen Euro Erbschaftsteuer zahlen. Das kann sie nicht. Deswegen müsste sie Teile ihres Unternehmens verkaufen.
Nein! Da gibt es doch Möglichkeiten, das zu lösen!)
Da Unternehmer aber in der Regel nicht wollen, dass die Erben Anteile verkaufen, schreiben sie in die Gesellschaftsverträge meistens Regelungen, nach denen nur an Familienangehörige oder zum Buchwert verkauft werden darf. Wenn der Buchwert bei 5 Millionen Euro liegt und, wenn die Tochter Glück hat, ein Familienmitglied den Anteil des Unternehmens kaufen möchte, dann kriegt sie maximal 5 Millionen Euro. 5 Millionen Euro sind viel Geld, aber sie muss 30 Millionen Euro Erbschaftsteuer zahlen. Das könnte sie nicht; sie wäre pleite.
Nein! Das stimmt nicht!
Was ist denn das für ein Szenario!
So weit weg von der Realität, Herr von Stetten!)
Jeder Steuerberater würde ihr empfehlen, das Erbe auszuschlagen, das Unternehmen, in dem sie lange gearbeitet hat, aufzugeben. Und das ist am Ende des Tages dumm.
Wir als CDU/CSU-Fraktion wollen ein anderes Modell. Wir wollen das Modell, das wir jetzt haben: Wenn ein Unternehmer oder eine Unternehmerin ein Unternehmen vererbt, die Kinder das Unternehmen verkaufen und nach Mallorca auswandern, dann wollen wir, dass sie Erbschaftsteuer zahlen. Wenn die Kinder aber ins Unternehmen einsteigen, die Arbeitsplätze erhalten, das Risiko übernehmen und das Unternehmen fortführen, dann wollen wir, dass das Unternehmen erbschaftsteuerfrei an die nächste Generation übergeht.
Beifall bei der CDU/CSU)
Was wir auf keinen Fall wollen, sind weitere Staatsbetriebe wie in der DDR. Wir wollen freie Unternehmer.
Schutzpatron der Multimillionäre!)
Wir wollen Unternehmer, die Produkte und Arbeitsplätze schaffen. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen: Trotz aller Schwierigkeiten, die insbesondere mittelständische Unternehmer gerade haben, trotz der ausufernden Bürokratie und der unsicheren Zeiten gibt es nichts Schöneres, als selbstständiger Unternehmer in Deutschland zu sein, zusammen mit Familienangehörigen oder mit Mitarbeitern neue Produkte zu entwickeln oder neue Kunden zu erobern. Es gibt nichts Schöneres. Der deutsche Mittelstand möchte in Deutschland produzieren. Der deutsche Mittelstand will in Deutschland seine Steuern bezahlen, und er will hier Arbeitsplätze schaffen. Damit das funktioniert, brauchen wir ein ausgewogenes Steuersystem,
Wir brauchen mehr Investitionen! Das ist entscheidend!)
vor allem im Erbschaftsteuerbereich. Deswegen lehnen wir den Antrag der Linksfraktion heute ab. Auf Wiedersehen und viel Glück nächste Woche bei der Auflösung!
Herzlichen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Kay Gottschalk [AfD])