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Moin, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir haben Weihnachtszeit, und da ist es manchmal so, dass im Geschenk nicht ganz das drin ist, was man erwartet hatte. Das volle Solarpaket verabschieden wir heute nicht; einige Punkte werden wir erst im nächsten Jahr auf den Weg bringen. Das ist schade, aber kein Beinbruch.
Denn wir wissen alle, dass Wind auch irgendwie Solarenergie ist: Wenn die Sonne auf die Luftschichten trifft, erhitzt sie die Luftschichten unterschiedlich. Die einen dehnen sich aus, die anderen ziehen sich zusammen. Daraus entsteht ein Druckunterschied und – tada! – Wind. Darum ist es auch nicht schlimm, dass das Windpäckchen im Solarpaket enthalten ist. Es ist aber wichtig, dass wir dieses Päckchen jetzt sorgfältig geschnürt haben.
Was ist da jetzt drin? Die Fristverschiebung zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung und die Verlängerung von Realisierungsfristen und Pönalzeiträumen. Das ist supertechnischer Kram, aber wenn man in den Gesetzentwurf guckt, wird das recht deutlich.
Die Nachtkennzeichnung haben wir alle schon mal gesehen. Wir alle sind schon mal an einem Windpark, an einem Strommast oder an einem Schornstein vorbeigefahren. Die Lichter an den Turbinen und dergleichen blinken fröhlich vor sich hin,
damit keine Flugzeuge dagegenfliegen. An sich eine coole Sache; aber das Dauerblinken nervt natürlich die Anwohner. Deswegen haben wir eine Bedarfssteuerung vorgeschrieben, damit die Turbinen nur dann blinken, wenn ein Flugzeug in der Nähe ist.
Leider sind wir im letzten Jahr aber durch verschiedene Krisen gegangen, die erhebliche Lieferkettenschwierigkeiten verursacht haben, und es gab schlicht die Ausrüstung für die Bedarfssteuerung nicht, Herr Helfrich. Es gab nur eine Firma, die hätte liefern können, und das nur für die Hälfte der Anzahl der Turbinen. Also, von der Warte aus war es gar nicht möglich, das umzusetzen. Deshalb haben wir die Umsetzungsfrist um ein Jahr verlängert.
Es ist uns jedoch bewusst, dass Fristverlängerungen allein nicht ausreichen. Wir müssen bei dem Thema vorankommen. Darum haben wir begleitend eine Verpflichtung für die Betreiber der Windenergieanlagen zur unverzüglichen Antragstellung in den Gesetzentwurf aufgenommen. Das stellt sicher, dass die notwendigen Schritte schnellstens gemacht werden.
Lieferkettenprobleme hatte ich eben schon angesprochen, und wir haben immer noch den Fachkräftemangel. Diese beiden Herausforderungen sind der Grund für die zweite Änderung: Wir verlängern die Realisierungsfristen für Windenergieanlagen an Land um sechs Monate. Die Verlängerung ist nötig, weil wir schlicht wegen fehlender Bauteile und Arbeiter nicht die Möglichkeit haben, Windprojekte in der vorgesehenen Zeit umzusetzen. Das heißt, eine Umsetzung innerhalb von 30 Monaten wird schwierig. Es verbessert sich gerade; aber ohne eine Fristverlängerung laufen die schon weit vorangeschrittenen Projekte Gefahr, ihre Bauflächen zu verlieren, auch wenn sie unverschuldet in Verzug geraten sind. Das gilt grundsätzlich auch für Projekte, die vor dem 1. Januar 2023 ihren Zuschlag hatten. Daran hängen noch ein paar andere kleine Sachen; aber damit nerve ich Sie jetzt nicht.
Das Ganze kann vorkommen, wenn man zum Beispiel vor 24 Monaten für 4,5 Cent pro Kilowattstunde eine Fläche ersteigert hat, der jetzige Preis aber bei 8,7 Cent liegt. Der Zielwert wurde angepasst, weil die Kosten explodiert sind. Und für 4,5 Cent kann man heutzutage keine Windturbine mehr bauen – bzw. man kann schon, aber dann bauen sie keine deutschen Firmen mehr, sondern die Chinesen. Und da wir wissen, dass da 120 000 Arbeitsplätze dranhängen, kann das wirklich für niemanden in diesem Hause von Interesse sein.
Warum verabschieden wir das Windpäckchen jetzt? Ganz einfach: Die Fristen laufen 2023 ab; darum müssen wir das jetzt vorziehen. Die anderen Sachen machen wir später. Dafür nehmen wir uns Zeit, wir machen es richtig und gründlich. Im Rest des Solarpakets sind auch noch viele gute Punkte enthalten, die wichtig sind, aber keine kurze Deadline haben, zum Beispiel die Duldungspflichten, Resilienzmechanismen, Energy Sharing und noch diverse Offshorepunkte, die wir auch noch besprechen. Da sind wir auf einem guten Pfad; das hat Frau Scheer gerade schon gesagt.
Ich freue mich darauf, die Gespräche weiter zu begleiten. Ich empfehle Ihnen jetzt erst mal die Zustimmung zum ersten Teil des sogenannten Solarpakets, der wichtige Regelungen für den Ausbau der Windenergie vorsieht.
Und da ich die Ehre habe, der letzte parlamentarische Redner hier zu sein, wünsche ich Ihnen viel Freude. Seien Sie nett zu Ihren Lieben, und seien Sie auch nett zu denen, die Sie nicht so lieb haben! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen frohe Weihnachten.
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)