- Bundestagsanalysen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Drei Anmerkungen zum Ende der Debatte. Internationale und nationale Studien belegen eindeutig: Es gibt in Deutschland eine hohe Vermögensungleichheit, und – Herr Brehm, man sollte Studien schon bis zum Ende zitieren – die hohe Vermögensungleichheit in Deutschland ist zwar bis 2021 gering zurückgegangen, aber seitdem wieder gestiegen. Das gehört zur Wahrheit dazu.
Beifall bei Abgeordneten der SPD
Zurufe von der SPD: Aha!
Das steht da nicht drin! Das ist falsch! Seit 20 Jahren: andere Richtung!)
Gleichzeitig behaupten manche, Deutschland sei ein Höchststeuerland. Bei der Vermögensbesteuerung sind wir im internationalen Vergleich nun wahrlich kein Höchststeuerland, sondern ein Niedrigsteuerland, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Bruno Hönel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Ein Höchststeuerland!)
Wenn man über die Frage der steuerlichen Leistungsgerechtigkeit spricht und sich die Zahlen anschaut, sieht man, dass unter 14-Jährige im Zeitraum von 2009 bis 2020 insgesamt 52,2 Milliarden Euro geschenkt, übertragen, vererbt bekommen haben. Sie haben, glaube ich, nicht mit ihrer Leistung dazu beigetragen, und das wurde nahezu nicht besteuert. Da stellt sich die Frage der Leistungsgerechtigkeit doch natürlich auch bei der Erbschaftsteuer, übrigens auch deshalb, weil dieses Erbe oft über Generationen weitergetragen wurde – und damit auch soziale Stellung und politische Einflussmöglichkeiten.
Zuruf von der LINKEN: Sehr richtig!)
Es ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, wie man mit der Erbschaftsteuer und mit der politischen Partizipation aller in diesem Land umgeht, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Die Erbschaftsteuer ist deswegen schon ein wichtiges Instrument für mehr Leistungsgerechtigkeit.
Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens, Herr Güntzler, das Erbschaftsteuerrecht natürlich auch wegen der Privilegierung und der ungleichmäßigen Besteuerung aller Vermögenswerte kassiert.
Was wollen denn Sie eigentlich?)
Es hat gesagt: Da gibt es eine Überprivilegierung. – Wir wollten das dann korrigieren, und in den Verhandlungen kam am Schluss tatsächlich die CSU und hat noch mal viel für die Lobby der Höchstvermögenden herausgeholt.
Bundeswirtschaftsminister Gabriel wollte das! Waren Sie gar nicht dabei?)
Das tut uns auch weh, muss ich sagen, und deswegen gibt es weiterhin Bedarf, da etwas zu korrigieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deswegen wurde übrigens noch unter Ihrer Regierung im Subventionsbericht der Bundesregierung die Privilegierung höchster Vermögen in der Erbschaftsteuer als größte Steuersubvention aufgeführt – zu Recht, wie ich finde, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sagen Sie doch mal, was Sie wollen als SPD! Nur Geschwurbel!)
Bayern klagt jetzt gegen diese Erbschaftsteuer.
Ja, das haben wir jetzt schon ein paarmal gehört!
Falsch! Es macht eine Feststellungsklage!)
– Herr Brehm, ich habe verstanden, Sie wollen die Erbschaftsteuer komplett weghaben vonseiten der CSU. Das wäre was Neues. Bisher klagen Sie nur gegen Freibeträge. Aber da halte ich noch einmal, weil ich auch Bayer bin, mit Stolz die bayerische Verfassung entgegen – ich zitiere sie noch mal –:
Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.
Hat das die Parteiführung aufgeschrieben?
Zuruf des Abg. Matthias Hauer [CDU/CSU]
Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Diesen Verfassungsauftrag verkehrt die CSU in Bayern seit Jahrzehnten ins Gegenteil und privilegiert die Höchstvermögenden.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN
Ja, ja, ja! So, jetzt sagen Sie mal, was Sie wollen! Nur Geschwurbel!)
Wir als bayerische Sozialdemokraten schützen unsere bayerische Verfassung.
Mit 6 Prozent!)
Die Verfassungsfeinde sitzen in der Bayerischen Staatsregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Und mit der Klage – als Letztes vielleicht noch – setzen CDU/CSU und auch die AfD auf die Unsicherheit bei den Menschen, weil diese im Steuerrecht oftmals unsicher sind:
Da sorgt ihr ja für!)
Betrifft mich das jetzt, oder betrifft mich das nicht? Ich sage Ihnen einmal eines ganz klar, und das wissen Sie auch: Niemand muss wegen der Erbschaftsteuer sein Haus verkaufen. Das ist schlicht falsch.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Das ist völlig falsch! Das ist alles gelogen!)
Es gibt die Möglichkeit, –
Kollege.
– selbstgenutztes Eigentum vollkommen steuerfrei weiter zu bewohnen.
Das ist aber schlichtweg falsch! Einfach falsch! Da redet der Blinde von der Farbe!)
Es gibt Freibeträge in der Schenkung- und in der Erbschaftsteuer, –
Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.
– sodass bei einer Übertragung
Habt ihr die Rede vorgegeben bekommen, oder was?)
alleine bei einer Familie mit zwei Kindern 1,6 Millionen Euro vollkommen steuerfrei übertragen werden können, und das alle zehn Jahre.
Kollege Schrodi, bitte! Verschieben Sie das jetzt in die Ausschussberatungen.
Es geht hier um die Frage der Gerechtigkeit, –
Punkt!
Jetzt wird’s Zeit, dass Schluss ist!
Jetzt geht es um die Frage der Redezeit!)
– aber auch um die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben. Die wollen wir gleichmäßiger, –
Kollege Schrodi, ich sehe mich gleich gezwungen, auszuschalten.
– gerechter ausgestalten. In diesem Sinne lehnen wir die Anträge ab.
Danke schön.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Schwacher Auftritt!)