- Bundestagsanalysen
Zwischenrufe von Günter Krings an Helge Limburg
Sie haben selber gerade in Form eines Zwischenrufs Konrad Adenauer angesprochen: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“ In der Tat ist der Positionswechsel der Unionsfraktion in dieser Frage bemerkenswert.
Ich habe gesagt, Sie können mich nicht hindern, klüger zu werden! Das ist etwas anderes! Nicht „Geschwätz“, sondern „klüger werden“!)
Beteiligen Sie sich doch an den Debatten darüber, wie wir Überwachungsmaßnahmen rechtsstaatlich durchsetzen können, statt Debatten der Vergangenheit zu führen!
Wenn Sie mal einen Vorschlag machen würden!)
Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen – viele Kolleginnen und Kollegen haben das bereits getan –, dass die Vorratsdatenspeicherung eine kurze, wechselvolle und letztlich auf ganzer Linie gescheiterte Episode in diesem Rechtsstaat war, und das war gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Schlagen Sie etwas anderes vor!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich gehört habe, dass die Union einen Antrag zum Thema Kinderschutz einbringen wird, habe ich mich gefragt: Worüber werden wir reden? Über die verbesserte Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg zwischen Jugendämtern, Polizei, Schulen und anderen Stellen? Oder werden wir über Konzepte zur Stärkung des Selbstbewusstseins für Kinder reden, damit sie offensiv Nein sagen können, sich selber wehren und sich selber Hilfe suchen können? Werden wir über Informations- und Beratungsangebote für besorgte Erzieherinnen, Erzieher, Eltern und andere Verwandte reden? Nein, über all das wollen Sie hier keine Debatte führen. Sie beschreiben auf anderthalb Seiten – ja, zu Recht – viele schreckliche Taten, aber die einzige Schlussfolgerung, die Sie daraus ziehen, ist, zum wiederholten und wiederholten Mal die Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Das ist sehr, sehr dünn, Herr Kollege Krings.
Falsch! Falsch! Falsch!)
Wir haben ein Instrument, das wirksam und rechtssicher ist, das kein Grundrecht einschränkt – so sollte es in einem Rechtsstaat sein –, nämlich die anlassbezogene Speicherung von vorhandenen Daten im Wege des Quick Freeze. Das ist ein grundrechtschonendes Mittel, das gleichzeitig den Erfolg der Ermittlungsmaßnahmen ermöglicht.
Reine Symbolpolitik! Es bringt nichts!)
Kommen Sie endlich von diesem überholten und geschichtlichen Instrument ab! Gestalten Sie doch zusammen mit uns, mit der Fortschrittskoalition und mit Minister Buschmann!
Da ist nichts! Da passiert ja nichts!)
Ihr Kollege aus demselben Landesverband in Nordrhein-Westfalen, Herr Krings, war übrigens schon viel, viel weiter mit seinen Konsequenzen aus den Fällen in Lügde und anderswo.
Habe ich erwähnt!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich gehört zu einem Rechtsstaat, dass schlimme Verbrechen aufgeklärt werden müssen. Herr Kuhle zum Beispiel hat schon viel Richtiges dazu gesagt: Zahl der Ermittler aufstocken, Zusammenarbeit stärken, V-Personen in die Szene einschleusen, Zeugen schützen und stärken, Opfer beschützen und unterstützen, damit sie aussagen, auch umfangreich aussagen können. Insbesondere Kinder sollten in solchen Verfahren stärker betreut werden. Das alles wären doch wirksame Maßnahmen.
Wann kommen Ihre Vorschläge? Was kommt da denn von Ihnen?)
– Na ja, ich meine, Sie haben hier über das Coronaschutzgesetz gesprochen, Sie haben hier über den Einzelplan des Wirtschaftsministers gesprochen und über alles und jedes gesprochen, was Sie an der Fortschrittskoalition schon immer gestört hat. Das ist Ihr gutes Recht. Ich sage nur: Wenn Sie nicht zum Justizhaushalt reden, dann müssen Sie schon damit leben, dass wir das als Zustimmung zu unserem Haushaltsentwurf werten.
Rechtsstaatspakt! Ich glaube, wir müssen die Reden wiederholen! Wir fangen mit der Debatte von vorne an!)
Sie fordern allen Ernstes, die Daten sechs Monate lang zu speichern.
Was wäre denn Ihr Vorschlag?
und sich stattdessen einzig und allein auf die anlasslose Vorratsdatenspeicherung im Internet fokussieren, dann darf uns das zumindest, vorsichtig ausgedrückt, verwundern.
Greifen Sie es mal auf! Was haben Sie dazu zu sagen?
Herr Krings, Sie haben uns unterstellt, wir würden hier sagen, die Vorratsdatenspeicherung muss weg. Nein, das ist nicht wahr. Die Vorratsdatenspeicherung ist weg. Sie war, auch wenn es Ihnen nicht passt, in den letzten Jahren nie da. Insofern muss es doch hier darum gehen, wie es der Kollege Kuhle und andere zu Recht getan haben, mal zu diskutieren, wie wir nach vorne kommen können, wie wir Ermittlungsinstrumente an die Hand geben können.
Machen Sie doch einen Vorschlag!)
dass für einen absolut notwendig begrenzten Zeitraum eine Speicherung denkbar wäre – absolut notwendig begrenzter Zeitraum.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist in der Tat schon längst über Ausnahmen diskutiert worden. Herr Krings, der Vorwurf, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs selektiv zu lesen, fällt auf die Union zurück. Als Ausnahme ist in der Tat erwähnt,
Aha! Hört! Hört!)
Herr Krings, wenn Sie ernsthaft glauben, dass das mit „absolut begrenzter Zeit“ gemeint gewesen ist, dann bewegen Sie sich am Rande der Lächerlichkeit. Ein solches Gesetz würde zu Recht wieder von höchsten Gerichten diskutiert werden.
Dann machen Sie doch endlich mal einen Vorschlag!
Cyberangriffe, zum Beispiel aus Russland, können natürlich nicht nur den Deutschen Bundestag treffen, sondern auch sämtliche Telekommunikationsunternehmen in Deutschland.
Wenn es heiß wird, geht es um das Thema!)
Uns alle eint der Kampf für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Gerade auch diese Rechtsstaatlichkeit wird durch die russische Armee mit Füßen getreten. Niemand, Herr Kollege Krings, weder Sie noch jemand aus der Bundesregierung duckt sich in dieser Frage weg.
Dann machen Sie mit!)
Andererseits bleibt zu bedenken: Seit dem Tribunal für das frühere Jugoslawien sind sämtliche von mir genannten Gerichte entweder durch Beschluss des UNO-Sicherheitsrates oder mit Zustimmung aller beteiligten Staaten eingesetzt worden. Sie haben es gesagt, Herr Krings: Dieser Weg ist bezogen auf Russland, vorsichtig ausgedrückt, wenig wahrscheinlich.
So kann man es auch sagen!)
Komplexer ist in der Tat die Sachlage – Sie haben es ausgeführt, Herr Kollege Krings – bei dem Verbrechen der Aggression. Dieses kann vor ukrainischen Gerichten geahndet werden. Es kann nicht, nach derzeitiger Rechtslage, vor dem Internationalen Strafgerichtshof geahndet werden. Es kann aber sehr wohl, Herr Krings, vor deutschen Gerichten geahndet werden. § 13 des Völkerstrafgesetzbuches stellt in der Tat auch das Verbrechen der Aggression unter Strafe
Wenn ein Deutscher beteiligt ist!)
Wir wollen beides sicherstellen: den Schutz der Grundrechte der unbescholtenen Bürger, also kein Generalverdacht gegen alle Nutzerinnen und Nutzer des Internets, und gleichzeitig Ermittlungsmethoden, wo sie nötig sind. Darum werden wir mit Quick Freeze ein Instrument schaffen, das, Herr Kollege Krings, in Teilen sogar weiter geht als das, was Sie vorschlagen, weil es eben nicht nur um die Sicherstellung von IP-Adressen geht, sondern auch um die Sicherstellung sämtlicher vorhandener Daten.
Wann kommt es denn?)
Zu den offenbar endlos wiederkehrenden Debatten in diesem Haus gehört die Debatte über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung.
Das liegt an Ihnen!)
Meine Damen und Herren, natürlich gehört sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu den schlimmsten Verbrechen in diesem Land, weil sie oft lebenslange Schäden bei Kindern verursacht und sie zu reinen Objekten degradiert. Aber die permanente Unterstellung der Union und auch heute wieder von Ihnen, Herr Kollege Krings, dass denjenigen, die sich gegen einen Generalverdacht gegen alle Internetnutzerinnen und ‑nutzer richten, der Kinderschutz egal wäre,
Wer nichts tut, dem ist es egal! Sie tun nichts!)
Herr Kollege Krings, Sie haben hier wieder behauptet, dass die Vorratsdatenspeicherung im Wesentlichen ein Instrument zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist.
Ich habe gar nicht über Vorratsdatenspeicherung gesprochen! Ich habe darüber nicht gesprochen!)
Sie wissen, dass sie im Schwerpunkt ein Strafverfolgungs-, ein Ermittlungsinstrument ist.
Sie lenken ab!)
Wenn wir über Prävention von sexualisierter Gewalt reden wollen, Herr Kollege Krings, dann müssen wir über eine Kultur des Hinschauens reden, über eine Stärkung von Kindern, über ein Umfeld, das hinschaut. All das hat Ihnen meine Kollegin Denise Loop in der letzten Debatte gesagt; Sie wird es Ihnen gleich wieder sagen.
Reden Sie zur Sache!)
Es ist eben nicht so, Herr Krings – auch das wissen Sie in Wahrheit besser; es ist bedauerlich, dass Sie die Debatte immer wieder auf dieses Niveau führen –, dass die Vorratsdatenspeicherung das einzige Instrument wäre, um solchen Tätern im Internet auf die Spur zu kommen.
Für viele Verfahren doch! Wo sind Ihre Instrumente denn? Welches Instrument haben Sie vorgelegt? Sie legen nichts vor!)
Sie haben ein schwarzes Loch, ein Nichts bei den Strafverfolgungsinstrumenten hinterlassen. Sie sind immer wieder mit dem Kopf gegen dieselbe Wand gerannt, gegen eine Wand namens Grundrechtsschutz, verkörpert durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht.
Sie lenken von Ihrem Nichtstun ab!)
Anstatt sich Gedanken zu machen, wie man grundrechtsschonende Ermittlungsansätze etabliert, fordern Sie jetzt die Ampelkoalition auf, mit Ihnen gemeinsam gegen diese Wand zu rennen. Nein, Herr Kollege Krings, das können Sie nicht ernsthaft von uns erwarten.
Sie lenken von Ihrem Nichtstun ab! Sie machen gar nichts! Nichts tun Sie! Nichts!)
Aber – da sind wir in der Tat zurückhaltender als Sie, deutlich zurückhaltender, nämlich grundrechtsschonend – es geht eben nicht anlasslos und gegen alle, sondern nur anlassbezogen bei Vorliegen eines konkreten Verdachts, wie es im Rechtsstaat der Normalfall sein sollte.
Wo ist Ihr Vorschlag? Wann kommt Ihr Vorschlag?)
Sie, Herr Krings, wollen mit diesem Antrag den Ausnahmefall zum Normalfall machen. Das ist mit einem demokratischen freien Rechtsstaat eben nicht vereinbar. Deswegen ist es gut, dass die Union nicht mehr Teil der Bundesregierung ist. Die Zeit der Schaufensterpolitik in der Rechtspolitik, die dann am Ende von Gerichten kassiert wird, ist vorbei. Die Ampel wird klare, rechtssichere, grundrechtskonforme Ermittlungsmöglichkeiten schaffen.
Das ist keine Begründung, um eine Sachverständigenanhörung abzulehnen!)
Es war richtig, dass wir HateAid unterstützt haben, und wir werden in den Haushaltsberatungen dazu kommen müssen, dass wir dies auch in den kommenden Jahren tun. Dafür steht auch die grüne Fraktion, und ich bin froh, dass darüber Konsens in der Koalition herrscht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Irgendwo mal Konsens, das finde ich gut!)
Da muss er selber schmunzeln!)
Frau Winkelmeier-Becker, wir starten doch keinen Kulturkampf.
Doch! Das machen schon Sie! Angriff und Verteidigung!)
Meine Damen und Herren, ich konnte heute Morgen in der „LTO“ lesen – Sie haben es ja auch gerade noch einmal wiederholt –, dass es in der CDU/CSU-Fraktion einen Brandbrief gibt, mit dem Sie versuchen wollen, jede Modernisierungsbemühung im Bereich der strafrechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs zu stoppen.
Also, weniger Kinderschutz heißt jetzt „modernisieren“! Das finde ich mutig!)
Genau diese Abwägung, Herr Kollege Krings, nehmen Sie als Union eben in keiner Weise vor.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auf EU-Ebene wird gerade in der Tat – das ist bereits angesprochen worden – ergänzend ein Vorschlag für eine sogenannte Chatkontrolle, also die Inhaltskontrolle sämtlicher Messengerdienste in der Europäischen Union – auch hier wären die Chats von Kindern und Jugendlichen natürlich eingeschlossen –, diskutiert. Eine solche Chatkontrolle wäre völlig unverhältnismäßig. Wir erwarten von der Bundesinnenministerin, dass sie sich im EU-Rat dagegen einsetzt. Strafverfolgung muss anlassbezogen und zielgerichtet sein und nicht anlasslos und massenhaft.
Sie wollen alles verhindern, was Straftäter zur Strecke bringt! Alles!)
Sie haben tolle Reden geschwungen, Sie haben mal die Gefährlichkeit von Terrorismus, mal sexualisierte Gewalt gegen Kinder und sogar mal Raubkopien als Argument für Vorratsdatenspeicherung angeführt. Natürlich sind Gewalt gegen Kinder und Terrorismus schlimme Bedrohungen in unserem Land. Aber Sie als Union haben ja im Ergebnis kein einziges Mittel zur Strafverfolgung im Internet zur Verfügung gestellt.
Vergangenheitsbewältigung!)
Meine Damen und Herren, wir sollten uns mal anschauen, wozu die Unionspolitik der vergangenen Jahre konkret geführt hat; Herr Lieb hat zu Recht darauf hingewiesen.
Jetzt kommt der Abschnitt Vergangenheitsbewältigung!)
Deshalb sind wir ausdrücklich dafür – und ich bin dem Kollegen Fiedler dankbar, dass auch er das gesagt hat; auch Kollege Hartewig hat es gesagt –, die Maßnahme beizubehalten. Deswegen ist Ihr Generalanwurf, wir würden hier Ermittlungsinstrumente abschaffen, auslaufen lassen, völlig daneben, völlig deplatziert, und das wissen Sie in Wahrheit auch, Herr Krings. Nein, wir wollen sie beibehalten.
Wo ist denn Ihr Gesetzentwurf, wo ist er denn?)
ist es richtig, sorgfältig abzuwägen, aber nicht so, wie es die Union immer wieder macht nach ihrem ewigen Muster der Innen- und Rechtspolitik, das seit Jahren so durchsichtig wie sachfremd wie doppelzüngig ist.
Was soll denn aus weiteren Evaluierungen noch rauskommen? Welche neuen Erkenntnisse versprechen Sie sich?)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich so unsauber und unseriös argumentieren würde, wie die Union es in den vergangenen Tagen bezogen auf die Polizeiliche Kriminalstatistik getan hat, dann müsste ich Sie jetzt auf folgende Zahlen aus Ihrem eigenen Gesetzentwurf hinweisen. Da schreiben Sie nämlich, dass die Aufklärungsquote im Jahr 2022 auf 16,1 Prozent gesunken ist. Also die Union schreibt: Während die erweiterte Telefonüberwachung gilt, sinkt die Aufklärungsquote in diesem Delikt. Daraus müsste man ja den Schluss ziehen, dass dieses Instrument eine Aufklärung sogar behindert und man es unverzüglich abschaffen müsste.
In der zweiten Klasse vielleicht schon!)
Was aber ist der Kernunterschied in dieser konkreten Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen? Wir reden heute über ein Ermittlungsinstrument, das – das ist gesagt worden – in die Strafprozessordnung im Jahr 2019 ergänzend eingeführt wurde und das in bestimmten Fällen von Ermittlungen zu Wohnungseinbrüchen auch erlaubt, Telefonüberwachung durchzuführen. Es wurde zunächst – und das begrüßen wir ausdrücklich – auf fünf Jahre befristet eingeführt, mit dem Ziel, das Instrument dann zunächst zu evaluieren, zu schauen, ob es notwendig, richtig und eben auch angemessen ist. Ausdrücklich ein richtiger Gedanke: Statt – wie Sie, Herr Krings, das hier immer wieder fordern – auf Vorrat immer weitere Ermittlungs- und Eingriffsbefugnisse zu schaffen, wollen wir zielgerichtet Instrumente schaffen und sie sorgfältig prüfen.
Auf Vorrat? Was für ein Vorrat denn? Einbrüche, die täglich passieren! Nehmen Sie doch die Realität wahr! Nehmen Sie doch die Wirklichkeit wahr! Was für ein Vorrat?)
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich schauen wir nach vorne. Aber dieser kleine Rückblick sei noch gestattet: Im Bereich der Rechtspolitik, insbesondere der Bürgerrechtspolitik, war es gut und wichtig, dass FDP und Grüne gemeinsam hier immer für Abwägung zwischen Strafverfolgungsinteressen und Grundrechten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger gestritten haben.
Die befristete Einführung war richtig, und zwar, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, um eine Evaluation durchzuführen: Brauchen wir das Instrument tatsächlich?
Ist doch Quatsch!)
Zwischenrufe von Helge Limburg an Günter Krings
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal meine herzlichen Glückwünsche an den Bundesjustizminister! Sie haben eines der schönsten Ressorts der Bundesregierung, und man hat es einem klugen Rechtspolitiker anvertraut. Aber – die Pointe, mit der haben Sie gerechnet – auch ein kluger Kopf in einem wichtigen Ressort garantiert noch nicht zwingend eine kluge Politik.
Das haben Sie in den letzten vier Jahren bewiesen!)
auch noch eine kleinmütige Haushaltspolitik gegenübersteht. Frau Kollegin Hoppermann hat dazu schon einiges ausgeführt. Aus Ihrem Haushalt spricht an allen Ecken und Enden ein minimalistisches Verständnis von der Rolle des Bundes in der Rechtspolitik.
Also Herr Merz hat gestern gesagt, wir sollen weniger Geld ausgeben! Vielleicht klären Sie das mal intern!
Meine Damen und Herren, ich verstehe, dass das alles schmerzhaft für Sie ist.
Wir sind nicht vor Gericht gescheitert!
Die Botschaften der Praktiker scheinen es allerdings meist nicht in den Elfenbeinturm des Justizministeriums zu schaffen.
Das ist gar kein Elfenbeinturm! Das ist ein ganz normaler Bau! Den kann ich Ihnen mal zeigen! Ist gar nicht so weit von hier, Herr Krings!)
Ich kann Sie daher nur einladen, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Gerade weil es uns um die rechtstreuen Bürger geht, gehen wir sorgsam damit um und nicht so holzhammermäßig, wie Sie das machen!)
Zweites Beispiel. Wie steht es denn nach drei Jahren Scholz-Regierung um die Freiheit und die Sicherheit von Frauen in Deutschland? Im Jahr 2023 wurden weit über 250 000 Menschen bei uns Opfer häuslicher Gewalt, über 70 Prozent davon Frauen. Ein Anstieg allein in einem Jahr um 6,5 Prozent! Die einzige Antwort von Rot und Grün ist bis zum heutigen Tag, die Frauen auf Frauenhäuser zu verweisen.
Das stimmt doch gar nicht!)