- Bundestagsanalysen
Zwischenrufe von Till Steffen an Günter Krings
Der Verweis auf richterliche Spielräume für höhere Strafen hilft hier nun wirklich nicht weiter. Weder Urteilsschelte noch ein öffentliches Einfordern härterer Strafen halte ich für die angemessene Reaktion. Die einzig richtige Antwort der Politik hier im Bundestag ist vielmehr die Vorlage gesetzgeberischer Änderungsvorschläge, und genau solche Vorschläge machen wir, meine Damen und Herren.
Haben Sie Ihren Antrag eigentlich final durchgelesen, Herr Krings, bevor Sie ihn eingereicht haben? Oder ging der einfach so durch?)
Mit solchen und ähnlichen Projekten wollen Sie das Koordinatensystem unserer Gesellschaft massiv nach links verschieben.
Wir führen doch immer so seriöse Gespräche im Ausschuss!)
aber eben nicht in der Ausprägung. In der öffentlichen Anhörung haben es Sachverständige zerpflückt,
insbesondere wegen der übermäßigen Belastung der Wirtschaft. Dieser Bürokratieaufwuchs ist das glatte Gegenteil des vom Finanzminister versprochenen Belastungsmoratoriums. Ich empfehle bei diesem Gesetz daher: Gehe zurück auf Los!
Was jetzt? Schneller oder langsamer?)
Den Pakt für den Rechtsstaat soll es nur noch digital und projektbezogen geben. Da war mal mehr vorgesehen, nämlich die Fortführung unseres, von der CDU/CSU initiierten, Rechtsstaatspaktes. Das haben Sie jetzt klammheimlich abgeräumt.
Nee! Das war nicht die CDU/CSU!)
Der direkte Vergleich zwischen unseren Initiativen und dem eigenen Vakuum ist der Ampel im Rechtsausschuss offenbar wirklich peinlich, da sie seit Wochen Anhörungen zu unseren Anträgen verhindert. Beispiele sind der Gesetzentwurf zur Unterbringung in einer Erziehungsanstalt, unser Antrag zur IP‑Adressenspeicherung oder der Gesetzentwurf zu digitalen Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht.
Unter der Ampel droht nun der Herzstillstand.
Weniger Pathos ging nicht, oder?)
Dass Sie hier Oppositionsrechte unterminieren, ist die eine Sache. Die andere Sache aber ist, was Sie damit unserer parlamentarischen Demokratie antun.
Schauen wir aber auf die diversen Ankündigungen zu Gesetzen, so kann ich dem aktuellen Stillstand der Gesetzgebung manchmal sogar etwas abgewinnen.
– so hat es Herr Lindner gesagt –, so sollte er mal seinen Justizminister fragen, ob das vielleicht einfach an linker Politik liegen kann.
Das ist doch nicht Ihr Niveau, Herr Krings! Wir wollen eigentlich über Rechtspolitik reden!)
Dieser problematische Kurs verschont auch das Wirtschaftsrecht nicht. Ich nenne das Hinweisgeberschutzgesetz. Das ist im Kern europarechtlich vorgegeben,
und stattdessen 280 000 alte Cannabisstrafverfahren wieder neu aufrollen. Aber die Wahrheit ist: All diese Menschen wurden seinerzeit nach Recht und Gesetz verurteilt.
Beim Abbruch des Lebensschutzes für ungeborene Kinder wollen Teile der Ampel mit der Abschaffung des § 218 – offenbar auch Sie – jetzt noch weiter gehen.
Das tut Ihnen doch selber weh, so zu sprechen! Mensch!)
Wir haben Ihnen wiederholt ein Angebot zu einer Speicherpflicht gemacht, sogar aktuell einen Gesetzentwurf vorgelegt, der abschlussreif ist; denn wir wollen Kinder retten und die perversen Täter bestrafen.
Zwischenrufe von Günter Krings an Till Steffen
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Buschmann! Meine Damen und Herren! Ich möchte über den Pakt für den Rechtsstaat sprechen. Tatsächlich ist es so: Wir haben im Koalitionsvertrag zweierlei vereinbart, nämlich den Pakt für den Rechtsstaat zu verstetigen und ihn um einen Digitalpakt für die Justiz zu erweitern.
Wenn wir jetzt modernisieren, dann ist das allein natürlich nicht ausreichend, weil es darauf ankommt, dass wir den Rückstand aufholen. Das heißt, wir müssen in Sachen Innovation schneller werden und dürfen den Abstand nicht größer werden lassen. Deswegen müssen wir natürlich eine andere Form von Innovation an den Tag legen. Gerade deswegen brauchen wir große Ressourcen von Bund und Ländern, um das als gemeinsamen Prozess hinzukriegen. Das muss tatsächlich in vertrauensvoller Zusammenarbeit gemeinsam entwickelt werden.
Das klingt ja schon besser!)
Wir werden dieses Gesetz natürlich durchsetzen; das ist auch notwendig zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern und – noch viel wichtiger – zum Schutz unseres Rechtsstaates
Selbst Ihre Länder finden das komisch, was Sie da machen!)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Selbst Ihre Länder finden das komisch, was Sie da tun!)
Ich finde es bedauerlich, dass der Bundesrat dieses Thema heute nicht aufgesetzt hat.
Ja, der Bundesrat denkt so wie wir! Das sollte zu denken geben!)
Dennoch machen wir einen großen Schritt nach vorne für den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, nachdem die CDU/CSU dies in der letzten Wahlperiode erfolgreich ausgesessen hat.
Ja, von wegen! Von wegen! SPD-Justizministerium!)
Insgesamt haben wir durch dieses Gesetz also sichergestellt, dass es bei den Mitbestimmungsrechten kein „Race to the bottom“ gibt und dass die Altersversorgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch solche Umwandlungen nicht gefährdet wird. Herr Mayer – wenn ich mir diese kleine Bemerkung zum Schluss erlauben darf –, unterstellt, Sie hätten mit Ihrer Kritik am Verfahren recht, dann müssten Sie jetzt zustimmen; denn das Lobbyregistergesetz ist ja ein wichtiger Bestandteil des Gesetzentwurfes.
Er hat ja noch andere Kritik geäußert!
Jetzt kommt der zweite Punkt – der ist ja so spannend –: Die Überhangmandate sollen nicht mehr ausgeglichen werden. Die 15 Überhangmandate, die Sie maximal kriegen könnten, werden nicht mehr ausgeglichen. Das kann zu einer dramatischen Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse führen.
Der Wähler entscheidet!)
Es ging ja um ein Sampling zu dem Lied von Kraftwerk. Kraftwerk, das ist die Band mit dem Lieblingslied von Volker Wissing. Sie kennen es vielleicht: „Wir fahr’n, fahr’n, fahr’n auf der Autobahn“.
Tolles Lied! Tolles Lied!
Aber es passt natürlich auch, weil dieser Fall ja Rechtsgeschichte geschrieben hat. Der Rechtsstreit über dieses Lied ging ja bis zum Europäischen Gerichtshof. Da ging es um die Frage, ob das ein zulässiges Sampling ist. Und es passt insoweit, als dass das, was die Union hier vorgelegt hat, ein Sampling – „Plagiat“ würde ich es nicht nennen – von dem ist, was der Deutsche Richterbund vorgelegt hat.
Wir stehen zum Richterbund!)
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich bedanken für die guten Gespräche und die Koordination der beiden Minister, die angesprochen wurde. Das waren sehr sachliche Gespräche, in denen jede Frage sehr genau beleuchtet worden ist. Angesichts dessen, dass wir bei genauem Hinschauen viele Punkte erkannt haben, wo sich das Gesetz als gar nicht so schlecht erwiesen hat, würde ich eher fragen: Warum haben Sie es in den letzten Wahlperioden nicht hingekriegt?
Sie haben gefehlt!
Das heißt: Weil künftig ja auch gar keine Faxgeräte mehr in den Unternehmen stehen werden, muss für diesen Zweck künftig, um den Zugang beweisen zu können, ein Einschreiben mit Rückschein auf den Weg gebracht werden. Das ist natürlich total realitätsfremd. Wir gehen hier also einen kleinen, sinnvollen Schritt, müssten aber eigentlich den konsequenten Schritt gehen und zur Textform kommen.
Wann kommt der denn?)
Ich habe schon gemerkt: Es kam leichte Unruhe bei „Präsident Tolksdorf“ auf. Das Zitat ist etwas älter; schließlich ist Frau Limperg schon seit einigen Jahren BGH-Präsidentin. Ich habe schlicht und einfach meine eigene Rede zitiert, die ich im Bundesrat am 12. Februar 2010 gehalten habe.
Sind Sie schon so weit, Herr Kollege?)
Bei vielen Fragen sind wir uns ja tatsächlich sehr einig. Und ich finde gut, dass wir Gemeinsamkeiten gefunden haben, um die zentralen Sicherungen für das Bundesverfassungsgericht durchzusetzen.
Aber ich darf Sie da kritisieren, wo Sie Unsinn machen!)
So ist die CDU: Wählen sollen Jugendliche nicht dürfen, aber sie sind reif genug, ins Gefängnis gesperrt zu werden; und wenn es nach Herrn Krings geht, soll das noch viel mehr geschehen.
Entspricht doch überhaupt nicht unserem Vorschlag!)
Vor zehn Jahren gab es in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich das Vorhaben, Amtsgerichte zu schließen. Justizministerin damals: Frau Kuder von der CDU. Bürgerinnen und Bürger müssen seither längere Anfahrtswege in Kauf nehmen, wenn sie zu ihrem Recht kommen wollen. Und – voilà – gleicher Vorschlag jetzt in Schleswig-Holstein von Frau von der Decken, auch wiederum CDU. Wie begründet sie das? Sie begründet das mit der veränderten Art, wie Gerichte funktionieren. Dann denke ich: Ja, okay, wie funktionieren jetzt Gerichte eigentlich anders? – Da sagt sie: Ja, Videoverhandlungen.
Bleiben Sie doch mal beim Thema!)
– Doch, doch. Sie wollen ja an die Frage ran: Wann wird das Jugendstrafrecht angewendet?
Wo steht denn etwas von Haft?)
In Ihrem Antrag heißt es ja zur Begründung: „Gleiche Rechte, gleiche Verantwortung“. Von wegen, schön wär’s. Ich zitiere Thorsten Frei. Er sagte am 10. Mai letzten Jahres:
Wer will eigentlich das Wahlalter mit 16?)