- Bundestagsanalysen
Zwischenrufe von Günter Krings an Sonja Eichwede
Zudem werden wir uns hier als – im Übrigen nicht nur selbsternannte, sondern auch als beschriebene – Fortschrittskoalition
Selbstbeschreibung!)
Ein Fernziel wie der Klimaschutz rechtfertigt nicht konkrete Tatziele wie die Störung des Straßenverkehrs oder eben die Sachbeschädigung.
Sehr richtig!)
Das war mit Ihnen in der Großen Koalition nicht möglich. Wir würden damit dem Strafrecht und dem Rechtsstaat eine weitere Möglichkeit geben, gegen eines der größten Kriminalitätsfelder schärfer vorzugehen.
Das bringt nichts!)
Zum anderen. Sie haben hinsichtlich der Rede des Kollegen Fiedler gesagt, er habe sich selber widersprochen.
Denn § 47 StGB sagt doch richtigerweise, dass Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur in unerlässlichen Ausnahmefällen zu verhängen sind. Diese Ausnahmefälle bestimmen sich nach der konkreten Tat und der Persönlichkeit des Täters und gelten gerade nicht für ganze Fallgruppen.
Also plädieren Sie für sechs Monate?)
Gerade bei Straßenblockierern ist seit Langem höchstrichterlich entschieden, dass bei der Verursachung eines Staus, der aufgrund von physischen Straßenblockaden entsteht, der Tatbestand der Nötigung einschlägig ist und dass die Beschmutzung von Gegenständen, die das Erscheinungsbild erheblich verändert, eine gemeinschädliche Sachbeschädigung ist. Diese Tatbestände sind anwendbar. Hierzu wird auch ermittelt, und hier liegen auch schon einige Urteile zu den beschriebenen Taten vor.
Freisprüche!)
dann stimme ich Ihnen zu. Wenn Sie dann aber sagen, dass Ihnen bestimmte Urteile zu milde sind,
Es geht um Gesetzgebung!)
Herr Kollege Krings, wenn Sie sagen: „Wir können als Politik auf die Richterinnen und Richter nicht einwirken“ – Sie halten die Gewaltenteilung sehr hoch –,
und ohne das tat- und schuldangemessen abgewogen haben zu können,
Also wollen Sie keine Gesetzgebung mehr machen?)
Weshalb sonst wollen Sie nicht den Strafrahmen nach oben verschieben, sondern den Richterinnen und Richtern unten eine Möglichkeit nehmen
Der Gesetzgeber gibt den Maßstab vor!)
mit denen Sie nicht einverstanden sind?
Eine Rede der Arbeitsverweigerung!)
Abgesehen davon ist, wie ich auch in der ersten Lesung schon ausgeführt habe, das, was Sie hier machen wollen, sozusagen ein untauglicher Versuch, da nach § 47 Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nicht verhängt werden sollen,
nur in besonderen Einzelfällen, nicht in ganzen Fallgruppen.
Ganz bewusst!)
Sie wollen eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten hier für eine gesamte Fallgruppe einführen.
Wir fassen zusammen: Strafrechtliche Verschärfungen schrecken nicht ab.
Ach! Das ist ja interessant!)
– Das ist wissenschaftlich, kriminologisch erwiesen.
Selbstaufgabe des Staates!)
Das ist keine verantwortungsvolle Politik, wenn es um Steuergelder geht, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Der Bundesrat stört nur!)
und Sie haben es mit Ihrer Partei aus parteipolitischem Kalkül im Bundesrat noch mal gestoppt.
Ach, der Bundesrat stört nur!)
Die allermeisten Zwischenrufe hatten den gleichen Tenor. Ich zitiere exemplarisch einen Zwischenruf des Kollegen Dr. Krings: „Wir wollen nur eine Anhörung! Es geht nur um eine Anhörung!“
Genau! Hat die stattgefunden?)
Werte Kolleginnen und Kollegen, um mich auf die GO-Debatte vorzubereiten und zu ergründen, ob Sie vielleicht doch einen sachlichen Grund dafür haben, habe ich mir das Plenarprotokoll der letzten Debatte zu diesem Thema angeschaut. Es gab viele Zwischenrufe, wie auch jetzt gerade; das scheint ja Ihre Gemüter zu erhitzen.
Das Thema, ja! Kinder, ja!)
Aber wie schon gesagt: Die Anhörung ist jetzt ja längst terminiert, die Vorbereitungen laufen, und dennoch diskutieren wir hier, was Ihr Recht ist, aber uns kein inhaltliches Fortkommen beschert. Es geht Ihnen also um vermeintlich politische Punkte, die Sie eben vor den Landtagswahlen in Hessen machen wollen.
Es geht uns um die Kinder!)
Nachdem sich abzeichnete, dass die Beratungen in der Regierung aber noch andauern, nahmen wir auf Ihre Interessen, eine Anhörung durchzuführen, Rücksicht und terminierten im Juni die öffentliche Anhörung
Nach einem Jahr!
Selbstverständlich ist Ihnen dieser Vorgang hinlänglich bekannt. Weshalb wollen Sie also noch über den Stand der Beratungen unterrichtet werden? Vielleicht hat es doch etwas mit Wahlkampf zu tun?
Ja, bei Ihnen!)
Zudem haben wir, was viele Menschen sehr persönlich betrifft, das Namensrecht endlich reformiert, was vielen Familien den langen Wunsch nach einer gleichberechtigteren Namensgebung erleichtert. Und ja, wir haben das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen und damit staatliche Diskriminierung abgebaut. Herr Dr. Krings, das ist ein sehr, sehr wichtiger Punkt, auf den wir stolz sind; denn wir sind dafür, dass staatliche Diskriminierung entsprechend abgebaut wird.
Da gab es keine Diskriminierung! Wo keine Diskriminierung ist, kann auch keine abgebaut werden!)
Natürlich sind in diesem Gesetzentwurf sehr viele kleinteilige Regelungen enthalten. Aber auch viel Kleines wird insgesamt groß und insgesamt modern. Wir schaffen den Sprung in Richtung Digitalisierung. Wir schaffen Medienbrüche ab, zum Beispiel im Nachweisgesetz. Trotzdem behalten wir das Schutzbedürfnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Blick. Wir ersetzen an vielen Stellen das Schriftformerfordernis durch ein Textformerfordernis. Das ist besser im digitalen Zeitalter. Das führt zu mehr Flexibilität und Modernisierung. Von daher ist das wichtig. Und wir schaffen den Hotelmeldeschein ab,
Außerdem haben wir auch mal wieder von Ihnen die Forderung nach höheren Strafen und größeren Strafrahmen.
Ja, wo es angemessen ist!)
In Ihrem Antrag fordern Sie auf der einen Seite mehr Vertrauen in unsere Justiz und unsere Richterinnen und Richter; auf der anderen Seite nehmen Sie ihnen den Handlungsspielraum. Das widerspricht sich. Wir vertrauen unserer Justiz und unseren Richterinnen und Richtern.
Aber die vertrauen Ihnen nicht mehr, die Menschen der Justiz!)
Auch wir als SPD-Fraktion fordern ganz klar einen neuen Pakt für den Rechtsstaat,
Ja, wo ist er denn?)
Außerdem fordern Sie, dass Heranwachsende immer nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, ohne dass auf die geistige und sittliche Reife des Beschuldigten geschaut wird. Aber das Jugendstrafrecht ist doch gerade getragen von dem Gedanken,
Ja, Jugendstrafrecht! Das muss man ernst nehmen!)
Zwischenrufe von Sonja Eichwede an Günter Krings
Rot, Grün und Gelb haben das Vertrauen der Menschen verloren, und ganz besonders haben Sie das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Justiz und Polizei endgültig verspielt.
Meins nicht!)