- Bundestagsanalysen
Zwischenrufe von Günter Krings an Carmen Wegge
Allen, die bis jetzt nicht nachvollziehen können, warum dies ein schöner Moment ist, denen sei Folgendes gesagt: § 219a trat am 26. Mai 1933 in Kraft und ist ein Paragraf des NS-Unrechtsregimes.
Nein, er ist in der Weimarer Zeit entstanden!)
Das schreiben wir jetzt am Ende dieser Sackgasse!)
Bei § 219a geht es eben nicht um Werbung, so wie das leider immer wieder von der Union suggeriert wird, sondern um Informationen.
Was ist denn, wenn man das Werbeverbot abschafft?)
Sie werden aber durch diesen Straftatbestand kriminalisiert. Die Innenministerkonferenz hält bereits jetzt eine rechtliche Prüfung zum Umgang mit minderschweren Fällen für erforderlich, da diese Ermittlungen so viele Ressourcen binden.
Alles nicht so schlimm!)
Nein, danke. – Ich weiß, dass es nicht allen in diesem Plenum so geht; das haben wir gehört. In den letzten Monaten, Wochen und, ja, auch heute konnten wir immer wieder erleben, dass die Debatte um die Streichung von § 219a emotionalisiert und – auch gerade wieder – verfälscht wird.
Jetzt gerade wieder!)
Wir verschließen uns technischen Möglichkeiten im Kampf gegen Kindesmissbrauch nicht.
ist aber nicht so wirksam wie echte Prävention und gesellschaftliche Debatten über echten Kinderschutz.
Dann legen Sie doch mal was vor!)
Sie nennen in Ihrem Antrag 19 150 Fälle. In diesen Fällen stand als einziger Identifizierungsansatz lediglich die IP‑Adresse zur Verfügung, die dann aber nicht mehr bei den Providern gespeichert war. Jeder Fall, der nicht aufgeklärt werden kann, muss uns natürlich besorgen. Aber: Wenn Sie mit einer Zahl kommen, dann setzen Sie diese bitte auch ins Verhältnis. Alles andere beschreibt nur einen Teil der Wahrheit. Die rund 19 000 Fälle waren nämlich innerhalb von fünf Jahren, 2017 bis 2021,
Das sagen Sie den Opfern am besten!)
Aber wir wollen technische Möglichkeiten an ihrer Effektivität messen,
– Da klatscht nicht nur die SPD, sondern – das finde ich gut – die ganze Fortschrittskoalition.
Das muss man schon einmal festhalten, wenn das der Fall ist!)
Wenn wir den Gesetzentwurf hierzu im Parlament haben werden, werden wir ihn gern auch mit Ihrem Antrag im sachlogischen Zusammenhang beraten. Daher finde ich es überhaupt nicht unredlich, dass wir zu Ihrem Antrag noch keine öffentliche Anhörung terminiert haben. Öffentliche Anhörungen dienen ja nicht der Show und der Selbstbespaßung eines Ausschusses.
Aber es gibt doch das Informationsinteresse hier!)
Das EuGH-Urteil hat auch ergeben, dass eine Möglichkeit besteht, IP-Adressen anlasslos zu speichern, allerdings nur unter engsten Voraussetzungen wie ausschließlich für schwerste Straftaten
Aber Kindesmissbrauch wäre das, oder?)
Nun möchte die Unionsfraktion einen Termin für die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss bestimmen. Hier haben wir noch keinen Termin im Rechtsausschuss beschlossen.
Ach! Sie sind wohl noch nicht dazu gekommen!
– Das haben Sie gerade unter den Tisch fallen lassen, Herr Krings. Dem Grunde nach haben wir dem zugestimmt.
Wo ist denn die Anhörung? Wann findet sie statt? Ich möchte Datum und Uhrzeit!)
Der Antrag wurde nach der ersten Debatte, wie üblich, an den Rechtsausschuss als federführenden Ausschuss überwiesen. Im Rechtsausschuss hat die Union einen Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung gestellt. Dass wir eine solche öffentliche Anhörung machen, dem haben wir als Ampelkoalition zugestimmt.
Theoretisch!)
Die Unionsfraktion hat am 27. September 2022 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir haben über ihn zwei Tage später, also am 29. September 2022, in erster Lesung hier im Hohen Hause sachlich und fachlich diskutiert.
Das war aber sehr großzügig!
Ein guter letzter Satz!
Wir werden Ihren Antrag also weiter im Ausschuss beraten, und wir werden ihm einen eigenen Gesetzentwurf entgegenstellen.
Parlamentarische Minderheitenrechte sind wichtig. Parlamentarische Beratungen sind wichtig.
und so die verschiedenen politischen Lösungsmöglichkeiten zu bewerten, die gemeinsam auf dem Anhörungstisch liegen. Das erhöht die Qualität der parlamentarischen Beratungen, und das ist uns ein Anliegen.
Sie arbeiten nach dem Motto: Wer nicht arbeitet, macht auch keine Fehler!)
Bei all diesem Aufwand finde ich es gerechtfertigt, Anträge zum gleichen Thema gemeinsam zu behandeln
Wann kommt er denn, der Antrag?)
Mit viel Mühe und Arbeitsaufwand werden die Anhörungen vom Ausschusssekretariat vorbereitet. Zahlreiche Sachverständige werden eingeladen, die mit all ihrer Expertise schriftliche Stellungnahmen erarbeiten und zu uns nach Berlin reisen. Die Abgeordneten nehmen sich Zeit, um ihre Fragen zu stellen und die Einschätzungen der Expertinnen und Experten einzuholen. Die Öffentlichkeit ist vor Ort im Ausschusssaal und über den Livestream im Internet dabei; meistens berichten sogar die Fachmedien über die Erkenntnisse der Anhörung.
Alles blanke Theorie bei dieser Ampel, wenn die Anhörung nicht stattfindet!)
Mit diesem Gesetz bekämpfen wir die Organisierte Kriminalität,
Das tun Sie gerade nicht! Das Gegenteil ist der Fall!)
Sehr geehrter Herr Dr. Krings, ich wollte heute eigentlich nicht zur Cannabislegalisierung sprechen,
Dann habe ich doch schon Erfolg gehabt!)
aber nach Ihrem Redebeitrag hatte ich das Gefühl, dass Sie die Thematik noch nicht so ganz durchdrungen haben. Deswegen möchte ich einmal ganz kurz darlegen, was wir mit dem Cannabislegalisierungsgesetz alles verbessern werden in diesem Land.
Da bin ich ja mal gespannt!)
indem wir dem Schwarzmarkt Kundinnen und Kunden entziehen und ihnen legale Wege zu einem sauberen Cannabis geben.
Das wird nicht funktionieren!)
Und genau deswegen verbessern wir auch den Gesundheitsschutz in diesem Land.
Da fragen Sie mal die Niederländer! Die warnen Sie davor!)
Denn es wird staatlich reguliert angebautes Cannabis sein.
Sie differenzieren ja gar nicht nach der Herkunft! Das ist allgemein zulässig dann!)
Ich hoffe, dass wir uns zumindest darauf einigen können als Juristinnen und Juristen, dass das Strafrecht nicht dafür geeignet ist, Aufklärungs- und Präventionsarbeit zu ersetzen. Aber das passiert leider. Wir vertrauen viel zu sehr darauf, dass das Strafrecht das schon regelt. Wenn Ihnen Kinderrechte wirklich so wichtig sind, dann lassen Sie sie uns doch einfach gemeinsam ins Grundgesetz schreiben!
Auch die der Ungeborenen?)
Das wäre doch ganz wunderbar. Ich stehe auch gerne mal für ein persönliches Gespräch dazu zur Verfügung.
Ja! Über ungeborene Kinder!)
Aber genau das vermittelt Ihr Antrag. Es gibt keine Zaubertechnologie – sei es irgendeine künstliche Intelligenz, seien es Filter oder Suchprogramme –, die auf Knopfdruck sexualisierte Gewalt findet und vor allem verhindert, so schön das auch wäre. Aber sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist ein gesellschaftliches Problem. Und gesellschaftliche Probleme löst man mit einer Vielzahl von Maßnahmen:
Ja! Und was spricht jetzt gegen unseren Antrag?)
Ansonsten finde ich alle Ihre Fragen natürlich sehr spannend. Wir können sie gerne in der Anhörung gemeinsam diskutieren.
Das hätten wir schon längst machen können!)
Sie wissen es doch genauso wie wir: Kinder schützt man nicht nur mit Technologie.
Das passiert zweiseitigen Anträgen sicher auch nicht so oft. § 62 der Geschäftsordnung des Bundestages besagt: Wenn eine Vorlage hier im Plenum behandelt wurde, dann kann man, wenn sie zehn Sitzungswochen in einem Ausschuss lag, verlangen, dass der Bericht über den Stand der Beratungen hier wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Antrag der Union debattieren wir nach § 62 der Geschäftsordnung den Bericht über den Stand der Beratungen im Rechtsausschuss zu ihrem Antrag zur IP-Adressen-Speicherung zum zweiten Mal; das haben Sie ja heute alle schon mitbekommen.
Das liegt nicht an uns!)
Ich habe es in meiner letzten Rede bereits gesagt: Wenn wir immer wieder nur Lösungen diskutieren, die leicht erscheinen, aber nicht leicht sind, laufen wir in die Falle des Populismus. Es gibt eine große Sehnsucht nach einfachen Lösungen; das kann ich verstehen. Aber die Welt ist leider kompliziert. Wir haben im Parlament die Verantwortung, auf komplexe Probleme echte Lösungen zu finden, keine Scheinlösungen. Und eine IP-Adressen-Speicherung von bis zu sechs Monaten wäre eine solche Scheinlösung. Die Bürger/-innen haben es verdient, dass wir echte Problemlösungen anbieten, dass wir hier Gesetze machen, die wirklich etwas verändern.
Jetzt kommt der Vorschlag!)
Wir diskutieren ihn heute zum vierten Mal im Plenum. Heute schließen wir ihn aber endlich ab.
Es kommt vielleicht ein neuer!)
Aber nicht nur in der Zielsetzung beim Mordmerkmal sind wir uns einig. Ich möchte auf eine Forderung hinweisen, bei der wir sogar einer Meinung sind: Gerade dann, wenn die Frau es geschafft hat, dem Gewalttäter zu entkommen und dabei ist, sich ein gewaltfreies Leben aufzubauen, muss man sie präventiv vor weiteren Übergriffen schützen.
Dazu habe ich in Ihrem Entwurf jetzt aber, glaube ich, nichts gelesen.
wobei ich hier betonen möchte, dass es auf die konkrete Ausgestaltung ankommt. In Spanien erlangt das potenzielle Gewaltopfer hierdurch auch einen konkreten Vorteil, nämlich dass die Frau beispielsweise über eine App alarmiert wird, wenn sich ihr der potenzielle Täter unerlaubt nähert.
Das ist alles drin!)
Dies ist bis jetzt nicht gut möglich.
Wir sind als SPD-Fraktion durchaus bereit, darüber zu reden, dass wir für Fälle, in denen das Besitzdenken über den menschlichen Körper zu Gewalt und Tötung führt, ein neues Mordmerkmal brauchen. So wie Sie das hier vorschlagen, würden wir dem aber definitiv nicht zustimmen.
Machen Sie doch mal Vorschläge!)
Deswegen komme ich jetzt gleich in meinem nächsten Absatz dazu, dass die Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs, also über neue Mordmerkmale zu sprechen, durchaus etwas ist, auch wenn es um Frauen geht, was wir tatsächlich teilen.
Ja, welche denn? Vorschlag!
Ich kann zu Ihnen sagen, dass wir sehr gerne den Mordparagrafen reformieren würden, weil wir durchaus Handlungsbedarf sehen.
Weicher machen! Sie wollen ihn abschaffen oder weicher machen! Das ist das Ziel!)
Mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Qualifikations- bzw. Mordmerkmal bringen Sie meiner Meinung nach daher vor allem Ihre Unwissenheit zum Thema Gewalt zum Ausdruck und stigmatisieren mit Ihrem Wortlaut die Betroffenen von Gewalt auf eine inakzeptable Art und Weise.
Wo ist denn Ihr Vorschlag?
Ich übersetze das mal: Was haben aus Ihrer Sicht Frauen, Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen gemeinsam, wenn sie Opfer von Gewalt werden? Sie sind körperlich unterlegen. Das ist ein Menschenbild, das ich so nicht teilen kann. Es widerspricht auch allem, was ich im Austausch mit Betroffenen von Gewalt und Menschen, die diese begleiten, erfahren habe.
Sie wollen das Strafrecht also nicht verbessern!
Wobei, wenn ich Ihren Gesetzentwurf so lese, dann bin ich mir unsicher, ob wir zu dem Teil mit dem Patriarchat die gleiche Analyse haben; denn Sie schreiben in Ihrem Entwurf:
Sehr richtig! Da stimme ich völlig zu!)
Darauf antworte ich natürlich gerne. – Meines Wissens – aber nageln Sie mich jetzt nicht auf die Zahl fest – entscheiden sich in Deutschland knapp 100 000 Frauen pro Jahr dafür, ihre Schwangerschaft zu beenden.
Null Strafverfahren!)
Wir müssen nur einmal in die USA blicken; da ist es ein wahlkampfentscheidendes Thema.
Sie zünden die Republik an!)
Lieber Herr Müller, dazu liegen mir keine Zahlen vor. Deswegen kann ich es nicht sagen.
Denn Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem in unserer Gesellschaft und eine Bedrohung für die innere Sicherheit.
Dann stimmen Sie unserem Antrag zu!)
Gerade für Frauen haben wir – neben dem § 218 – in den nächsten Monaten noch viel vor. Es ist unser Ziel, die Gewalt gegen Frauen in diesem Land zu beenden und betroffene Frauen besser zu schützen und zu unterstützen.
Dann stimmen Sie unserem Antrag zu!)
Zudem muss man feststellen, dass der § 218 nicht dazu beiträgt, Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern. Was wir aber feststellen können, ist, dass er Frauen stigmatisiert, die sich für einen Abbruch entscheiden.
Keine Strafverfahren!)
Jetzt haben Sie gerade gefragt: Wie viele Abbrüche gibt es denn? Das sind 100 000.
Strafverfahren!
Zwischenrufe von Carmen Wegge an Günter Krings
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Abschluss und gewissermaßen auch als Auftrag ein paar Feststellungen und Bitten: Stoppen Sie endlich Ihre Pläne zum Umbau unserer Gesellschaft! Stärken Sie stattdessen unsere Justiz, wie es inzwischen übrigens auch die Europäische Kommission von Deutschland anmahnt! Und tun Sie endlich etwas zum Schutz vor allem unserer Kinder!
Kinderrechte ins Grundgesetz zum Beispiel!)
Als Unionsfraktion haben wir nicht nur zur IP-Speicherung mehrere eigene Anträge vorgelegt, sondern vor wenigen Wochen bereits einen abstimmungsreifen Gesetzentwurf zur strengen Bestrafung von häuslicher Gewalt und Messerattacken eingebracht. Die Ignoranz, mit der Sie unsere Vorschläge behandeln, kennen wir ja schon. Es bleibt aber eine Schande, dass Sie trotz der dramatischen Verbrechensentwicklung allenfalls symbolische, aber eben keine wirklich wirksamen Maßnahmen ergreifen wollen. Ihnen fallen vor allem Verschärfungen beim Waffenrecht ein, die alle Bürger betreffen. Wir wollen gezielt gegen die Messertäter vorgehen und sie härter bestrafen. Was soll Ihr diffuses Mitgefühl mit dieser Tätergruppe, meine Damen und Herren?
Es soll erst gar nicht dazu kommen!)