Aber, Frau Klöckner, wenn Sie Beispiele anbringen – da hat Herr Houben ganz recht –, dann sollten Sie sich doch auch mit den Hintergründen beschäftigen. Sie haben ja hier zu Recht das Onlinezugangsgesetz angesprochen; das wäre ja, wenn es funktioniert hätte, ein Superinstrument gewesen, um weite Teile der Bürokratie zu reduzieren. Es ist auch beschämend, wie der Umsetzungsgrad ist. Aber gerade gestern wurde der Bericht des Bundesrechnungshofs zum Onlinezugangsgesetz in der Presse diskutiert. Die Zusammenfassung ist, dass die wesentlichen Versäumnisse in der Anfangszeit, in den Jahren 2017 bis 2020, stattfanden.