- Bundestagsanalysen
Zwischenrufe von Luiza Licina-Bode an Stephan Mayer
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, um auch mal deutlich zu machen, wo die fehlende Austarierung dieses Gesetzentwurfes liegt: Die weitere Absenkung der Streitwertgrenze auf 300 000 Euro entspricht in keiner Weise einer fairen Kosten- und Risikoverteilung zwischen der Klägerseite und der Beklagtenseite. Und genauso unreell ist es, dass man es der Klägerseite, der Klage erhebenden Stelle, ermöglicht, bis drei Wochen nach Ende der Beweisaufnahme, nach der letzten mündlichen Verhandlung zu entscheiden, ob man sich dieser Verbandsklage anschließt oder nicht. Da liegen ja die Fakten endgültig auf dem Tisch. Das ist, wie wenn das Spielfeld bereitet ist, im Grunde genommen klar ist, wer das Spiel gewinnen wird. Dann zu entscheiden, ob man sich diesem Spiel anschließt oder nicht, ist ein relativ leichtes Unterfangen.
Das ist im Sinne der Richtlinie!)
Das, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, hat mit einer reellen, einer fairen Verteilung der Risiken zwischen der Klägerseite und der Beklagtenseite überhaupt nichts zu tun.
Doch! Das hat ganz viel damit zu tun!)
Das ist ja klar! Das haben wir nicht anders erwartet!)
Es kommt dann von der Ampelseite natürlich der Einwand: Damit wird ja keine Rechtssicherheit geschaffen.
Zwischenrufe von Stephan Mayer an Luiza Licina-Bode