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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Antrag beziehen wir uns auf die Neuerungen in § 246 des
Baugesetzbuches, die Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte, Obdachlosenheime, Kitas, Schulen, die 2014/2015 eingeführt und 2019 verlängert wurden. Das ist
gut und richtig so. Dieser Paragraf schafft nämlich rechtliche Erleichterungen, damit Wohnungen und Unterkünfte unter anderem für Geflüchtete einfacher – zum
Beispiel in Gewerbegebieten – gebaut werden können. Vorhandene Strukturen waren einfach zu unflexibel, um schnell mehr Raum für angemessene Unterkünfte zu
schaffen.
Klar ist: Wir stehen vor einer neuen Migrationskrise, die den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt trifft. Unsere Forderung an der Stelle ist eine
Verlängerung der Regelung bis 2027. Das würde den Kommunen zumindest erheblich mehr Planungssicherheit für Behelfsmaßnahmen geben. Lieber Kollege Nickholz, das
Kabinett mag gestern ja darüber diskutiert
– beschlossen – haben, wahrscheinlich aufgrund unseres Antrages.
Beifall bei der CDU/CSU
Lachen bei der SPD)
Aber dann nehmen Sie doch bitte alle Dinge auf, die wir in unserem Antrag haben. Die Obdachlosenheime, die Kitas und die Schulen fehlen bei Ihnen.
Das ist doch hier kein Kabarett!)
Die Situation ist jedoch immer noch dieselbe. Und auch die Notfallregelung kann keine bleibende Lösung sein. Es ist die Aufgabe des Bundeskanzlers,
hier eine dauerhafte Perspektive zu eröffnen. Im Übrigen – daran wollte ich noch mal erinnern – war es Olaf Scholz, der 2014 als Erster Bürgermeister von
Hamburg die Änderung des § 246 Baugesetzbuch forderte. Er war sogar der Initiator des Gesetzesantrages im Bundesrat. Er müsste es eigentlich besser wissen.
Er kann sich aber nicht mehr daran erinnern!)
Von einem vergleichbaren Engagement in seiner neuen Rolle als Bundeskanzler ist in der aktuellen Krise wenig zu sehen und in dieser Frage nichts zu
merken. Jetzt duckt sich der Bundeskanzler Scholz hinter seiner Innenministerin weg – sie wohnt der Debatte leider nicht bei;
Schon wieder in Hessen unterwegs!
Sie lässt sich doch vertreten! Was regen
Sie sich so auf?)
ich weiß nicht, wo sie ist, vorhin war sie noch da, vielleicht jetzt in Hessen –, das zeugt nicht von Führung. Sein Wahlversprechen, Führung zu
liefern, wenn Führung bestellt wird, gilt hier offenbar nicht.
Beifall bei der CDU/CSU)
Während die Kommunen alle Mühe haben und alle Hände voll zu tun haben, ihre Arbeit gewissenhaft zu erledigen, steht die Bundesregierung meist mit
leeren Händen und noch häufiger mit ganz vielen leeren Versprechungen tatenlos daneben. Die beiden Flüchtlingsgipfelchen im Innenministerium haben den Kommunen
im Grunde überhaupt nicht geholfen. Wertvolle Zeit ist einfach verstrichen. Das Vertrauen ging verloren; denn die Kommunen fühlen sich weder wahrgenommen noch
gehört. Die Kommunen sind im Stich gelassen worden. Dass Frau Ministerin Faeser, die ja nun leider nicht anwesend ist, den Aufbau von Strukturen auf
Arbeitsebene als großen Gesprächserfolg feiert, mutet wie ein schlechter Scherz an.
Beifall bei der CDU/CSU)
Der Bund erklärt sich regelmäßig für nicht zuständig. Und das ist nicht nur mein Eindruck, das ist auch der Eindruck kommunaler Bürgermeister vor Ort,
und zwar nicht nur von der CDU, sondern auch von der SPD und von den Grünen. Während unter unionsgeführter Bundesregierung sich der Krisengipfel im Kanzleramt
bewährt hat, verweigert die Ampelregierung den kommunalen Spitzenverbänden einen umfassenden Austausch mit allen beteiligten Ressorts im Kanzleramt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist bezeichnend, dass die ursprünglich für Ostern 2023 angekündigten Bund-Länder-Beratungen auch über
Finanzierungsfragen der Asyl- und Flüchtlingspolitik jetzt auf Mai verschoben worden sind. Dabei ist die Ankündigung des Kanzlers eines Flüchtlingsgipfels am
10. Mai 2023 eine reine Mogelpackung;
denn die Kommunen sind nicht dabei. Das wird eine Sonder-MPK, nicht weniger und nicht mehr.
Beifall bei der CDU/CSU)
Wenn es dann auf Bundesebene bedauerlicherweise mit der Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen nicht klappt, verweise ich auf eine erneute
Vereinbarung der kommunalen Landesverbände und der Landesregierung zur Aufnahme von Schutzsuchenden in Schleswig-Holstein vom gestrigen Tage. Diese beinhaltet
unter anderem 9 Millionen Euro zur Förderung der Herrichtung von geeignetem Wohnraum für Vertriebene, 9 Millionen Euro für den Herrichtungsbedarf in den
Kommunen im Vorgriff auf das Jahr 2023 sowie die Fortsetzung der Aufnahmepauschale von 500 Euro pro Person aus der Ukraine.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Ich freue mich sehr, dass wenigstens im Land Schleswig-Holstein die gemeinsame Strategie mit den Kommunen fortgeführt wird; denn die Hauptlast liegt
weiterhin in den Kommunen. Ihnen gebührt Dank, Anerkennung und Respekt für die herausragenden Leistungen in den zurückliegenden Monaten.
Beifall bei der CDU/CSU)
Für die SPD-Fraktion hat das Wort der Kollege Timo Schisanowski.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)