Aber dann nehmen Sie doch bitte alle Dinge auf, die wir in unserem Antrag haben. Die Obdachlosenheime, die Kitas und die Schulen fehlen bei Ihnen. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Antrag beziehen wir uns auf die Neuerungen in § 246 des Baugesetzbuches, die Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte, Obdachlosenheime, Kitas, Schulen, die 2014/2015 eingeführt und 2019 verlängert wurden. Das ist gut und richtig so. Dieser Paragraf schafft nämlich rechtliche Erleichterungen, damit Wohnungen und Unterkünfte unter anderem für Geflüchtete einfacher – zum Beispiel in Gewerbegebieten – gebaut werden können. Vorhandene Strukturen waren einfach zu unflexibel, um schnell mehr Raum für angemessene Unterkünfte zu schaffen. Klar ist: Wir stehen vor einer neuen Migrationskrise, die den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt trifft. Unsere Forderung an der Stelle ist eine Verlängerung der Regelung bis 2027. Das würde den Kommunen zumindest erheblich mehr Planungssicherheit für Behelfsmaßnahmen geben. Lieber Kollege Nickholz, das Kabinett mag gestern ja darüber diskutiert – beschlossen – haben, wahrscheinlich aufgrund unseres Antrages. Die Situation ist jedoch immer noch dieselbe. Und auch die Notfallregelung kann keine bleibende Lösung sein. Es ist die Aufgabe des Bundeskanzlers, hier eine dauerhafte Perspektive zu eröffnen. Im Übrigen – daran wollte ich noch mal erinnern – war es Olaf Scholz, der 2014 als Erster Bürgermeister von Hamburg die Änderung des § 246 Baugesetzbuch forderte. Er war sogar der Initiator des Gesetzesantrages im Bundesrat. Er müsste es eigentlich besser wissen. Von einem vergleichbaren Engagement in seiner neuen Rolle als Bundeskanzler ist in der aktuellen Krise wenig zu sehen und in dieser Frage nichts zu merken. Jetzt duckt sich der Bundeskanzler Scholz hinter seiner Innenministerin weg – sie wohnt der Debatte leider nicht bei; ich weiß nicht, wo sie ist, vorhin war sie noch da, vielleicht jetzt in Hessen –, das zeugt nicht von Führung. Sein Wahlversprechen, Führung zu liefern, wenn Führung bestellt wird, gilt hier offenbar nicht. Während die Kommunen alle Mühe haben und alle Hände voll zu tun haben, ihre Arbeit gewissenhaft zu erledigen, steht die Bundesregierung meist mit leeren Händen und noch häufiger mit ganz vielen leeren Versprechungen tatenlos daneben. Die beiden Flüchtlingsgipfelchen im Innenministerium haben den Kommunen im Grunde überhaupt nicht geholfen. Wertvolle Zeit ist einfach verstrichen. Das Vertrauen ging verloren; denn die Kommunen fühlen sich weder wahrgenommen noch gehört. Die Kommunen sind im Stich gelassen worden. Dass Frau Ministerin Faeser, die ja nun leider nicht anwesend ist, den Aufbau von Strukturen auf Arbeitsebene als großen Gesprächserfolg feiert, mutet wie ein schlechter Scherz an. Der Bund erklärt sich regelmäßig für nicht zuständig. Und das ist nicht nur mein Eindruck, das ist auch der Eindruck kommunaler Bürgermeister vor Ort, und zwar nicht nur von der CDU, sondern auch von der SPD und von den Grünen. Während unter unionsgeführter Bundesregierung sich der Krisengipfel im Kanzleramt bewährt hat, verweigert die Ampelregierung den kommunalen Spitzenverbänden einen umfassenden Austausch mit allen beteiligten Ressorts im Kanzleramt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist bezeichnend, dass die ursprünglich für Ostern 2023 angekündigten Bund-Länder-Beratungen auch über Finanzierungsfragen der Asyl- und Flüchtlingspolitik jetzt auf Mai verschoben worden sind. Dabei ist die Ankündigung des Kanzlers eines Flüchtlingsgipfels am 10. Mai 2023 eine reine Mogelpackung; denn die Kommunen sind nicht dabei. Das wird eine Sonder-MPK, nicht weniger und nicht mehr. Wenn es dann auf Bundesebene bedauerlicherweise mit der Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen nicht klappt, verweise ich auf eine erneute Vereinbarung der kommunalen Landesverbände und der Landesregierung zur Aufnahme von Schutzsuchenden in Schleswig-Holstein vom gestrigen Tage. Diese beinhaltet unter anderem 9 Millionen Euro zur Förderung der Herrichtung von geeignetem Wohnraum für Vertriebene, 9 Millionen Euro für den Herrichtungsbedarf in den Kommunen im Vorgriff auf das Jahr 2023 sowie die Fortsetzung der Aufnahmepauschale von 500 Euro pro Person aus der Ukraine. Ich freue mich sehr, dass wenigstens im Land Schleswig-Holstein die gemeinsame Strategie mit den Kommunen fortgeführt wird; denn die Hauptlast liegt weiterhin in den Kommunen. Ihnen gebührt Dank, Anerkennung und Respekt für die herausragenden Leistungen in den zurückliegenden Monaten. Herzlichen Dank.