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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich bei den Verantwortlichen und
Mitgliedern der über 600 000 eingetragenen Vereine in Deutschland für ihren Einsatz für die Allgemeinheit bedanken.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Spätestens jetzt – nach Corona – haben die Menschen gemerkt, dass man seine Freizeit auch ohne Verpflichtungen am Abend oder am Wochenende verbringen
kann. Es ist nicht mehr selbstverständlich, dass man seine Freizeit für andere opfert, dass man sich im Sportverein, bei den Geflügelzüchtern oder in
irgendeiner Jugendbetreuungseinrichtung einsetzt.
Umso wichtiger ist die kleine Änderung, die wir heute in Gesetzesform bringen wollen. Während Corona waren wir als Parlament gezwungen, neue Wege für
die Durchführung von Mitgliederversammlungen zu finden, da diese bisher nur in Präsenz möglich waren. Das ist uns auch gelungen; wir haben das unkompliziert
möglich gemacht. Während dieser Zeit hat sich herausgestellt, dass die virtuellen Treffen gut funktioniert haben. Herr Karaahmetoğlu, Sie sprachen von zeitnahen
und rechtssicheren Lösungen. Sie hätten längst etwas auf den Weg bringen können; die Zeit hatten Sie. Seit Juli liegt der Gesetzentwurf auf dem Tisch, waren die
Möglichkeiten zur Beschlussfassung gegeben. Die Ampelkoalition hat sich aber hartnäckig geweigert, die Regelung zu verlängern.
Für die Vereine bedeutet dies bis heute eine Hängepartie. Zwei Jahre haben sie sich daran gewöhnt, virtuelle Versammlungen durchzuführen, sind aber im
September letzten Jahres wieder auf die alte Regelung zurückgefallen; sie mussten ihre Versammlungen also wieder in Präsenz abhalten. Der zeitliche Verzug wiegt
umso schwerer, da viele Vereine ihre Jahreshauptversammlungen um den Jahreswechsel einberufen, also im Winter. Das heißt, sie mussten trotz Bedenken ihrer
Mitglieder wegen Corona sowie der schwierigen Suche nach Versammlungsstätten wieder auf Präsenzsitzungen ausweichen. Das hat die Vereine vor große
Herausforderungen gestellt, und das sehe ich nicht als Ausdruck der Wertschätzung, die wir den Vereinen längst hätten zuteilwerden lassen können.
Die Möglichkeit, virtuell zu tagen, bringt viele Vorteile mit sich. Auch die Expertenanhörung hat gezeigt, dass hybride Formate, also tagen in Präsenz
und virtuelle Teilnahme, eher schwierig umzusetzen sind und einen besonderen Aufwand bedeuten. Der Ausschluss von Mitgliedern bei virtuellen Sitzungen ist
verschiedentlich angesprochen worden. Aber auch, wenn die Versammlung in Präsenz stattfindet, können manche Mitglieder nicht kommen, weil die Anreise vielleicht
einfach zu weit ist. Das ist also kein Argument.
Dank unserer Hartnäckigkeit als Unionsfraktion haben wir nun heute endlich einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen zur
Entscheidung vorliegen. Allerdings ist schade, dass die Ampel den Vorständen bzw. den Beschlussgremien nicht das notwendige Vertrauen entgegenbringt und ihnen
die Entscheidung über die Abhaltung rein virtueller Sitzungen bei der Einladung der Versammlung nicht selbst überlässt. Nach dem vorliegenden Entwurf muss hier
zunächst die Mitgliederversammlung entscheiden.
Wir als Union hätten uns eine flexiblere Lösung vorstellen können. Dennoch ist der Vorschlag der Ampel insgesamt eine dringend gebotene Erleichterung
für die Vereine. Es bleibt zu hoffen, dass dies nicht die einzige Erleichterung ist und sich weitere anschließen, damit wieder mehr Menschen ermutigt werden,
sich in Vereinen zu engagieren.
Letzter Redner in dieser Debatte ist Erik von Malottki für die SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Guter Mann zum
Wahlrecht!)