Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich bei den Verantwortlichen und Mitgliedern der über 600 000 eingetragenen Vereine in Deutschland für ihren Einsatz für die Allgemeinheit bedanken. Spätestens jetzt – nach Corona – haben die Menschen gemerkt, dass man seine Freizeit auch ohne Verpflichtungen am Abend oder am Wochenende verbringen kann. Es ist nicht mehr selbstverständlich, dass man seine Freizeit für andere opfert, dass man sich im Sportverein, bei den Geflügelzüchtern oder in irgendeiner Jugendbetreuungseinrichtung einsetzt. Umso wichtiger ist die kleine Änderung, die wir heute in Gesetzesform bringen wollen. Während Corona waren wir als Parlament gezwungen, neue Wege für die Durchführung von Mitgliederversammlungen zu finden, da diese bisher nur in Präsenz möglich waren. Das ist uns auch gelungen; wir haben das unkompliziert möglich gemacht. Während dieser Zeit hat sich herausgestellt, dass die virtuellen Treffen gut funktioniert haben. Herr Karaahmetoğlu, Sie sprachen von zeitnahen und rechtssicheren Lösungen. Sie hätten längst etwas auf den Weg bringen können; die Zeit hatten Sie. Seit Juli liegt der Gesetzentwurf auf dem Tisch, waren die Möglichkeiten zur Beschlussfassung gegeben. Die Ampelkoalition hat sich aber hartnäckig geweigert, die Regelung zu verlängern. Für die Vereine bedeutet dies bis heute eine Hängepartie. Zwei Jahre haben sie sich daran gewöhnt, virtuelle Versammlungen durchzuführen, sind aber im September letzten Jahres wieder auf die alte Regelung zurückgefallen; sie mussten ihre Versammlungen also wieder in Präsenz abhalten. Der zeitliche Verzug wiegt umso schwerer, da viele Vereine ihre Jahreshauptversammlungen um den Jahreswechsel einberufen, also im Winter. Das heißt, sie mussten trotz Bedenken ihrer Mitglieder wegen Corona sowie der schwierigen Suche nach Versammlungsstätten wieder auf Präsenzsitzungen ausweichen. Das hat die Vereine vor große Herausforderungen gestellt, und das sehe ich nicht als Ausdruck der Wertschätzung, die wir den Vereinen längst hätten zuteilwerden lassen können. Die Möglichkeit, virtuell zu tagen, bringt viele Vorteile mit sich. Auch die Expertenanhörung hat gezeigt, dass hybride Formate, also tagen in Präsenz und virtuelle Teilnahme, eher schwierig umzusetzen sind und einen besonderen Aufwand bedeuten. Der Ausschluss von Mitgliedern bei virtuellen Sitzungen ist verschiedentlich angesprochen worden. Aber auch, wenn die Versammlung in Präsenz stattfindet, können manche Mitglieder nicht kommen, weil die Anreise vielleicht einfach zu weit ist. Das ist also kein Argument. Dank unserer Hartnäckigkeit als Unionsfraktion haben wir nun heute endlich einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen zur Entscheidung vorliegen. Allerdings ist schade, dass die Ampel den Vorständen bzw. den Beschlussgremien nicht das notwendige Vertrauen entgegenbringt und ihnen die Entscheidung über die Abhaltung rein virtueller Sitzungen bei der Einladung der Versammlung nicht selbst überlässt. Nach dem vorliegenden Entwurf muss hier zunächst die Mitgliederversammlung entscheiden. Wir als Union hätten uns eine flexiblere Lösung vorstellen können. Dennoch ist der Vorschlag der Ampel insgesamt eine dringend gebotene Erleichterung für die Vereine. Es bleibt zu hoffen, dass dies nicht die einzige Erleichterung ist und sich weitere anschließen, damit wieder mehr Menschen ermutigt werden, sich in Vereinen zu engagieren. Herzlichen Dank.