Zum anderen: Es gibt ja an vielen Stellen Widerstände gegen Projekte aus dem Verkehrsinfrastrukturbereich. Wird das dann auch jenseits der
Bedarfsplanüberprüfung herangezogen, sodass wir an der Stelle nicht vor Gerichten und Ähnlichem versanden, und werden die Projekte, die zumindest
gesellschaftlich hoch anerkannt sind, vorgezogen?