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Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für diese Frage. – In der Tat: In der Geburtshilfe haben wir die Situation, dass die Kliniken, die derzeit den
sogenannten Sicherstellungszuschlag bekommen, mit diesem Sicherstellungszuschlag alleine die Geburtshilfe nicht so darstellen können, dass Qualität und
Versorgungsangebot gesichert sind. Daher arbeiten wir an Modellen, in denen Zuschläge gewährleistet werden, die auskömmlich sind, sodass die Geburtshilfe dort
auch wirklich dargestellt werden kann. Dabei soll auch unterschieden werden, ob das Kliniken sind, wo eine Pädiatrie-, also eine Kinderheilkundestation,
gleichzeitig vorgehalten wird oder nicht, sodass wir einen Qualitätsanreiz geben.
Aber das zentrale Ziel ist, dass die Kliniken, die die benötigten Einnahmen nicht alleine aus der Geburtshilfe erwirtschaften können, aus diesem
wirtschaftlichen Druck komplett herausgenommen und so unterstützt werden, dass die Sicherstellung unabhängig von der Zahl der Geburten gewährleistet ist. Dafür
wäre dann der alte Sicherstellungszuschlag zuständig, dann eine zusätzliche Finanzierung und eine dritte Finanzierungssäule, die davon abhängen würde, ob es
auch eine Geburtshilfe gibt oder nicht. Das ist der derzeitige Stand der Diskussionen. Wir werden Sie da in Kürze mit einem Gesetzentwurf konfrontieren.
Sie dürfen noch eine Nachfrage stellen. Und wirklich: jetzt keine neuen Themen beginnen.
Jetzt sind wir schon bei der Geburtshilfe!)
Ich würde darauf verzichten, Frau Präsidentin.
Sie haben auf die Nachfrage verzichtet. – Jetzt lasse ich noch eine Nachfrage zu, nämlich von der FDP. Dann haben wir alle Fraktionen in dieser
Runde einmal gehabt. Und dann würde ich wirklich gerne so langsam zur nächsten angemeldeten Frage übergehen.
Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)
Frau Aschenberg-Dugnus, Sie dürfen jetzt noch nachfragen. Ursprünglich war mal das Thema „Krankenhaus und Energiekosten“. Bitte.