Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für diese Frage. – In der Tat: In der Geburtshilfe haben wir die Situation, dass die Kliniken, die derzeit den sogenannten Sicherstellungszuschlag bekommen, mit diesem Sicherstellungszuschlag alleine die Geburtshilfe nicht so darstellen können, dass Qualität und Versorgungsangebot gesichert sind. Daher arbeiten wir an Modellen, in denen Zuschläge gewährleistet werden, die auskömmlich sind, sodass die Geburtshilfe dort auch wirklich dargestellt werden kann. Dabei soll auch unterschieden werden, ob das Kliniken sind, wo eine Pädiatrie-, also eine Kinderheilkundestation, gleichzeitig vorgehalten wird oder nicht, sodass wir einen Qualitätsanreiz geben. Aber das zentrale Ziel ist, dass die Kliniken, die die benötigten Einnahmen nicht alleine aus der Geburtshilfe erwirtschaften können, aus diesem wirtschaftlichen Druck komplett herausgenommen und so unterstützt werden, dass die Sicherstellung unabhängig von der Zahl der Geburten gewährleistet ist. Dafür wäre dann der alte Sicherstellungszuschlag zuständig, dann eine zusätzliche Finanzierung und eine dritte Finanzierungssäule, die davon abhängen würde, ob es auch eine Geburtshilfe gibt oder nicht. Das ist der derzeitige Stand der Diskussionen. Wir werden Sie da in Kürze mit einem Gesetzentwurf konfrontieren.