Tagesordnungspunkt:
a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Clara Bünger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten (Neues Vorkaufsrecht-Gesetz – VorkG)
b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten sofort wiederherstellen
c) Antrag der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Roger Beckamp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD: Mehr Wohnungsmarkt wagen – Keine Ausweitung der Vorkaufspraxis in Milieuschutzgebieten
Zwischenrufe:
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Beifall:
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor fünf Monaten habe ich bereits an dieser Stelle über das kommunale Vorkaufsrecht gesprochen; aber noch immer höre ich die gleichen, mich nicht überzeugenden Argumente für eine vorgeschlagene Änderung. Hören wir endlich auf, private Investoren in eine grundsätzlich schlechte Ecke zu rücken, und hören wir auf, mit dem Vorkaufsrecht weitgehend in das Eigentum von Menschen einzugreifen!
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Carolin Bachmann [AfD])
Nicht der Staat baut maßgeblich die Wohnungen, sondern private Investoren.
Lassen Sie uns lieber darüber diskutieren, wie wir auch in Ballungszentren und in den Kiezen unserer Großstädte mehr Wohnungen bauen können. Nachverdichtung und Aufstockung sind hier zentrale Punkte. Grundsätzlich sagen auch wir, dass Milieus erhalten und geschützt werden sollen.
Doch die Kommunen haben durch die Regelungen in § 172 des Baugesetzbuchs und durch eine entsprechende Erhaltungssatzung weitreichende Möglichkeiten, Milieus vor Ort zu schützen. Zudem gibt es bereits bundesweit starke Schutzrechte für Mieter und regulierte Miethöhen durch Mietspiegel. Anstatt beispielsweise in Berlin für 500 Millionen Euro bestehenden Wohnraum aufzukaufen, hätte man dieses Geld besser in Neubauprojekte, Genossenschaftsmodelle oder sozialen Wohnungsbau investiert.
Beifall bei der FDP und der CDU/CSU
Zuruf der Abg. Caren Lay [DIE LINKE])
Die Praxis des jetzigen kommunalen Vorkaufsrechts bezieht sich ohnehin auf nur ganz wenige Großstädte in Deutschland, sprich: Es betrifft im bundesdeutschen Vergleich nur ganz wenige Menschen
Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber für die ist es gut!)
und lässt völlig außer Acht, dass der Wohnungsmangel in ganz Deutschland das eigentliche Problem ist. Der generelle Wohnungsmangel übt Druck auf die Milieus aus und nicht eventuelle zukünftige Eigentümer; denn durch das kommunale Vorkaufsrecht wird keine einzige neue Wohnung gebaut.
Ich sehe derzeit keinerlei Notwendigkeit, das bestehende kommunale Vorkaufsrecht zu ändern. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf und Ihren Antrag deshalb ab.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Für Die Linke erhält das Wort Caren Lay.
Beifall bei der LINKEN)