Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor fünf Monaten habe ich bereits an dieser Stelle über das kommunale Vorkaufsrecht gesprochen; aber noch immer höre ich die gleichen, mich nicht überzeugenden Argumente für eine vorgeschlagene Änderung. Hören wir endlich auf, private Investoren in eine grundsätzlich schlechte Ecke zu rücken, und hören wir auf, mit dem Vorkaufsrecht weitgehend in das Eigentum von Menschen einzugreifen! Nicht der Staat baut maßgeblich die Wohnungen, sondern private Investoren. Lassen Sie uns lieber darüber diskutieren, wie wir auch in Ballungszentren und in den Kiezen unserer Großstädte mehr Wohnungen bauen können. Nachverdichtung und Aufstockung sind hier zentrale Punkte. Grundsätzlich sagen auch wir, dass Milieus erhalten und geschützt werden sollen. Doch die Kommunen haben durch die Regelungen in § 172 des Baugesetzbuchs und durch eine entsprechende Erhaltungssatzung weitreichende Möglichkeiten, Milieus vor Ort zu schützen. Zudem gibt es bereits bundesweit starke Schutzrechte für Mieter und regulierte Miethöhen durch Mietspiegel. Anstatt beispielsweise in Berlin für 500 Millionen Euro bestehenden Wohnraum aufzukaufen, hätte man dieses Geld besser in Neubauprojekte, Genossenschaftsmodelle oder sozialen Wohnungsbau investiert. Die Praxis des jetzigen kommunalen Vorkaufsrechts bezieht sich ohnehin auf nur ganz wenige Großstädte in Deutschland, sprich: Es betrifft im bundesdeutschen Vergleich nur ganz wenige Menschen und lässt völlig außer Acht, dass der Wohnungsmangel in ganz Deutschland das eigentliche Problem ist. Der generelle Wohnungsmangel übt Druck auf die Milieus aus und nicht eventuelle zukünftige Eigentümer; denn durch das kommunale Vorkaufsrecht wird keine einzige neue Wohnung gebaut. Ich sehe derzeit keinerlei Notwendigkeit, das bestehende kommunale Vorkaufsrecht zu ändern. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf und Ihren Antrag deshalb ab.