Für mich ist es kein Widerspruch, trotz des § 218 auf diesem Gebiet zu unterrichten, auch wenn das jetzt nicht die aktuelle Rechtslage sein sollte. Das ist für mich kein Widerspruch an sich. Das heißt für mich aber nicht, dass § 218 abgeschafft werden muss, um zu diesem Ergebnis zu kommen. Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag wird für den Erhalt des § 219a, des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, plädiert, nach Evaluierung vielleicht sogar für eine Verschärfung. Es wird gefordert, dass das Beratungsangebot für die Schwangeren intensiviert werden muss, und es wird unterstellt, dass die Gesellschaft mangelndes Problembewusstsein hat. Die aktuelle gesetzliche Regelung, wie wir sie vorliegen haben, ist das Ergebnis eines langwierigen Prozesses mit vielen Diskussionen zu einem hochemotionalen Thema, nämlich zur Zulässigkeit bzw. zum Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Es ist ein hart errungener Kompromiss – das haben wir heute schon mehrfach gehört –, der hier gefunden wurde, und er ist sicherlich für keine Seite eine optimale Lösung. Dennoch – ich glaube, das müssen wir auch festhalten –: Er hat zur Befriedung in diesem Konflikt beigetragen, und es steht zu befürchten, dass eine Aufkündigung dieses Kompromisses wieder zum Aufbrechen des Konflikts führt, beginnend mit der Diskussion, die wir über den § 219a führen, und dass eben keine Befriedung stattfindet. Das gilt es zu vermeiden. Zur Lösung gehört der modifizierte § 219a und die Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch. Wenn jetzt in dem Antrag gefordert wird, den Kompromiss aus 2019 zu evaluieren, vielleicht zurückzunehmen und zu untersuchen, ob das Rechts- oder Unrechtsbewusstsein durch eine Beratung ausreichend gebildet wird, offenbart dies zwei Dinge: Sie unterstellen zum einen, dass die heutige Beratung nicht gut ist. Zum anderen erweckt der Antrag den Anschein, Sie wollten die Frauen, die sich ohnehin schon in einer Konfliktsituation befinden, noch mehr unter Druck setzen, um das von Ihnen gewünschte Ergebnis zu erlangen. Gerne. Wir waren beim Druckaufbau auf die Frauen. Wenn ich mir den Antrag so anschaue, stelle ich fest, dass er den Kern des Problems überhaupt nicht erfasst. Sie verstehen nicht im Geringsten, worum es geht. Die gesamte Diskussion geht von der Beibehaltung über die Abschaffung bis hin zur Verschärfung des § 219a. Und was steht sich dabei immer gegenüber? Das sind einerseits der Wunsch der werdenden Mutter nach Selbstbestimmung – das haben wir heute auch schon gehört – und andererseits der Schutz des ungeborenen Kindes. Das ist das Spannungsfeld, in dem wir uns bewegen. Und weil Sie dauernd darauf hinweisen, dass die aktuelle Rechtslage den Realitäten angepasst werden muss, muss ich Ihnen sagen: Das können Sie hundertmal sagen, aber dieses Dilemma zwischen dem Schutz des Lebens und der Selbstbestimmung der werdenden Mutter werden Sie so nicht auflösen. In vielen Gesprächen mit Verbänden, Institutionen und Betroffenen tauchen all die Fragen auf, die wir heute schon mal behandelt haben: Wie komme ich an Informationen? Sind es genügend Informationen? Sind es die richtigen Informationen? Was ist die Rolle der Ärztinnen und Ärzte? Und: Gibt es auch genügend medizinisches Angebot und Betreuung, um die Abbrüche dann vielleicht durchzuführen? Diese Fragen nehmen wir alle ernst. Es ist klar – das ist heute auch schon angeklungen –: Die Regelung des § 219a kann nicht so bleiben. Es kann nicht alles beim Alten bleiben. Es ist aber keine Lösung, den Paragrafen komplett zu streichen, und es ist schon gar keine Lösung, ihn so zu ändern, wie die AfD das wünscht. Herzlichen Dank.