Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Drei Anmerkungen zum Ende der Debatte. Internationale und nationale Studien belegen eindeutig: Es gibt in Deutschland eine hohe Vermögensungleichheit, und – Herr Brehm, man sollte Studien schon bis zum Ende zitieren – die hohe Vermögensungleichheit in Deutschland ist zwar bis 2021 gering zurückgegangen, aber seitdem wieder gestiegen. Das gehört zur Wahrheit dazu. Gleichzeitig behaupten manche, Deutschland sei ein Höchststeuerland. Bei der Vermögensbesteuerung sind wir im internationalen Vergleich nun wahrlich kein Höchststeuerland, sondern ein Niedrigsteuerland, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn man über die Frage der steuerlichen Leistungsgerechtigkeit spricht und sich die Zahlen anschaut, sieht man, dass unter 14-Jährige im Zeitraum von 2009 bis 2020 insgesamt 52,2 Milliarden Euro geschenkt, übertragen, vererbt bekommen haben. Sie haben, glaube ich, nicht mit ihrer Leistung dazu beigetragen, und das wurde nahezu nicht besteuert. Da stellt sich die Frage der Leistungsgerechtigkeit doch natürlich auch bei der Erbschaftsteuer, übrigens auch deshalb, weil dieses Erbe oft über Generationen weitergetragen wurde – und damit auch soziale Stellung und politische Einflussmöglichkeiten. Es ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, wie man mit der Erbschaftsteuer und mit der politischen Partizipation aller in diesem Land umgeht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Erbschaftsteuer ist deswegen schon ein wichtiges Instrument für mehr Leistungsgerechtigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens, Herr Güntzler, das Erbschaftsteuerrecht natürlich auch wegen der Privilegierung und der ungleichmäßigen Besteuerung aller Vermögenswerte kassiert. Es hat gesagt: Da gibt es eine Überprivilegierung. – Wir wollten das dann korrigieren, und in den Verhandlungen kam am Schluss tatsächlich die CSU und hat noch mal viel für die Lobby der Höchstvermögenden herausgeholt. Das tut uns auch weh, muss ich sagen, und deswegen gibt es weiterhin Bedarf, da etwas zu korrigieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deswegen wurde übrigens noch unter Ihrer Regierung im Subventionsbericht der Bundesregierung die Privilegierung höchster Vermögen in der Erbschaftsteuer als größte Steuersubvention aufgeführt – zu Recht, wie ich finde, meine sehr geehrten Damen und Herren. Bayern klagt jetzt gegen diese Erbschaftsteuer. – Herr Brehm, ich habe verstanden, Sie wollen die Erbschaftsteuer komplett weghaben vonseiten der CSU. Das wäre was Neues. Bisher klagen Sie nur gegen Freibeträge. Aber da halte ich noch einmal, weil ich auch Bayer bin, mit Stolz die bayerische Verfassung entgegen – ich zitiere sie noch mal –: Diesen Verfassungsauftrag verkehrt die CSU in Bayern seit Jahrzehnten ins Gegenteil und privilegiert die Höchstvermögenden. Wir als bayerische Sozialdemokraten schützen unsere bayerische Verfassung. Die Verfassungsfeinde sitzen in der Bayerischen Staatsregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und mit der Klage – als Letztes vielleicht noch – setzen CDU/CSU und auch die AfD auf die Unsicherheit bei den Menschen, weil diese im Steuerrecht oftmals unsicher sind: Betrifft mich das jetzt, oder betrifft mich das nicht? Ich sage Ihnen einmal eines ganz klar, und das wissen Sie auch: Niemand muss wegen der Erbschaftsteuer sein Haus verkaufen. Das ist schlicht falsch. Es gibt die Möglichkeit, – – selbstgenutztes Eigentum vollkommen steuerfrei weiter zu bewohnen. Es gibt Freibeträge in der Schenkung- und in der Erbschaftsteuer, – – sodass bei einer Übertragung alleine bei einer Familie mit zwei Kindern 1,6 Millionen Euro vollkommen steuerfrei übertragen werden können, und das alle zehn Jahre. Es geht hier um die Frage der Gerechtigkeit, – – aber auch um die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben. Die wollen wir gleichmäßiger, – – gerechter ausgestalten. In diesem Sinne lehnen wir die Anträge ab. Danke schön.