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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Gelbhaar, wir werden uns nicht an die FDP klammern; aber seien Sie sicher, wir
werden auch nicht die Grünen umarmen,
bei Infrastrukturthemen mit Sicherheit erst recht nicht.
Weil der Kollege Reuther meinte, dies sei ein Gesetz, das seinen Namen verdiene und ein Turbo sei, sage ich: Rechtswegeverkürzungen haben wir in der
letzten Periode schon gemacht, und den Turbo wünschen sich alle, die Infrastrukturpolitik machen. Machen wir doch mal den Faktencheck: Der kundige
Verwaltungsjurist wird natürlich sofort erkennen, dass das alles andere als echte Beschleunigung ist. Es ist und bleibt mehr oder minder eine Luftnummer, liebe
Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der CDU/CSU
Luftnummern habt ihr doch gemacht!)
Warum? Ich will Ihnen ein paar Gründe nennen.
Der erste Grund: Es handelt sich beim „überragenden öffentlichen Interesse“ natürlich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der Einzelfallprüfungen
nach sich zieht. Also jedes Mal eine Einzelfallprüfung vor Gericht. Rechtliche Vorfahrt? Fehlanzeige!
Der zweite Grund: Es ist ein einfaches Gesetz, eine einfachgesetzliche Regelung. Damit, Infrastruktur als Staatsziel zu definieren, sehr geehrter Herr
Minister, sind Sie wohl gescheitert. In der Abwägung Staatsziel gegen einfaches Gesetz wird sich die Infrastruktur nicht durchsetzen. Sichere Vorfahrt?
Fehlanzeige!
Ich komme zum nächsten Punkt. Das Verkehrsministerium kann mit dem Umweltministerium in einer Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates und
ohne Zustimmung des Bundestages die Projekte, die im öffentlichen Interesse liegen, benennen. Das bedeutet am Ende – das wird die Kollegin Menge freuen; denn
damit ist die Blockade ja wieder im Gesetz angelegt –: Das Umweltministerium hat am Ende die Hand drauf. Was heißt das also? Wiederum keine verlässliche
Vorfahrt für Verkehrs-, insbesondere Straßenprojekte – also: Fehlanzeige!
Nun kommen wir noch zu Ihrer grandiosen 144er-Liste, die mehr Schein als Sein ist; denn dort sind Bauabschnitte und nicht echte Projekte aus dem
Bundesverkehrswegeplan aufgeführt.
Zuruf des Abg. Detlef Müller [Chemnitz] [SPD])
Auch das ist kein großer Wurf. Wie Sie wissen, hat uns ja dankenswerterweise Staatssekretär Oliver Luksic schon bestätigt, dass man nicht sagen kann,
dass sich die Umsetzung dieser Projekte damit beschleunigt. Also auch da: Fehlanzeige!
Beifall bei der CDU/CSU
Liebe Kolleginnen und Kollegen, materielle Präklusion, Einschränkung des Verbandsklagerechts – damit unser Land wieder funktioniert.
Beifall bei der CDU/CSU
Was Sie da vorschlagen, ist rechtswidrig!)