- Bundestagsanalysen
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mit einem Dank an alle Kolleginnen und Kollegen beginnen, die auf Bundestagsseite mitgewirkt haben, und außerdem namentlich noch einmal die beiden Justizminister, für den Bund Marco Buschmann und für die Länder Roman Poseck, erwähnen, die, glaube ich, viel Arbeit als Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe geleistet haben. Wir haben konstruktiv zusammengearbeitet. – Da darf man auch mal klatschen, finde ich.
Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Betonen will ich auch, dass erstens unsere Rechtsordnung heute schon einen guten Schutz für Hinweisgeber vorsieht und zweitens der Schutz durch die Umsetzung der Richtlinie noch einmal wesentlich verbessert wird. Uns ist es – das ist meiner Fraktion sehr wichtig – gemeinsam mit den unionsregierten Ländern gelungen, aus dem Gesetzentwurf die Elemente herauszuoperieren, die zwar mehr Bürokratie, mehr Aufwand und mehr Kosten verursachen, aber keinen entsprechenden Mehrwert für hinweisgebende Mitarbeiter beinhaltet hätten. Der gefundene Kompromiss trägt nun auch die Handschrift der Union und erlaubt uns daher eine Zustimmung im Bundestag.
Beifall bei der CDU/CSU)
Wir haben in diesem Gesetz jetzt klare Wertungen vorgenommen. Ich will zwei ganz wichtige nennen:
Erstens sind interne Meldungen gegenüber externen Meldungen grundsätzlich vorzugswürdig; denn sie stärken den Betriebsfrieden und führen zu schnelleren Lösungen von Problemen. Das Gesetz enthält daher jetzt eine Präferenzregelung zur Nutzung interner Meldungen.
Zweitens sind offene Hinweise allemal besser als anonyme Meldungen. Da wir mit dem Gesetz – auch schon mit der Richtlinie – alles für den Schutz offen auftretender Hinweisgeber tun, würden wir, wie ich finde, unser eigenes Gesetz nicht ganz ernst nehmen, wenn wir zugleich die Anonymität erheblich fördern. Wir zwingen jetzt also weder Unternehmen noch öffentliche Stellen, anonyme Meldungen entgegenzunehmen oder sogar noch einen aufwendigen, anonymen Rückkanal zu unterhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich könnte die Liste von Verbesserungen fortsetzen; ich tue das mit Blick auf die Zeit nicht. Stattdessen nur noch ein abschließender, allerdings auch mahnender Hinweis zum Verfahren für die Zukunft. Die Ampelkoalition hat zunächst versucht, die Beteiligungsrechte der Länder zu umgehen, indem sie zwischenzeitlich ein einheitliches Richtlinienumsetzungsgesetz aufgespalten hat, nachdem es im Bundesrat bereits abgelehnt war. Das ist ein Novum in unserer Verfassungsgeschichte, und kein gutes. Wenn es nach meiner Fraktion gegangen wäre, hätten wir den Vermittlungsausschuss schon früher anrufen können, und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem noch gar keine Strafzahlungen an die Europäische Union – über 60 000 Euro täglich – angefallen wären.
Beifall bei der CDU/CSU)
Ich komme zum Schluss. Ich schaue dabei nicht so sehr zurück, sondern bitte Sie für die Zukunft um Folgendes: Machen Sie es künftig gleich richtig; denn beim Gesetzgebungsverfahren auf dem Boden des Grundgesetzes zu bleiben, ist demokratisch unschlagbar und spart dem Steuerzahler viel Geld.
Vielen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU)
Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Dr. Till Steffen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)