Wir geben jetzt einfach einmal zwei Ideen, wie man das umsetzen kann. Das Erste ist einfach. Wir nehmen einen separaten Rechtsakt und sagen: Autos mit Verbrennungsmotor, die mit klimaneutralen Kraftstoffen betankt werden, werden außerhalb der Flottengrenzwerte gesetzt. Punkt, aus, fertig, geht, betrifft die bestehende Regulierung nicht, ist ein gesonderter Rechtsakt, könnte man machen, wenn man will. Man kann aber auch – und das haben tatsächlich in der Europäischen Union nicht nur die FDP vorgeschlagen, sondern auch die Unionsabgeordneten – sagen, dass die Hersteller von Verbrennungsmotoren dazu verpflichtet werden, klimaneutrale Kraftstoffe in den Markt reinzubringen. Das wird dann am Ende, bevor es in die Flottengrenzwertregulierung reingeht, mitberücksichtigt. Diese Vorschläge des Europäischen Parlaments gibt es schon, und auf die kann man aufsatteln, die kann man umsetzen. Das sollte sich die Europäische Kommission auch noch einmal gesondert ansehen.