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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Das Ziel wird allerdings verfehlt, Herr Dr. Buschmann.
Nun, der Ansatz scheint verblüffend simpel: Eine im Ausland geschlossene Ehe, die nach deutschen Vorschriften unwirksam ist, soll auch hier unwirksam sein – so weit, so einfach, so gut. Aber dann heißt es im gleichen Atemzug, es seien die Regelungen zum Familienunterhalt, zum Getrenntlebendenunterhalt und zum nachehelichen Unterhalt entsprechend anzuwenden. Aus einem rechtlichen Nullum sollen also familienrechtliche Ansprüche abgeleitet werden. Eine unwirksame Ehe wird mit Wirkungen ausgestattet. Das ist systematisch und materiellrechtlich einfach unstimmig.
Weiter heißt es, das minderjährige Mädchen und der Mann könnten ihre unwirksame Auslandsehe heilen, indem sie hier erneut heiraten, sobald das Mädchen volljährig geworden sei. „Ach nein!“, ruft man verdutzt. Wer hier als nicht verheiratet gilt und volljährig ist, kann doch ohnehin heiraten, und zwar auch ohne, dass man ihm dies ausdrücklich erlaubt.
Zuruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Allein die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses macht Sinn, weil das Morgenland, in dem die Minderjährigenehe eingegangen wurde,
die Eheleute nach dortigem Recht als verheiratet und deren Ehe als wirksam betrachtet und wohl kaum deren Ehefähigkeit bescheinigen wird.
Der Entwurf hat außerdem unbedachte Folgen im Erbrecht: Was passiert beim Ableben des Mannes? Bei unwirksamen Ehen erlischt der Unterhaltsanspruch, und es gibt nichts. Wollen wir den Mädchen das zumuten? Bei einer gültigen Ehe gäbe es wenigstens den Pflichtteil, der an die Stelle der Unterhaltspflicht tritt.
Wie macht man es nun richtig? An der Unwirksamkeit der Auslandsehe einer Minderjährigen sollten wir selbstverständlich festhalten; das ist hier wohl Konsens. Wegen des Vertrauens, das die Minderjährigen in die im Ausland geschlossene Ehe gesetzt hatten, sollten sie aber über Schadensersatzregelungen abgesichert werden, die sie finanziell so stellen, als sei die Ehe wirksam gewesen. Das hätte zwei positive Seiten: Zum einen fielen die Einschränkungen des Unterhaltsrechts weg, zum anderen wüssten die meist älteren Männer, die im Ausland eine Ehe mit einer Minderjährigen schließen wollen, dass es teuer wird, wenn sich die vermeintliche Ehefrau in Deutschland aufhält. Vielleicht hält sie dies von der Eheschließung ab, vielleicht nur von der Migration nach Deutschland. Allein deshalb aber wird die Regierung diesem Vorschlag wohl nicht folgen.
Beifall bei der AfD
Also, Ideen haben Sie auch keine!)
Dr. Franziska Krumwiede-Steiner erhält das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)