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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will am Anfang meiner Rede gerne ein ganz klares Statement für die Union abgeben. Es ist völlig klar: Wer Mieter übervorteilt, wer sie über den Tisch zieht, wer ihre Zwangslage bewusst ausnutzt, um eine überhöhte Miete zu fordern, wer also wirklich ein Mietwucherer ist, der muss bestraft werden.
Beifall bei der CDU/CSU)
Das ist völlig klar. Da sind wir uns, glaube ich, auch alle miteinander einig.
Aber ich will hier dem Eindruck entgegentreten, den Frau Lay, aber auch die Kollegin von der SPD jetzt gerade erweckt haben: dass es in Deutschland nicht möglich wäre, eine Sanktion auszusprechen. Das ist der Geist, den der Antrag der Linken atmet.
Zuruf der Abg. Caren Lay [DIE LINKE])
Wir haben einen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, der genau das unter Strafe stellt, der das hart sanktioniert.
Was Sie dargestellt haben und worauf Sie Ihre Argumentation gründen, ist ein Vollzugsproblem. Aber da – das will ich schon mal sagen – gibt es große Unterschiede. Wenn ich jetzt zum Beispiel nach Frankfurt am Main schaue – unbestreitbar eine Stadt, wo wir große Wohnungsnot haben –: Da hat es alleine in den letzten drei Jahren über 1 200 Verfahren nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz gegeben. 1 200 Verfahren!
Zuruf der Abg. Caren Lay [DIE LINKE])
Bußgelder in Höhe von 320 000 Euro sind da verhängt worden, Mieten in Höhe von 420 000 Euro mussten zurückgezahlt werden. In Frankfurt am Main ist § 5 Wirtschaftsstrafgesetz schon heute ein scharfes Schwert, meine Damen und Herren. Und jetzt gucken wir mal in andere Länder. Jetzt gucke ich mal in meine Heimatstadt Berlin – das sind jetzt Zahlen von vor der Regierungsübernahme durch die CDU –: Da gab es in den letzten sechs Jahren ein einziges Verfahren. Ein einziges Verfahren!
Bei einem Senat aus SPD, Linken und Grünen! Das ist ja ein Ding!)
Ich finde, das sind Zahlen, die man dann auch mal zur Kenntnis nehmen muss. Sie zeigen, dass es tatsächlich nicht alleine darauf ankommt, was man in ein Gesetz hineinschreibt, sondern dass man es auch umsetzen muss. Und es ist eine sehr grundsätzliche Fragestellung, ob man Vollzugsdefizite dadurch versucht auszugleichen, dass man Gesetze immer noch schärfer und noch schärfer und noch schärfer macht.
Beifall bei der CDU/CSU)
Das ist nicht der Ansatz, den wir als Union haben.
Jetzt wird vorgeschlagen – Sie haben es angesprochen –, das subjektive Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung zu streichen. Da will ich schon noch mal daran erinnern: Wir befinden uns hier im Wirtschaftsstrafgesetz. Wir haben in Artikel 20 unserer Verfassung mit dem Rechtsstaatsprinzip – da wurzelt das Schuldprinzip – sehr klar festgelegt, dass wir nur sanktionieren und bestrafen können, wenn jemandem eine Handlung vorwerfbar ist. Da muss man schon sagen: Wenn es nur auf den objektiven Tatbestand ankommt und es kein subjektives Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung mehr gibt, dann fehlt es einfach an vorwerfbarem Handlungsunrecht. Das, was hier vorgeschlagen wird, ist mit dem Rechtsstaatsprinzip, ist mit dem Schuldgrundsatz nicht in Einklang zu bringen, meine Damen und Herren.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Einen letzten Gedanken will ich noch anbringen: Das, was hier vorgeschlagen wird, ist auch mit den sonstigen Rechtsordnungen nicht synchronisiert, –
Herr Kollege Luczak, kommen Sie bitte zum Schluss.
– etwa mit der Mietpreisbremse und den Ausnahmen, die möglich sind, wonach man auch mehr als 20 Prozent nehmen kann, zum Beispiel bei einer Modernisierung. Da rutscht man sofort in die Strafbarkeit, in die Ordnungswidrigkeit.
Herr Kollege Luczak, Sie haben jetzt noch einen Satz.
Das ist eine Kriminalisierung insbesondere von privaten Kleinvermietern. Die machen wir so nicht mit, meine Damen und Herren.
Beifall bei der CDU/CSU
Zuruf der Abg. Caren Lay [DIE LINKE])
Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Hanna Steinmüller, Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)