- Bundestagsanalysen
Zwischenrufe von Götz Frömming an Luiza Licina-Bode
Was Sie mit dem Antrag bezwecken, liegt auf der Hand: Populismus und Hetze; aber wirklich dramatisch ist vor allem die Unkenntnis der Rechtslage. Sie kennen offensichtlich nicht mal den Unterschied zwischen dem individuellen Asylgrundrecht nach Artikel 16a unserer Verfassung und dem internationalen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der sich bei uns im Asylgesetz wiederfindet.
Hat er doch ausgeführt!)
Da Sie in Ihrem Antrag diverse Rücknahmeabkommen auflisten und die Bundesregierung auffordern, diese anzuwenden, möchte ich gern auf zwei Abkommen eingehen; denn offensichtlich haben Sie die nicht mal gelesen. Nur weil das Wort „Rückführung“ in der Überschrift steht, heißt das noch lange nicht, dass all Ihre Träume in dem Zusammenhang wahr werden.
Dass Sie nicht rückführen wollen, wissen wir!)
Das bilaterale Abkommen zwischen Polen und Deutschland, auf das Sie hier verweisen, ist in dem von Ihnen geschilderten Kontext völlig sinnfrei; denn es regelt technische Durchführungsbedingungen, die sich aus einem anderen Abkommen ergeben. Dieses Abkommen bezog sich 1993 auf die Änderung unserer Verfassung, als wir das individuelle Asylgrundrecht nach Artikel 16a GG eingeschränkt haben und die Drittstaatenregelung eingeführt haben. Das führt aber dazu, dass Einreisen von Asylsuchenden quasi nur noch auf dem Luftweg möglich sind, um das im Grundgesetz verankerte Asylgrundrecht wahrnehmen zu können.
Das ist die Rechtslage!
Bei diesem Personenkreis greift grundsätzlich die Genfer Flüchtlingskonvention und der internationale Flüchtlingsschutz.
Wenn es denn mal Flüchtlinge wären!)
Die umfassende Reform des GEAS stellt sicher, dass alle Mitgliedstaaten zum Asylmanagement beitragen und somit eine gerechtere Verteilung innerhalb der Europäischen Union stattfinden kann.
Sind Flüchtlinge eine Belastung, wenn man sie gerecht verteilen muss? Das ist ja auch mal interessant! Ich dachte immer, sie wären eine Bereicherung!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss auch noch mal auf dieses Wording eingehen: Asyl zu beantragen, ist nicht illegal; das muss man einfach mal feststellen. Wir haben eine historische Verantwortung, weshalb wir das Asylgrundrecht auch in unsere Verfassung im Rahmen von Artikel 16a GG aufgenommen haben. Daher kann man an den Außengrenzen nicht einfach so zurückweisen. Für mich als Sozialdemokratin ist unstrittig, dass wir da unserer historischen Verantwortung gerecht werden müssen.
Nationales Recht! Menschenrecht! Immer gerade das, was einem passt!
Zwischenrufe von Luiza Licina-Bode an Götz Frömming