Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Täglich grüßt das Murmeltier“, so kommentierte der „Logbuch:Netzpolitik“-Podcast das drölfzigste Gerichtsurteil zur Rechtswidrigkeit irgendeiner Vorratsdatenspeicherung. Es war das fünfte Urteil dazu vom Europäischen Gerichtshof. Die CDU/CSU hat aber auch diesmal nix daraus gelernt. Die Tinte auf dem Urteil war noch gar nicht trocken, da kamen Sie schon mit einem neuen Vorschlag um die Ecke, nämlich einer anlasslosen Speicherung von IP‑Adressen. Ja, es stimmt, der EuGH hat kleine Spielräume gelassen; aber drei Voraussetzungen gelten auch dann. Eine Überwachungsmaßnahme muss nämlich dreierlei sein: erstens geeignet, zweitens angemessen und drittens verhältnismäßig. Ich mache da gerne mal die Erklärbärin für die CDU/CSU.