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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über ein Jahr ist inzwischen seit dem russischen Angriff auf die Ukraine vergangen. Die Ukrainerinnen und Ukrainer haben in dieser Zeit beeindruckenden Widerstand geleistet. Dabei haben wir von Anfang an klargemacht: Die Ukraine kann sich auf ihre Partner verlassen. Wir werden die Ukraine unterstützen, solange sie unsere Unterstützung braucht.
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Zu dieser Unterstützung gehören auch Ausrüstungs- und Waffenlieferungen an das ukrainische Militär. Im Antrag der AfD wird zusammengefasst von einem Verstoß gegen das Friedensgebot gesprochen, das in der Präambel des Grundgesetzes verankert sei. Das ist schlichtweg falsch.
Das sehen auch die Verfassungsjuristinnen und ‑juristen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages so. In der Ausarbeitung steht ganz klar: Mit der militärischen Unterstützung der Ukraine werden wir „dem Friedensgebot gerade gerecht“. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine ist ein klarer „Bruch des Völkerrechts“. Die Waffenlieferungen dienen nicht dem Zweck, den Krieg zu verlängern. Ganz im Gegenteil:
Ziel ist dabei, der Ukraine die Verteidigung gegen weitere Angriffe durch Russland zu ermöglichen und letztendlich ein Ende des Krieges zu bewirken.
Es geht also darum, den Frieden auf dem Gebiet der Ukraine wiederherzustellen.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Nun zum Kern des Antrages, dem Vetorecht des Bundestages bei Waffenexporten in Konflikt- und Kriegsgebiete. Lassen Sie mich den aktuellen Prozess kurz umreißen: Wer in Deutschland Rüstungsgüter exportieren will, braucht die Genehmigung der Bundesregierung; hier gibt es keine Ausnahmen. Jeder Fall ist individuell. Deswegen wird jeder Export einer strikten Einzelfallprüfung unterworfen. Von diesem Prinzip weichen wir auch in Zukunft nicht ab.
Hier kommt nun der Bundessicherheitsrat der Bundesregierung ins Spiel. Er prüft, welche Rüstungsgüter in welches Land exportiert werden dürfen. Die formale Entscheidung liegt dann beim Bundeswirtschaftsministerium. Auch dieser Prozess folgt klaren Regeln. Diese Regeln werden durch den Deutschen Bundestag als Gesetzgeber festgelegt. Hier ist also ganz ohne Frage eine parlamentarische Kontrolle gegeben.
An diesem Punkt ist aber noch nicht Schluss; denn die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über abschließende Genehmigungsentscheidungen. Die entsprechenden Informationen werden schriftlich an den Wirtschaftsausschuss, den Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten und den Verteidigungsausschuss übermittelt. Auf Anfrage aus diesen Ausschüssen muss die Bundesregierung die Begründung mündlich erörtern.
Genau an dieser Stelle wird gerade schon nachgesteuert, und zwar mit dem Rüstungsexportkontrollgesetz. Hier wird derzeit geplant, dass das Unterrichtungsverfahren in Zukunft ausgeweitet wird. Mit dem neuen Rüstungsexportkontrollgesetz wird es außerdem eine stärkere Verbindlichkeit geben. Das passiert, indem wir die bestehenden Verwaltungsvorschriften und europäischen Regelungen in einem Gesetz verankern. Genau das haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt, und wir stecken mitten in der Umsetzung. Momentan passiert also schon einiges.
Wie der Genehmigungsprozess in der Praxis abläuft, habe ich mir übrigens in Eschborn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dem BAFA, angeschaut. Nach meinem Besuch vor Ort kann ich Ihnen versichern: Die Expertinnen und Experten beim BAFA machen eine verlässliche und gute Arbeit. Für diese gute Arbeit sage ich Danke.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
Sicherlich kann das BAFA an der einen oder anderen Stelle noch besser ausgestattet werden. Das ist insbesondere wichtig, um die Bearbeitung der Antragsverfahren zu beschleunigen. Außerdem braucht das BAFA nach der Einführung des Rüstungsexportkontrollgesetzes mehr Personal und Sachmittel. An diesem Thema werden wir bei den kommenden Haushaltsaufstellungen nicht vorbeikommen; denn hier werden zusätzliche Aufgaben anfallen.
Als Stichpunkt will ich die wichtigen Post-Shipment-Kontrollen nennen. Diese werden wir insbesondere in Drittstaaten ausweiten. So können wir in Zukunft eine noch bessere Kontrolle bei der Lieferung von Waffen ermöglichen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Sie sehen: Die Kontrolle bei Rüstungsexporten geht weit über das hinaus, was die AfD in ihrem Antrag gefordert hat. Gerade bei diesem Thema ist es wichtig, das Gesamtbild zu betrachten. Wir brauchen hier eine übergreifende außenpolitische Strategie, die die aktuelle Geopolitik genau in den Blick nimmt.
Die aktuelle Genehmigungspraxis ist gut. Durch ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz wird sie in Zukunft noch weiter verbessert. Daran arbeiten wir mit Hochdruck; das ist der richtige Weg.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Nächster Redner ist Bernhard Loos für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)